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Besser ist "Es kann nichts Schlimmes sein, bis eben ging es noch."dann kommen die Aussagen "...hat doch immer funktioniert, warum jetzt nicht mehr?"
Telefon über MSAN-POTS (bzw. Call Start Fiber bei Glasfaser) … nicht über DSL … auch wüsste ich bisher nichts von einer Grundversorgung bezüglich Internet (oder Mobilfunk) – obwohl das hoffentlich irgendwann einmal kommen wird. Wobei die Frage eher ist, ob diese „Grundversorgung Telefon“ heute noch vor einem Gericht Bestand hätte.Anspruch auf Grundversorgung von Telefon
Auch nicht so einfach, denn manchmal teilen sich mehrere Häuser einen APL. In einem solchen Fall hätte ich dann als Mieter mit zwei Eigentümern zu hantieren. Und zu Einem habe ich nicht einmal eine Vertragsbeziehung. Ob ich über meinen Vermieter auf den Haus-Nachbar durchgreifen kann … keiner weiß es.Der Verantwortungsbereich für einen einwandfreien und störungsfreien Betrieb endet für dem Provider am Apl. Also ist somit der Provider ansich im Störungsfall bei defektem Inhousenetz nicht zu belangen.
Wäre spannend, wenn Du das mal ausbuddeln könntest.[…] 1996 das "Inhousenetz", also die Leitung vom Netzabschlusspunkt des Providers (Apl) bis zur 1.TAE in den Wohnräumen des Mieters in den Verantwortungsbereich und somit auch in das Eigentum des Vermieters über. Wurde so von der BNetzA festgelegt.
Ohne rechtliche Grundlage sinnlos. Interessanter wäre, auf den Vermieter zuzugehen, die Kosten teilen zu wollen, mit dem Argument, dass es die Wohnung interessanter macht (für Nachmieter). Ohje. Das ist erst Super-Vectoring. Das wird mit Glasfaser erst noch ein Drama.Abhilfe verlangen