9. Erwerb und Gültigkeitsdauer des Guthabens
9.1. Der Kunde kann auf der Webplattform von Betamax ein Guthaben erwerben, das ihn berechtigt, die entgeltlichen Leistungen von Betamax zu der jeweils bei dem Vertragsschluss über die einzelne entgeltliche Leistung gültigen Preisliste in Anspruch zu nehmen. Dieses Guthaben wird erst gültig, wenn der Gegenwert vom Kunden bezahlt bzw. geleistet worden ist. Die Zahlung ist jeweils mittels der auf dem Webportal angegebenen Zahlweisen möglich. Ein Guthaben ist nach der Aufladung ab dem Zeitpunkt der Freischaltung des Guthabens sechs Monate gültig („Gültigkeitsdauer“), siehe näher Ziffer 9.6.
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9.6. Nach dem Ablauf der Gültigkeitsdauer kann der Kunde das bis zu diesem Zeitpunkt nicht genutzte Guthaben (nachfolgend „Restguthaben“) nur in der Weise verwerten, dass er in der Folgezeit ein erneutes Guthaben erwirbt. Zu der Summe des neu erworbenen Guthabens wird das Restguthaben addiert und steht insgesamt wiederum für die Gültigkeitsdauer des neu erworbenen Guthabens zur Nutzung bereit. Im Übrigen kann das Restguthaben nicht mehr genutzt werden. Eine Auszahlung oder sonstige Erstattung ist ausgeschlossen. Der Anspruch auf die Verrechnung des Restguthabens mit dem neu zu erwerbenden Guthaben entsteht mit dem Ende der Gültigkeitsdauer. Dieser Anspruch verjährt damit nach den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen spätestens drei Jahre zum Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Gültigkeitsdauer abgelaufen ist.