Nein, aber ich halte die Pauschalbehauptung "Eltern haften für Ihre Kinder" für ein Märchen. Die Frage, die immer zu klären ist, ist doch: Haben die Eltern Ihre Aufsichtspflicht verletzt, oder nicht. Und dies zu klären ist nicht leicht.
s. hier: http://www.golem.de/0701/50179.html
und hier...