Bucht 1&1 bei euch die Rechnungen auch zu früh ab?

Wann bucht 1&1 bei dir?


  • Anzahl der Umfrageteilnehmer
    73
Natürlich "könnten" sie schreiben " Rechnung ist sofort fällig", aber es laut dem Urteil, das im Beitrag #1 zitiert wird, wäre das nicht zulässig, und sie hätten nicht viel Freude daran.

Und wenn die Abbuchung nach 5 Werktagen erfolgen würde (wie in den AGB vorgesehen), dann hätte sich vermutlich auch niemand beschwert.
 
Es gibt schließlich z.B. auch Menschen, die Monat für Monat neu kalkulieren müssen weil eben kein "üppiges" Polster vorhanden ist bzw. sein kann. Und bitte mache jetzt nicht die Aussage: "Dann dürfen/ können sich solche Menschen eben kein Internet leisten."

Bei den heute üblichen Flatrates sind die monatlichen Kosten i.d.R. überschaubar wie eine Versicherungsprämie und bieten für den Kunden keine Überraschung.

Damit würde 1&1 erneut gegen aktuelle Gesetzesregelungen verstossen. Denn Lastschriften sind IMHO nicht mit einer Rechnung via Selbstüberweisung gleichzusetzen ...

1&1 verstößt nicht gegen Gesetze und auch nicht gegen das weiter oben zitierte Urteil (da ging es um die unkalkulierbaren Kosten einer Rechnung für einen Mobilfunkvertrag).

1&1 verstößt lediglich gegen die eigenen AGB. Die Vertragsverletzung kann durch ein Anschreiben bzw. durch eine Abmahnung beseitigt werden.
 
Bei den heute üblichen Flatrates sind die monatlichen Kosten i.d.R. überschaubar wie eine Versicherungsprämie und bieten für den Kunden keine Überraschung.
Du darfst nicht von dir auf andere schließen. Die Flatrat umfasst ja nur das deutsche Festnetz. Damit bleiben noch ausreichend andere Einzelgespräche übrig... und dann gilt das angesprochene Urteil sehr wohl...
 
Achte mal darauf, welche Verträge bei 1&1 abgeschlossen werden, es können mehrere Arten sein, so u.a., auch ein Telekommunikationsvertrag !
Für diesen Vertragstyp gilt strenggenommen das zitierte Urteil nicht. Es müsste durch alle Instanzen neu geklagt werden. :doktor:

Dennoch hat freundlicherweise 1&1 diese 5-Werktage-Regel in seine AGB aufgenommen und muss sich selbstverständlich als Vertragspartner daran halten.

Eure Sorgen möchte ich haben!
 
Bei den heute üblichen Flatrates sind die monatlichen Kosten i.d.R. überschaubar wie eine Versicherungsprämie und bieten für den Kunden keine Überraschung...
Ich sprach aber in meiner Aussage nicht nur von diesen Kosten, sondern von allem was in einem Monat an Kosten anfällt. Miete, Nebenkosten, Lebenshaltungskosten etc. etc. Ganz besonders die Lebenshaltungskosten sind seit Monaten nicht mehr überschaubar...:confused:. Oder lebst du etwa noch bei deinen Eltern... :rolleyes:.
...1&1 verstößt nicht gegen Gesetze und auch nicht gegen das weiter oben zitierte Urteil...
...1&1 verstößt lediglich gegen die eigenen AGB...
Achja, das AGB-Gesetz gibt es ja nicht mehr. Doch was ist dann das BGB... :gruebel:!?
...Die Vertragsverletzung kann durch ein Anschreiben bzw. durch eine Abmahnung beseitigt werden.
Hast du dir den Thread mal richtig durchgelesen? In meinem beschriebenen Fall hat eine Anmahnung nicht ausgereicht. 1&1 hat das wenig gejuckt. Der einzige Unterschied zwischen meinen vorhergehenden und dem letzten Schreiben (mit Hilfe von Ghostwalkers Vorlage) war dieses:
...Gleichzeitig behalte ich mir das Recht vor, verfrüht eingehende Lastschriften zurückzugeben und termingerecht den vertraglich geschuldeten Betrag zu überweisen. Etwaige Kosten für Rückbuchungen sind von Ihnen zu tragen...
...dies hatte ich so nicht in meinen vorhergehenden Schreiben stehen.
...Für diesen Vertragstyp gilt strenggenommen das zitierte Urteil nicht. Es müsste durch alle Instanzen neu geklagt werden. :doktor:...
Du redest immer nur von dem zitierten Urteil, dabei ist die Grundlage dieses Threads etwas ganz anderes!
...Dennoch hat freundlicherweise 1&1 diese 5-Werktage-Regel in seine AGB aufgenommen...
Über diese Ansicht kann ich nur den Kopf schütteln, von Freundlichkeit kann diese Scheinheiligkeit nicht zeugen.
...Eure Sorgen möchte ich haben!
Bitte du kannst sie gerne haben, schauen wir mal ob es dir gefällt. Ganz besonders gespannt bin ich darauf, ob es dir dann noch danach ist wenn du feststellen musst, das dir durch diese Abbuchungspraxis noch zusätzliche Gebühren angerechnet werden und du diese nicht wieder zurückbekommst. Die Höhe der Rücklastschriftgebühr haben für mich und meine Tochter den Wert von ein Frühstück, Mittag und Abendbrot zusammen, also einen ganzen Tag ohne Hunger. Kannst du auf dieses Geld verzichten, wenn du an meiner Stelle wärest?

