1&1 verweigert Garantie für bei Ebay gekaufte FBF 7050

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1&1 verkauft die Boxen als "ihre Box" und ist von daher auch 2 Jahre dafuer "verantwortlich"
Was du damit meinst, ist aber die Gewährleistung, und die ist natürlich unabhängig davon, wer der Hersteller ist.
Garantie dauert nicht zwingend 2 Jahre, die kann auch kürzer oder länger sein (siehe AVM, 5 Jahre).

Wieso kann 1&1 keine Garantie geben?
Ich bin der Meinung, Garantie ist eine Leistung des Herstellers. Aber mal abgesehen davon, ob das geht oder nicht, wird es wohl kaum vorkommen, denn warum sollte ein Unternehmen eine freiwillige Funktionsgarantie für ein Produkt eines anderen Unternehmens abgeben, für ein Produkt also, dessen Qualität in diesem Fall ganz offensichtlich nicht im Einflussbereich des Garantie gebenden Unternehmens liegt?

meine Box ist sowas von 1&1, dass da sogar ein 1&1 Logo drauf aufgedruckt ist
Auch wenn auf einem Neuwagen auf der Seite das Logo des Händlers aufgebracht ist, ist dieser noch lange nicht der Hersteller des Wagens... Um bei diesem beispiel zu bleiben: Gewährleistung MUSS der Händler gewähren, Garantie KANN der Hersteller geben.
 
Als "Erstkäufer" ist natürlich zunächst 1&1 Dein Ansprechpartner im Falles eines Defektes während der ersten 2 Jahre, die nächsten 3 Jahre kannst Du Dich an AVM wenden.
Man kann sich von Anfang an an den Hersteller wenden. Die Garantie gilt ja auch von Anfang an. Wenn die Garantie einen besseren Service beinhaltet (Stcihwort Vorabaustausch) als die Gewährleistung, dann nutze ich erstere.
 
kleinc schrieb:
Man kann sich von Anfang an an den Hersteller wenden. Die Garantie gilt ja auch von Anfang an. Wenn die Garantie einen besseren Service beinhaltet (Stcihwort Vorabaustausch) als die Gewährleistung, dann nutze ich erstere.
OK, auch gut! :)
Ich habe übrigens noch einmal in den AVM Garantiebedingungen nachgelesen (garantie.pdf irgendwo auf der CD), darin heißt es:
avm schrieb:
Die Garantiezeit beginnt mit dem Kaufdatum durch
den Erst-Endabnehmer.
Über einen möglichen Weiterverkauf ist darin nichts geregelt; demnach würde ich laienhaft daraud schließen, daß AVM sich nicht gegenüber einem Zweit-Endabnehmer rausreden könnte (falls sie dies wollten). Aber korrigiert mich gerne, wenn ich da (auch) falsch liege!

Gruß,
Wichard
 
avm hat folgendes geschrieben:
Die Garantiezeit beginnt mit dem Kaufdatum durch den Erst-Endabnehmer.

Über einen möglichen Weiterverkauf ist darin nichts geregelt; demnach würde ich laienhaft daraud schließen, daß AVM sich nicht gegenüber einem Zweit-Endabnehmer rausreden könnte (falls sie dies wollten). Aber korrigiert mich gerne, wenn ich da (auch) falsch liege!
Für mich hört sich das sogar so an, als ob sie vom Weiterverkauf ausgehen. Damit schließen sie nur aus, dass beim Weiterverkauf keine neue Garantiezeit zu laufen beginnt. :)
Der Nachweis der Grantieberechtigung bei den meisten Herstellern läuft ohnhin über die Seriennummer, das ist bei AVM so, das ist bei Festplatten so (habe schon bei Seagate und IBM wegen Defekt umtauschen müssen), einen Kaufbeleg musste ich dabei nie beilegen. Ich halte die Herstellergarantie für Produkt bezogen, sie ist ein Teil des Produkts, den man beim Kauf miterwirbt (wenn der Hersteller dies anbietet) und der sich bei Weitergabe des Produkts nicht verflüchtigt (nicht verflüchtigen kann).
Die Gewährleistung dagen ist ja eine Pflichtleistung des Händers gegenüber seinem Kunden - wie es da bei Weiterveräußerung aussieht, wurde ja schon versucht, zu klären.
 
