billyx schrieb:
Hier hat der Verkäufer die Pflicht der Käufer aufzuklären, der Käufer muss nicht mal nachfragen sondern kann davon ausgehen, dass alles in Ordnung ist.
Auch wenn ich mich wiederhole: Ich konnte bisher nicht erkennen, dass irgendwas nicht so ist wie bestellt.
Und ein Link mit einer unscheinbaren Beschriftung der erst über eine weitere Seite erreichbar ist kann wohl kaum als Aufklärung gesehen werden.
Einen Link "AGB" auf jeder (!) Seite unten kann wohl kaum als unscheinbar angesehen werden. Wenn Du nun meinst, dass es niemanden zugemutet werden kann, sowas anzuklicken und sich das vor einer Bestellung durchzulesen, nun, dann musst Du mit den Konsequenzen leben.
Der Käufer muss nicht nach Dokumenten suchen die zeigen dass es nicht so ist. Und spätestens wenn der Käufer fragt (so wie ich es bei der Hotline getan habe) muss der Verkäufer ihn aufklären. [...]
Und falsche Aussagen von der Hotline (die ich leider nicht aufgenommen habe) erst recht nicht. Und aus diesem Grund ist es Täschung.
Von falschen Aussagen und Versprechungen der Hotline hast Du bisher nichts gesagt. Wenn Du Dich über eine unfähige Hotline beschweren willst, ist das was völlig anderes.
Des weiteren steht auch in dieser Leistungsbeschreibung nicht drinnen das die Zugangsdaten nicht mitgeteilt werden oder dass beim gelieferten Gerät manche Einstellungen deaktiviert wurden.
Dort steht aber, dass die Benutzerschnittstellen die Telefonbuchse und die Netzwerkbuchse sind, die von diesem Gerät zur Vefügung gestellt werden. Das Gerät selbst gehört zum Netz von Tele2UTA. Daraus folgt, dass es Du auf die Funktionsweise dieses Gerätes keinen Einfluss hast. Und:
-Wenn Tele2UTA auch für das Modem zuständig ist, dann muss Sie für die unterbrechungsfreie Stromversorgung sorgen, den Strom bezahlen und ein Modem liefern an dem ALLE Telefone funktionieren.
In den AGB steht, dass Du für den Strom zuständig bist und in der Leistungsbeschreibung, welche Norm ein Telefon haben muss. Wenn Du ein Telefon hast, das dem entspricht und nicht funktioniert, dann hast Du natürlich ein Recht Dich zu beschweren und eventuell - wenn das nicht gelöst werden kann - kannst Du dann vom Vertrag zurücktreten.
Zum Thema Entbündelung: Natürlich hat das nicht direkt was damit zu tun, aber was erwartest Du, wenn Du einen Anschluss entbündelst, damit Du DSL bestellen und den Telefonanschluss kündigen kannst?
PS: Normalerweise hätte ich mich um dieses Angebot nicht gekümmert, aber mich hatten letztens Bekannte nach meiner Meinung gefragt und denen hatte ich dann teilweise genau das als eventuelle Nachteile erzählt, was Du hier aufgezählt hast. Nur - im Gegensatz zu Dir war ich war positiv überrascht wie leicht man diese Informationen auf der Webseite finden kann: ein Klick auf AGB und man hat alle relevanten Dokumente. Mehr kann ich dazu nicht sagen.