- Mitglied seit
- 30 Jan 2007
- Beiträge
- 51
- Punkte für Reaktionen
- 0
- Punkte
- 0
[Edit Novize: Abgetrennt von hier]
Gibt es irgendwo schon ein Unrteil, ob ein Anschlussinhaber wirklich in allen Fällen für seinen Anschluss haftet?
Um als Störer haftbar gemacht zu werden müsste man dem Anschlussinhaber eigentlich nachweisen, dass er vom Filesharing zumindest gewusst hat. Ich mag mich allerdings auch irren.
Gibt es irgendwo schon ein Unrteil, ob ein Anschlussinhaber wirklich in allen Fällen für seinen Anschluss haftet?
Um als Störer haftbar gemacht zu werden müsste man dem Anschlussinhaber eigentlich nachweisen, dass er vom Filesharing zumindest gewusst hat. Ich mag mich allerdings auch irren.