Heisst das denn, dass die vor dem 07.05.2009 vergegebenen VoIP-Nummern bestehen bleiben oder müssen andere Anbieter dann noch nach einer weiteren Frist nachziehen?
Das kommt auf das Ortsnetz an. Grundsätzlich waren einfache Ortsnetzrufnummern vor dem 07.05.2009 zehnstellig. Es gibt jedoch eine lange Liste von Ortsnetzen, wo die Rufnummern in den vergangenen Jahren schon knapp wurden. Dort wurde schon früher zu unterschiedlichen Terminen die "Elfstelligkeit" eingeführt. Welche Ortsnetze zu welchem Termin elfstellig wurden, kann man bei der Bundesnetzagentur nachlesen (
www.bundesnetzagentur.de –
Telekommunikation – Regulierung Telekommunikation – Nummernverwaltung – Ortsnetze – RNB-Knappheit/Einführung von elfstelligen Rufnummern).
Ein Problem haben aktuell nur Kunden aus Ortsnetzen, die bereits vor dem 07.05.2009 elfstellig wurden, und zwar dann, wenn der Netzbetreiber den jeweiligen Umstellungstermin verschlafen und danach noch zehnstellige Rufnummern vergeben hat.
Zehnstellige Rufnummern, die vor dem jeweiligen Stichtag zugeteilt wurden, können erhalten bleiben. Und Ortsnetze, die vor dem 07.05.2009 noch nicht elfstellig waren, sind generell nicht betroffen, weil dort auch heute noch zehnstellige Rufnummern vergeben werden dürfen.
Möglicherweise ist Sipgate zum Teil über das Ziel hinausgeschossen, das müssten die Betroffenen dann individuell klären.
Die Frage ist allerdings, inweit man überhaupt einen einklagbaren Anspruch darauf hat, eine Rufnummer zu behalten.
Ich zitiere dazu mal aus
§ 8 TNV:
(2) Der originäre Zuteilungsnehmer kann abgeleitete Zuteilungen grundsätzlich nur im Einverständnis mit dem Empfänger der abgeleiteten Zuteilung aufheben. Soweit eine abgeleitete Zuteilung infolge einer Entscheidung der Bundesnetzagentur entfällt, hat der originäre Zuteilungsnehmer dies den betroffenen Empfängern abgeleiteter Zuteilungen unverzüglich schriftlich mitzuteilen; er kann ihnen in diesem Fall auch ohne deren Einverständnis eine andere Nummer zuteilen. Diese Rechte und Pflichten gehen bei Rufnummernmitnahmen nach § 46 des Telekommunikationsgesetzes auf den neuen Anbieter über. [...]
(3) Einwendungen gegen eine abgeleitete Zuteilung, die Aufhebung oder Änderung einer abgeleiteten Zuteilung kann der Empfänger der abgeleiteten Zuteilung nur innerhalb von sechs Wochen ab Zugang einer schriftlichen Mitteilung gegenüber dem originären Zuteilungsnehmer oder im Fall des Absatzes 2 Satz 3 gegenüber dem neuen Anbieter geltend machen. [...]
Rufnummern, die rechtmäßig zugeteilt worden sind, darf der Netzbetreiber also nicht einfach "kassieren". Welche Rechtsmittel dem Teilnehmer in so einem Fall offen stehen, weiß ich allerdings auf Anhieb auch nicht. Auf jeden Fall sollte man die Sechs-Wochen-Frist im Auge haben. Vielleicht genügt im Streitfall schon eine Anfrage bei der Bundesnetzagentur.
Glück gehabt, dass der Vorwahlbereich 089 nicht betroffen ist.
Die Bundesnetzagentur sagt das (in ihrer
Verfügung Nr. 13/2009 Änderung der Regelungen zu Rufnummernlängen bei neu zuzuteilenden Ortsnetzrufnummern). Die Ortsnetze 030, 040, 069 und 089 bleiben weiterhin zehnstellig (damit es weiterhin keine Rufnummern gibt, die ohne Vorwahl mehr als acht Stellen haben).
Ich habe 7 Rufnummern von 1und1 und 1 Rufnummer von Sipgate - alle 089-XXXXXXXX
Hoffe das bleibt auch weiterhin so.
Die sind zehnstellig, oder hast du sie vor dem Stichtag bekommen?
Es sind drei verschiedene Arten von Ortsnetzen zu unterscheiden:
- Die Ortsnetze 030, 040, 069 und 089 sind komplett außen vor, denn die bleiben auch in den kommenden Jahren weiter zehnstellig.
- In Ortsnetzen, die schon vor dem 07.05.2009 elfstellig wurden, durften ab dem jeweiligen Umstellungstermin nur noch elfstellige Rufnummern zugeteilt werden. Falls ein Netzbetreiber (unzulässigerweise) nach dem Umstellungstermin noch zehnstellige Rufnummern vergeben hat, muss die Rufnummer nachträglich geändert werden.
- Alle anderen Ortsnetze werden bis zum 01.07.2011 umgestellt: Derzeit können die Netzbetreiber zehnstellige oder elfstellige Rufnummern zuteilen. Ab 03.05.2010 dürfen nur noch Restbestände aus bereits angebrochenen Rufnummernblöcken zehnstellig zugeteilt werden. Ab 01.07.2011 dürfen nur noch elfstellige Nummern zugeteilt werden.
Übrigens gilt das alles so nur für Netzzugänge mit Einzelrufnummern (NZ-E), also für alle "normalen" einzeln nutzbaren Rufnummern. Rufnummern für Netzzugänge mit zusammenhängenden RN (NZ-Z), also z.B. für durchwahlfähige Telefonanlagen, werden schon seit 31.10.2005 in allen Ortsnetzen elfstellig zugeteilt. Inzwischen überlegt die Bundesnetzagentur sogar, solche Rufnummern
in Zukunft zwölfstellig zu machen.