wann muss ich 1und1 kündigen?

askim81

Neuer User
Mitglied seit
15 Jun 2006
Beiträge
4
Punkte für Reaktionen
0
Punkte
0
hallo erstmal :)

ich hab bei 1und1 über vertrag.1und1.de gekündigt am 13.08 und das formular ausgedruckt und gefaxt. ->finde leider die faxbestätigung nicht mehr.

heute schau ich bei vertrag.1und1.de rein....kündigung storniert warum?
bei 1und1 angerufen.... bei uns ist kein fax angekommen....na toll!

danach hab ich nochmal mit dem vertragstool den vertrag gekündigt und dort sehe ich das es sich um ein jahr verlängert hat!

was mache ich jetzt??kann ich heute noch kündigen oder nicht?
 
Ohne die Faxbestätigung wohl nicht, nein.

Mit der Faxbestätigung sich dort melden, am besten per Brief, dem Kündigungstermin mit Verweis auf Fax vom xx.yy.zzzz. widersprechen
 
Nach meiner Erfahrung mit der Kündigung meiner Internet-Flat bei T-Online, kündige ich sowas nur noch per Einschreiben mit Rückschein.
Bei T-Online haben die sich nicht mal um die Fax-Bestätigung geschert und den Kündigungstermin einfach 3 Monate nach hinten verlegt.

Man muss leider auch bei namhaften Providern mit allem rechnen. In c't wurde damals gemutmaßt, dass T-Online die Kündigungen massenweise bewusst verschleppt hat.
 
Wenn Du den erfolgreichen Faxversand anhand des Sendeprotokoll deines Faxgeräts beweisen kannst, so kannst Du das 1&1vorlegen. Kündigen musst Du übrigens 2 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit.
 
srupprecht schrieb:
Wenn Du den erfolgreichen Faxversand anhand des Sendeprotokoll deines Faxgeräts beweisen kannst, so kannst Du das 1&1vorlegen. Kündigen musst Du übrigens 2 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit.

Bei mir gibt es im Fax die funktion Fax-Jurnal oder so da werden die 20 letzten ein- und ausgehenden Faxe angezeigt.
 
@srupprecht

Das ist nicht ganz richtig, eine Fax (Journal, Bestätigung, Sendebericht usw.) ist nicht rechtskräftig, habe ich am eigenem Leib erfahren müssen, hat mich 275,- Euro gekostet (beim Provider "normal ist das .....")

Es bestätigt nur den empfang, aber nicht ob es auf der anderen Seite lesbar war. (kein Papier, Tinete leer bla bla usw.)

Ist leider so, hält nicht vor Gericht.

Alles andere ist Kulanz vom Provider

Gruß Hilgi


*** werrechtschreibfehlerfindetkannsiebehalten ***
 
Das ist richtig. Eine Faxbestätigung besagt gar nichts.
 
Laut Gesetz würd die Unterschrift beim Fax als Kopie anfesehen und ist somit nicht gültig(habe nochmal Google gefragt.
 
Ich habe damals, als ich kündigen wollte, jeden Tag ein Kündigungsfax gefaxt. Nach 4 Tagen/Faxe kam dann endlich die gewünschte Bestätigung per E-Mail.:)
 
jaeger313 schrieb:
Laut Gesetz würd die Unterschrift beim Fax als Kopie anfesehen und ist somit nicht gültig(habe nochmal Google gefragt.

Das stimmt nicht mehr, Fax zählt. Das war bis vor wenigen Jahren allerdings anders!

Das ist aber ein anderes Thema als die Frage des Faxprotokolls, das zählt tatsächlich (in der Regel jedenfalls) nicht.
 
@ Hilgi

Das Faxprotokoll ist grundsätzlich kein Urkundenbeweis, aber so laut laufender Rechtsprechung, liegt ein erster Anschein vor, daß das Schreiben zugegangen ist.

