Vorzeitiges Vertragsende bei Umzug?

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Wenn Du dann noch damals eine 7270 bekommen hast und die nun zu einem vernünftigen Preis verkauft bekommst - da zahlt man eben bis zum Vertragsende.
Die Hardware ist schon verkauft.
 
@ MrBangkok

Wie schon erwähnt, wurde das Thema gerade vor 2 Monaten vom BGH behandelt und die Kurzversion des Urteils ist, es besteht bei einen Umzug kein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Gründe des Umzugs spielen keine Rolle. Wende Dich also nett an 1&1 und denn wird man sehen. Wenn Du die Fritzbox aber schon verhökert hast, dann wird die Kulanzlösung nicht in Frage kommen, da die Fritzbox zurückgeschickt werden muss, samt einer Gebühr von knapp 70¤.
 
Es geht hier um KÖNNEN, nicht um WOLLEN.

Das stellt sich hier gerade etwas Anders dar. Hast Du denn schon geprüft, ob 1und1 Dir den Anschluss in der WG zur Verfügung stellen könnte? Ich habe ja auch zwei DSL-Anschlüsse zu Hause, die beide völlig unabhängig vertraglich geregelt sind...
 
Ein kleiner Tipp. Wende dich doch an einen Rechtsanwalt. Ein Sonderkündigungsrecht steht dir zwar nicht zu, aber ein Anwalt weiß wie und was er schreiben muss, damit sich ein Provider auf eine Kulanzlösung einlässt. Der Support reagiert meist auch schneller und hilfsbereiter, allein schon durch die Tatsache, dass ein Anwaltsschreiben ankommt.
 
Ein kleiner Tipp. Wende dich doch an einen Rechtsanwalt...
...und schmeiße dem schlechten Geld noch mal eine gehörige Schippe gutes Geld hinter her. :crazy:
Sorry, das kann man auch ohne Anwalt besser und dann auch billiger hin bekommen, wenn sich der Provider drauf ein lässt. Wenn nicht, dann wird es mit Anwalt ebenso wenig was werden.
 
Ja wenn sich der Anbieter drauf einlässt braucht man natürlich keinen Anwalt. Wofür denn auch?
Die Chancen stehen aber mit Anwalt besser als ohne und viel Kosten enstehen dabei nun wirklich nicht.
 
Die Chancen stehen aber mit Anwalt besser als ohne und viel Kosten enstehen dabei nun wirklich nicht.
Ein Rechtsanwalt wird nach Gebührenordnung abgerechnet. Das lohnt nie... überlege mal lieber besser er hat noch max. 12 Monate Vertragszeit.
 
Was habt ihr denn bitte für Vorstellungen wie hoch diese Gebühren sind?

12 Monate mal mindestens 20 Euro im Monat sind immerhin auch 240 Euro die dann noch fällig wären.
 
Hallo,
Das kann schon sein, aber
1) wer garantiert Dir den Erfolg des Anwalts?
2) übernimmt das eine Rechtsschutzversicherung?
3) nimm die eventuellen Gebühren (ca. 20,- bis 50,-¤), dazu eine Abschlagszahlung für die Vertragsauflösung, Die Kosten durch zurück zu schickende Hardware, bzw wenn diese nicht mehr vorhanden ist, die Neuanschaffung.

Versuche den friedlichen Weg über das M.D.-Team und zeige Berietschaft zur Kommunikation, damit beide Seiten zufrieden sein können.
 
Natürlich kann niemand den Erfolg garantieren. Es muss auch jeder für sich selbst entscheiden welchen Weg er geht.
Ich wollte nur auf eine Möglichkeit hinweisen, an die man vielleicht zuerst einmal nicht denkt.

Zu den zurück zu schickenden Geräten kann ich nur sagen, dass es gut möglich ist, dass lediglich ein Schadenerstatz verlangt wird, wenn die Hardware nichtmehr vorhanden ist. Ist dann sehr wahrscheinlich günstiger als eine Neuanschaffung.