Garantie kann auch eine Leistung des Verkäufers sein, z.B. wenn dein Händler von sich aus sagt, daß er dir die AVM-Box mit 7 Jahren gibt (ist dann aber auch nach Ablauf der 5 Jahre von AVM alleine für die Garantie zuständig). Bei Garantiefällen sind die wildesten Fälle möglich, so kann auch ausgeschlossen werden, daß die Garantie gilt, wenn das Gerät über einen bestimmten Händler verkauft wurde. Wenn also 1&1 sagen würde, die 5 Jahre Garantie interessieren uns nicht, dafür gebt ihr uns die Box 20 Euro günstiger, dann würde AVM in seinen Garantiebedingungen diese Boxen ausschließen. Ist aber zum Glück nicht der Fall.
Also zusammengefaßt: Eine Garantie erweitert immer die gesetzlich vorhandene Gewährleistungspflicht, es ist eine freiwillige Leistung, die der Hersteller oder Verkäufer geben kann, und die an bestimmte Bedingungen geknüpft ist, die vom Garantiegeber festgelegt werden - hier gibt es auch keine Vorschriften, solange diese Bedingungen nicht im Widerspruch zu anderen Gesetzen stehen (z.B. Gewährleistungsrecht).
 
Wenn also 1&1 sagen würde, die 5 Jahre Garantie interessieren uns nicht, dafür gebt ihr uns die Box 20 Euro günstiger, dann würde AVM in seinen Garantiebedingungen diese Boxen ausschließen
Genau, weil man die Garantie eben nicht mitgekauft hat.

Genau den selben Sachverhalt versuchte ich auch auszudrücken:
Ich halte die Herstellergarantie für Produkt bezogen, sie ist ein Teil des Produkts, den man beim Kauf miterwirbt (wenn der Hersteller dies anbietet) und der sich bei Weitergabe des Produkts nicht verflüchtigt (nicht verflüchtigen kann).
Gut, dass der Händler die Garantie erweitern kann (bzw. eine eigene abgeben kann), scheint auch klar zu sein, aber die würden sich ja am liebsten schon um die Gewährleistung drücken. :)
 
Der Punkt ist auch, dass eine Garantie eine wertsteigernde Komponente ist. Wenn diese bei Weiterverkauf erlischt, würde diese den Wert der Kaufsache erheblich senken.
Und nochmal. Bei einem Verkauf kann man auch die Gewährleistung an den neuen Käufer abtreten, sprich die Hardware mit allen Rechten und Plichten veräußern.

Zum Thema Eigentumsvorbehalt. Dieser gilt nur bis zur vollständigen Bezahlung der Kaufsache. Danach erfolgt Eigentumsübergang. Hierfür hat der Ebay Verkäufer ja auch eine Rechnung von 1&1 erhalten. Unten links auf der Rechnung steht sogar explizit: " Eigentumsübertrag erst mit Zahlung." Zahlung erfolgt = Eigentumsübertrag
Das Dauerschuldverhältnis "DSL Zugangstarif" hat hiermit überhaupt nichts zu tun. In Folge dessen kann jeder mit seinem Eigentum machen was er will.

Und ein Verkaufsverbot von Hardware halte ich bei einem klassischen Kauf für jurustisch nicht haltbar.
Hat eigentlich schon jemand hier die entsprechende Passage in den 1&1 AGB gefunden?
 
jup !

jup !
Unter dsl/AGB für Internetzugänge.
Zitat:

5.11
Hardware, die im Paket mit dem Abschluss eines 1&1-Internet-Zugangs-Vertrages verkauft wird, dient dem Einsatz bei der Nutzung des 1&1-Internet-Zugangs-Vertrages durch den Kunden und ist nicht zur Weiterveräußerung als Neuware bestimmt. Der Kunde darf diese Hardware frühstens 6 Monate nach Lieferung der Hardware veräußern oder, falls dies früher eintritt, nach Beendigung des zugehörigen Internet-Zugangs-Vertrages.

Mahlzeit :lol: :lol: Jetzt such ich doch glatt mal den Lieferschein und seh nach von wegen Eigentumsvorbehalt.

So, auf der Rechnung stehen 29,95 ; Eigentumsübergang erst bei Zahlung.
Allerdings steht auf der Rückseite ein langer Absatz über Vorbehaltsware.
Darin gehts um alle Forderungen aus dem Vertragsverhältnis die beglichen werden müssen.
Hab leider keinen scanner ums hier einzustellen.

