Erstens, kann man wirksam vereinbaren, in welcher Weise die Datenübertragung genutzt werden darf?
Ja, kann man ohne wenn und aber.
Jetzt kannst du sagen:
1. Diese Klausel (kein Voip) ist eine Überraschungsklausel. Dann musst du das irgendwo in den Tiefen der AGB finden. Wenn es nur dort steht, hast du auch gute Chancen es vor Gericht durchzusetzen. Wenn aber wie bei Vodafone, es klar und deutlich sichtbar auf demzu Unterschreibenden Zettel steht, kommst du damit nicht weit. Dann bleibt dir
2. Ungerechtfertiger Vorteil
Du musst darlegen, dass diese Klausel für den Provider einen ungerchtfertigten Vorteil darstellt und damit unwirksam ist.
Beides ist vor Gericht zu erhandeln und das Ergebnis offen.
Zweitens, zu welchen Maßnahmen darf der Provider greifen, um das Einhalten einer solchen Vereinbarung zu kontrollieren?
Hier wird es ganz schwierig. Wenn der Provider nicht gerade einen Gesprächsmittschnitt vorlegt, wird es fast unmöglich hier etwas zu machen.
Der Provider kann z.B. eine allgemeine Datenstromanalyse machen. Das wird ihm keiner untersagen. Wenn er nun "zufällig" ein hohes Gesprächsaufkommen zu Betamax auf den Port 5060 feststellt, liegt die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass da vertragsmässig verbotene Voip-Gespräche geführt werden.
Ob er allein aufgrund dieses Anscheinsbeweises etwas unternehmen kann, oder ob er tiefere Untersuchungen machen muss und darf, mögen die Juristen entscheiden.
Und auch hier gilt 4 Juristen und min. 5 Meinungen.