Bucht 1&1 bei euch die Rechnungen auch zu früh ab?

Wann bucht 1&1 bei dir?


  • Anzahl der Umfrageteilnehmer
    73
Die 1&1 Internet AG ist mit rund 7,07 Millionen Kundenverträgen ein führender Internet-Provider ...
na ja, mal 30 Euro, jeweils 1-2 Tage Zinsgewinn... auch Kleinvieh macht Mist...
 
Buchungen GMX

Hi,

interessant!! Ist das auch bei restlichem UI der fall, bei web.de und gmx?

Hatte bis Ende März GMX-DSL + VoIP. Lt. aktueller GMX-Telefonie-AGB Punkt 2.2 (STand 08/2006) stellen Sie die Rechnung mindestens 6 Werktage zuvor per Email zu bzw. ins Konfigurationsmenü. Habe für die Rechnungen in diesem Jahr mal nachgesehen. Abbuchungen waren nach dieser Definition eigentlich immer zu früh. Hier die Daten:
Rechnungsdatum mit Zeit lt. Email - Abbungsdatum - Rechnung für
Sa 12.01.08 16.xy - Di 15.01.08 - DSL -> 1-2 WT
So 27.01.08 19.xy - Mi 30.01.08 - VoIP -> 3 WT
Mo 11.02.08 21.xy - Do 14.02.08 - DSL -> 3 WT
Mo 25.02.08 18.xy - Do 28.02.08 - VoIP -> 3 WT
Di 11.03.08 20.xy - Mo 17.03.08 - DSL -> 4 WT
Di 25.03.08 19.xy - Fr 28.03.08 - VoIP -> 3 WT

Für die Erstattung haben sie sich dann allerdings mehr Zeit genommen (R-Datum 04.04.08 / Mail: 05.04.08 00:3x / Buchung: 11.04.08).

Gruß

scharfi
 
na ja, mal 30 Euro, jeweils 1-2 Tage Zinsgewinn... auch Kleinvieh macht Mist...
Tja, da lohnt sich eine Umschulung zum "Kleinviehhüter" aber wirklich... :)

Auch bei mir liegen lediglich 2-3 Werktage zwischen Rechnung & Buchung !

Hier mal z.B. meine Daten für die ersten vier Monate aus 2008 ("3DSL-Vertrag") :

-- E-Mail & Rechnung --- Datum der Buchung - Werktage n. Rechn.

----- Sa., 26.1.2008 ------ Di., 29.1.2008 ----...--- 2 Wt

----- So., 24.2.2008 ------ Mi., 27.2.2008 --------- 3 Wt

------Di., 25.3.2008 ------ Do., 27.3.2008 --------- 2 Wt

------Di., 29.4.2008 ------- Fr., 2.5.2008 ----.----- 2 Wt (wg. 1 Mai )
 
Zuletzt bearbeitet:
Hier genau so. Rechnungen kommen die letzte Zeit gewöhnlich am 14. des Monats, die Abbuchungen am 17.
Es stimmt also durchaus nicht, daß 1+1 nicht zugüg arbeiten kann.

Gruß
 
Schon lustig so eine Umfrage. Besonders die Ergebnisse bei mehr als 5 Werktagen. Alles User mit 0 Beiträgen ... :-Ö
 
Auch wenn es nicht 1&1 betrifft, hatte ich diesbezüglich eine interessante Erfahrung mit meinem Handy-Vertrag.

Da wurde auch regelmäßig sofort abgebucht, teilweise bevor mir die Rechnung überhaupt vorlag.
Ich habe dann auf das oben zitierte BGH-Urteil verwiesen und darum gebeten, sich daran zu halten. Seither wird der Betrag erst ca. 5-10 Tage nach Rechnungserstellung abgebucht.

Das wirklich interessante daran ist, daß offensichtlich das System so ausgelegt ist, daß man für jeden Kunden einzeln festlegen kann, ob das Geld sofort und damit nach dem BGH-Urteil widerrechtlich abgebucht werden soll, oder erst später. Natürlich mit der Voreinstellung sofort abbuchen. Der Provider weiß hier also, daß er sich rechtswidrig verhält, tut das aber solange, bis er von Kunden darauf angesprochen wird.

Im Zusammenhang mit 1&1 wäre dies eine Möglichkeit, vorzeitig aus einem Vertrag herauszukommen. Vorzeitige Lastschriften zurückgehen lassen, und die Rücklastschriftgebühr nicht zahlen. Wenn 1&1 die Leistungen einstellt, gar nichts mehr bezahlen.
Ich vermute nicht, daß 1&1 es auf einen Rechtstreit ankommen läßt, wenn sie wissen, daß sie gegen das BGH-Urteil verstoßen haben und somit die Rücklastschriftgebühren unberechtigt waren.
 