Im Schreiben selbst würde ich alles genau erklären und eventuell darauf hinweisen, dass man mit der Leistung bisher immer zufrieden war und das Produkt oft weiterempfohlen hat. Dann, warum es nichtmehr möglich ist, dann Vertrag weiter zu führen und man später wieder nach Möglichkeit auf ein Produkt des Anbieter zurückkommt.
 
Natürlich kann niemand den Erfolg garantieren. Es muss auch jeder für sich selbst entscheiden welchen Weg er geht.
Ich wollte nur auf eine Möglichkeit hinweisen, an die man vielleicht zuerst einmal nicht denkt.
Einen Anwalt einzuschalten bei einer eindeutigen Sachlage gegen ihn, ist nur ein, totaler Unfug, der noch mehr Geld kostet. Rechtlich ist 1&1 auf der sicheren Seite, dank des BGH Urteils. Kulanz ist eine Entscheidung die allein 1&1 fällt. Da bringt ein Schreiben vom Anwalt rein gar nichts. Auf den Kosten für den Anwalt bleibt er auch sitzen. Von daher kann man diese "Möglichkeit" gleich wieder vergessen.

Zu den zurück zu schickenden Geräten kann ich nur sagen, dass es gut möglich ist, dass lediglich ein Schadenerstatz verlangt wird, wenn die Hardware nichtmehr vorhanden ist. Ist dann sehr wahrscheinlich günstiger als eine Neuanschaffung.
Sie verlangen die Box zurück und wenn diese nicht mehr da ist, dann den damaligen UVP-Preis, der ja nach Box bei 150 - 250¤ lag.

Im Schreiben selbst würde ich alles genau erklären und eventuell darauf hinweisen, dass man mit der Leistung bisher immer zufrieden war und das Produkt oft weiterempfohlen hat. Dann, warum es nichtmehr möglich ist, dann Vertrag weiter zu führen und man später wieder nach Möglichkeit auf ein Produkt des Anbieter zurückkommt.
Der Spruch kommt zu 100% bei allen diesen Anliegen und interessiert garantiert niemanden dort, da es nur eine Phrase ist, mehr nicht.
 
Hmm... ich rechne mal anders.

Die Summe: Anwalt + Box + Kulanzzahlung ist größer als den Anschluss weiter zu bezahlen.
 
Hallo,

Für 1&1 ist eines Wichtig: zahlende Kunden. Warum sollten sie also jemanden vorzeitig aus einem Vertrag lassen, wenn sie nicht müssen. Es geht nicht um wenn und aber, es geht um geschlossene Verträge ;)
 
Kulanz ist eine Entscheidung die allein 1&1 fällt. Da bringt ein Schreiben vom Anwalt rein gar nichts.

Das ist so auch nicht ganz richtig. Auf so ein Schreiben wird ganz anders reagiert und man bekommt nicht so einen Standardbrief (vgl. Post #3) hingeklatscht.
Aber lassen wir das jetzt.

Sie verlangen die Box zurück und wenn diese nicht mehr da ist, dann den damaligen UVP-Preis, der ja nach Box bei 150 - 250¤ lag.

Verlangen können sie das gerne. Anspruch darauf haben sie so nicht.

Der Spruch kommt zu 100% bei allen diesen Anliegen und interessiert garantiert niemanden dort, da es nur eine Phrase ist, mehr nicht.

Man kann es ja gerne weglassen und lieber einen bösen Brief schreiben, aber ein netter Brief stimmt die Mitarbeiter auch etwas freundlicher.

Die Summe: Anwalt + Box + Kulanzzahlung ist größer als den Anschluss weiter zu bezahlen.