Wie Hans Juergen bereits schon sagte:
Du darfst nicht von dir auf andere schließen...
 
Hi,

nach meiner zweiten Mail
06.06.08
Sehr geehrte Damen und Herren,

auf meine u.a. Mail vom 03.06.08 habe ich von Ihnen noch keine Antwort erhalten.

Ich bitte freundlichst um Bearbeitung und um die gebetenen Auskunfte.

Besten Dank im voraus.
########
03.06.08
(...)Sie buchen den Rechnungsbetrag regelmässig zu früh ab. Dies ist Ihnen bekannt. Ich bitte Sie, Ihr System entsprechend umzustellen, dass (s. Ihre AGB) erst mind. 5 Tage nach Rechnungszugang abgebucht wird. Das betrifft auch diese aktuelle Rechnung von heute, 03.06.08! Anderweitig muss ich Ihnen die Einzugsermächtigung entziehen, eine Rücklastschrift auf Ihre Kosten veranlassen und in Zukunft zu vereinbartem Termin den Rechnungsbetrag überweisen. Das würde ich gerne vermeiden.
(...)

Ich bitte freundlichst um (...) eine Bestätigung.
Besten Dank im voraus.
erhielt ich folgende Antwort:
(...)Für die vorzeitige Abbuchung möchten wir uns bei Ihnen entschuldigen ,wir haben Ihre Abbuchung auf 10 Tage geändert.(...)
Die Abbuchung der Re vom 03.06. wollte natürlich nicht mehr gestoppt werden können, wenn drei Tage später auf die Mail noch keine Reaktion angedacht war.
Die Re vom 03.07. wurde nun aber zum 16.07. abgebucht.
Schön! Geht doch :)
 
Bei mir geht's jetzt auch. Bei meiner Freundin (gerade frisch gebackene 1&1-Kundin) muss ich das noch einstielen.

Grüße Dirk
 
Ich sprach aber in meiner Aussage nicht nur von diesen Kosten, sondern von allem was in einem Monat an Kosten anfällt. Miete, Nebenkosten, Lebenshaltungskosten etc. etc. Ganz besonders die Lebenshaltungskosten sind seit Monaten nicht mehr überschaubar...

Das sind sehr merkwürdige Argumente. Wenn deine monantlichen Kosten nicht überschaubar sind, dann stelle das Telefonieren und Surfen im Internet ein, um deine Nerven zu schonen. Das dürfte dir nicht schwerfallen, denn vor 5 Jahren, bei deutlich höheren Providerkosten, um die 100 bis 300 ¤/Monat warst du bei deinem Budget auch nicht im Internet.


Fall hat eine Anmahnung nicht ausgereicht. 1&1 hat das wenig gejuckt.

In diesem Fall wechselt man den Betreiber oder den Anwalt.


ob es dir dann noch danach ist wenn du feststellen musst, das dir durch diese Abbuchungspraxis noch zusätzliche Gebühren angerechnet werden und du diese nicht wieder zurückbekommst.

Diese Minigebühren interessieren mich nicht, bzw. sie fallen mir nicht mal auf!


Die Höhe der Rücklastschriftgebühr haben für mich und meine Tochter den Wert von ein Frühstück, Mittag und Abendbrot zusammen, also einen ganzen Tag ohne Hunger.

Wer so knapp bei Kasse ist, sollte die Finger von DSL-Tarifen lassen und nur per Münztelefon telefonieren.

Kannst du auf dieses Geld verzichten, wenn du an meiner Stelle wärest?

Eigenartigerweise regen sich nur Leute über die zeitlich knappe Abbuchungspraxis auf, die eine Flaterate von 19,99 ¤/Monat haben.
Freu dich lieber, dass Telefonieren so billig geworden ist, dass jeder H4ler mitmachen kann.
 
Wer so knapp bei Kasse ist, sollte die Finger von DSL-Tarifen lassen und nur per Münztelefon telefonieren.

