JohnDoe42
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Die grundsätzlich zu lösende Fragestellung in diesem Thread, auch unabhängig vom im ersten Post genannten Provider dürfte die der Fahrlässigkeit sein. Meiner Ansicht nach kann der Standard-Peter-Müller-User, der von seinem Provider eine Box gestellt bekommt und in aller Regel von bestehenden Lücken höchstens genau so viel weiß wie die Hersteller der Hardware, nicht für ein Ausnutzen dieser verantwortlich gemacht werden. Natürlich könnte der jeweilige Provider im Ernstfall per TR69 eine aktualisierte FW einspielen. Wenn der User das nicht möchte bzw. durch Eingriff unterbunden hat, würde sich evtl. die Frage nach einer Verletzung der Schadensminderungspflicht stellen ... aber selbst das dürfte juristisch äußerst schwer zu beleuchten sein. Jeder User könnte argumentieren, daß er mit seiner vereigentumten Hardware tun kann, was er möchte (Stichwocrt: Routerzwang). Aus o.g. Gründen ist es meiner Meinung nach logisch, daß die meisten Provider die durch den Mißbrauch entstandenen (Mehr-)Kosten der einzelnen User übernehmen.
Generell existiert nach meinem Verständnis eine große rechtlich Grauzone in der Risikoverantwortlichkeit zwischen HW-Hersteller, User und Provider, bedingt durch fehlende juristische Mindeststandards.
Einfaches Beispiel: Wenn ich durch Unachtsamkeit in Verbindung mit fehlender Firewall und/oder aktuellem Virenscanner einem Wurm ermögliche, meiner Kreditkartennummer zu einem größeren Bekanntheitsgrad unter mir persönlich unbekanntem Publikum zu verhelfen und kraft dieser ein paar Oberklasse-Einkäufe den Besitzer wechseln, ist das mein Problem. Reagiere ich nicht schnell genug, ist das Geld weg und die Bank wird für meine Dummheit nicht ersatzpflichtig eintreten.
Für TK-Anschlüsse existieren, insbesondere in VoIP- und Mehrwertdienstzeiten keine klaren Abgrenzungen, welche Verantwortlichkeit wo endet. Dazu ist zum einen das Spektrum der Anschlussarten (und damit die Möglichkeit des User-Eingriffs in die HW) zu groß und zum zweiten ein genereller Mindeststandard für Sicherheitsanforderungen für alle HW-Hersteller, die Geräte auf dem deutschen Markt vertreiben, nicht existent. Gäbe es bspw. etwas wie einen "Router-TÜV", wäre sicherlich so manche Lücke nicht oder nicht in diesem Umfang ausgenutzt worden. Da sich allerdings die (meisten) Hersteller nicht in Ihre (Firmware-) Karten schauen lassen und ggfs. die FW wieder per TR69 ändern können, wird es für einen flächendeckenden Mindeststatus schwierig. Also generelle Frage: Wer (User, HW-Hersteller, Provider) erlangt zu welchem Zeitpunkt (nachweislich) Kenntnis von einer Lücke und hat also nun eine Schadensminderungspflicht ?
Was macht eine 85jährige Dame, deren Enkel ihren Router zum Telefonieren eingerichtet hat, welche kein Internet benutzt und so dem aktuellen Angriff eher schutzlos ausgeliefert sein dürfte ?
Welches Mindestlevel an Fachkenntnis können/dürfen Provider und/oder HW-Hersteller beim Endkunden voraussetzen, um eine evtl. Ersatzpflicht auf diesen abzuwälzen ?
Solange diese Fragen nicht standardisiert gelöst werden, werden wir uns wohl weiter in diesem Graubereich bewegen und immer mal wieder von ähnlichen Problemen heimgesucht werden.
Grüße,
JD.
Generell existiert nach meinem Verständnis eine große rechtlich Grauzone in der Risikoverantwortlichkeit zwischen HW-Hersteller, User und Provider, bedingt durch fehlende juristische Mindeststandards.
Einfaches Beispiel: Wenn ich durch Unachtsamkeit in Verbindung mit fehlender Firewall und/oder aktuellem Virenscanner einem Wurm ermögliche, meiner Kreditkartennummer zu einem größeren Bekanntheitsgrad unter mir persönlich unbekanntem Publikum zu verhelfen und kraft dieser ein paar Oberklasse-Einkäufe den Besitzer wechseln, ist das mein Problem. Reagiere ich nicht schnell genug, ist das Geld weg und die Bank wird für meine Dummheit nicht ersatzpflichtig eintreten.
Für TK-Anschlüsse existieren, insbesondere in VoIP- und Mehrwertdienstzeiten keine klaren Abgrenzungen, welche Verantwortlichkeit wo endet. Dazu ist zum einen das Spektrum der Anschlussarten (und damit die Möglichkeit des User-Eingriffs in die HW) zu groß und zum zweiten ein genereller Mindeststandard für Sicherheitsanforderungen für alle HW-Hersteller, die Geräte auf dem deutschen Markt vertreiben, nicht existent. Gäbe es bspw. etwas wie einen "Router-TÜV", wäre sicherlich so manche Lücke nicht oder nicht in diesem Umfang ausgenutzt worden. Da sich allerdings die (meisten) Hersteller nicht in Ihre (Firmware-) Karten schauen lassen und ggfs. die FW wieder per TR69 ändern können, wird es für einen flächendeckenden Mindeststatus schwierig. Also generelle Frage: Wer (User, HW-Hersteller, Provider) erlangt zu welchem Zeitpunkt (nachweislich) Kenntnis von einer Lücke und hat also nun eine Schadensminderungspflicht ?
Was macht eine 85jährige Dame, deren Enkel ihren Router zum Telefonieren eingerichtet hat, welche kein Internet benutzt und so dem aktuellen Angriff eher schutzlos ausgeliefert sein dürfte ?
Welches Mindestlevel an Fachkenntnis können/dürfen Provider und/oder HW-Hersteller beim Endkunden voraussetzen, um eine evtl. Ersatzpflicht auf diesen abzuwälzen ?
Solange diese Fragen nicht standardisiert gelöst werden, werden wir uns wohl weiter in diesem Graubereich bewegen und immer mal wieder von ähnlichen Problemen heimgesucht werden.
Grüße,
JD.