Das Ende der Übergangsfrist für die DSGVO wirft seine Schatten voraus ... und das hat auch Auswirkungen auf "juis_check".
Wenn AVM tatsächlich inzwischen die Abfragen für Inhouse-Versionen bei DOCSIS-Modellen nur noch mit der passenden Version und deren URL beantwortet, wenn diese Box mit ihrer "Serial" (das ist die "maca") in einer Whitelist steht (so klingt das
hier zumindest, keine Ahnung, wie verläßlich die Quelle ist, aus der
@v!king die Informationen bezieht), wäre das nur konsequent --- und war irgendwo auch zu erwarten - ich hoffe mal, daß die Quelle nicht nur darauf beruht, daß ich das mal irgendwo als Beispiel angeführt habe,
wie AVM das besser abdichten könnte, wenn man nur wollte.
Wobei nach der DSGVO auch hier ohnehin wieder die Einwilligung des Kunden notwendig sein
könnte (
Erwägungsgrund 30) und ich schon etwas länger am Überlegen war, wie ich das für "juis_check" zumindest einmalig vom Benutzer bestätigen lassen könnte - die offensichtlichste Lösung mit einer passenden Datei, deren Vorhandensein das Einholen der Einwilligung überspringen läßt, begeistert mich gar nicht soo sehr, wäre aber als "Notnagel" mit irgendeinem "dot file" (die werden unter Linux nur mit speziellen Optionen vom "ls" angezeigt) im Home-Verzeichnis auch eine Alternative.
Denn zumindest in der Theorie liest ja dann "juis_check" die Angabe mit der LAN-MAC (das ist die Stelle, wo die "maca" verwendet wird) aus der FRITZ!Box aus und übermittelt sie an AVM - ob, wo und wie lange diese Information jetzt bei AVM wieder gespeichert wird, kann man "von außen" halt nicht wissen und für die Übermittlung an sich (sofern es sich um "juis_check" oder irgendeine andere Lösung handelt und nicht um die boxeigene Abfrage nach einem Update) ist AVM noch nicht verantwortlich zu machen - vielleicht gerade noch dafür, daß diese "maca" in allen möglichen anderen Zusammenhängen noch eine Rolle spielt (u.a. auch bei der verschlüsselten Speicherung von Einstellungen oder beim Kennwort für den privaten RSA-Schlüssel einer FRITZ!Box) und daher eigentlich ohnehin nicht freiwillig gesendet werden sollte, wenn es dafür keine begründete Notwendigkeit gibt. So eine Whitelist wäre ggf. eine solche Notwendigkeit - ansonsten sollte auch AVM in neuen Versionen auf diese Übermittlung verzichten (es ist nur ein weiterer Punkt für das Art.30-Verzeichnis, der gepflegt werden muß).
Daher (bzw. wenn mir nichts besseres mehr einfällt, wie ich eine wirksame Einwilligung zum Auslesen und zur Übermittlung an AVM einholen kann ... und zwar
einmalig) werde ich die automatische Übermittlung der "maca" als "Serial" aus "juis_check" entfernen (bis zum 25.05.2018) und sie durch irgendeinen Phantasie-Wert (oder auch durch Zufallswerte mit passender OID für den Hersteller, die dann wieder auf dem Wert aus der Box basiert - damit nicht schon an den letzten drei Stellen der "Serial" die "externe Abfrage" erkannt werden kann) ersetzen - das hätte dann die Konsequenz, daß nur noch die explizite Angabe der "Serial" durch den Aufrufer selbst dazu führen würde, daß da wirklich die Daten einer konkreten Box benutzt werden.
Bei der expliziten eigenen Angabe ist dann auch wieder der Benutzer dafür verantwortlich, wenn diese Daten an AVM übermittelt werden. Dieses Vorgehen mit einer zufälligen MAC-Adresse paßt dann auch wieder zu dem Anspruch bzw. der in der DSGVO niedergelegten Aufforderung, die Übermittlung von personenbezogenen Daten (die MAC-Adresse gehört da sicherlich dazu, denn sie ergibt sich eben - anders als die IP-Adresse - nicht explizit aus einem Erfordernis im verwendeten Transportprotokoll und vor allem ist sie - auch wieder anders als die IP-Adresse bei den meisten - unveränderlich und dauerhaft als Merkmal zur Verknüpfung von Daten geeignet) auf das Unvermeidliche zu reduzieren.
Sollte es bei AVM inzwischen wirklich eine Whitelist für die MAC-Adressen von DOCSIS-Boxen mit Inhouse- oder Labor-Firmware geben (das hat nichts damit zu tun, was die KNB da ggf. mit ihren eigenen Boxen testen - wobei auch hier natürlich eine solche Whitelist für JUIS denkbar wäre, aber halt andere Firmware-Versionen annonciert werden müssen), müßte man entweder auf korrekte Arbeit von "juis_check" verzichten oder eben von Hand die richtige MAC-Adresse vorgeben.