Sorry, dieser Beitrag ist etwas daneben, zudem unpassend.
Bei Münztelefonen hätte man sehr schnell das gleiche Geld ausgegeben bei weitaus weniger Gegenleistung.
Es gibt viele, die (nicht nur kurz vor Monatsende) knapp bei Kasse sind.
Alleine für eine Jobsuche ist ein Rundum-DSL-Paket mit Sicherheit eine gute Investition, zumal nicht jeder Arbeitgeber potentielle Bewerber gerne auf deren Handy anruft.

Aber darum ging es in diesem Thema auch nicht, sondern um die Abbuchungsmentalität von 1&1, die oft zu unberechtigten Rücklastschriftgebühren führt.

Und es ging darum, aufzuzeigen, dass ein Anbieter, der sich bei Vorteilen für ihn (z.B. Widerrufsrecht erloschen) allzu gerne auf seine AGB beruft, in Fragen von Kundenrechten dieselben aber in wohl knapp 90%, wie die Umfrage derzeit steht, völlig ignoriert.
 
Sorry, dieser Beitrag ist etwas daneben, zudem unpassend.

Das kann passieren. Ich hoffe, du kannst damit leben.

Bei Münztelefonen hätte man sehr schnell das gleiche Geld ausgegeben bei weitaus weniger Gegenleistung.

nein, man konzentriert sich auf das wesentliche und hat keine Schwierigkeiten mit seiner Haushaltskasse. Alle Kosten sind transparent.

Es gibt viele, die (nicht nur kurz vor Monatsende) knapp bei Kasse sind.

Das sage ich doch:
diese neue Klientel ist erst jetzt mit den Billigtarifen im Internet aktiv geworden und stellt die Masse der Unzufriedenen und Beschwerdenden.


Alleine für eine Jobsuche ist ein Rundum-DSL-Paket mit Sicherheit eine gute Investition, zumal nicht jeder Arbeitgeber potentielle Bewerber gerne auf deren Handy anruft.

Überschätze die Wirkung nicht. Bewerbungen über das Internet sind wenig erfolgreich, weil die P-Abteilungen diese Massenwurfsendungen eines Bewerbers sofort erkennen. Die Mehrheit der AG stellt keine Bewerber über diesen Weg ein. Arbeitgeber rufen Erstbewerber überhaupt nicht und schon gar nicht auf dem Handy an!

Aber darum ging es in diesem Thema auch nicht, sondern um die Abbuchungsmentalität von 1&1, die oft zu unberechtigten Rücklastschriftgebühren führt.

richtig, und diejenigen, die alle Zeit der Welt haben, können und sollen sich über diese Nebensächlichkeit aufregen und etwas gegen diese Rechtsverstöße unternehmen. Mir fehlt für diesen Kleinkram einfach die Zeit.
 
Mir fehlt für diesen Kleinkram einfach die Zeit.
Dafür verbringst du eine Menge Zeit, arroganten Unsinn zu schreiben... Schön für dich, wenn du auf Peanuts nicht einmal achten musst, aber dein Unvermögen, dir anderes vorstellen zu können, ist einfach armselig.
 
Mir fehlt für diesen Kleinkram einfach die Zeit.
Schade, daß du für diesen Unsinn Zeit findest.

nein, man konzentriert sich auf das wesentliche und hat keine Schwierigkeiten mit seiner Haushaltskasse. Alle Kosten sind transparent.
Transparent vielleicht, aber nicht kalkulierbar. Verträge mit klaren Angaben zu Beträgen und Fristen(!) sind deutlich transparenter.

Überschätze die Wirkung nicht.Arbeitgeber rufen Erstbewerber überhaupt nicht und schon gar nicht auf dem Handy an!
Aber auf dem Münztelefon? Ja nee, is klar.

diejenigen, die alle Zeit der Welt haben, können und sollen sich über diese Nebensächlichkeit aufregen und etwas gegen diese Rechtsverstöße unternehmen.
Verzichte gerne weiterhin auf die dir zustehenden Rechte.
 
Das kann passieren. Ich hoffe, du kannst damit leben.

Mach dir da keine Gedanken. Das klappt schon.


Das sage ich doch:
diese neue Klientel ist erst jetzt mit den Billigtarifen im Internet aktiv geworden und stellt die Masse der Unzufriedenen und Beschwerdenden.

Da unterliegst du aber einem schweren Irrtum.
Mag sein, dass sie erst damit aktiv geworden sind, aber die Masse derer, die sich beschweren, kommen aus einer ganz anderen Kundengruppe. Und ich weiss von was ich da spreche, denn ich habe einen sehr grossen Kundenkreis.

Das sind oft die, die vorher jahrelang schon an ihren Altanbieter fast das doppelte gezahlt haben und nun in aller Hinsicht den gleichen Standard und Service erwarten ... nur eben nun für die Hälfte.
Bei denen, bei denen es eher knapper zugeht, ist man zwar über Ausfälle und Störungen auch nicht begeistert, der Ton, wie damit umgegangen wird, ist aber ein weitaus friedlicherer. Es ist ein grösseres Verständnis vorhanden oder Geduld. Für mich auf jeden Fall angenehmer.


