HeinzHeinz
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jaeger313 schrieb:Nein ein Fax ist eine Kopie und als Kündigung unwürgsamm
Kündigung per Fax
Da § 623 BGB i.V.m. § 126 BGB eine eigenhändige Namensunterschrift des Kündigungsberechtigten fordern, kann ein Telefax oder ein Telegramm nicht den Anforderungen des Gesetzes an eine eigenhändige Unterschrift erfüllen. Es handelt sich auf dem Fax nämlich stets um die Kopie der Unterschrift. Die Kopie einer Unterschrift die die Kopie der Kündigungserklärung reicht jedoch nicht für die Schriftform aus.
Quatsch! § 623 BGB gilt nur für Arbeitsverhältnisse, und ein Kunde von 1und1 ist sicher nicht deren Arbeitnehmer.