Haftet der Anschlussinhaber in jedem Fall für Aktionen (z.B. der eigenen Kinder)

Claw

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[Edit Novize: Abgetrennt von hier]

Gibt es irgendwo schon ein Unrteil, ob ein Anschlussinhaber wirklich in allen Fällen für seinen Anschluss haftet?:eek:
Um als Störer haftbar gemacht zu werden müsste man dem Anschlussinhaber eigentlich nachweisen, dass er vom Filesharing zumindest gewusst hat. Ich mag mich allerdings auch irren.
 
Nicht wirklich nachweisen... der Anschlussinhaber haftet für Aktivitäten seines Anschlusses - in jedem Fall gegenüber dem ISP - siehe AGB der ISP.

Das Landgericht Hamburg, das ja auch bezüglich Forenbetreiberhaftung schon einige weniger lustige Urteile gefällt hatte, äußert sich zur Haftung von Internetzugangsverantwortlichen: http://www.streifler.de/haftung-des...auch-seines-wlan-durch-einen-dritten_805.html

Siehe auch hier: http://www.internetrecht-profi.de/abmahnung-filesharing.htm

--gandalf.
 
Danke für die Links - sehr, sehr interessant.

Wobei es in dem Urteil des LG Hamburg lediglich um die Verwendung von offenen WLANs geht. Der Titel "Haftung des Anschlussinhabers bei Missbrauch seines WLAN durch einen Dritten" täuscht ein bisschen, denn wie das Urteil geheissen hätte, wenn der WLAN-Betreiber einen WEB Key verwendet hätte, den ein Dritter geknackt hätte, geht aus dem Bericht nicht hervor.

Der Internet-Profi Seite entnehme ich, dass der Anschlussinhaber doch nicht so zweifelsfrei für seinen Anschluss haftet, wenn ihm keine grobe Fahrlässigkeit unterstellt werden kann. Hier steht übrings auch, dass ein Mitloggen einem Anschlussinhaber für private Zwecke kaum zumutbar ist.

... Aber ein Urteil gibt es dazu noch nicht! Ich glaube hiert traut sich einfach keiner zu klagen, weil das Risiko zu verlieren für beide Parteien sehr hoch ist.
 
Man muss das Risiko einschätzen... und generell besteht natürlich - abgesehen von rechtlichen Konsequenzen - durchaus auch Problem, wenn ein Teilnehmer die Leitung mit Filesharing dicht macht, da dann VoIP beeinträchtigt werden kann. Man hat also auch rein nutzungsbedingt gewisse Interessen.

Auf jeden Fall würde ich dem Anschlusseigentümer empfehlen, einen kleinen Vertrag mit den Mitnutzern aufzusetzen, der im Prinzip die Spielregeln festlegt. Dies dokumentiert schon auch mal, daß es Mitnutzer gibt, was im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung relevant sein könnte.

Andererseits hat man doch das gleiche Problem mit den eigenen Kids über den Familien-Internetzugang ;-)

--gandalf.
 
@RR-Uebermensch
Es ist ja nun nicht so, als dass man nur mit Filesharingprogrammen illegale Dinge tun kann. Das geht auch mit EMail- und Newsreader, Webbrowser, etc. (auch wenn die Wahrscheinlichkeit bei Filesharing dafür größer ist).

Die Frage ist doch, ob Du denjenigen, die Zugang zu Deinem Anschluss haben, vertrauen kannst oder nicht. Wenn ja, sollte das kein Problem sein, und wenn nein, dann brauchst Du größere Geschütze als eine FritzBox - so Du denn den Zugang aus welchen Gründen auch immer trotzdem erlauben willst.
 
@gandalf: Dann muss man halt mit den Kids auch einen Vertrag machen ;) Die halten sich auch bestimmt daran. :rolleyes:

Jetzt mal im ernst. Ich glaube, dass viele Eltern nicht einschätzen können was ihre Kids am PC so treiben - und sich auch gar nicht darüber bewusst sind, was übers Internet alles möglich ist. Aber ich gebe Dir recht, als Anschlussinhaber darf ich auch nicht zu blauäugig sein.
 
gandalf94305 schrieb:
Andererseits hat man doch das gleiche Problem mit den eigenen Kids über den Familien-Internetzugang
Wieso Problem? Das kann doch eigentlich gerade die Chance sein :D Den Anwalt oder das Gericht möchte ich sehen, der sich daran wagt, wenn rauskommt das der 10 jährige Filius Filesharing betrieben hat.

So wie ich das aus gandalfs-Links herausgelesen habe wäre so etwas noch eine absolute gerichtliche Grauzone und an dem sind diese Kläger selten interessiert, die wollen klare Verhältnisse und schnelle Strafen, bzw. Verzichtserklärungen.

In manchen Bevölkerungsgruppen werden die Unter-14-jährigen gezielt zum Diebstahl und anderen ungesetzlichen Sachen eingesetzt; wo wäre da der Unterschied zum Kids-Filesharing?

Man hat schon mehr wie genügend 'Nachteile' in dieser Gesellschaft als Kindaufziehender, nun muss es doch auch mal erlaubt sein ein paar kleine 'Vorteile' auszunutzen.:cool: **duck**

Gruß
Flauschi
 
Hallo,

@RR-Uebermensch: Ich habe bei uns zwei Möglichkeiten, um die Kids im Zaum zu halten, bzw. die Geschichte zu Kontrollieren/Protokollieren/Steuern. Alleine die Tasache, das "man" das weiß, ist schon recht Überzeugend. ;)

Im Windows-Umfeld einen separaten XP-Rechner (alter P1) mit 602LANSuite als Router, und wenn nötig, eine Debian-Maschine (alter AMD).

