1&1 Bestellung stornieren wegen Nichterfüllung

Helicop

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Hi @ all

Habe am 18.11.2009 telefonisch bei 1&1 DSL Komplett bestellt. Was soll ich sagen.....ich habe bis heute noch keinen Schaltungstermin.!
Das nenne ich mal fair und transparent.! :)

Nun seis drum......ich möchte nun den Vertrag wegen Nichterfüllung storieren.
Konnte im Netz nichts eindeutiges finden bezüglich Fristsetzung, da heist es eigentlich nur.: " Eine angemessene Zeit als Frist setzen "
Nun was ist als angemessen zu bezeichnen.? 10 Werktage oder 14 Werktage.?

In meinem Fall habe ich ja schon unzählige male da angerufen, emails gesendet und Schreiben verfasst, leider ohne Erfolg. Ich bekam bis dato keinen Schaltungstermin genannt. Immer der Verweis auf die Schnittstelle der Telekom.! Nun die Probleme bei der Telekom sind mir eigentlich egal und auch im Sinne der Rechtssprechnung ist 1&1 mein Ansprechpartner.!

Nun was ich sagen will ist, dadurch dass ich ja nun schon mehrfach versucht habe einen Schaltungstermin zu bekommen........sind da 10 Werktage als Frist angemessen.?

Kennt sich da jemand aus.? Hat jemand schonmal ähnliche Erfahrungen gemacht und bei 1&1 storniert.? Wie reagieren die in einem solchen Fall.? Könnte mir vorstellen daß die auf Vertragserfüllung bestehen, bei allem was ich hier schon so über die Jungs aus Montabaur lesen konnte.

Wäre Klasse, wenn da jemand einige Infos für mich hätte
Vorab schonmal Danke für eure Hilfe und Antworten.

Gruß
 
Uhhhps......
Habe einen Schreibfehler entdeckt.! Im dritten Absatz muss es natürlich heissen.: " ich bekam bis dato keinen Schaltungstermin...." !
 
Hallo,

Wie schnell ein Komplett-Tarif geschaltet werden kann, wird Dir wahrscheinlich niemand im Voraus sagen können. Bei mir hat es mehr als 1 Jahr gedauert. Da wirst Du wegen Nichterfüllung wohl kaum kündigen können.

Du kannst versuchen, 1&1 eine lt. AGBs angemessene Frist von 14 Tagen (+Postweg des Einschreibens mit Rückantwort) zu stellen. Aber die Chancen scheinen mir sehr gering.
Einen pauschalen Weg wird es auch nicht geben, das kannst Du sicherlich hier im Forum nachlesen.

Imho hast Du keine Chance.

[EDIT] Bitte keine 2 Postings in so kurzer Zeit, dafür gibt es die
edit.gif
Taste [/EDIT]
[EDIT2] Hier Forum gab es eine solche Diskussion schon des Öfteren. Nutze einmal die Suchfunktion... [/EDIT2]
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo,

das ist sehr problematisch. 1&1 macht in seinen AGBs die Verfügbarkeit des Anschluss ja explizit von der Verfügbarkeit der passenden Technik durch die Zulieferer abhängig.

Hast du denn jetzt gar kein DSL? Oder fehlt nur noch die Umstellung auf Komplett und die restlichen Features des Vertrages (DSL Flatrate, VoIP Flatrate, ...) kannst du schon nutzen? Falls der Anschluss noch vollständig fehlt, dann kannst du eine Frist setzen. Falls nur noch die letzte DSL Umschaltung fehlt, dann musst du warten. Das kann schon mal 15 bis 18 Monate dauern.
 
Ich habe es so verstanden, dass alles läuft, nur das Feature "komplett" fehlt. Da muss man aber schon einen gaanz guten Tag bei 1&1 erwischen, damit sie ihn aus dem Vertrag entlassen. Zumindest dürfte kein Schaden entstehen, da die Rechnungen des Rosa-Riesen ja gutgeschrieben werden. Chancen imho <= Null :(
 
Wenn er bislang keinen Schaltungstermin hatte, wird er wohl noch garkeinen DSL Anschluss von 1&1 haben.
 
