florianr
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Nein eben nicht:Novize schrieb:Das geht sogar so weit, dass ALDI & Co für die Fernseher usw., die im Laden stehen und vertickt werden für diese Zeit GEZ zahlen darf!
http://www.123recht.net/article.asp?a=17588
(Das hat aber keine Auswirkung auf privat Haushalte.)
Außerdem muss ein Händler nur ein Gerät anmelden:
Unternehmen, die sich gewerbsmäßig mit der Herstellung, dem Verkauf, dem Einbau oder der Reparatur von Rundfunkgeräten befassen, sind berechtigt, bei Zahlung der Rundfunkgebühren für ein Rundfunkgerät weitere entsprechende Geräte für Prüf- und Vorführzwecke gebührenfrei zum Empfang bereitzuhalten (Händlergebühr). Diese Geräte müssen sich auf ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken befinden.
@detg
Nur um Missverständnissen vorzubeugen: Bei herkömlichen Geräten gilt, dass jedes Gerät einzeln angemeldet werden muss und Gebührenpflichtig ist.
Für neuartige Geräte gilt, dass grundsätzlich auf jedem Grundstück nur ein solches Gerät anzumelden ist.