florianr schrieb:
Na dann viel Spaß bei den Auseinandersetzungen mit der GEZ ....
Das könnte tatsächlich spaßig werden, denn mein Arbeitgeber ist nämlich soweit ich weiß von der Rundfunkgebühr für Geräte befreit, die er zu betrieblichen Zwecken vorhält... Zumindest hat das unsere Rechtsabteilung behauptet. [edit]Und vollkommen naiv gehe ich jetzt mal davon aus, dass sich diese Befreiung auch auf den PC in meinem Arbeitszimmer erstreckt[/quote].
florianr schrieb:
Bisher ist ständige Rechtsprechung in diesen Fragen, dass Du das Du die Geräte in Deiner Wohnung (bzw. Arbeitszimmer) bereithältst i.S.d. Rundfunkgebühren Staatsvertrages.
Sorry, aber in Bezug auf "neuartige Rundfunkempfänger" gibt es noch keine ständige Rechtsprechung. Allein die Tatsache, dass dafür ein neuer Begriff erfunden wurde, kann für Gerichte eine eine "neuartige Rechtsprechung" in Bezug auf Gebührenpflicht angenommen werden. Die Betonung liegt auf "kann".
Ich denke, die nächsten zwei Jahre werden in dieser Beziehung ziemlich spannend werden.
Und nebenbei: Die Informationen, die man auf einer HP der Arbeitgebervertreter (DIHK) liest, sind zwar interessant, aber es ist deren Interpretation, wie sie es gerne hätten. Auch hierzu gibt es bislang keine ständige Rechtsprechung, die man als Referenz heranziehen könnte.
florianr schrieb:
Das stimmt nicht, für die Frage des "Zweitgerätes" kommt es auf die Gemeinsame Nutzung nicht an, sondern auf die ausschließlich private Nutzung.
d.h. Ihr habt in der gemeinsamen Wohnung jeder ein privates Schlafzimmer, mit je einem Fernseher -> nur ein Gerät muß angemeldet werden.
Du stellst das Gerät eines Freundes im Keller unter -> Zweitgerät (sofern bereits eines angemeldet ist)
Fall aus meinem Bekanntenkreis: Ein unverheiratetes Paar hat im Arbeitszimmer und im gemeinsamen Schlafzimmer einen Fernseher stehen, die Rundfunkgeräte sind auf ihn angemeldet, da es ursprünglich seine Wohnung war. Da das Paar sehr unterschiedliche Arbeitszeiten hat, hat sie noch ein eigenes Schlafzimmer und darin einen Radiowecker. Die GEZ hat behauptet, dass dieses Gerät nicht gemeinschaftlich genutzt wird und deshalb sie dafür Gebühren bezahlen muss.
Das Paradoxe daran ist: Wäre es sein Schlafzimmer, müsste er nichts extra bezahlen.
Das Widerspruchsverfahren läuft seit fast zwei Jahren und die GEZ beharrt auf ihrem Standpunkt...
Den Fall mit dem Fernseher im Keller sehe ich analog und ich behaupte mal, dass die GEZ die gleiche Schiene reiten würde...
Flups