1.1 Hybrid LTE
Der Zugang zum Internet erfolgt primär über den Festnetz-Anschluss gemäß der Leistungsbeschreibung des Anschlusses. Bei erhöhter Datenlast (Übertragung großer Datenmengen im Down- und / oder Upload) wird am vereinbarten Standort des Festnetz-Anschlusses an dem in Ziffer 1.1.2 beschriebenen Router zusätzlich der Zugang zum Internet über das Mobilfunknetz der Telekom in LTE-Technik1) automatisch zugeschaltet, um eine höhere Datenübertragungsrate zu erreichen. Bei MagentaTV-Produkten ist der Empfang von TV-Sendern über diesen zusätzlichen Internet-Zugang über LTE nicht möglich.
Hybrid LTE Backup: Ist der Internet-Zugang über den Festnetz-Anschluss vollständig gestört, erfolgt der Internet-Zugang einschließlich der Telefonieleistungen über LTE unabhängig von einer erhöhten Datenlast.
Wenn
• der Anschluss in Glasfasertechnik realisiert ist (Fiber-Produkt) oder
• am Anschluss aus technischen Gründen bei erhöhter Datenlast keine zusätzliche Übertragungskapazität über LTE zur Verfügung gestellt werden kann, um eine höhere Datenübertragungsrate zu erreichen.
kann Hybrid LTE nur mit dem unter Hybrid LTE Backup beschriebenen Leistungsumfang zur Verfügung gestellt werden, kann der Kunde auf Wunsch Hybrid LTE in der Variante Backup buchen
1.1.2 Voraussetzungen
Voraussetzung für die Nutzung des Internetzuganges über den Mobilfunk ist ein LTE-Empfang in den Räumen des Anschlussinhabers am Standort des Routers.
Für die Nutzung des Internet-Zugangs sind bestimmte Router erforderlich, die sowohl die für den zugehörigen Anschluss ausgewiesene Schnittstelle als auch eine Schnittstelle zum Mobilfunknetz (LTE) bereitstellen. Die Überlassung des Routers ist nicht Gegenstand dieses Vertrages.
Die Telekom überlässt dem Kunden hierfür eine SIM-Karte, die in ihrem Eigentum verbleibt. Alle Rechte einschließlich der Einräumung von Nutzungsrechten für durch die Telekom auf der SIM-Karte installierte Software liegen bei der Telekom. Die Telekom ist auf Grund technischer Änderungen zum Austausch der SIM-Karte gegen eine Ersatzkarte berechtigt.
Die SIM-Karte wird dem Kunden ausschließlich zum Zwecke der Datenübertragung über das Mobilfunknetz der Telekom in dem vertraglich vereinbarten Rahmen überlassen. Jegliche Weiterleitung von Verbindungen über die SIM-Karte ist unzulässig. Insbesondere ist der Einsatz der SIM-Karte in Vermittlungs- und Übertra-gungssystemen, die Verbindungen eines Dritten an einen anderen Dritten ein- oder weiterleiten, unzulässig.
1.1.3 Einschränkungen der Internetleistungen über Mobilfunk
Der Internetzugang über Mobilfunk ist räumlich auf den vereinbarten Standort des Festnetz-Anschlusses beschränkt.
Bei der Datennutzung teilen sich die eingebuchten Nutzer die zur Verfügung stehende Bandbreite (so genanntes shared Medium) in den Mobilfunkzellen. Die jeweils tatsächlich erreichbare Übertragungsgeschwindigkeit während der Datennutzung ist u. a. abhängig von der Übertragungsgeschwindigkeit der angewähl-ten Server des jeweiligen Inhalteanbieters, der Belegung/Auslastung des Mobilfunknetzes durch die Anzahl der Nutzer in der jeweiligen Mobilfunkzelle, von der Entfernung zur Antenne, von den bautechnischen Gegebenheiten, von atmosphärischen oder ähnlichen Einflüssen und dem bautechnischen Umfeld an dem ver-einbarten Standort der Nutzung außerhalb oder innerhalb von Gebäuden (Innerhalb von Gebäuden können die Netzverfügbarkeit und die Übertragungsgeschwindigkeit eingeschränkt sein) sowie von dem eingesetzten Endgerät.
Die Telekom behält sich vor, nach 24.00 Uhr jeweils eine automatische Trennung der Verbindung durchzuführen.