Hi

tioan hatte meinen Beitrag richtig interpretiert, ich habe weder DSL noch Telefon zu Verfügung gestellt bekommen. :mad:
In mitlerweile unzähligen Telefonaten ( ich schätze mal runde 8 Stück ) wurde mir immer nur erklärt es läge an der Schnittstelle der Telekom und die Techniker wären dabei das Problem zu lösen. Auf email und Schriftverkehr wurde gar nicht reagiert, bis auf ein Schreiben in dem man aber auch keinen Schaltungstermin genannt hat, stattdessen wurde wieder einmal die Schnittstelle der Telekom vorgeschoben. In einem Telefonat mit der Telekom konnte ich in Erfahrug bringen, daß 1&1 seit Portierungsauftrag die "falsche" Rufnummer angegeben hat.........unglaublich was.!? Kein Wunder daß da nix funktioniert. Und im Normalfall kommt der Endkunde ja auch gar nicht heraus, weshalb es zu Verzögerungen kommt. Da ist es natürlich das einfachste die Schuld einem anderen in die Schuhe zu schieben. :mad:
Das man bei denen anscheinend nur veräppelt wird macht mich stink sauer.! Und wenn ich dann noch abends die Werbung im Fernsehen sehe........

Da ich bis heute noch keinen Schaltungstermin habe will ich eigentlich auch nur noch weg von denen.! Ich glaube ich würde Amok laufen, wenn ich auf alle Bestandteile des Vertrages über ein Jahr warten müsste. Kann das denn tatsächlich sein.? Was dauert denn da so lange.!?

Übrigens auf welchen Paragraphen des BGB müsste man sich denn bei Kündigung bzw. Stornierung berufen.?
Welche Fristen sind angemessen und zählen bei Fristsetzung nur Werktage oder auch die Wochenenden.?

Gruß

Gruß
 
Ich zitiere mal aus post #3:

angemessene Frist von 14 Tagen (+Postweg des Einschreibens mit Rückantwort) zu stellen.

Sollte in deinem Fall so passen.
 
angemessene Frist von 14 Tagen (+Postweg des Einschreibens mit Rückantwort) zu stellen.

Hierzu habe ich eine Frage.: Zählen da die Kalendertage ( also inclusive Wochenenden ) oder zählen nur die Werktage ( also excl.Wochenenden )

mal als Beispiel.:
Ich schicke eine Frist von 10 Tagen per Fax mit Sendeprotokoll ( sowas soll ja rechtlich anerkannt sein....) am 1.3.10, dann habe ich schonmal den Postweg gespart. Denn der dauert eigentlich selten länger als zwei Tage. Ein Fax ist sofort beim Empfänger.!

Wann beginnt die Frist eigentlich.? Am 1.3. oder am 2.3. ??
Wann endet sie nun genau.??
 
Erstmal ist Fax kein Garant fürs Ankommen. Es sollte immer ein Einschreiben mit Rückschein sein, wenn man Ärger umgehen will. Zweitens sind es vertraglich 14 Tage und nicht 10. Damit würdest Du wieder ein Problem bekommen, deswegen lass es bei 14 Tagen, die Kalendertage sind, nicht Werktage. Wenn Du heute den Brief abschicken würdest würde die Frist bis zum 17.03.2010 laufen.
 
Wenn sie auf ihrer HP eine Fax nummer angegeben haben und der Sendebericht erfolgreich war ist es ser wohl ein Garant dafür. Auser das Fax würde lügen ;)
 
Es kommt darauf an, was Du für einen Sendebericht hast. Wenn er die erste Seite des Faxes wiedergibt, könnte er gültig sein. Die Rechtsprechung dazu kenne ich allerdings nicht. :noidea:
 
also ich habe heute mal mit einem Anwalt telefoniert und habe folgendes gesagt bekommen.

