Widerrufsrecht gilt nicht bei 1&1?!

Es hat ja nie jemand gesagt, dass Verbraucherschutz produktiv sein muss oder gar immer im Interesse des Verbrauchers.

IMO sollte in den Formularen eine ausdrückliche Abfrage drin sein, ob man mit der sofortigen Ausführung und damit verbundenen Verlust des Widerrufsrechts einverstanden ist. Dann würde sich auch 1und1 IMO eine Menge Ärger ersparen, denn diese Diskusion hatten wir hier z.B. schon öfter.
 
Sollen sie dann in die Formulare nicht auch gleich noch die kompletten AGB (deren Kenntnisnahme-Häkchen übrigens NICHT vorbelegt ist, sondern vom Besteller höchstselbst gesetzt werden muss) mit aufnehmen?
1&1 AGB schrieb:
10.3 Bitte beachten Sie auch folgende besondere Hinweise zu Dienstleistungen im Bereich DSL:

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn 1&1 mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben (z.B. wenn Sie uns mit der sofortigen Bereitstellung des DSL-Anschlusses beauftragen etc.).
Gruß,
Wichard
 
florianr schrieb:
Es hat ja nie jemand gesagt, dass Verbraucherschutz produktiv sein muss oder gar immer im Interesse des Verbrauchers.
Ist das dein Ernst?
 
Genau das (Beitrag #22 von wichard) finde ich seit Jahren schon zum :kotz: !

Die (ALLE) Anbieter lassen erstmal die gesammte nicht so einfache Bestellprozedur durchlaufen und bestehen dann auf der letzten Seite auf einen ausdrückliche Anerkennung der AGB!

Damit provozieren die doch bewußt eine Bestätigung dieser AGB durch den Kunden, ohne dass der die wirklich nach der vorangegangenen Prozedur noch lesen möchte!

Wäre doch mal ein Vorschlag für den Verbraucherschutz, die AGB vor der eigentlichen Online-Bestellprozedur ausdrücklich bestätigen zu lassen!

Ich wette, dass mindestens 50% mehr Kunden diese AGB auch wirklich lesen - naja, sagen wir lieber: wenigstens überfliegen - würden!
 
Zuletzt bearbeitet:
Das sind denn aber auch die die sich beschweren. Wer etwas anhakt und denn sich dumm stellt hat eben Pech gehabt.
 
Schon richtig!

Trotzdem würde ich diese Art als "zwingender" empfinden,
als das schnöde Abhaken am Ende einer umfangreichen Bestellprozedur!

Auch in der Wirtschaft arbeiten haufenweise Psychologen solche Strategien aus!

... wie die Bonbons in 60 cm Höhe direkt an den Kassen der Warenhäuser! ;)
 
DER Vorschlag für den Verbraucherschutz wären AGB, die nicht mehr als - sagen wir mal - 5 kurze Punkte hätten und nicht ausgedruckt in Schriftgröße 3 immer noch 3 A4-Seiten füllen. Diese würden dann wohl auch wirklich ab und zu mal gelesen.


Gruß,
Wichard
 
@aldee
Das ist mein Ernst, auch wenn es mit einem gewissen Sarkasmus angereichert ist. So ist es eben oft mit Gesetzen (oder Rechtssprechung) die vermeintlich verbraucherschützend sein soll, die sich aber bei genauem hinsehen in der Praxis als völlig unpraktikabel und kontraproduktiv erweisten.
Häufig kommt dazu, dass Richtlinien Vorgaben aus Brüssel nur schlecht umgesetzt werden.

@wichard
Du hast Recht, denn in den AGB ist der Satz das Papier nicht wert, auf dem es steht, (bzw. vielleicht einmal vom Kunden ausgedruckt wird.)
Sprich damit es ausdrücklich ist reichen Erläuterungen in den AGB nicht aus.
 
Als kleines Feedback:
Trotz der Ablehnung in dem speziellen Fall habe ich das an geeigneter Stelle bei 1&1 doch noch geschafft, den Vertrag zu stornieren und somit eine dem Kundenwunsch entsprechende Lösung der Angelegenheit erreicht. Er muss zwar nun ein paar Tage länger warten, da die Portbuchung erst storniert werden muss, aber das nimmt er aufgrund der Kostenersparnis gerne in Kauf.
 
florianr schrieb:
@aldee
Das ist mein Ernst, auch wenn es mit einem gewissen Sarkasmus angereichert ist. So ist es eben oft mit Gesetzen (oder Rechtssprechung) die vermeintlich verbraucherschützend sein soll, die sich aber bei genauem hinsehen in der Praxis als völlig unpraktikabel und kontraproduktiv erweisten.
Da mag sicherlich etwas Wahres dran sein, aber man muss es auch nicht dadurch provozieren, dass man "verunglückte" Normen gezielt so interpretiert, dass deren ursprüngliches Ziel ad absurdum geführt wird (dir sind die gängigen Auslegungsmethoden ja sicherlich auch bekannt).
 
@aldee naja ich Frage mich aber, wie man "ausdrückliche Zustimmung" anders auslegen sollte. Auslegungsmethoden hin oder her.
Aber es wird hier langsam OT, Ansetzen lässt sich an diesem Punkt bestimmt, ob man damit erfolg hat ist eine andere Sache.
 

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