nixgegendenise
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Aufgrund des zweifelhaften rechtlichen Status durchgestrichen
Zuletzt bearbeitet:
nixgegendenise schrieb:Natürlich ist das legal: Ich kann mit meinem Eigentum machen, was ich will.
manowar schrieb:So einfach ist das glaube ich nicht. Bei Erwerb des Paketes stimmt man ja auch implizit zu, für die nächsten 24 Monate ausschließlich das Handy mit der dazugehörigen Sim-Karte zu benutzen.
Nein, das tut man eben nicht mit dem Kauf eines Prepaid-Paketes.V70 schrieb:Du gehst mit dem Kauf mit dem Provider einen Vertrag ein, das du sein Netz zu diesen bedingungen für eine Zeit X nuzt und dafür bekommst du zu einem Sonderpreis das Handy.
BGH, Urteil vom 9. Juni 2004, AZ: I ZR 13/02
Werden Mobiltelefone, mit denen aufgrund einer Sperre (sog. SIM-Lock) nur in einem bestimmten Mobilfunknetz telefoniert werden kann, nach dem Inverkehrbringen durch den Markeninhaber ohne dessen Zustimmung von Dritten entsperrt, so liegt eine die Erschöpfung nach § 24 Abs. 1 MarkenG ausschließende Produktveränderung i.S. von § 24 Abs. 2 MarkenG vor.
Das Entfernen der SIM-Lock-Sperre in Mobiltelefonen und der Vertrieb so manipulierter Mobiltelefone ohne Zustimmung des Markeninhabers stellt eine Markenverletzung dar.
...
Der Bundesgerichtshof sah in diesem Verhalten eine Markenverletzung. Zwar kann ein Markeninhaber es nicht unterbinden, dass die von ihm in Verkehr gebrachten Markenwaren weiterveräußert werden, jedoch sei die vom Händler vorgenommene Aufhebung des SIM-Lock-Schutzes eine Veränderung des Produkts, da hierdurch eine erweiterte Einsatzmöglichkeit eröffnet werde, die von der Klägerin bei dem Inverkehrbringen gerade nicht vorgesehen worden sei. Das manipulierte Mobiltelefon ist daher genauso zu behandeln wie eine nicht originale Ware, deren Vertrieb unter dem Markenzeichen eine Markenverletzung darstellt.
Das dürfte den meisten, auch mir, egal sein.SteffenGrün schrieb:Nur mal so als Hinweis:
Wer ein Gerät vor Ablauf der 2 Jahre ohne zu bezahlen entsperrt, verliert u.a. die Garantie für dieses Gerät.
Okay, das Urteil kannte ich nicht. Und "Markenverletzung" ist eine Straftat?Auch wenn es dir vielleicht nicht gefallen mag, so ist das Entsperren doch rechtswidrig und auch von der obersten Rechtsprechung bereits wiederholt bestätigt worden:
Scherzkeks :keks:Im Übrigen stellt auch das Herunterspülen eines Handys in der Toilette evtl. eine einen Schadensersatz begründende Handlung dar, wenn durch diesen unsachgemässen Gebrauch eine Verstopfung herbeigeführt wird und dadurch ein Schaden entsteht.
nixgegendenise schrieb:Ich kann mit meinem Eigentum machen, was ich will.
Es die Toilette runterspülen oder einen Code eingeben.
Die Handys mit SIM-Lock sind doch schon bezahlt und mein Eigentum.V70 schrieb:Ist ja eigentlich auch Verständlich, das netzberteiber "ihre Handys" nicht verschenken.