Jörg
 
geniongroup schrieb:
Zum Thema Eigentumsvorbehalt. Dieser gilt nur bis zur vollständigen Bezahlung der Kaufsache. Danach erfolgt Eigentumsübergang. Hierfür hat der Ebay Verkäufer ja auch eine Rechnung von 1&1 erhalten. Unten links auf der Rechnung steht sogar explizit: " Eigentumsübertrag erst mit Zahlung." Zahlung erfolgt = Eigentumsübertrag
Das Dauerschuldverhältnis "DSL Zugangstarif" hat hiermit überhaupt nichts zu tun. In Folge dessen kann jeder mit seinem Eigentum machen was er will.

wo lebst du denn? natürlich kann 1&1 mit dem Zurückbehalten des Eigetums an der Box das Dauerschuldverhältnis absichern.
Darum heisst er ja auch erweiterter Eigentumsvorbehalt.
Erzähl hier nicht noch mehr Dünnschiss ,geh erstmal in die UNI höre Sachenrecht anständig. Dann komm zurück du bildleser
 
xsapling schrieb:
Erzähl hier nicht noch mehr xxxxxxxxxx [...] Dann komm zurück du xxxxxxxxx
Nun aber mal ganz ruhig und tief durchatmen... Bisher hatten wir den Umgangston im Forum immer schön freundlich und halbwegs zuvorkommend gehalten - und so soll es eigentlich auch bleiben.
Braucht man an der Uni heute eigentlich keine Kennnisse der Rechtschreibung und Zeichensetzung mehr? ;)
 
xsapling schrieb:
Erzähl hier nicht noch mehr Dünnschiss ,geh erstmal in die UNI höre Sachenrecht anständig. Dann komm zurück du bildleser

Ich empfehle Dir hier erstmal einen gepflegteren Umgangston in diesem Forum.

Mir ist es letztlich völlig egal was 1&1 mit seinen Kunden vereinbaren will. Fakt ist, dass 1&1 die Box an seine Kunden ja nicht verkaufen muss, sondern auch nur vermieten kann. Das haben sie eben nicht gemacht. Mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises erfolgt daher der Eigentumsübergang.
 
Aaalso, ich fass nochmal zusammen:

Garantie (freiwillig) ist was anderes als Gewährleitung (gesetzlich).

Gewährleistungspflicht besteht nur von Seiten des Händlers gegenüber seines Vertragspartners (Erstkunden).

Garantie kann jeder als Bestandteil eines Vertrages geben (auch Privatpersonen bei Ebay Käufen, z.B. 500 Jahre auf 100m Wireless LAN Kabel :gruebel: ) auch 1&1 (zusätzlich zur Gewährleistung und in Erweiterung der Herstellergarantie).

Noch was: AVM habe ich schon vor Jahren als seeeehr Kulant kennengelernt. Eine Nach Überspannungsschaden (Blitzeinschlag) defekte Fritzcard (ISDN) haben die mir ohne Kosten repariert/getauscht obwohl die ja gar nix dafür konnten.
 
@xsapling Dein Umgangston ist in dieser Form inakzeptabel.

Zum Inhalt:
Es handelt sich hier um eine vertragliche Vereinbarung zwischen 1&1 und dem Kunden. Mit Vertragsschluss verpflichtet sich der Kunde, die Ware nicht vor Ablauf von 6 Monaten zu verkaufen.
Tut er es dennoch, begeht der Kunde eine Vertragsverletzung und macht sich daher ggf. schadensersatzpflichtig.

Zum daneben ggf. bestehenden (verlängerten) Eigentumsvorbehalt muss man sich die Klausel mal genau durchlesen (hier abdrucken) ob sich der Eigentumsvorbehalt nur auf bis zur vollständigen Zahlung der Hardware bezieht oder weiterreichend ausgestaltet ist.

An alle anderen:

Es ist zwischen (gesetzlicher) Gewährleistung und (freiwilliger) Garantie zu unterscheiden.
 
Re: 1&1 verweigert Garantie für bei Ebay gekaufte FBF 70

geniongroup schrieb:
Ich habe bei Ebay eine FBF 7050 von einem 1&1 Kunden gekauft. Nunmehr hat das 3 Monate alte Gerät den Geist aufgegeben. Ich habe die Originalrechnung.

Heute rief ich bei 1&1 an und wollte meinen Garantieanspruch anmelden. Doch die Mitarbeiterin entgegnete mir, dass dies nur der 1&1 Kunde könnte. Ich hätte keinen Garantieanspruch!!! Ich kann doch nicht den ursprünglichen Eigentümer mit meinen Garantieansprüchen belästigen.

Hi,
natürlich wird umgetauscht. :D
Folgendermaßen kann man hier vorgehen. Auf der Hotline anrufen und dort den Produktkundenservice verlangen (die sind für den Hardwareversand zuständig). Im PKS schildern, dass das Gerät erst drei Monate alt ist, dass man die Originalrechnung hat und die auf der Originalrechung (hoffentlich lesbare) Kundennummer des 1&1 Kunden angeben. Sollte die Kundennummer nicht lesbar sein, dann Name und Adresse des Kunden angeben.
Man bekommt dann eine RMA-Nummer (Umtauschnummer). Mit dieser schickt man 1&1 die Hardware zu und bekommt dann das Ersatzgerät zugesandt.
Es ist möglich, dass man nochmal einen Rückruf des Technik erhält, um zu überprüfen ob das Gerät tatsächlich einen Defekt hat.
Aber grundsätzlich geht der Austausch. Sowas kommt halt nicht oft vor, weshalb die Hotlinerin von der Möglichkeit nichts wusste.
Wichtig ist halt, dass man diesen Austausch einem Kunden zuordnen kann.