...Im Zusammenhang mit 1&1 wäre dies eine Möglichkeit, vorzeitig aus einem Vertrag herauszukommen. Vorzeitige Lastschriften zurückgehen lassen, und die Rücklastschriftgebühr nicht zahlen. Wenn 1&1 die Leistungen einstellt, gar nichts mehr bezahlen.
Ich vermute nicht, daß 1&1 es auf einen Rechtstreit ankommen läßt, wenn sie wissen, daß sie gegen das BGH-Urteil verstoßen haben und somit die Rücklastschriftgebühren unberechtigt waren.
Schön und gut... aber was ist mit denen, die ihren Vertrag behalten wollen? Der Verweis auf das Urteil wird nicht viel helfen, denn 1&1 ist sich doch der jeweils vorliegenden Situation bewusst. Und zumindest eine Aussage hier in diesem Thread bestätigt, dass die meisten darüber hinwegschauen. Sozusagen das kleinere Übel... :(
 
Und zumindest eine Aussage hier in diesem Thread bestätigt, dass die meisten darüber hinwegschauen. Sozusagen das kleinere Übel...
Bei den meisten Kunden dürfte dies eher eine Frage des Aufwands sein. Der steht nun mal in einem schlechten Verhältnis zum Nutzen. Zinsverlust (wenn überhaupt) ausgehend von 30 Euro, mal 3 Tage... Interessant wird es erst bei dadurch zurückgewiesenen Lastschriften :mad:
 
Gut, dann etwas konkreter an einem Beispiel. Ist zwar schon länger her, aber trotzdem...

1&1 hat zuviel abgebucht. Zwischen Rechnung und Abbuchung lag ein Werktag. Abbuchung wurde zurückgeholt und gleich darauf der für richtig befundene Betrag überwiesen. Zeitgleich wurde die Rechnungsstelle über diesen Fehler benachrichtigt. Nicht mal eine Woche später, erneute Abbuchung desselben Betrages mit Gebühr (getrennte Lastschriften, aber am selben Tag eingegangen), aber keine Reaktion auf Benachrichtigung an Rechnungsstelle. Den erneut abgebuchten Betrag wieder zurückgeholt... etc. etc *. Erst einen Monat später, nach Androhung der Leistungseinstellung konnte der Sachverhalt geklärt werden. Fazit - tatsächlich zuviel abgebucht, keine Entschuldigung und Gebühren wurden einbehalten. Begründung seites der Hotline: Die Rücklastschrift wurde selbst veranlasst... :confused:

Nachtrag: * Es erfolgte eine weitere Abbuchung, die nicht zurückgeholt wurde. Sie wurde später gutgeschrieben, aber ohne Gebühr.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,
(...)Im Zusammenhang mit 1&1 wäre dies eine Möglichkeit, vorzeitig aus einem Vertrag herauszukommen. Vorzeitige Lastschriften zurückgehen lassen, und die Rücklastschriftgebühr nicht zahlen. Wenn 1&1 die Leistungen einstellt, gar nichts mehr bezahlen.
(...)

also, nicht zu bezahlen bis der Provider die Leitung einstellt stellt sicher nicht die ultimative Möglichkeit dar, sich stillschweigend aus einem Vertrag zu schleichen.

Ein Vergleich: wenn ein Kunde regelmässig erst zwei Tage nach Zahlungsziel bezahlt, ist dies noch keinen Anlass, ihm den Kuckuck zu schicken. Genauso aber gibt m.E. ein zwei Tage zu früh abgebuchter Betrag dem Kunden keinen Anlass, die Abbuchung zurück gehen zu lassen und unnötige Kosten zu verursachen.

Allerdings gibt es bestimmt Anwälte, die prüfen, ob diese offensichtliche Regelmässigkeit, Beträge zu früh einzuziehen, "abmahnfähig" ist.


Noch eins: bei einem Unternehmen, das bekannt dafür ist, dass die Rechte nicht weiss was die Linke tut (was ich zB bei 1u1 nicht ausschliessen möchte), darf man in Erwägung ziehen, dass man ruckizucki einen Schufa-Eintrag kassiert, wenn man (auch berechtigt) eine Rücklastschrift veranlasst.
Ist zwar kein Weltuntergang, aber mit unnötigem weiterem Aufwand verbunden, den wieder zu bügeln.
 
