OLG München untersagt Verfall von Prepaid-Guthaben für Handys

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In einem Musterprozess hat das Oberlandesgericht München den Verfall von Prepaid-Guthaben für Handys untersagt. Entsprechende Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Münchner Mobilfunk-Netzbetreibers O2 seien nicht zulässig, entschied der 29. OLG-Zivilsenat am Donnerstag in zweiter Instanz. "Das Urteil stärkt die Rechte der Millionen Handynutzer mit Prepaid-Verträgen", sagte Brigitte Sievering-Wichers von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. "Mit diesem Urteil haben wir einen weiteren Sieg für den Verbraucherschutz im Telekommunikationsbereich erstritten."

weiter: heise.de
 
Normal müsste dieses Urteil auch auf VoIP-Provider zutreffen. Denn die haben in ihren AGBs auch verankert, dass das Guthaben nach einer gewissen Zeit verfällt. Bin ja mal gespannt, ob einige Anbieter ihre AGBs ändern.

Bye Michael
 
Warten wir mal ab, ob das Urteil bestand hat.
Es steht leider nicht in dem Artikel, ob Revision zugelassen wurde, aber ich erwarte das, wegen der Tragweite des Urteils.

Ohne Revision ist es in vier Wochen rechtskräftig.

Das Urteil wird sicher auf die anderen Anbieter auch anzuwenden sein, da O2 ja sonst diskriminiert wäre.

Für alle anderen Prepaid-Dienst ist diese Entscheidung sicherlich übertragbar, muss aber ggf. separat eingeklagt werden.
 
Interessanter Kommentar von Teltarif zur Tragweite des Urteils:
http://www.teltarif.de/arch/2006/kw25/s22105.html
Urteil zu Handy-Guthaben nützt anderen Kunden nicht direkt
Experte: Kein Automatismus für Regelungen anderer Anbieter 23.06.2006
15:18
Handybesitzer mit Guthabenkarten profitieren nicht unmittelbar von einem Gerichtsurteil, das einen Verfall der gespeicherten Geldbeträge verbietet. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) wies heute in Berlin auf "das große Problem" hin, dass die Richter stets nur über Einzelfälle efntschieden.
...
Scheinbar denken die deutschen Richter nicht über den Tellerrrand des aktuellen Falls hinaus, geschweige denn, dass sie ähnliche Sachverhalte gleicht mitentscheiden wollen, z.B. den Verfall bei VoIP Anbietern wie den multiplen Finarea Ablegern...
 
Für den Fall, dass die Handy-Prepaid-Anbieter wirklich das Guthaben nicht mehr einsacken dürfen, werden Sie es einfach "unter Quarantäne" stellen. T-Mobile z.B. hat dafür die sogenannte "Message-Time". Das Guthaben ist zwar vorhanden, man kann es aber nicht wirklich nutzen - man muß also doch wieder aufladen.
Vermute, dass das Urteil das nicht mit abdeckt.
Ist also auf den ersten Blick eine gute Sache, aber für die Wenigtelefonierer, die davon einen Nutzen hätten, nicht die optimale Lösung.
:meinemei:
 
tscoreninja schrieb:
Scheinbar denken die deutschen Richter nicht über den Tellerrrand des aktuellen Falls hinaus
Das stimmt nicht, Zivilurteile wirken immer nur "inter partes", also zwischen den am jeweiligen Fall beteiligten Parteien (vgl. § 322 ZPO: Materielle Rechtskraft bedeutet, dass ein Urteil für das Gericht und die Parteien (inter partes!) bindend ist) und nicht "inter omnes". Normale Urteile haben keine Gesetzeskraft und ein anderer Richter an einem anderen Ort zu einer anderen Zeit kann natürlich die Rechtslage ganz anders sehen. "Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand" ;-)

Stell dir mal vor wenn es anders wäre: Wenn der hier klagende Kunde in diesem Fall verloren hätte, dann müssten dieses Urteil alle anderen Kunden auch so hinnehmen (wären daran gebunden), obwohl mit ihren Argumenten nie gehört!


Ausnahme vom inter partes Prinzip im Zivilverfahren:

a) Veräußerung der streitbefangenen Sache, §§ 265, 325
b) Streitverkündung
c) Nebenintervention
d) Wenn die Entscheidungsgründe bindend sind (§ 256 Abs.2, Zwischenfeststellungsklage).


Die werden das so machen wie Easymobile
2) Gemäß der AGB wird ein Nutzungsaufkommen von ¤ 6,- über einen Zeitraum von 3 Monaten vorausgesetzt. Bleibt der Umsatz auf dem Konto über diesen Zeitraum darunter, wird zur Deckung der Kosten für die Kontopflege eine Administrationsgebühr in Höhe von ¤ 1,- in Rechnung gestellt. Die Prüfung und Berechnung erfolgt jeden Monat neu für die dem Monat vorangehenden 3 Monate, erstmals jedoch nach Ablauf von 3 Monaten nach Vertragsschluss.
 
der_Gersthofer schrieb:
Das stimmt nicht, Zivilurteile wirken immer nur "inter partes", also zwischen den am jeweiligen Fall beteiligten Parteien (vgl. § 322 ZPO: Materielle Rechtskraft bedeutet, dass ein Urteil für das Gericht und die Parteien (inter partes!) bindend ist) und nicht "inter omnes".

Ist mir schon klar, selbst als Nicht-Juristen. Andererseits wäre es sicherlich sinnvoll, gewisse grundlegende Fragen allgemeingueltig zu klaeren, und dabei den mühsamen Weg über sämtliche Gerichtsinstanzen zu verkuerzen und solche Fragen direkt ans BGH zu verweisen. Gab es dazu nicht mal Pläne, das Rechtssystem dahingehend zu verändern?

IMHO ist der gegenwärtige Ablauf bei solchen Fragen höchst unbefriedigend, weil in der Zwischenzeit jeder Wald-und Wiesenrichter seine eigene Entscheidung treffen kann, und somit erhebliche Rechtunsicherheit fuer die Betroffenen herrscht. Konkretes Beispiel: das BGH Urteil zur Dialer-Haftung kam 2-3 Jahre zu spät, und das wurde auf dem Rücken etlicher Betroffener ausgetragen, die in der Zwischenzeit bereits zur Zahlung verurteilt wurden, teils ohne Möglichkeit auf Revision.

Und den Verfall von Prepaid-Guthaben halte ich fuer eine solche prinzipielle Frage.
 

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