Vodafone SIM Lock Handy mit 4DSL

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Tipp: Ihr könnt euch beim MediaMarkt oder Saturn ein SIM-Lock-Handy von, ganz wichtig!!!! , Motorola holen und dieses für 10 USD = 7,33 EUR entlocken lassen :mrgreen:
http://cgi.ebay.com/...

Aufgrund des zweifelhaften rechtlichen Status durchgestrichen ;)
 
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Natürlich ist das legal: Ich kann mit meinem Eigentum machen, was ich will.
Es die Toilette runterspülen oder einen Code eingeben.

Aufgrund des zweifelhaften rechtlichen Status durchgestrichen ;)
 
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nixgegendenise schrieb:
Natürlich ist das legal: Ich kann mit meinem Eigentum machen, was ich will.

So einfach ist das glaube ich nicht. Bei Erwerb des Paketes stimmt man ja auch implizit zu, für die nächsten 24 Monate ausschließlich das Handy mit der dazugehörigen Sim-Karte zu benutzen. Ein Verstoß gegen die AGB des Mobilfunkbetreibers ist es auf jeden Fall, wenn man sich nicht daran hält. Zu diskutieren wäre noch, ob hier mglw. sogar Betrug bzw. andere Straftatbestände tangiert wären.
 
manowar schrieb:
So einfach ist das glaube ich nicht. Bei Erwerb des Paketes stimmt man ja auch implizit zu, für die nächsten 24 Monate ausschließlich das Handy mit der dazugehörigen Sim-Karte zu benutzen.
Nein, tu ich nicht. Wo sollen denn diese "AGB" sein?
Da steht nur, dass wenn ich das Handy mit einer anderen Karte nutzen will, ich so ne 0180-Nummer anrufen kann, um das Ding für 100 EUR zu entlocken.
Es steht nirgendwo, dass ich den Code nicht woanders her holen darf.

Aufgrund des zweifelhaften rechtlichen Status durchgestrichen ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei ebay werden "Debitel Mini S" Verträge inklusiv Nokia 6300 angeboten .

-Nokia 6300 für 0EUR

-keine Einrichtungsgebühr

-kein Mindestumsatz

-5,95 EUR Grundgebühr/Monat (drei Monate frei)

-50EUR Bargeld

-kein Simlock

macht unter dem Strich ~75EUR für das geile Nokia 6300 :)

wer will kann es bei ebay für ~170 EUR verkaufen .
 
aber aber natürlich ist es ilegal, und wenn es aus was für Gründen auffällt, kann dich der Netzberteiber wohin packen, und er wird auch recht bekommen. Glaubst du, das der Netzberteiber dir für ein paar "Kröten" ein Handy schenkt. Dann könntest du genau so sagen, wenn es keiner sieht, darf ich bei Rot über die Kreuzung fahren.
Da ist die Rechtslage sehr deutlich. Natülich bleibt es dir überlassen es zu tun.
Gruss
V70
P.S. die 100Euro fürs "freischalten" ist in aller Regel der Marktwert für das Handy
 
@V70: In Deutschland ist das Entfernen des SIM-Lock per Code legal. Egal, ob man 100 EUR an den NB oder 10 USD an jemand anderen zahlt.
Mit seinem Eigentum kann man in D machen, was man will.

P.S.: Selbst auf den Prepaid-Paketen steht nirgends, dass es illegal sein soll.

Aufgrund des zweifelhaften rechtlichen Status durchgestrichen ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
nun wenn du meist, warum machst du dann so eine "Geschichte" darus.
Mir ist es auch Wurst, ob du offiziell den Code kaufst, oder sonst woher holst.
Du gehst mit dem Kauf mit dem Provider einen Vertrag ein, das du sein Netz zu diesen bedingungen für eine Zeit X nuzt und dafür bekommst du zu einem Sonderpreis das Handy. Habe aber wirklich keine Lust, die Artikel in diversen Connect Ausgaben rauszusuchen.
Gruss
V70
 
V70 schrieb:
Du gehst mit dem Kauf mit dem Provider einen Vertrag ein, das du sein Netz zu diesen bedingungen für eine Zeit X nuzt und dafür bekommst du zu einem Sonderpreis das Handy.
Nein, das tut man eben nicht mit dem Kauf eines Prepaid-Paketes.
Mit deinem Eigentum kannst du machen, was du willst! Wenn es ein Leihgerät wäre, hättest du recht. Es ist aber ein gekauftes Gerät.
Das ist der Unterschied.

Aufgrund des zweifelhaften rechtlichen Status durchgestrichen ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
@nixgegendenise

Ich habe nun schon einige Beträge von dir gelesen und bin dabei zu dem Schluss gekommen, dass du ein etwas merkwürdiges Rechtsverständnis hast, was nicht wirklich mit geltendem Recht vereinbar ist.

Nur mal so als Hinweis:
Wer ein Gerät vor Ablauf der 2 Jahre ohne zu bezahlen entsperrt, verliert u.a. die Garantie für dieses Gerät.

