1&1 sieht im Sternchen-Kleingedruckten seiner Angebote die Möglichkeit einer "Fernanschaltgebühr" von 5 Euro/Monat vor.
Auch in den Angeboten, die man über gmx.de und web.de buchen kann, steht sie mit drin.
Allerdings findet man nirgends konkrete Hinweise, wann die Gebühr erhoben wird und wann nicht. Beim Preis-Leistungs-Vergleich mit anderen Anbietern können die 5 Euro ja durchaus ausschlaggebend sein.
Irgendwo in einem alten Thread in diesem Forum behauptet jemand, die Fernanschaltgebühr falle immer dann an, wenn 1&1 die Deutsche Telekom als Vorleister nutzt. Andererseits gibt es offenbar auch Fälle, wo jemand - trotz der Telekom als Vorleister - die Fernanschaltgebühr erlassen bekommt. Das Ganze ist ziemlich intransparent.
Wenn es um VDSL geht, ist meines Wissens heute in den allermeisten Fällen die Telekom der Vorleister - Tendenz weiter steigend, weil wohl Telefonica seine VDSL-Technik gar nicht mehr weiter ausbaut. Das würde dann in der Konsequenz heißen, dass man für 1&1-VDSL fast immer die Fernanschaltgebühr mitbezahlen muss und nur in Ausnahmefällen den beworbenen Normalpreis bekommt.
Kann jemand Licht ins Dunkel bringen?
Auch in den Angeboten, die man über gmx.de und web.de buchen kann, steht sie mit drin.
Allerdings findet man nirgends konkrete Hinweise, wann die Gebühr erhoben wird und wann nicht. Beim Preis-Leistungs-Vergleich mit anderen Anbietern können die 5 Euro ja durchaus ausschlaggebend sein.
Irgendwo in einem alten Thread in diesem Forum behauptet jemand, die Fernanschaltgebühr falle immer dann an, wenn 1&1 die Deutsche Telekom als Vorleister nutzt. Andererseits gibt es offenbar auch Fälle, wo jemand - trotz der Telekom als Vorleister - die Fernanschaltgebühr erlassen bekommt. Das Ganze ist ziemlich intransparent.
Wenn es um VDSL geht, ist meines Wissens heute in den allermeisten Fällen die Telekom der Vorleister - Tendenz weiter steigend, weil wohl Telefonica seine VDSL-Technik gar nicht mehr weiter ausbaut. Das würde dann in der Konsequenz heißen, dass man für 1&1-VDSL fast immer die Fernanschaltgebühr mitbezahlen muss und nur in Ausnahmefällen den beworbenen Normalpreis bekommt.
Kann jemand Licht ins Dunkel bringen?