Umstellung von DSL100 auf DSL 250

Du wohnst alleine in einem Haus und hast eigenen Hausanschluss nur für dich?
 
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Ist wie schon gesagt ein Mehrfamilienhaus (5 Mietparteien + 1 Steuerbüro). Da werde ich wohl mit leben müssen.
 
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Es reicht wenn wer anders in Wohnung/Büro den Dreck einsetzt, und ganze Haus mit verseucht an Strahlung.

Wie hier geschrieben oder in meinem Thema, lass sonst Telekom Experten kommen, oder schalte BNetzA ein, wenn Nachbar nicht ausfindig machen kannst z.B. durch befragen.
 
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Ich sehe das etwas kritisch. Selbst wenn ich den Nachbar ausfindig machen würde… es wäre ja nicht verboten sowas zu nutzen. Ich könnte ihn zwar freundlich fragen aber ob er es dann macht bleibt abzuwarten.

Oder liege ich etwa falsch?
 
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Leider ist Mist nicht verboten, aber du könntest dann den Vermieter anschreiben wenn Mieter weiter stört, und wenn Vermieter keine Abhilfe schafft (kostenpflichtig) kannst Miete mindern.

Vermieter müsste dann Elektriker schicken der dann an der UV nen Filter installiert, und wenn noch Bestandsschutz galt, ist der ggf. weg und müsste Anlage auf neusten Stand bringen, FI Schalter usw., und da werden ggf. mehrere hunderte Euro fällig.
 
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Und wie willst du das dem Vermieter gegenüber rechtlich begründen?? Gibt es da irgendeine Beschreibung oder Vorgabe im Mietrecht? Ist eine störungsfreie Internetanbindung Bestandteil eines Mietvertrages? Kann ich den Vermieter für die Störung die Andere verursachen und auf die der Vermieter keinen Einfluss hat verantwortlich machen?
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Als erstes kannst versuchen ganze direkt zu klären, wenn nicht weiterkommst halt Hilfe durch Telekom/BNetzA.

Dann ganze dem Vermieter anzeigen und Mangelbeseitigung verlangen. Kommt er dem nicht nach, kannst ggf. Miete mindern. Sollte aber eher letzte Mittel sein.

Kannst ja selbst gerne schauen im Netz.

Oder auch einen Anwalt befragen wenn z.B. eh kostenlose Telefonauskunft mit drinnen hast in Rechtsschutz.
 
So die Leitung wurde umgestellt.
Über das Handy hab ich schonmal gute Leistung. Über dem Pc (beides im WLAN) liegen nur um die 120download an, liegt wohl an der internen Karte (such ich mir ne bessere).
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So schauen die aktuellen Daten aus:
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Sind nun einige Fehler drin. Bis jetzt läuft aber alles stabil soweit ich das beurteilen kann.
 
Ein Glück, dass der Anschluss nichts von dem pösen "für SV ungeeigneten Kabel" weiß. :)
 
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@HabNeFritzbox O.K. Also keine Mietminderung, da Vermieter keinen Einfluss auf mögliche Störung.

@Olaf Ligor Das böse Kabel kann, muß aber nicht funktionieren. Fakt ist aber, das es für SV das denkbar schlechteste Kabel ist und heute funktioniert, morgen aber schon Störungen verursacht.
Und dann kommen die Aussagen "...hat doch immer funktioniert, warum jetzt nicht mehr?"
Äußere Einflüsse und damit folgende Störungen sind daher bei diesem Kabeltyp halt immer das Risiko.
Rein messtechnisch ist dieser Kabeltyp nachgewiesen eine Vollkatastrophe und somit für SV völlig ungeeignet.
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Du hast Anspruch auf Grundversorgung von Telefon, wenn Vermieter Mangel nicht beseitigt hast ggf. Ansprüche gegen diesen.
 
dann kommen die Aussagen "...hat doch immer funktioniert, warum jetzt nicht mehr?"
Besser ist "Es kann nichts Schlimmes sein, bis eben ging es noch."

Die Kabel sind zwar für schlechte Werte bekannt, aber nicht für spontane Katastrophen. Die Störabstandsmargen sind noch ausreichend und der Sync ist weitaus höher als die Prophezeiung der "Dame am Telefon".

Wie jetzt, Anspruch auf Grundversorgung mit SuperVectoring?
War da etwas Ironie drin oder gehen wir jetz gleich zur BNetzA ... zum EuGH, wenn 30 Mbit von 250 fehlen?
 