Auch wenn es dir vielleicht nicht gefallen mag, so ist das Entsperren doch rechtswidrig und auch von der obersten Rechtsprechung bereits wiederholt bestätigt worden:

BGH, Urteil vom 9. Juni 2004, AZ: I ZR 13/02

Werden Mobiltelefone, mit denen aufgrund einer Sperre (sog. SIM-Lock) nur in einem bestimmten Mobilfunknetz telefoniert werden kann, nach dem Inverkehrbringen durch den Markeninhaber ohne dessen Zustimmung von Dritten entsperrt, so liegt eine die Erschöpfung nach § 24 Abs. 1 MarkenG ausschließende Produktveränderung i.S. von § 24 Abs. 2 MarkenG vor.
Das Entfernen der SIM-Lock-Sperre in Mobiltelefonen und der Vertrieb so manipulierter Mobiltelefone ohne Zustimmung des Markeninhabers stellt eine Markenverletzung dar.
...
Der Bundesgerichtshof sah in diesem Verhalten eine Markenverletzung. Zwar kann ein Markeninhaber es nicht unterbinden, dass die von ihm in Verkehr gebrachten Markenwaren weiterveräußert werden, jedoch sei die vom Händler vorgenommene Aufhebung des SIM-Lock-Schutzes eine Veränderung des Produkts, da hierdurch eine erweiterte Einsatzmöglichkeit eröffnet werde, die von der Klägerin bei dem Inverkehrbringen gerade nicht vorgesehen worden sei. Das manipulierte Mobiltelefon ist daher genauso zu behandeln wie eine nicht originale Ware, deren Vertrieb unter dem Markenzeichen eine Markenverletzung darstellt.

Im Übrigen stellt auch das Herunterspülen eines Handys in der Toilette evtl. eine einen Schadensersatz begründende Handlung dar, wenn durch diesen unsachgemässen Gebrauch eine Verstopfung herbeigeführt wird und dadurch ein Schaden entsteht.
[Analog: Amtsgericht Saarburg (Urteil vom 7. 8. 2002, Az.: 5 C 295/02), wobei hier nur eine Mieterin Toilettenpapier hineingesteckt, aber zu wenig gespült hatte, was bereits als unsachgemässer Gebrauch gewertet wurde]
 
SteffenGrün schrieb:
Nur mal so als Hinweis:
Wer ein Gerät vor Ablauf der 2 Jahre ohne zu bezahlen entsperrt, verliert u.a. die Garantie für dieses Gerät.
Das dürfte den meisten, auch mir, egal sein.
Auch wenn es dir vielleicht nicht gefallen mag, so ist das Entsperren doch rechtswidrig und auch von der obersten Rechtsprechung bereits wiederholt bestätigt worden:
Okay, das Urteil kannte ich nicht. Und "Markenverletzung" ist eine Straftat?
Im Übrigen stellt auch das Herunterspülen eines Handys in der Toilette evtl. eine einen Schadensersatz begründende Handlung dar, wenn durch diesen unsachgemässen Gebrauch eine Verstopfung herbeigeführt wird und dadurch ein Schaden entsteht.
Scherzkeks :keks:
 
Hallo,
ob du nun dein Gerät entsperrts oder nicht, dürfte wohl den Meisten hier schei.. Egal sein.
Es ging nur darum, das es Rechtswidrig ist.
v70
 
nixgegendenise schrieb:
Ich kann mit meinem Eigentum machen, was ich will.
Es die Toilette runterspülen oder einen Code eingeben.

Das ist Umweltverschmutzung (wegen dem Akku) und absolut asozial und auch nicht legal. -))
 
@nixdenise: nichts für ungut....
Das man sein Handy nicht vorzeitig entsperren darf wusste ich auch nicht. Wie verhält es sich mit den subventionierten FritzBoxen von 1und1? Darf man die dann auch nicht entbranden oder weiterverkaufen?
 
zur klarstellung,
du kannst und darfst dein Handy vorzeitig "freischalten" aber nur mit dem Code vom netzbetreiber , den du beim Netzberteiber kaufst und nicht irgendwo. Ist ja eigentlich auch Verständlich, das netzberteiber "ihre Handys" nicht verschenken.
Mit subventionierten FritzBoxen wird es ähnlich sein, müsste aber in den AGB stehen, jedenfalls dürfte ein Support hinfällig sein, wenn du in der Box "rumstricks" und anschließend Probleme hast. Verkaufen ?? ist eine gute Frage: wird wohl ein Problem werden, wenn der Provider die Box zurück haben möchte, solltest du aus was für Gründen auch immer vorzeitig aus dem Vertrag wollen. Einfach die AGB lesen
Gruss
V70
 
V70 schrieb:
Ist ja eigentlich auch Verständlich, das netzberteiber "ihre Handys" nicht verschenken.
Die Handys mit SIM-Lock sind doch schon bezahlt und mein Eigentum.

Egal, ich werde nicht mehr fürs Unlocken werben, ihr habt alle Recht und ich komme in die Hölle.
 
mach was du willst, bedenke aber, das es in der Hölle "Funklöcher" gibt :)
es wird dich auch keiner davon abhalten, nur wie Navi muss ein Mensch sein, der Glaubt, das er mit 2 oder ein paar Euro mehr ein handy bezahlt hat, das im gleichen Regal steht und ohne Vertag vielleicht 150-200 Euro kostet.
Nach 24 Monaten Grundgebühr oder Karten-Aufladen hast du es "bezahlt".
Aber eigentlich sollte der Admin das Thema schließen.
Gruss
V70
 
Nokias kann man relativ einfach unlocken, je nach Gerät.

CallYa-Paket haben meisstens CallYa-Lock oder Sim-Lock.

Welche Geräte müssen alle entlockt werden?
 
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