PeterPawn
IPPF-Urgestein
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Wo soll das denn bitte stehen?Ist der Händler nicht mehr da (Insolvent) dann immer der Hersteller.
Zwar kann der Kunde bei insolventem Händler tatsächlich prüfen, ob der Hersteller eine Garantie einräumt und dann seinerseits lieber diese in Anspruch nehmen ... aber so eine Garantie muß noch lange nicht auch alle Fälle abdecken, in denen die gesetzliche Gewährleistung greifen würde und dann muß/kann sich ein Kunde ganz normal an den Insolvenzverwalter des Händlers wenden.
Wieweit das dann von Erfolg gekrönt sein wird, steht wieder auf einem anderen Blatt ... aber kein Hersteller "erbt" jetzt automatisch irgendwelche Gewährleistungspflichten von einem insolventen Vertragspartner eines Endkunden.
Geht z.B. der Händler pleite, während sich gerade ein Gerät des Kunden dort zur Reparatur im Rahmen der Gewährleistung befindet, muß der Kunde ebenso seinerseits an den Insolvenzverwalter herantreten und ihn zur Aussonderung des betreffenden Gerätes aus der Insolvenzmasse auffordern - sonst geht das eigentlich dem Kunden gehörende Gerät nahtlos in diese Insolvenzmasse über.