...darf man in Erwägung ziehen, dass man ruckizucki einen Schufa-Eintrag kassiert, wenn man (auch berechtigt) eine Rücklastschrift veranlasst...
Mmmh... ein weiteres Druckmittel für den kleinen Kunden!? Wer möchte es denn schon darauf ankommen lassen! Also bleib ich lieber mal mucks-mäuschen-still ... ich kann da eh nichts machen... :rolleyes: ;)
 
aber was ist mit denen, die ihren Vertrag behalten wollen?
Die sollten nicht etwas tun, was auf eine Vertragsbeendigung hinausläuft.

also, nicht zu bezahlen bis der Provider die Leitung einstellt stellt sicher nicht die ultimative Möglichkeit dar, sich stillschweigend aus einem Vertrag zu schleichen.

Ich habe nicht geschrieben, daß man nichts bezahlen soll, sondern nur daß man die Rücklastschriftgebühr nicht bezahlen soll. Entweder akzeptiert 1&1 das (mit erhöhten Kosten für 1&1), oder sie stellen den Abbuchungstermin um, oder sie kündigen den Vertrag.

wenn ein Kunde regelmässig erst zwei Tage nach Zahlungsziel bezahlt, ist dies noch keinen Anlass, ihm den Kuckuck zu schicken
Es könnte aber ein Anlaß sein, den Vertrag zu kündigen.

Zum Abmahnen braucht es nicht nur einen Anwahlt, sondern auch einen Klageberechtigten, also einen Konkurrenten, zumindest beim Wettbewerbsrecht. Da das wohl fast alle so machen, wird keiner mit einer Abmahnung anfangen wollen.
 
1&1 scheint dringend Geld zu brauchen:

Kunde bekommt Hardware am 25.04. geliefert.
Geld war am gleichen Tag abgebucht. Ok, aber:

Die erste Monats-Rechnung am 30.04. erhalten mit Abrechnungszeitraum 24.04. bis 23.05.
Abgebucht am 02.05.
Voraussichtlicher Schalttermin ist der 08.05.

Kunde findet das nicht wirklich witzig. Er hat bislang keine Leistungen (z.B. Simkarte) genutzt.
 
Das mit der frühen Abbuchung ist mir auch aufgefallen und hat mich auch schon ein wenig gewundert. Es kratzt mich zwar nicht wirklich, dass es 3 Tage früher abgebucht wird, da es eh immer nur 29,99 sind, aber ein Anbieter sollte sich schon an seine AGB halten. Wird ja schließlich auch vom Kunden verlangt.
Na in 5 Monaten ist eh mein Vertragsverhältnis mit 1&1 eh beendet ;)
 
Nachdem 1&1 sich vergangene Woche (mal wieder) eine superfrühe Abbuchung geleistet hat, habe ich mich per Mail an [email protected] beschwert. Hier der Text:
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe am 20.05.2008 von Ihnen eine Rechnung mit Datum 19.05.2008 über xy EUR erhalten. Diese bezieht sich auf Kundennummer yz und Auftragsnummer zx.

Mit Valuta 20.05.2008 haben Sie den fälligen Betrag von meinem Girokonto abgebucht. Damit verstoßen Sie gegen Ihre eigenen AGB, in denen Sie in Punkt 3.6 festlegen
"1&1 wird die Rechnung dem Kunden mindestens fünf Werktage vor Lastschrifteinzug per E-Mail oder in seinem persönlichen Konfigurationsmenü bekannt geben."
Gleichzeitig legt die ständige Rechtsprechung fest, dass Lastschriften erst fünf Werktage nach Rechnungszugang gebucht werden dürfen, um dem Kunden ausreichend Zeit zur Bereitstellung des fälligen Betrages zu geben.

Ich darf Sie daher höflich bitten, sich ab sofort an Ihre eigenen AGB zu halten. Gleichzeitig behalte ich mir das Recht vor, verfrüht eingehende Lastschriften zurückzugeben und termingerecht den vertraglich geschuldeten Betrag zu überweisen. Etwaige Kosten für Rückbuchungen sind von Ihnen zu tragen.

Ich erwarte bis zum

26.05.2008

eine schriftliche Bestätigung, dass Sie in Zukunft die vorgeschriebene Wartezeit zwischen Rechnungszugang und Abbuchung einhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Ghostwalker
und die Antwort von gerade eben:
Sehr geehrter Herr Ghostwalker,

wir bedauern, dass es zu Unannehmlichkeiten gekommen ist.

Die Umstellung haben wir vorgenommen. Zukünftig wird die Rechnung 10 Tage nach Erhalt von Ihrem Konto abgebucht.

Bei weiteren Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.

Mit freundlichen Grüßen

[Name bekannt]
Rechnungsstelle
1&1 Internet AG

Mal schauen, ob die sich dran halten.

Grüße Dirk
 
@ Ghostwalker... wie sieht es denn jetzt bei dir aus? Hält sich 1&1 an das, was sie dir zugesagt haben? Oder wurde wieder "wie üblich" abgebucht?