Allerdings gilt ein Fax nur als Textform und nicht Schriftform, wobei eine Kündigung eigentlich als Schriftform vorliegen muß um überhaupt gültig zu sein.
 
HeinzHeinz schrieb:
Das stimmt nicht mehr, Fax zählt. Das war bis vor wenigen Jahren allerdings anders!

Das ist aber ein anderes Thema als die Frage des Faxprotokolls, das zählt tatsächlich (in der Regel jedenfalls) nicht.
Nein ein Fax ist eine Kopie und als Kündigung unwürgsamm

Kündigung per Fax
Da § 623 BGB i.V.m. § 126 BGB eine eigenhändige Namensunterschrift des Kündigungsberechtigten fordern, kann ein Telefax oder ein Telegramm nicht den Anforderungen des Gesetzes an eine eigenhändige Unterschrift erfüllen. Es handelt sich auf dem Fax nämlich stets um die Kopie der Unterschrift. Die Kopie einer Unterschrift die die Kopie der Kündigungserklärung reicht jedoch nicht für die Schriftform aus.
 
Ja, aber die Kündigung in Faxform ist bei 1&1 ausdrücklich erlaubt und sogar erwünscht:

1&1 schrieb:
Sehr geehrter Herr xyz,

wenn Sie keinen Tarifwechsel durchführen und den Vertrag kündigen möchten, gehen Sie bitte wiefolgt vor.

Senden Sie mir ein Fax an folgende Fax Nummer zu meinen Händen :
06332 482 24 xxx

Dort muss vermerkt sein:
- die Kundennummer
- den Wunsch der Kündigung zum
- ihre Unterschrift

Ich werde den Vertrag dann zu dem gewünschten Zeitpunkt schließen

Vielen Dank

Mit freundlichen Grüßen

abc xyz
1und1 Kundenservice
 
Das ist ja richtig, dass viele Firmen das so wünschen. Das war aber auch nicht das Problem. Meist klappt das ja auch mit der Kündigung per Fax. (Habe ich selbst mit der GMX-Fonflat so gemacht, und zwar mit Erfolg.)
Wenn nun aber das Fax, warum auch immer, nicht oder nicht rechtzeitig ankam (wie im obigen Fall), dann ist die Frist vorbei und damit der Vertrag 1 Jahr verlängert :(
Nun kann man nur noch mit der Faxbestätigung hoffen, daß 1&1 einen "auf Kulanz" aus dem Vertrag lässt. Erzwingen kann es jedenfalls nicht, da das gerichtlich gehen muss, und dann...siehe oben...

Ich für meine Person mache es wie folgt:
Erst einmal, wie von der Firma vorgeschlagen per Fax. Dabei bitte ich immer um schriftliche Bestätigung der Kündigung mit Fristsetzung von 14 Tagen.
Passiert dann nichts, kündige ich per Einschreiben, ebenfalls mit Bitte um Bestätigung mit Fristsetzung. Das geht aber nur, wenn die Zeit reicht.
 
Zunächst solltest Du 1und1 kontaktieren, meiner Einschätzung nach sollte eine Einigung möglich sein. Auf jeden Fall solltest Du zusätzlich eden EVN aufbewahren, der belegen kann, daß Du für eine Bestimmte Zeitdauer die entsprechende Fax Rufnummer angewählt hast und eine Verbindung zustandegekommen ist.

Wenn Du damit nicht weiterkommst, mein Tip: Verbraucherzentrale aufsuchen, möglichst vor Ort, oder einen Anwalt, der wird am eheseten einschätzen können, wie die Chancen beim zuständigen Amtsgericht sind.

Tatsächlich ist ein Fax keine Urkunde, und als solche nicht dem Urkunsbeweis zugänglich. Das betrifft aber zunächst nur den Inhalt des Schreibens. Sehr wohl ist z.B. ein EVN der T-Com einem Urkunsbeweis zugänglich, nämlich über die Tatsache, daß für eine gewisse Zeit eine Verbindung mit der Fax Rufnummer bestanden hat, dak könnte ausreichen um ein Indiz zu liefern, daß ein Fax übermittelt wurde.

