Neue Hardw. ab 12/05: 1&1 Surf & Phone Box WLAN PLUS

Also, ich weiss nicht was ihr habt, ich habe vor ca zwei monaten bei 1und 1 kündigen wollen, um nach drei monaten abstinez dann die neue hardware nehmen zu können, aber nach einem netten gespräch mit einer mitarbeiterin von 1und1 habe ich für nur 29,90¤ die nagelneue hardware und meinen gewünschten upgrade bekommen. wer von einer 5gb flat zu 6mb leitung mit deutschlandflat und tlefonflat wechseln will, melde sich , wenn er es nicht hinbekommt( und auch die neue fritz wlan 7170 nicht bekommt) bei mir, es ist bestimmt möglich, ein persönliches gespräch kann immer helfen. ich habe von einer 1gb flat gewechselt!! denen ist es wichtig, dass du die dsl von denen bekommst, und wenn du schon länger dsl hattest, ist dieser anschluss noch ein telekomanschluss, und da bist du dann weg, also werden die dich auch fördern.
 
Für mich ist es immer noch nicht so ganz verständlich, dass jemand freiwillig
nur wegen der Harware solche Verträge mit einer Supporthotline für 99ct/min eingehen kann.
Viele werden sich schwarz ärgern und drauf zahlen!
(Was ja auch schon einige Male dargestellt wurde!)

Das Thema haben/hatten wir schon an anderer Stelle und sollte hier nicht wieder aufgewärmt werden.
Ich poste das nur nochmal als Erinnerung und zur Abschreckung! ;)
 
ähm,noch mal ne reine verständnisfrage,ob ich es kappiert habe..

wenn ich jetzt ein upgrade mache, dsl 6000 +flat+phone flat, bekomme ich die neue hardware für 46¤dazu(laut control center)

mir wird auch angezeigt,12 monate mindestvertragslaufzeit.

wenn ich rechtzeitig kündige,bin ich also nur ein jahr gebunden??????

hintergrunf meines vorhabens: wollte den 5gig tarif kündigen,und alles bei t_online einrichten,aber bei 1und1 kann ich erst zum januar 2007 kündigen. darum ein upgrade,und das dann kündigen.
 
Hab auch heute von 5 GB /DSL1000 auf DeutschlandFlat/DSL2000 upgegraded, FritzBoxFonWLAN 7050 hat auch 46 eur gekostet, plus 10 eur versand und 30 eur Einrichtungsgebühr.
 
Der Kunde ist schon seit 1,5 Jahren (ohne Probleme) da, wird schon klappen ;-)
 
oh, oh...

da bahnt sich ein marketing gau für 1&1 an...

habe gerade zur bestellung der 7170 diese mail bekommen:

Kundennummer: 9824xxx
Auftragsnummer: 2923xxx
Telefonnummer: /

Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre Bestellung und das in uns gesetzte Vertrauen.

Aufgrund der großen Nachfrage ist einer der von Ihnen gewünschten Artikel zurzeit leider nicht lieferbar. Nach Erhalt des fehlenden Artikels werden wir Ihre Bestellung sofort ausliefern.

Wir bitten Sie, die ungewöhnlich lange Lieferzeit zu entschuldigen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne unter der Rufnummer
01805 / 001 006 (12ct/Min.) zur Verfügung.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Produktkundenservice
1&1 Internet AG

das kann doch eigentlich nicht sein?! verkaufen großspurig schon wieder sachen, die sie gar nicht haben....

so long&greetz

JohnnyT
 
bei meinem upgrade ist die vertragsbindung 12 monate, ist das richtig,oder habe ich etwas überlesen?????
 
Hallo!

@johnnyt:
Ach, du auch ;-) Dann sind wir ja schon zwei aber so lange es net mehr werden... LOL
Also bei mir steht zwar auch net, dass es sich um die 7170 handelt aber nachdem ich über ippf.profiseller.de bestellt habe kam ne Mail, dass ich die 7170 bekommen würde und dann rief auch noch so eine nette Kundenbetreuerin an und meinte (ohne, dass ich gefragt hätte!!!), dass ich das Gerät in ca. 10 Tagen bekommen würde, nachdem sie mir (erfolglos) die Telefon flat andrehen wollte.
In diesem Fall gilt wohl wieder der alte Spruch: "Hättest du geschwiegen, wärst du Philosoph(in) geblieben."
Oder so in etwa jedenfalls...

bye
Consy

EDIT:
PS1: Aber wenigstens die Rechnung für die DSL flat kam heute (am Sonntag) schon. [IRONIE]Das ist schon ein gutes Zeichen dafür, welch gute Arbeitsmoral die Leute dort an den Tag legen. (Oder zumindest das EDV System.) [/IRONIE]
 
@speedy241271
Bestandskunden bekommen nix mehr. Auch nicht, wenn Sie als Profiseller Kunden geworben haben. Haben halt geloost !