PS: Danke für die Textvorlage... :). Ich habe auch eine gleichlautende Antwort bekommen. Ob es was bringt, wird sich bei mir erst bei der nächsten Abrechnung zeigen.
 
Ich habe gestern eine Rechnung bekommen. Die Fußzeile mit dem Hinweis auf den Abbuchungstermin hat sich gegenüber den früheren Rechnungen geändert. Da steht jetzt was von "10 Tagen nach Rechnungszugang". Ich werde das prüfen und hier berichten.

Grüße Dirk
 
Eine ähnliche Mail wie Ghostwalker hatte ich auch an 1&1 geschrieben und denen vorgeworfen, gegen ihre eigenen AGBs zu verstoßen. Ich bekam die gleiche Remail wie Ghostwalker.

Vor der Mail bekam ich immer am 10. eines Monats die Rechnung und maximal 2 Werktage später wurde abgebucht. Jetzt nach der "Umstellung" nur mal exemplarisch:

Rechnung am 10.03.08 Abbuchung am 25.03.08
Rechnung am 10.04.08 Abbuchung am 25.04.08
Rechnung am 10.05.08 Abbuchung am 23.05.08
Rechnung am 10.06.08 Abbuchung am 24.06.08

also immer so ca. 10 Werktage später.....

Ich kann nur allen empfehlen, sich "umstellen" zu lassen, weil zahlen muß man eh....aber die 7-8 Tage in denen das Geld für mich arbeitet nehm ich doch gerne mit oder ?!
 
Hi,

schön ist das sicher nicht, was 1&1 da tut. Mich stört es aber auch nicht. Solange 1&1 nicht zweimal für den gleichen Monat abbucht, ist es mir ganz egal, wann 1&1 abbucht.

Ich verstehe die Aufregung wegen einer Abbuchung von rd. 30 ¤/Monat auch nicht.
Vor acht Jahren hat sich niemand über eine Telecom Rechnung von 300 ¤ im Monat (56 K- Modem, Surfen im Netz) beschwert.

btw,
bei mir erfolgt die Abbuchung nach 5 Werktagen, völlig normal im Geschäftsleben.
1&1 könnte auch die AGB ändern, in: Rechnung ist sofort fällig.
 
Ich verstehe die Aufregung wegen einer Abbuchung von rd. 30 ¤/Monat auch nicht...
Anscheinend verstehst du den wirklichen Hintergrund nicht ganz. Es regt sich niemand darüber auf, dass eine Abbuchung per Lastschrift erfolgt, sondern vielmehr wird die Vorgehensweise seitens 1&1 angeprangert. Es gibt schließlich z.B. auch Menschen, die Monat für Monat neu kalkulieren müssen weil eben kein "üppiges" Polster vorhanden ist bzw. sein kann. Und bitte mache jetzt nicht die Aussage: "Dann dürfen/ können sich solche Menschen eben kein Internet leisten.". Die Tatsache, dass eine Lastschrift - entgegen dem Gesetz und die eigenen AGB - zu früh stattfindet, ist ausschlaggebend. Und nicht die Höhe der Lastschrift. Demzufolge ist diese Aussage von dir:
...Vor acht Jahren hat sich niemand über eine Telecom Rechnung von 300 ¤ im Monat (56 K- Modem, Surfen im Netz) beschwert...
...als Vergleich vollkommen irrelevant.
...1&1 könnte auch die AGB ändern, in: Rechnung ist sofort fällig.
Damit würde 1&1 erneut gegen aktuelle Gesetzesregelungen verstossen. Denn Lastschriften sind IMHO nicht mit einer Rechnung via Selbstüberweisung gleichzusetzen ... ;)

Nachtrag: Anhand der vorhergehenden Beispiele kann man auch sehr deutlich erkennen, dass 1&1 hier erst nach Anmahnung manuell auf einen anderen Abbuchungszeitraum umstellt. Steckt da vielleicht System dahinter, so nachdem Motto: "Hauptsache das Geld ist im Sack."... :gruebel:
 
Zuletzt bearbeitet:
Holen Sie sich 3CX - völlig kostenlos!
Verbinden Sie Ihr Team und Ihre Kunden Telefonie Livechat Videokonferenzen

Gehostet oder selbst-verwaltet. Für bis zu 10 Nutzer dauerhaft kostenlos. Keine Kreditkartendetails erforderlich. Ohne Risiko testen.

3CX
Für diese E-Mail-Adresse besteht bereits ein 3CX-Konto. Sie werden zum Kundenportal weitergeleitet, wo Sie sich anmelden oder Ihr Passwort zurücksetzen können, falls Sie dieses vergessen haben.