Der Wechsel von 2 auf 3 Monate Kündigungsfrist erfolgte meines Wissens schon vor 2009. Außerdem hat 1&1 in der Vergangenheit gerne mal stillschweigend die neuesten AGB für einen Vertrag angewandt, für den diese AGB aber gar nicht gelten, weil er vor Inkrafttreten derselben abgeschlossen wurde. Das ist zwar juristisch anfechtbar, aber immer mit Stress verbunden. Daher ist es nicht verkehrt, auch einen Vertrag mit nur 2 Monaten Kündigungsfrist schon 3 Monate vor Ablauf zu kündigen. Eine weitere Methode, mit der Kunden mit älteren Verträgen die 3-Monats-Kündigungsfrist untergejubelt wurde, bestand darin, einen Tarifwechsel o. ä. von der Zustimmung zu den neueren AGB abhängig zu machen. In diesem Fall hat man im Rahmen der Beauftragung des Tarifwechsels die Verlängerung der Kündigungsfrist abgenickt. Auch hier ist es sinnvoll, sicherheitshalber 3 Monate vor Vertragsablauf zu kündigen, um jeden Stress zu vermeiden.
Grüßle
Der Mikrogigant