Bin auch 5GB Comfort Plus Nutzer. Habe aber gekündigt. Ende=Sept/2006
Bis dann !
 
@b.frisch

nicht ganz richtig

in meinem control center kann ich ei upgade machen,und dann hab ich ne box für 46 ¤

und wenn ich das über nen profiseller mache,bekomme ich die box umsonst,und der profiseller noch ne provision.

aber was mir noch niemand beantwortet hat:

habe ich dann 12 monate vertragslaufzeit,oder ist da ein haken in den agb s??
 
johnnyt schrieb:
habe gerade zur bestellung der 7170 diese mail bekommen:
Aufgrund der großen Nachfrage ist einer der von Ihnen gewünschten Artikel zurzeit leider nicht lieferbar.
Da haben die einfach ihre alte Mail vom April wieder rausgekramt. Dasgleiche hatten wir nämlich bei der 7050 hier schon einmal.
 
also, die gauner von 1&1 machen gross werbung bei kunden und profisellern, aber koennen die 7170 gar nicht liefern.
habe vergangene wochen einen kunden geschaltet, der nun post bekam mit hinweis auf lieferverzoegerung. die 1&1-vertrieb teilte mir nun mit, man rechne erst ab KW05 - also februar 2006 mit einer neulieferung!!!
unglaublich finde ich dabei, dass bei ausloesung der bestellung der kunde nicht darauf hingewiesen wird. - jeder lausige online-shop gibt lieferzeiten an. darueber hinaus ist eine gesplittete lieferung bzw. vorablieferung der zugangsdaten "logistisch nicht moeglich". d.h.: kunden, die die 7170 haben wollen, meussen bis februar warten.

ich finde, das ist eine echte unglaublichkeit und grenzt an einen verstoss gegen geltendes wettbewerbsrecht.

vor diesem hintergrund solltet ihr 1&1 mal dies hier unter die nase reiben (den media-markt hat das vor einiger zeit mal einige 100TEURO gekostet...). etwas lang, aber interessant zu lesen:

BGH: Online-Bestellung ist sofort zu liefern
Wer im Internet bestellt, will meist auch schnell beliefert werden. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) schafft nun mehr Klarheit. Der auf Internet-Recht spezialisierte Rechtsanwalt Rolf Becker erklärt Ihnen in unserem Beitrag, was das für Sie bedeutet.
Der BGH hatte in diesem aktuellen Verfahren Veranlassung, seine Rechtsprechung zur Lieferzeit auch nach dem neuen UWG (Gesetz zum unlauteren Wettbewerb) zu bestätigen und auf den eCommerce zu übertragen. Wichtiger noch sind generelle Erkenntnisse zum Verbraucherverhalten auf Websites, die man sich bei der Onlineshop - Gestaltung zu Nutze machen kann.

Zwei Haushaltsgeräte-Versender stritten sich über die Instanzen über die Angabe von Lieferzeiten für eine Kaffeemaschine Jura IMPRESSA. Unstreitig galt eine Lieferfrist von drei bis vier Wochen für das Produkt. Der Kunde fand diese Angabe auch nach dem Vortrag der Beklagten jedoch erst, wenn er einen Link anklickte, der zu vertiefenden Informationen zum auf der Startseite beworbenen Produkt führte.
Schon das Berufungsgericht hatte grundsätzlich festgehalten, dass eine fehlende Vorratsmenge bzw. Lieferfähigkeit geeignet ist, den Verbraucher irre zu führen. Auch der BGH stimmte dem zu.
Nach § 5 Abs. 5 Satz 1 UWG sei es irreführend, für eine Ware zu werben, die unter Berücksichtigung der Art der Ware sowie der Gestaltung und Verbreitung der Werbung nicht in angemessener Menge zur Befriedigung der zu erwartenden Nachfrage zur Verfügung stehe. Das sind genau die Grundsätze, die die Rechtsprechung zur Vorratshaltung im stationären Handel im Rahmen des § 3 UWG alter Fassung entwickelt hatte.

Für den Versandhandel will der BGH diese Grundsätze übernehmen, aber in noch verschärfter Form. "Hier erwartet der Verbraucher in der Regel, dass die beworbene Ware unverzüglich versandt werden kann, unabhängig davon, ob der Werbende die Ware selbst vorrätig hält oder sie bei einem Dritten abrufen kann."

Den Versandhändler sieht der BGH auch nicht unangemessen belastet. Die Lösung für die Praxis:

Der Versandhändler kann auf eine abweichende Lieferfrist hinweisen. Dies könne durch „geeignete Zusätze“ geschehen, mit denen der Händler auf einen bestimmten Angebotszeitraum oder Lieferfristen hinweisen könne, so der BGH. Der BGH spricht in seinem Urteil von einem "unmissverständlichen Hinweis", falls eine sofortige Lieferbarkeit nicht gewährleistet ist.

