Vorzeitiges Vertragsende bei Umzug?

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Sehe ich anders. 1&1 kann die Box bei vorzeitigem Vertragsende zurückfordern, aber erlaubt den Kunden die Box ab den 6.sten Monat zu verkaufen.
 
Junge Du hast doch absolut null Ahnung was für eine Blödsinn Du erzählst!

Langsam machts echt keinen Spaß mehr. Hast du vor dem Komma aufgehört zu lesen?

"..., es sei denn, dass er zu der Zeit, zu der er nach diesen Vorschriften das Eigentum erwerben würde, nicht in gutem Glauben ist."

Weißt du was "in gutem Glauben" bedeutet?

Les doch bitte auch noch Abs. 2 der von dir zitierten Norm. Darf ich mich mal selbst zitieren:

petepetepete schrieb:
Und da Rohrnetzmeister vorhin selbst gesagt hat bangkok wird erst nach Ablauf der MLV Eigentümer kann er kein gutgläubiger Erwerber sein, wenn er das schon während des Kaufs gewusst hat.

Ich hoffe du hast es jetzt verstanden. Wenn nicht darfst du auch gerne nochmal nachfragen. Kostet ja nichts ;)
 
Junge, schnall doch endlich mal das er zu dem Zeitpunkt hätte wissen müssen das MrBangkok nicht der Eigentümer war. Das zu beweisen ist unmöglich. Wie gesagt, die Diskussion ist total sinnlos, da MrBangkok eh schadenersatzpflichtig wäre und 1&1 es nicht interessiert, da sie sich nur an den Kunden hält.

Wie ergänzt es sich denn deiner Meinung nach, wenn 1&1 die Box nach z.B. 13 Monaten zurückverlangen kann, der Kunde diese aber nach 6 Monaten verkaufen darf?
Dir ist echt nicht zu helfen! Die AGB besteht aus, man glaubt es kaum, aus viele Paragraphen. Du siehst diese nur einzeln, aber gelten tun nun mal alle. Der eine sagt das man frühestens nach 6 Monaten die Hardware verkaufen kann. Der weitere Paragraph ergänzt eben, das man im Falle eine vorzeitigen Auflösung diese zurückgeben muss. Wo ist da nun der Widerspruch?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich glaube kaum, dass Ihr alle, mich eingeschlossen, ein abgeschlossenes Jura-Studium hab.
Dann hätte ich mir einen anderen "Nicknamen" gewählt. Ich komme schon nicht mehr mit dem lesen hinter her...
 
Sehe ich anders. 1&1 kann die Box bei vorzeitigem Vertragsende zurückfordern, aber erlaubt den Kunden die Box ab den 6.sten Monat zu verkaufen.

Für die Box ist meiner Meinung nach nur 1.9 ausschlaggebend. Aber das lässt sich doch durch einen einfachen Anruf bei der Hotline klären.
 
Wo ist da nun der Widerspruch?

Nach 22 Monaten wird der Vertrag vorzeitig aufgelöst -->der Kunde muss die Hardware zurückgeben (schreibst du ja selbst)
Im 7. Monat hat er diese aber schon verkauft... -->Niete gezogen oder was?

4.1 bezieht sich nicht auf die subventionierte Hardware...

Es könnte ja auch einfach morgen mal jemand anrufen und wir lassen die Diskussion jetzt, da wir so wie es aussieht heute sowieso nichtmehr auf einen Nenner kommen.


Junge, schnall doch endlich mal das er zu dem Zeitpunkt hätte wissen müssen das MrBangkok nicht der Eigentümer war. Das zu beweisen ist unmöglich.

Nur weil etwas schwer zu beweisen ist, kannst du doch nich einfach die Gesetze verdrehen. Außerdem ist es garnicht so schwer zu beweisen. Bevor nämlich Bangkok einen hohen Schadensersatz zahlt wird er 1&1 zu Rohrnetzmeister schicken...
 
Zuletzt bearbeitet:
Nach 22 Monaten wird der Vertrag vorzeitig aufgelöst -->der Kunde muss die Hardware zurückgeben (schreibst du ja selbst)
Im 7. Monat hat er diese aber schon verkauft... -->Niete gezogen oder was?
Das ist das Problem des Kunden, wenn er sich nicht an den Vertrag hält. Wie gesagt, der Vertrag gilt als Ganzes und nicht nach Paragraphen, die einem gerade in Kragen passen.

4.1 bezieht sich nicht auf die subventionierte Hardware...
Flasch! Vielleicht verstehst Du es morgen mal und wenn nicht, Dein Problem.
 
Hallo,

Leute, ich darf doch sehr bitten. Der Umgangston gefällt mir überhaupt nicht. Wenn es nichts substanzielles mehr beizutragen gibt, dann können wir auch schließen.
 
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