5.3.
Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Zeit oder Mindestlaufzeit, höchstens aber um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von zwei Monaten zum jeweiligen Ablauf der bestimmten Zeit oder Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird. Dies gilt vorbehaltlich anderweitiger Regelungen mit dem Kunden, insbesondere in den Besonderen Bedingungen.
Ich wollte die Notebook-Flat und Handy& Internet-Flat (wollte meine Nummer behalten) haben. Das war alles nicht so machbar wie ich wollte. Man hat mich paar mal zurück gerufen, die waren echt bemüht vieles machbar zu machen. Am Ende waren auch die mit "ihrem Latain am Ende" und meinten ich soll bis März warten ob die Optionen dann für mich dabei sind. Da dann aber meine Kündigungsfrist abgelaufen ist hat man mir ein Sonderkündigungsrecht von 4 Wochen eingeräumt.Hallo Leute,
mein Vertrag 1&1 Doppelflat 16000 Komplett läuft am 01.06.2010 aus...
Mein Vertrag läuft am 20.05.10 aus und ich habe 3 Monate Kündigungsfrist.Im Mai 2008 galten die 2 Monate Kündigungsfrist.
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Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Zeit oder Mindestlaufzeit, höchstens aber um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Ablauf der bestimmten Zeit oder Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird. Dies gilt vorbehaltlich anderweitiger Regelungen mit dem Kunden, insbesondere in den Besonderen Bedingungen.
Dein Fehler, da Du nicht die AGB gesichert hast die beim Vertragsabschluss vorlag, sondern die aktuelle zitierst. Es ist so wie ich es gesagt habe und das kannst Du mir ruhig glauben. Ich verweise Dich mal auf meinen Thread, damit Du erkennst das ich doch ein guten Überblick habe bei der Thematik.Mein Vertrag läuft am 20.05.10 aus und ich habe 3 Monate Kündigungsfrist.
Ich habe die zitiert die in meinem CC unter Leistungen und Preise stehen.Dein Fehler, da Du nicht die AGB gesichert hast die beim Vertragsabschluss vorlag, sondern die aktuelle zitierst.
also ist doch das für mich Maßgebend oder nicht?AGB und Leistungsbeschreibung
Hier finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Leistungsbeschreibung zu Ihrem 1&1 Paket.
Ok. Danke für den Tipp, den sicher viele brauchen.Dir ist das passiert was vielen passiert, das sie denken die im CC hinterlegten AGB wären die zum Vertrag gehörenden. Das war mal so gewesen, vor Jahren.