kaosman
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Ich hatte gestern direkt eine E-Mail an den Support geschickt und gebeten, mir das mal zu erläutern. Folgendes bekam ich gerade eben als Antwort:
Sehr geehrter sipgate Kunde,
im Rahmen der Verlängerung der Rufnummern für Ihr Ortsnetz durch die Bundesnetzagentur ist eine Reihe von Rufnummern zehn- statt, wie von der Bundesnetzagentur vorgegeben, elfstellig vergeben worden.
Die Berechnungsgrundlage für die Länge einer Rufnummer sieht so aus, daß sich die Länge der Rufnummer aus Ortsvorwahl (ohne führende Null) + Rufnummer ergibt.
Nach § 67 TKG kann die Bundesnetzagentur die Deaktivierung dieser Rufnummern anordnen. Von dieser Maßnahme ist nicht nur die sipgate GmbH sondern auch alle anderen Anbieter in Deutschland betroffen.
In diesem Sinne hat die Bundesnetzagentur durch eine hoheitliche Maßnahme die Abschaltung der o.g. Rufnummer bis spätestens zum 20.02.2010 angeordnet. Um eine Deaktivierung ihrer Rufnummer zu vermeiden, haben wir Ihre Rufnummer in Ihrem Interesse um eine Stelle verlängert.
Gemäß § 8 Abs. 2 und 3 TNV kann der originäre Zuteilungsnehmer dem Kunden auch ohne dessen Einverständnis eine andere Nummer zuteilen, soweit eine abgeleitete Zuteilung infolge einer Entscheidung der Bundesnetzagentur entfällt. Der Empfänger der abgeleiteten Zuteilungen (der Kunde) muss die Änderung, die durch Entscheidung der Bundesnetzagentur gegenüber dem originären Zuteilungsnehmer erfolgt, hinnehmen.
Das heißt im Ergebnis, dass sowohl Ihnen als auch uns keine Wahl bleibt und wir uns an die Entscheidung der Bundesnetzagentur halten müssen.
Wir bedauern die insoweit für Sie entstehenden Unannehmlichkeiten.
Mit freundlichen Grüßen