Grundversorgung ist richtig. Aber!! Weißt der Vermieter auf diesen Mangel wie z.B. eine nicht vorhandene Versorgung hin ist er wenn ich das richtig aus deiner Verlinkung verstanden habe nicht verpflichtet diesen Mangel auf seine Kosten zu beheben. Weiter kann der Vermieter nicht einen Störer wie z.B. im Haus vorhandene PLC-Adapter verbieten, da der Betrieb in Deutschland nicht verboten ist. Und somit wenn der Vermieter seine Elektroanlagen nach Standard und Recht betreibt und geprüft hat auch nicht verpflichtet auf eigene Kosten einen Elektriker zu beauftragen der Filter im Stromnetz einbaut.
Die Gesetzeslage ist sehr schwammig formuliert und ein Satz sticht heraus. Das jedes bisher gesprochene Urteil zu Gunsten des Vermieters in jedem weiteren Fall nicht zur Rate gezogen werden kann und jeder Einzelfall erneut geprüft werden muss. Wenn ich das so richtig verstanden habe.

-- Zusammenführung Doppelpost gemäß Boardregeln by stoney

@Olaf Ligor
Ein Beispiel. Mehrfamilienhaus. Sagen wir 6 Parteien. Alle haben irgendwas zwischen 50 und 100 Mbit/s. Alle haben dieses "Kirmeskabel". Jetzt kommt der erste mit SV an den Start. Vollsync. und ist mit seiner Bandbreite zufrieden. Jetzt folgt einer nach dem anderen mit SV im Haus und die Bandbreiten schwinden. Wir kennen hier zahlreiche Diskussionen, das es wenn hier und da plötzlich ein paar Mbit/s fehlen und die Fritzbox Fehler anzeigt die Störungshotlines mit Anrufen bombardiert werden. Da fallen Aussagen wie "....bisher hatte ich xxxMbit/s. Jetzt sind es nur noch.....". "Das kann und darf doch nicht sein!" "Warum wird das immer weniger?"
Mit ein Grund für solch ein Phänomen ist halt dieser Kabeltyp. Auch wenn die Bandbreiten innerhalb der Agb's sind. Für viele sind die fehlenden Mbit/s überlebenswichtig ;).
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Anspruch auf Grundversorgung von Telefon
Telefon über MSAN-POTS (bzw. Call Start Fiber bei Glasfaser) … nicht über DSL … auch wüsste ich bisher nichts von einer Grundversorgung bezüglich Internet (oder Mobilfunk) – obwohl das hoffentlich irgendwann einmal kommen wird. Wobei die Frage eher ist, ob diese „Grundversorgung Telefon“ heute noch vor einem Gericht Bestand hätte.

Bevor man eigenmächtig mit Miet-Minderung hantiert, würde ich zum Mieterbund gehen. Die haben einen Haus-Justiziar, der vergleichbare Fälle recherchieren kann. Und auch einem ehrlich sagt, wenn man Blödsinn fordert. Wäre übrigens mal spannend, ob irgendwer in Deutschland bereits eine Mietminderung wegen der Endleitung bezüglich Super-Vectoring durchbekam. Selbst Vectoring kann schwierig werden, obwohl das ja der neue Standard bei der Telekom Deutschland ist und VDSL2 auf lange Sicht überall mit Vectoring ersetzt. Aber eben „nur“ Standard. Dort wo die Telekom kein Vectoring schalten kann (z.B. für Mieter in Bahnhofsgebäuden), geht sie selbst (bei ehemaligen VDSL2-Kunden) dann runter auf ADSL.

Wir müssen gesellschaftlich wirklich schauen, wie das mit der In-Haus-Verkabelung im Jargon der Telekom Deutschland „Endleitung“ weitergeht. Vodafone-Cable dreht total am Rat, (er)setz sogar nicht nur einfach mal so den Hausanschluss-Verstärker (gegen einen Rückkanal-fähigen), sondern legt machmal (?) auf eigene Kosten Außenleitungen an der Wand hoch. Wer zahlt eigentlich den Strom für den Hausanschluss-Verstärker? Wenn ein Vermieter einen defekten APL hat, kann er den nicht einmal selbst melden. Und so weiter. Seit Jahren ist „Endleitung“ bereits ein Thema.

Und keiner regelt das. Wer sich um solche Dinge Sorgen macht, schreibt bitte seinen Bundestagsabgeordneten an.
 
Also wenn ich mich recht erinnere ging 1996 das "Inhousenetz", also die Leitung vom Netzabschlusspunkt des Providers (Apl) bis zur 1.TAE in den Wohnräumen des Mieters in den Verantwortungsbereich und somit auch in das Eigentum des Vermieters über. Wurde so von der BNetzA festgelegt. Der Verantwortungsbereich für einen einwandfreien und störungsfreien Betrieb endet für dem Provider am Apl. Also ist somit der Provider ansich im Störungsfall bei defektem Inhousenetz nicht zu belangen. Gegen Kostenübernahme kann es der Provider aber unter berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und den geltenden Brandschutzregeln instandsetzen. Wobei der Provider hier noch den Instandsetzungsaufwand berücksichtigt. Alles andere ist vom Vermieter oder Eigentümer zu tragen und zu bezahlen.
Treten jetzt noch äußere Einflüsse auf wird es meiner Meinung nach schwierig. Was kann der Vermieter dafür wenn irgendwo, irgendjemand ein defektes Netzteil in Betrieb hat? Oder eine Billig-Elektronik aus China? Oder was sonst auch immer worauf weder der Vermieter, noch der Anschlussinhaber und schon garnicht der Provider Einfluss drauf haben.
Hier greift meiner Meinung nach kein Gesetz das eine Mietminderung rechtfertigt.
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Erstmal geht es um die Fehlerlokalisierung, dabei kann Telekom Experte/Ingenieur helfen oder BNetzA, dann kann man mit Nachbar sprechen und mit dem prüfen in wie weit er ganze auch mit WLAN Repeater umsetzen kann, sofern es wirklich Powerline ist.