Sowas hat natürlich nicht jeder, aber an so eine alte Maschine ist ja dran zu kommen und 602LANSuite ist für den privaten Nutzer kostenlos, aber Lizenz nur für 3 User.

Debian ist kostenlos, alternativ gibt es aber auch fertige Pakete wie z.B. Gibraltar (auf Debian-Basis), Mandrake, etc.
 
doc456 schrieb:
Im Windows-Umfeld einen separaten XP-Rechner (alter P1) mit ... als Router
Ich habe für diesen Zweck einen alten Notebook laufen - wegen dem Stromverbrauch. Alte Notebooks mit defektem Display gibt's bei ebay sehr günstig, zum einmaligen Konfigurieren kann man mal einen externen Monitor anschließen und später geht's mit VNC auch ohne Monitor.

Gruß
Flauschi
 
Hallo,

@Flauschi: Sicher dat, Möglichkeiten sind vielfältig und oft sogar kostenlos zu finden. :)
Mal sehen, ob es dem Threadersteller weiterhilft.

Ich denke mal, eure Diskussion hat ihm zunehmend schwitzige Hände verpasst... :mrgreen:
 
Ersteinmal vielen Dank für die Antworten.
Der Tipp von gandalf94305 hat mich auf die Idee gebracht meinen Siemens SE505 Router aus der Ecke zu kramen. Durch diesen habe ich die Netzwerkleitung zu den Kinderzimmern geschleift. Im Siemens Router habe ich nur das HTTP Protokoll erlaubt sowie Ports für diverse Anwendungen freigeschaltet.
Danach hatte ich trotz mehreren Tauschbörsen die ich auf meinem Rechner installiert habe, keinen Zugrif zu Filesharing Servern bekommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
RR-Uebermensch schrieb:
Im Siemens Router habe ich nur das HTTP Protokoll erlaubt sowie Ports für diverse Anwendungen freigeschaltet.
Wenn es offene Ports gibt, dann können die meisten Filesharing-Programme diese auch nutzen. Letztenendes bleibt es dabei, dass Du Filesharing technisch nicht 100%ig verhindern kannst.
Ich hätte aber noch eine andere Anregung: Kann Dein SE505 vielleicht auch den Traffic/Monat zählen und bei überschreiten einer vorher bestimmten Grenze die ganze Leitung trennen, so wie die Fritzboxen? Eine sinnvoll gesetzte Grenze macht Filesharing auch nicht unmöglich, aber sehr unattraktiv... ;)
 
jojo1234 schrieb:
Man sollte mit der Sache nicht allzu leichtfertig umgehen.
Das kommt drauf an, wie belastbar man ist. Denn so wie ich das lese hat sich auch die IFPI noch nicht getraut zu klagen.;) Trotzdem sehr interessant zu lesen mit welchen Summen da jongliert wird.

Ich denke am einfachsten ist es, die Kinder um Ihre Admin-Rechte zu beschneiden. Habe allerdings noch nicht ausprobiert, ob man eMule und Konsorten nicht auch händisch kopieren kann.
 
Claw schrieb:
Ich denke am einfachsten ist es, die Kinder um Ihre Admin-Rechte zu beschneiden.
Das solltest Du sowieso tun - das senkt mal wieder die Gefahr der Einnustung diverser Vuren, Würmer und Trojaner.


Gruß,
Wichard
 
Wer einen Internetzugang per WLan zur Verfügung stellt und ihn nicht absichert gegenüber Dritten (Verschlüsselung), kann als Mitstörer zur Verantwortung gezogen werden. Problematisch wird es bei verschlüsselten Netzwerken, in die "eingebrochen" wurde. Da liegt die Beweispflicht beim Administrator des Netzwerkes.
Wenn Kinder den Internetzugang für illegale Zwecke nutzen, ist natürlich klar, wer haftbar gemacht wird. Der Artikel, den jojo1234 angeführt hat, zeigt ganz deutlich, dass die Musikindustrie seit neuestem verstärkt auf der Suche nach Raubkopierern ist. (Die Spieleindustrie aber auch)
Auch zeigt der Artikel die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft. Die meisten Verfahren werden eingestellt.
Jedoch ist ein zivilrechtliches Verfahren des Urhebers dann natürlich immer noch möglich. Auch wenn die Summe von 3,5 Millionen Euro in Deutschland niemals wirklich ernsthaft eingefordert werden kann, kann es trotzdem zu empfindlichen Zahlungsaufforderungen von einigen tausend Euro kommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Freebirdo schrieb:
Wenn Kinder den Internetzugang für illegale Zwecke nutzen, ist natürlich klar, wer haftbar gemacht wird.
Ja? Wer denn?:eek: Doch nicht wieder das alte Märchen von "Eltern haften für ihre Kinder".
 
Ja wer denn sonst? Eltern haften für ihre Kinder genau dann, wenn sie die Aufsichtspflicht verletzen und davon kann man wohl ausgehen, wenn Internetzugang und Rechner von den Eltern bereitgestellt wird.
 
@KuniGunther
Das stimmt so pauschal nicht. Wenn man davon ausgehen kann, dass das Kind ein Alter, bzw. eine entsprechende Reife hat muss es nicht mehr permanent kontrolliert werden. Und damit würden die Eltern auch im Falle eines Falles die Aufsichtspflicht nicht verletzten.

Zum Beispiel kann man ein 10 jähriges Kind ohne Probleme alleine spielen lassen, sollte es dabei ein Auto verkratzen, so hat der Besitzer schlicht und einfach nur Pech gehabt - sofern das Kind keine Haftpflichtversicherung hat (sollte eigentlich jeder haben, kostet nur ein Apfel und 'nen Ei)

Gruß
Flauschi
 
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