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Das ärgert mich ganz schön
habe letztes Jahr meinen 1und1 dsl-vertrag fristgerecht gekündigt. Das war schon ein Unterfangen!
- erst muss man die Seite finden und sich einloggen
- dann füllt man ein Formular aus
- dann muss man eine Telefonnummer anrufen, die das Kündigungsformular freischaltet
- dann muss man das ausdrucken, ausfüllen und mit der Post hinschicken
... hab ich alles gemacht, nur leider habe ich den einschreibebeleg versehentlich weggeschmissen ...
jetzt behauptet 1und1, sie hätten keine briefliche Kündigung von mir erhalten und mein Vertrag sei ein weiteres Jahr gültig, obwohl auf meinem Kündugungsstatus "erledigt" steht
Daraufhin erwiderte ich, dass ich aber eine Kündigungsbestätigung per email erhalten habe (leider war der Hinweis drauf, dass die Kündung erst bei eingegangenem schriftlichen Vordruck gültig wäre)
Nun bin ich aber der Meinung, dass der Erhalt dieser Kündigungsbestätigung schon rechtskräftig sein müsste, denn elektronische Kündigungen sind ja auch rechtswirksam - und eigentlich ist es ja eine unzumutbare Benachteiligung des Kunden, wenn man eine Prozedur wie oben beschrieben über sich ergehen lassen muss.
...denn: WANN IST denn nun eine Kündigung wirksam?
Der rechtliche Punkt ist doch, dass der Service Provider die Mitteilung ERHÄLT, DASS man kündigen WILL und nicht WIE man kündigt
Wieviele Anrufe muss man tätigen, wieviele Briefe schreiben, damit die Kerle sich herablassen?
Kann mir einer dazu was sagen? Danke für Antworten!
habe letztes Jahr meinen 1und1 dsl-vertrag fristgerecht gekündigt. Das war schon ein Unterfangen!
- erst muss man die Seite finden und sich einloggen
- dann füllt man ein Formular aus
- dann muss man eine Telefonnummer anrufen, die das Kündigungsformular freischaltet
- dann muss man das ausdrucken, ausfüllen und mit der Post hinschicken
... hab ich alles gemacht, nur leider habe ich den einschreibebeleg versehentlich weggeschmissen ...
jetzt behauptet 1und1, sie hätten keine briefliche Kündigung von mir erhalten und mein Vertrag sei ein weiteres Jahr gültig, obwohl auf meinem Kündugungsstatus "erledigt" steht
Daraufhin erwiderte ich, dass ich aber eine Kündigungsbestätigung per email erhalten habe (leider war der Hinweis drauf, dass die Kündung erst bei eingegangenem schriftlichen Vordruck gültig wäre)
Nun bin ich aber der Meinung, dass der Erhalt dieser Kündigungsbestätigung schon rechtskräftig sein müsste, denn elektronische Kündigungen sind ja auch rechtswirksam - und eigentlich ist es ja eine unzumutbare Benachteiligung des Kunden, wenn man eine Prozedur wie oben beschrieben über sich ergehen lassen muss.
...denn: WANN IST denn nun eine Kündigung wirksam?
Der rechtliche Punkt ist doch, dass der Service Provider die Mitteilung ERHÄLT, DASS man kündigen WILL und nicht WIE man kündigt
Wieviele Anrufe muss man tätigen, wieviele Briefe schreiben, damit die Kerle sich herablassen?
Kann mir einer dazu was sagen? Danke für Antworten!