Bei telefonischen Bestellungen gilt das Fernabsatzgesetz und da hat man "nach Erhalt der Leistungen" ein 14 tägiges Rücktrittsrecht. Im Grunde wäre es ausreichend wenn die Vertragsunterlagen und das Modem ins Haus flattern, dieses ersteinmal anzunehmen und einen Tag später unter Berufung auf das Rücktrittsrecht zurückzusenden.! Da ich ja bereits mehrere male da angerufen habe, Einschreiben verschickt habe und bereits 1&1 in Verzug gesetzt habe, könnte ich sogar die Annahme des Modems und der Vertragsunterlagen verweigern.!

Da bei mir aber noch gar keine Leistungen erbracht wurden also weder Schaltungstermin geschweige denn Vertragsunterlagen bekommen, kann ich jeder Zeit zurücktreten.! Hier ist sogar eine Frist von 10 Tagen ausreichend.
Übrigens. Wochenenden werden mitgezählt.! Fällt die Frist auf einen Samstag oder Sonntag, dann wird als Fristende der nächste Kalendertag agenommen.
Die Frist beginnt einen Tag "nach" Erhalt beim Empfänger.!
Bsp.: Wenn ich ein Fax versende hat der Empfänger das Fax ja sofort, dann ist Fristbeginn einen Tag später.!
Sollte man irrtümlich eine unzureichende Frist angegeben haben, so ist das auch nicht schlimm, da der Gesetzgeber in solchen Fällen eine ordnnungsgemäße Abgabe einer Frist annimmt.!

Dieser Provider setzt also eindeutig auf Zeit, denn wenn ersteinmal ein Schaltungstermin feststeht, denken ja bestimmt die Meisten von den Betroffenen, dass sie aus der Nummer sowieso nicht mehr heraus kommen.
Oder man denkt, daß die Widerrufsfrist mit Abgabe der Bestellung beginnt.
Das ist definitiv nicht so.! Nochmal......die Frist beginnt "nach Erhalt der bestellten Leistungen" !
Anders sieht es aus, wenn man die Leistungen bekommen hat und dann über die 14 Tage Widerrufsfrist hinaus ist, dann hat man den Vertrag an der Backe.

Für diese Informationen kann ich keine Verantwortung oder Gewähr übernehmen.! Im Zweifelsfalle oder Bedarfsfalle sollte sich jeder selbst nochmals bei einem Anwalt informieren.!

Hier mal was zum schmunzeln.:

Als Reaktiion auf meinen Widerruf habe ich von 1&1 eine Email erhalten. Hier wird darauf hingewiesen, daß der Widerruf noch nicht bearbeitet werden konnte, da die Telekom aufgrund Schwierigkeiten mit der eigenen Schnittstelle den Auftrag nicht zeitnah ausführen konnte.....:confused:
Was bitte schön hat die Telekom mit dem Widerruf bei 1&1 zu tun.??
Habe heute nochmals da angerufen und wollte wissen was nun mit dem Widerruf ist, da hat man mir den gleichen Schmarrn erzählt.! Die machen anscheinend ihre eigenen Gesetze.

Also ich kann nur jedem davon abraten da eine Bestellung abzugeben. Auch wenn es Leute hier im Forum gibt, die das als "bedauerlichen Einzelfall" darstellen. Die meisten, die ich in den letzten Wochen getroffen habe, sagen eindeutig "nie wieder" ! Allerdings gibt es auch andere Stimmen aber die sind ganz klar in der Minderzahl. Ich bin der Meinung, dass die Dunkelziffer derer die unzufrieden sind viel höher ist als man annimmt. Oder ist es vielleicht doch anders.?? Ich denke hier kann sich jeder selbst seine Meinung bilden.
Ich für meinen Teil..... "Habe fertig" :rolleyes:

Viele Grüße
 
Guude,

1tens:
Rechtsberatung in diesem Forum ist eher ungewünscht, da selten fundiert....(Am Telefon gesagt bekommen....mein Schwager meinte.....unser Nachbar hat....im Forum "labermichvoll" steht....u.s.w.)