Gruss Micka
 
Re: 1&1 verweigert Garantie für bei Ebay gekaufte FBF 70

Micka schrieb:
Im PKS schildern, dass das Gerät erst drei Monate alt ist, dass man die Originalrechnung hat und die auf der Originalrechung (hoffentlich lesbare) Kundennummer des 1&1 Kunden angeben.
Man bekommt dann eine RMA-Nummer (Umtauschnummer). Mit dieser schickt man 1&1 die Hardware zu und bekommt dann das Ersatzgerät zugesandt.
Wenn Du "Pech" hast, landet das Austauschgerät dann allerdings beim ursprünglichen Besitzer. So zumindest ist es mir einmal selbst passiert...
 
Ich verstehe nicht, warum man die 1&1 Vertragsgewährleistung in Anspruch nehmen möchte, wenn der Hersteller des Artikels eine fünfjährige Garantie auf das Produkt gibt...
Garantie ist produktbezogen und eine freiwillige Leistung des Herstellers.
 
Re: 1&1 verweigert Garantie für bei Ebay gekaufte FBF 70

wichard schrieb:
Wenn Du "Pech" hast, landet das Austauschgerät dann allerdings beim ursprünglichen Besitzer. So zumindest ist es mir einmal selbst passiert...

Wusste doch ich hab ne Info vergessen :lol:
Unbedingt die eigene Adresse beim Anruf mitteilen, damit diese vermerkt wird .

Gruss Micka
 
VoipBasti schrieb:
Ich verstehe nicht, warum man die 1&1 Vertragsgewährleistung in Anspruch nehmen möchte, wenn der Hersteller des Artikels eine fünfjährige Garantie auf das Produkt gibt...
Garantie ist produktbezogen und eine freiwillige Leistung des Herstellers.
Beispiel, aber es ist (theoretisch) möglich:
Man geht zu AVM* und läßt das Gerät tauschen.
Nach einer Zeit ist auch das neue Gerät defekt.
Man wendet sich wieder an AVM*, um um ein neues Gerät zu bitten.
Dieser Hersteller weigert sich aber, nochmal umzutauschen (Grund egal, z.B. fahrlässig, etc.).
Der Händler, bei dem das erste Gerät gekauft wurde, kann nun auch die Gewährleistungspflicht verweigern, weil kein Kaufvertrag zw. Käufer und Händler über das zweite Gerät abgeschlossen wurde. Die Gewährleistung des Händlers bezieht sich nur auf das selbe Gerät, welches auch bei ihm erworben wurde, nicht aber auf ein neues (getauschtes).
Sprich: Verweigert der Hersteller den Umtausch/die Reparatur des neuen Gerätes, hat man keine Chance mehr auf Umtausch/Nachbesserung. Die Inanspruchnahme der Garantie durch den Hersteller ist also eine Einbahnstraße.

*beliebigen Hersteller einsetzen


Mir ist hier beispielsweise ein Fall von Nokia bekannt.
 
@Card
Die Garantie ist aber Bestandteil des Kaufvertrages - der Händler verpflichtet sich dazu die Garantieleistung zu erbringen.
Er muss zwar keine Garantie geben, aber wenn er es tut, dann muss er dem auch nachkommen.
Ich denke, man kann Handys und VoipBoxen nicht vergleichen. Beim Handy würde ich auch zum Shop um die Ecke gehen...
AVM hingegen wirbt mit 5 Jahren Garantie und ist als seeehr(!) kulant bekannt!
 
der_Gersthofer schrieb:
Zum daneben ggf. bestehenden (verlängerten) Eigentumsvorbehalt muss man sich die Klausel mal genau durchlesen (hier abdrucken) ob sich der Eigentumsvorbehalt nur auf bis zur vollständigen Zahlung der Hardware bezieht oder weiterreichend ausgestaltet ist.

Hallo Gersthofer.

Den verlängerten EV nimmt man für Verabeitungsklauseln und Vorausabretrungsklauseln.

Den erweiterten nimmt man um die Zahlungswilligkeit von bestehenden Geschäftsverbindungen abzusichern.
Deshlab geht es vorliegend um den erweiterten und nicht um den verlängerten EB.

Viele Grüße
 
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