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Der Pessimist sagt da eher: Daumen drücken, daß 1und1 nicht einen Alternativ-Anbindeweg schaltet. Was das für die Leitungslänge etc. heißt... :heul:
Der Optimist: Hoffen wir, daß es nicht so kommt!
Mich hat heute übrigens die sehr nette Dame der Telekom angerufen, das bisher alles klappt und ich mir keine Sorgen machen muss. Jetzt, wo ich gewechselt habe, fährt die Telekom solche "Geschütze" auf.... :rosen:
Was Standard ist wenn der T-Com Anschluss über Outdoor läuft und aber es noch Carrier Technik in der Vermittlungsstelle gibt. Hier wollte es einer auch unbedingt probieren weil der 3000er T-Com DSL (Outdoor) wohl zu langsam war. 1und1 hat ihm nen 6000er angeboten. Was dabei raus kam, siehe Bild. Rückabwicklung fehlgeschlagen da der DSL Port bereits belegt wurde und keine Ports mehr frei waren.
Bei 7,9km Leitung sollte man halt nicht rumspielen.
Das ist wirklich dumm gelaufen - aber - nicht das Ende. Bei solchen Konstellationen springt die Bundesnetzagentur ein. Diese überwacht, wenn nötig, eine unterbrechungsfreie Portierung oder ordnet eine Porterweiterung an. Deshalb bin ich auch guter Dinge, dass ich da keine Probleme bekomme. Bisher bin ich ganz zufrieden mit dem Umzug. Falls keine Port für 1&1 frei ist, bin ich weiterhin Telekom-Kunde.
@Lecter: Kannst du deine Aussage zur Bundesnetzagentur belegen? Ich vermute, dass wenn jemand anderes keinen Port mehr bekommen hat und du demnächst auf deinen verzichtest, weil Anbieterwechsel, derjenige gern endlich auch DSL haben möchte und du den Port auch nicht mehr zurück bekommst. Gibt es dazu irgenwelche Fristen, wie lange man seinen alten Port noch zurückbekommen kann. Würde mich interessieren, weil ich dann das Risiko eines Wechsels von der Telekom nach woanders, für mich, besser bewerten könnte.
Zitat Bundesnetzagentur: "Haben Sie einen Anbieterwechsel eingeleitet und endet Ihr Vertrag mit Ihrem bisherigen Anbieter, darf dieser nicht mehr einfach seine Leistung einstellen. Ihr bisheriger Anbieter muss Sie solange weiterversorgen bis alle vertraglichen und technischen Details für den Wechsel zum neuen Anbieter geklärt sind."
Falls dies nicht funktioniert, hilft die Bundesnetzagentur gerne weiter. Hatte vor Kurzem ein längeres Gespräch mit denen wegen meinem Anschluss, Portierung etc.
Dies gilt nur wenn der Anbieter nicht geschalten werden kann. Ist die Schaltung vollzogen, z.B. von Telekom Port auf Vodafone, Telefonica oder QSC, gilt dies nicht! Auch wenn der neue Port weniger Bandbreite liefert. Damit ist der Telekom Port weg und es besteht kein Anspruch mehr.
Es besteht immer Anspruch auf Grundversorgung. Deshalb ist Deine Aussage falsch. Nur wer sich nicht wehrt, sprich über die BNA, steht ohne da. Sobald die BNA aktiv wird, gibts wieder einen freien Port!
Die deutsche Bundesregierung hat im Jahr 2009 mit ihrer Breitbandstrategie bereits eine Quasi-Grundversorgung angekündigt, ohne dies gesetzlich zu verankern.
Deswegen muss man eben selber aktiv werden und sich an die richtige Institution wenden. Man hat als Bürger schon eine gewisse Hol-Schuld wie ich meine...?!
Letztes Update: Bin nun trotz aller Skepsis hier komplett bei 1&1, Portierung hat geklappt! Leitung auch stabil seit Wochen, neue 7490 von 1&1 läuft prima!