- Mitglied seit
- 19 Mai 2005
- Beiträge
- 2,634
- Punkte für Reaktionen
- 0
- Punkte
- 0
Wer 1&1 bestellt, sollte sich das vorher gut überlegen, denn das Widerrufsrecht gilt scheinbar nicht wirklich bei 1&1.
Kunde bestellte am 30.04.07 4DSL direkt übers Internet.
Am 3.5.07 stornierte er per Fax das 4DSL, da das 2DSL inkl. der Telefonflat für ihn völlig ausreichend ist.
1&1 lehnt -trotz des Willens des Kunden zu 1&1 jedoch nur 2DSL zu nehmen- mit der Begründung ab, da auf seinen Wunsch hin bereits mit der Ausführung des Auftrages begonnen wurde, wäre ein Rücktritt nicht mehr möglich.
Immerhin hätte er bei der Bestellung "schnellstmöglich" gewählt und damit gibt es keinen Rücktritt mehr ...
Das hatte er zwar nicht gewählt, denn das "schnellstmöglich" ist bereits vorgegeben.
Warum schickt man dem Kunden eine Widerrufsbelehrung, wenn ein wirksamer Widerruf nicht möglich ist?
Kunde bestellte am 30.04.07 4DSL direkt übers Internet.
Am 3.5.07 stornierte er per Fax das 4DSL, da das 2DSL inkl. der Telefonflat für ihn völlig ausreichend ist.
1&1 lehnt -trotz des Willens des Kunden zu 1&1 jedoch nur 2DSL zu nehmen- mit der Begründung ab, da auf seinen Wunsch hin bereits mit der Ausführung des Auftrages begonnen wurde, wäre ein Rücktritt nicht mehr möglich.
Immerhin hätte er bei der Bestellung "schnellstmöglich" gewählt und damit gibt es keinen Rücktritt mehr ...
Das hatte er zwar nicht gewählt, denn das "schnellstmöglich" ist bereits vorgegeben.
Warum schickt man dem Kunden eine Widerrufsbelehrung, wenn ein wirksamer Widerruf nicht möglich ist?