Hilgi schrieb:
@srupprecht
Es bestätigt nur den empfang, aber nicht ob es auf der anderen Seite lesbar war. (kein Papier, Tinete leer bla bla usw.)
Das ist nicht ganz richtig, weil Zugangshindernisse hat der Empfänger zu vertreten (das ist wie wenn Dein Briefkasten abbrennt, nachdem der Postbote die Post eingeworfen hat. o.ä. ...
Wie gesagt, der Empfänger eines Faxes kann den Inhanlt natürlich immer bestreiten, das ist das eigentliche Beweisproblem.

Allerdings gilt ein Fax nur als Textform und nicht Schriftform, wobei eine Kündigung eigentlich als Schriftform vorliegen muß um überhaupt gültig zu sein.

Also grundsätzlich kann eine Kündigung immer auch z.B. mündlich ausgesprochen werden, wenn nicht gesetzlich etwas anderes vorgeschrieben ist (z.B. im Mietrecht) oder etwas anderes vereinbart wurd (z.B. in AGB). Hier ist es ja so, daß 1und1 gerade (und ausdrücklich) den Versand per Fax verlangt.
 
Der Beweis ist aber in Schriftform (Einschreiben+Rückschein) wesentlich einfacher zu erbringen als bei allen anderen Möglichkeiten ;-)
 
@srupprecht
Letztlich trügt das, weil Du auch nicht belgen kannst, was in dem Einschreiben stand. Die Beweiskraft des Rückscheins ist zwar sicher höher als ein Sendebricht in Verbindung mit einem EVN, aber sinnvoller ist es meines Erachtens nach in Fällen, wo man mit Problemen rechnet (oder solche vermeiden möchte z.B. weil man sehr knapp dran ist mit der Kündigung) einen Bekannten zu bitten den Versand zu bezeugen. Dann kann man den Bekannten bitten auf einer Kopie des Anschreibens zu vermerken, daß diese ordnungsgemäß abgesendet wurde und das er Kenntnis vom Inhalt hatte. Die Aussage eines solchen Kunden dürfte im Prozess ausreichend sein.
Dann speilt es auch keine Rolle mehr, ob das Schreiben als Einschreiben oder als Fax versendet wird. (Bei Fax vielleicht noch ein zusätzlicher Vermerk auf dem Sendebericht, bei Einschreiben auf dem Einschreiben Beleg.)
 
Du kannst so viele Zeugen haben wie Du willst. Ein Sendebericht hat keine Aussagekraft und wird gerichtlich nicht akzeptiert.
 
rosx1 schrieb:
Du kannst so viele Zeugen haben wie Du willst. Ein Sendebericht hat keine Aussagekraft und wird gerichtlich nicht akzeptiert.

Wenn ich einen Zeugen habe, dass ich das Ding gefaxt habe, dann hat das Aussagekraft vor Gericht. Das weiss ich sogar als absoluter Nichtjurist.
 
Falsch!
Dann wäre auch der Sendebericht verwertbar, ist es aber nicht!

Du kannst auch einen Zeugen haben das Du den Kündigungsbrief in den Briefkasten geworfen hast. Genauso uninteressant.

Es muss angekommen sein und das kann Dir keiner bezeugen, außer bei Rückschein eines Einschreibens.
 
Holen Sie sich 3CX - völlig kostenlos!
Verbinden Sie Ihr Team und Ihre Kunden Telefonie Livechat Videokonferenzen

Gehostet oder selbst-verwaltet. Für bis zu 10 Nutzer dauerhaft kostenlos. Keine Kreditkartendetails erforderlich. Ohne Risiko testen.

3CX
Für diese E-Mail-Adresse besteht bereits ein 3CX-Konto. Sie werden zum Kundenportal weitergeleitet, wo Sie sich anmelden oder Ihr Passwort zurücksetzen können, falls Sie dieses vergessen haben.