Wenn die Box nur gemietet ist, muss sie immer zurückgegeben werden, also auch wenn der Anschluss weiterbezahlt wird. Andernfalls wird der Ersatz für die Box ja in die Kulanzzahlung mit eingerechnet. Die Rechnung geht so also nicht auf.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist so auch nicht ganz richtig. Auf so ein Schreiben wird ganz anders reagiert und man bekommt nicht so einen Standardbrief (vgl. Post #3) hingeklatscht.
Aber lassen wir das jetzt.
Warum lassen? 1&1 hat eine große Rechtsabteilung und nur weil ein Anwalt nen Brief schreibt, werden sie nicht kleinlaut, ganz im Gegenteil! 1&1 ist recht klagefreundig, weswegen es ja auch das Urteil gibt. Damit ist 1&1 durch alle Instanzen gegangen und hat vor dem BGH ja letztendlich recht bekommen. Einen Anwalt zu konsultieren ist wie gesagt reine Geldverschwendung. Der einzige der es nicht wahr haben will, bist Du.

Verlangen können sie das gerne. Anspruch darauf haben sie so nicht.
Auch falsch! Es ist vertraglich geregelt. Nur bei Erfüllung der MVL ist die Fritzbox das Eigentum des Kunden. Will der Kunde die Box nicht zurück geben, auch kein Problem, denn gibt es auch keine Kulanzkündigung. So einfach ist das.
 
Wenn die Box nur gemietet ist, muss sie immer zurückgegeben werden, also auch wenn der Anschluss weiterbezahlt wird. Andernfalls wird der Ersatz für die Box ja in die Kulanzzahlung mit eingerechnet. Die Rechnung geht so also nicht auf.
Ich weiß mehr als du. Fritzbox
 
1&1 hat eine große Rechtsabteilung und nur weil ein Anwalt nen Brief schreibt, werden sie nicht kleinlaut, ganz im Gegenteil! 1&1 ist recht klagefreundig, weswegen es ja auch das Urteil gibt.

Mit dieser Argumentation kann man es aber auch gleich lassen. Dann ist jeder Brief rausgeworfenes Geld. --> Lieber gleich bis zum Ende zahlen.


Es ist vertraglich geregelt. Nur bei Erfüllung der MVL ist die Fritzbox das Eigentum des Kunden.

Ich habe doch nie behauptet, dass sie keine Ansprüche haben. Sie haben auf jedenfall keine Ansprüche auf Zahlung der UVP.

Rohrnetzmeister schrieb:

Dann ist die Diskussion doch hinfällig. Wenn der Vertrag verlängert wurde, ist die MVL schon vorbei und damit ging die Box ins Eigentum des Kunden über. (falls das wirklich im Vertrag steht, wie on-line sagt) Ich kenne die Verträge nicht. Dann muss die Box ja weder zurückgegeben, noch muss in irgendeiner Weise Ersatz dafür geleistet werden.
 
Dann ist die Diskussion doch hinfällig. Wenn der Vertrag verlängert wurde, ist die MVL schon vorbei und damit ging die Box ins Eigentum des Kunden über. (falls das wirklich im Vertrag steht, wie on-line sagt) Ich kenne die Verträge nicht. Dann muss die Box ja weder zurückgegeben, noch muss in irgendeiner Weise Ersatz dafür geleistet werden.
Wenn du keine Ahnung hast warum diskutierst du überhaupt mit? Der Vertrag wurde ca. im März 2010 verlängert und es gab wieder eine subventionierte Box. Diese 7270 wurde verkauft. Der Vertrag läuft noch nach meiner Rechnung bis ca. März 2012. Auf Kulanz kann ich aber nur hoffen wenn ich die Box zurück sende + eine Kulanzzahlung von Summe xx,- ¤ an 1&1 tätige um aus den Vertrag zu kommen.
 
Wenn du keine Ahnung hast warum diskutierst du überhaupt mit?

Tut mir leid. Ich habe überlesen, dass es die 7270 aufgrund der Verlängerung gab.

Aber wenn er garnicht der Eigentümer der Box ist, macht es sich nicht gut diese zu verkaufen. Und da du dich ja anscheinend mit den Vertragsbedingungn von 1&1 auskennst wusstest du, dass er nicht Eigentümer der Box war.
Wo wir wieder beim unserem Anwalt wären ;) Der würde dir jetzt sagen, dass du nie Eigentümer der Box geworden bist.
 
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