2tens:
..wir hatten uns genau deswegen im Forum geeinigt auf:
Vertrags-Kündigungen bedingen der Schriftform per Einschreiben mit Rückschein

3tens:
....diese sollte in Kenntniss des Kündigungstermins ausreichend vorher ausgesprochen werden.


Und zum Firmen-Bashing ist eh nichts weiter zu sagen....:spocht:
 
also ich habe heute mal mit einem Anwalt telefoniert und habe folgendes gesagt bekommen.
Bei den Aussagen hatte der Mann die $-Zeichen aber schon in den Augen stehen ... Z.B beginnt die Frist nicht mit Erhalt der bestellten Leistung, sondern mit dem Zeitpunkt der Aufklärung über das Widerrufsrecht. Das kann auch mit der Auftragsbestätigung sein. Also glaube nicht alles, was man dir erzählt - sei es ein Anwalt, ein T-Com Mitarbeiter oder sonstwer am Telefon.

Halte dich lieber an das, was in den AGBs steht. Damit fährst du im Zweifel besser. Und dort steht, Frist 14 Tage plus Postlaufzeit. Und die einzige rechtlich belastbare Zustellung ist das Einschreiben mit Rückschein. Punkt.

Es fällt halt auf, dass 1&1 der Provider in Deutschland ist, der die mit Abstand höchste Zuwachsrate an Kunden zu verzeichnen hat. Warum nur, wenn doch alle so unzufrieden sind? Und 1&1 muss deinen Widerruf nicht akzeptieren, wenn du dich nicht an das per AGB verenbarte Prozedere gehalten hast.
 
Generell gilt:
Es hat nur Beweiskraft, was sich auch belegen lässt. Das betrifft beide Seiten zu gleichen Teilen. 1&1 muss beweisen, was sie behaupten, Du musst ebenfalls alles beweisen können. Da hilft das gehörte Wort nicht weiter.

Bevor wir uns hier auf Spekulationen und wiedergegebene Telefonate verlassen, bin ich für meinen Teil dann lieber :weg:.

Es sei denn, es kommen schriftliche Fakten. (Auftragsbestätigung, Rechnungen trotz nicht erbrachter Leistungen, schriftlicher Widerspruch, ...)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Guude,

allerdings gilt heute aus Sicht des Verbraucherschutzes auch eher eine positive Sicht der Rechtssprechung hin zum gestärkten "Verbraucher" an sich..!

....will sagen:

...auch Firmen-AGBs sind sicherlich hinterfragbar/nicht rechtsfrei zu sehen...aber gerade/sicherlich nicht durch uns
"Amateur-Reservehemdchenträger" im IPPF bewertbar/beratbar....:doktor:
insofern gebe ich dem Zwersch Recht und bin auch nu lieber :weg:.
 
Jetzt wo es spannend wird, hauen alle ab ...
Nein, im Ernst.
Mache es so wie oben beschrieben und gib 1und1 Zeit sich dazu in annehmbarer Zeit zu äußern.

Wenn 1und1 ein Problem mit der Telekom hat, wäre es jetzt wohl an der Zeit, dass 1und1 mit seinem Technologiepartner Klartext redet. Auch diese Unternehmen haben sicherlich untereinander Verträge, welche es einzuhalten gilt.

Ich hab auch fertig.
 
Und die einzige rechtlich belastbare Zustellung ist das Einschreiben mit Rückschein. Punkt.
Nein. Ein Einschreiben mit Rückschein belegt nur, dass ein Brief irgendwo angekommen ist. In keiner Weise wird der Inhalt des Briefes belegt.
Ggf. könnte sich der Empfänger auch darauf versteifen, dass er einen leeren Brief bekommen hat.

Es gibt meines Wissens nur eine Option, den Empfang eines bestimmten Schriftstückes samt Inhalt beweiskräftig dokumentieren zu lassen: Zustellung durch Gerichtsvollzieher.

Grüße, Dirk
 
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