Da entstehen für einen erstmal selbst keine Kosten, und man kann ganze soweit ohne Vermieter machen. Im letzten Schritt wenn nichts anderes mehr geht, würde ich Vermieter entsprechend anschreiben und Mangel anzeigen und Abhilfe verlangen. Ob man dann im allerletzten Schritt dann ggf. gegen Vermieter rechtlich vorgeht, steht dann auf anderem Blatt. Dieses soll aber nun nicht im Vordergrund stehen, erstmal ersten Schritte machen.
 
Der Verantwortungsbereich für einen einwandfreien und störungsfreien Betrieb endet für dem Provider am Apl. Also ist somit der Provider ansich im Störungsfall bei defektem Inhousenetz nicht zu belangen.
Auch nicht so einfach, denn manchmal teilen sich mehrere Häuser einen APL. In einem solchen Fall hätte ich dann als Mieter mit zwei Eigentümern zu hantieren. Und zu Einem habe ich nicht einmal eine Vertragsbeziehung. Ob ich über meinen Vermieter auf den Haus-Nachbar durchgreifen kann … keiner weiß es.
[…] 1996 das "Inhousenetz", also die Leitung vom Netzabschlusspunkt des Providers (Apl) bis zur 1.TAE in den Wohnräumen des Mieters in den Verantwortungsbereich und somit auch in das Eigentum des Vermieters über. Wurde so von der BNetzA festgelegt.
Wäre spannend, wenn Du das mal ausbuddeln könntest.
Abhilfe verlangen
Ohne rechtliche Grundlage sinnlos. Interessanter wäre, auf den Vermieter zuzugehen, die Kosten teilen zu wollen, mit dem Argument, dass es die Wohnung interessanter macht (für Nachmieter). Ohje. Das ist erst Super-Vectoring. Das wird mit Glasfaser erst noch ein Drama.
 
@sonyKatze Da müsste ich echt mal graben. Mal schauen ob ich noch was finde.

Weiter ändert es nichts an der Tatsache, das für den Provider die Verantwortung am Apl endet wenn ein Apl zwei Häuser versorgt. In dem speziellen Fall muß der Mieter mit zwei Vermietern/Eigentümern hantieren und auf Einigkeit hoffen.

@HabNeFritzbox Bei einem externen Störer gibt es keinen Mangel den es beim Vermieter anzuzeigen gilt und wo der Vermieter Abhilfe schaffen könnte. Es sei denn der externe Störer ist im Besitz des Vermieters/Eigentümers. Ansonsten ist der Vermieter raus und einzig der Anschlussinhaber hat das Problem eine Lösung zu finden. Selbst wenn der Provider eine galvanisch saubere und den Agb's entsprechende Inhouseleitung misst hat der Mieter das Nachsehen.

Und du bist dir sicher, das für einen keine Kosten entstehen wenn man einen Telekom-Experten beauftragt sein Inhousenetz zu überprüfen und der dann feststellt, das das Inhousenetz galvanisch vom Apl bis zur 1.TAE intakt ist und der Störer extern ist? Wage ich zu bezweifeln. Warum sollte der Provider seine Experten und teures Messequipment kostenlos zur Verfügung stellen?
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Wenn es auf Leitung Probleme gibt hilft Telekom auch mit Experten weiter.

BNetzA Messdienst ist immer kostenlos.
 
BNetzA ist kostenlos. Soweit richtig. Stellt aber der beauftragte Telekom Experte anhand seiner Messungen fest, das die Leitung bis zum Apl galvanisch sauber ist und den festgelegten Bedingungen entspricht ist die Messung bis dahin kostenlos. Weil im Verantwortungsbereich des Providers. Messungen die außerhalb des Verantwortungsbereiches des Providers liegen wie zum Beispiel im Inhousenetz sind bestimmt nicht kostenlos. Schon garnicht wenn es sich um externe Störer handelt auf die der Provider keine Einfluss hat.
Hundertprozentige Klärung könnte hier nur jemand vom telekomhilft Team bringen. Aber für mein Verständniss sind Arbeiten am Leitungsnetz des Kunden eine kostenpflichtige Leistung.
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