omega
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@SteffenGrün
Hallo Steffen, ließ das Urteil genau, es heißt:
"Das Entfernen der SIM-Lock-Sperre in Mobiltelefonen und der Vertrieb so manipulierter Mobiltelefone ohne Zustimmung des Markeninhabers stellt eine Markenverletzung dar."
Hier liegt die Betonung bei "und". Und sicherlich beruhte das Urteil auf organisiertes Entsperren von Handys mit SIM-Lock und Entbündelung der SIM-Karten und dem anschließenden gewerblichen Verkaufen. - Wenn es generell ein Verstoß wäre, müsste im Urteil stehen:
Das Entfernen der SIM-Lock-Sperre in Mobiltelefonen oder der Vertrieb so manipulierter Mobiltelefone ohne Zustimmung des Markeninhabers stellt eine Markenverletzung dar.
Wenn man es selber entsperrt, vertreibt man es ja nicht!
Gruß Omega
Hallo Steffen, ließ das Urteil genau, es heißt:
"Das Entfernen der SIM-Lock-Sperre in Mobiltelefonen und der Vertrieb so manipulierter Mobiltelefone ohne Zustimmung des Markeninhabers stellt eine Markenverletzung dar."
Hier liegt die Betonung bei "und". Und sicherlich beruhte das Urteil auf organisiertes Entsperren von Handys mit SIM-Lock und Entbündelung der SIM-Karten und dem anschließenden gewerblichen Verkaufen. - Wenn es generell ein Verstoß wäre, müsste im Urteil stehen:
Das Entfernen der SIM-Lock-Sperre in Mobiltelefonen oder der Vertrieb so manipulierter Mobiltelefone ohne Zustimmung des Markeninhabers stellt eine Markenverletzung dar.
Wenn man es selber entsperrt, vertreibt man es ja nicht!
Gruß Omega