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Die
Datenschutzerklärung von AVM (exemplarisch für die 7490) ist leider für diesen konkreten Fall auch (noch?) nicht sehr ergiebig ... es stehen halt nur "Allgemeinplätze" zu personenbezogenen Daten in dieser:
Wir wollen Ihre personenbezogenen Daten nicht länger aufbewahren, als wir sie benötigen. Wir werden sie deshalb nur solange aufbewahren, wie dies zur Erreichung des Zweckes der jeweiligen Datenerhebung erforderlich ist. Sobald wir sie nicht mehr benötigen, werden wir Schritte einleiten, um diese zu löschen, es sei denn, wir sind gesetzlich zur weiteren Aufbewahrung verpflichtet.
Die Anfrage bei AVM nach den Informationen für diesen konkreten Fall, also der Prüfung auf ein vorhandenes Update (das die Box ja genauso macht, auch dort ist diese "Serial" enthalten) und ob bzw. wie lange da etwas gespeichert wird, was die Box eineindeutig identifizieren würde (unter der Annahme, daß die MAC-Adresse von AVM nur einmal vergeben wurde, was der Normalfall wäre), wird vermutlich auch erst nach dem Ablauf der Übergangsfrist am 25.05.2018 einen Sinn ergeben, wenn AVM dann antworten muß (
Art. 15 DSGVO) - wobei natürlich unter dem Punkt "Updates" in dieser Datenschutzerklärung durchaus steht,
daß Informationen zur Identifikation der Geräte übermittelt werden. Dafür fehlt dann aber auch bei den Einstellungen zum "Auto-Update" wieder jeglicher Hinweis auf diese Datenschutzerklärung und der zeitliche (und personelle) Zusammenhang zwischen dem ersten GUI-Aufruf (das war bisher der einzige Punkt, wo diese Datenschutzerklärung explizit erwähnt wird und direkt erreichbar ist) und einer Änderung dieser Einstellung ist auch nicht zwangsläufig anzunehmen.
Ich bin auch mal gespannt, inwieweit am Ende der CWMP-Account einer FRITZ!Box als "personenbezogene Daten" einzustufen wäre - auch diese Angaben werden (sofern vorhanden) natürlich von der FRITZ!Box (ob das der Provider nun will oder nicht und insofern ist der erst wieder für eine Auswertung, Verwendung und Speicherung zuständig, aber nicht für die Übermittlung)
unaufgefordert und ohne echte Information der Kunden über diesen Umstand übertragen - hier könnte man höchsten noch darüber streiten, wie weit das bei der Nutzung von TR-069 unvermeidbar ist.
Bei der Übermittlung der MAC-Adresse zur Update-Abfrage dürfte sich diese Frage aber nicht stellen ... eine
objektive Notwendigkeit wäre hier wohl nur schwer zu begründen, wenn der Kunde parallel dazu auch ohne Angabe dieser Daten die Adresse für die neue Firmware ermitteln kann (einfach durch Lesen von Daten in seinem Browser) und auch der Download dann ohne die Angabe weiterer Daten möglich ist. Das ist eben - außer bei DOCSIS-Firmware - auch der Normalfall ist und die Tatsache, daß bei DOCSIS-Boxen ggf. eine solche Selektion erfolgt, rechtfertigt es wiederum nicht, diese Daten von allen anderen Geräten auch zu erheben bzw. zu übermitteln ... was auch zur "Verarbeitung" (
Art. 4 DSGVO, Zf. 2) von Daten gehört.
Das klingt alles sehr "bürokratisch" ... aber es zeigt eben auch, an wievielen Stellen bisher (auch vollkommen unnötig) Daten verarbeitet wurden und es wohl immer noch werden, ohne daß sich Hersteller und Kunden dieses Umstandes bewußt waren bzw. sind. Insofern macht eben auch so ein "Verarbeitungsverzeichnis" nach
Art. 30 DSGVO tatsächlich Sinn ... und sei es nur dafür, daß der Hersteller sich selbst mal einen echten Überblick verschafft, wo er überall Daten erhebt, übermittelt und speichert, die er eigentlich gar nicht bräuchte bzw. wo er diese Daten bei einer Speicherung tunlichst umgehend pseudo- bzw. anonymisieren sollte.
Dann kann man sich zumindest mal überlegen, ob man nicht diese unnötigen Anteile besser gleich wegläßt (dann braucht es auch keinen zusätzlichen Aufwand zur Pseudo-/Anonymisierung) ... selbst bei der JUIS-Abfrage könnte man das durch ein zweistufiges Verfahren (oder eine andere Implementierung bei den Modellen, wo so eine Whitelist erforderlich sein mag) besser lösen.