Du darfst mal davon ausgehen, dass sich die Masse derer, die diese ungerechtfertigte Rücklastschriftgebühr bezahlen sollen, gar nicht beschweren, sondern eher kommentarlos hinnehmen, weil eben kein Geld auf dem Konto war. Bei vielen wäre vielleicht auch am 5. Tag nichts drauf gewesen, dass ist aber für dieses Thema hier nicht von Belang.

Nein, Beschwerden über das zu frühe Abbuchen kommen verstärkt von den Kunden, die sich um Abbuchungen keine Sorgen zu machen brauchen, weil immer Geld drauf ist. Diese haben auch meist die AGB gelesen und dieses Vorgehen seitens 1&1 berechtigterweise kritisiert.
 
Da unterliegst du aber einem schweren Irrtum.

Das ist in meinem beruflichen Umfeld eher der Normalfall.

Mag sein, dass sie erst damit aktiv geworden sind, aber die Masse derer, die sich beschweren, kommen aus einer ganz anderen Kundengruppe. Und ich weiss von was ich da spreche, denn ich habe einen sehr grossen Kundenkreis.

"Und ich weiss von was ich da spreche"***

ja, und ??

Das sind oft die, die vorher jahrelang schon an ihren Altanbieter fast das doppelte gezahlt haben und nun in aller Hinsicht den gleichen Standard und Service erwarten ... nur eben nun für die Hälfte.


und das soll sofort funktionieren?

gleiche Leistung, aber 50% weniger Gebühren? Träum schön weiter!


Du darfst mal davon ausgehen, ****

Ich gehe von keinen pauschalen Prämissen aus.

Nein, Beschwerden über das zu frühe Abbuchen kommen verstärkt von den Kunden, die sich um Abbuchungen keine Sorgen zu machen brauchen, **

Den Eindruck habe ich leider nicht.
 
Da unterliegst du aber einem schweren Irrtum.
Das ist in meinem beruflichen Umfeld eher der Normalfall.
Das ist ein interessanter Beruf, in dem Du es Dir erlauben kannst, es als Normalfall zu bezeichnen, wenn Du einem schweren Irrtum unterliegst.

und das soll sofort funktionieren?
gleiche Leistung, aber 50% weniger Gebühren? Träum schön weiter!
Auch bei der Telekom habe ich eine Einsparung von über 50% gegenüber vor einigen Jahren, bei gleichem Anbieter und gleicher Leistung.

Ich gehe von keinen pauschalen Prämissen aus.
Du meinst, Du gehst nur von Deinen pauschalen Prämissen aus.
 
Bitte wieder zurück zum Thema: Bucht 1&1 zu früh ab? Ja oder nein? Wie reagiert 1&1, wenn sie auf ihre eigenen AGB hingewiesen werden?

Alle weiteren OT-Beiträgen werden ohne Vorwarnung ausgeblendet.

Grüße Dirk
 
Klar bucht 1&1 immer zu früh ab, war bei mir genauso.
Jeder Tag an dem 1&1 das Geld früher hat ist bares Geld. Bei den 2,x Millionen Kunden gibt das schon ein kleines Sümmchen an Zinsen.
Die Diskussion hier wird auch nichts an der Moral des Providers ändern.

Es gibt aber für jeden einzelnen von Euch die Möglichkeit zu wechseln.

Ich hab es getan. Bekomme am 5/6 des Monats meine Rechnung vom Vormonat und am 26/27 des Monats wird abgebucht.:spocht:

Grüße
 
Genau das ist es. Die EDV von 1&1 ist mit Absicht so erstellt, daß die Rechnungen systematisch zu früh abgebucht werden, außer bei denen, die sich darüber beschweren und dabei auch noch die richtigen Stichworte nennen.

Ich betrachte das als vorsätzliche Vertragsverletzung seitens 1&1.
 
Hi,
(...)
Ich betrachte das als vorsätzliche Vertragsverletzung seitens 1&1.

ich zwar auch, aber das fällt eher unter die Rubrik "man kanns ja mal probieren, kann nur gewinnen".
Anders rum: schau dir die vielen Kunden an, die sich aus dem Fehler im CC eine neue 7270 haben sponsern lassen; die Bucht ist überschwemmt von schwarzen 7270. Jeder probierts halt. Wobei m.E. das vorzeitige Abbuchen Kleinkram dagegen darstellt.
Man kann sauer sein oder drüber lächeln ;)
 
Wurde das CC von den Kunden oder von 1&1 programmiert?
Außerdem haben die Kunden damit einen neuen 24 Monate Vertrag, von daher ist es nicht einmal sicher, ob es ein Fehler von 1&1 war.
 

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