Lieferhinweise zwingend

Damit werden für jeden Artikel, den der Händler nicht auf Lager hat, gesonderte Hinweise für die Lieferung fällig. Die Lieferzeit ist ohnehin eine der Informationen, über die ein Versender als zwingende Angabe dem Verbraucher vor Abgabe von dessen Bestellung nach der Informationspflichtenverordnung zu informieren hat.

Hinweise auf der Startseite nicht zwingend

Für den Praktiker stellt sich sofort die Frage, wo ein entsprechender Hinweis hingehört. Das Berufungsgericht hatte angenommen, dass eine Irreführung schon dann vorliegt, wenn der Hinweis auf die Lieferfrist nicht auf der Eingangsseite beim ersten Anteasern des Angebots gegeben wird. Der Versender hatte hier eingewandt, er habe die Lieferzeitangaben dem Kunden auf der eigentlichen Produktseite offeriert, auf die dieser mittels eines Links geleitet wurde.

Der Bundesgerichtshof zeigte sich jetzt zumindest in diesem Punkt händlerfreundlich. Er stellte einmal mehr auf das Verständnis eines durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers ab, der der Werbung die der Situation angemessene Aufmerksamkeit entgegenbringt. Jemand, der aktiv eine Händlerseite aufgesucht habe, verfüge erfahrungsgemäß über die Fähigkeit, einen elektronischen Verweis (gemeint ist ein Link) zu erkennen. Wenn diese Links nur klar genug als solche erkennbar sind und zu erkennen geben, was der Verbraucher dahinter findet, lässt die Rechtsprechung die Gewährung von Informationen auch auf solchen Seiten genügen. Dies dürfte auch dann gelten, wenn der Kunde eigentlich schon aufgrund der kurzen Werbehinweise auf der Start- oder Angebotsseite in der Lage ist, die Ware in den Warenkorb zu legen.

Der von der Werbung eines Internet-Versandhauses angesprochene Durchschnittsverbraucher erwartet in der Regel, dass die beworbene Ware unverzüglich versandt werden kann, wenn nicht auf das Bestehen einer abweichenden Lieferfrist unmissverständlich hingewiesen wird.

BGH, Urteil vom 7. April 2005, Az. I ZR 314/02
 
@svonk
Thanx für die Infos!!!

Also, dann geben die echt zu, dass sie vorher schon wussten, die Geräte noch nicht liefern zu können und schreiben dann billige Ausreden in ihre eMails?
Das ist ja wohl echt die Höhe und es ist sicher ein Verstoß gegen Wettbewerbsrecht!
Allerdings kann ich denen ja nicht so ein BGH Urteil zusenden und irgendetwas nachweisen sowieso nicht.

Dass sie die Zugangsdaten net vorab liefern ist in meinem Fall nicht korrekt, weil ich jetzt schon mit 1und1 im Netz surfe und auch zahlen darf, was ich wirklich nicht besonders toll finde, denn eigentlich hätte ich bei T-Online noch einen Monat gratis surfen können...!!!
Habe aber bei der 7170 sofort zugegriffen, damit ich net in Lieferschwierigkeiten gerate und jetzt passsierts doch.
Problem ist auch noch, dass ich hunderte km weit vom Anschluss wohne und nur bis Mitte Januar zeit habe alles anzuschließen und zu konfigurieren!!!
ECHT KRANK!!!

Also ich glaube, da schreib ich denen Mal...
 
svonk schrieb:
Zwei Haushaltsgeräte-Versender stritten sich über die Instanzen über die Angabe von Lieferzeiten für eine Kaffeemaschine Jura IMPRESSA. Unstreitig galt eine Lieferfrist von drei bis vier Wochen für das Produkt. Der Kunde fand diese Angabe auch nach dem Vortrag der Beklagten jedoch erst, wenn er einen Link anklickte, der zu vertiefenden Informationen zum auf der Startseite beworbenen Produkt führte. ....

Schade dass ich mit einer Kaffeemaschine nicht online gehen kann... :wink:

Aber hast Recht. I.O. ist das ganze nicht!
 
@Consystor
die zugangsdaten bekommt man wohl nur, wenn man das bei der bestellung bereits vermerkt hat - da ging ich aber wegen fehlender hinweise auf lieferengpaesse von einer zeitnahen auslieferung aus und verzichtete darauf. oder weisst du einen "trick", wie man doch noch vorab an die zugangsdaten kommt? die hotline behauptet zumindest, dass es nicht funktioniert... :-(

@all
ich habe ja uebrigens fast den verdacht, dass die dinger noch nie lieferbar waren. oder gibt es hier jemanden, der tatsaechlich schon die plus-box in haenden haelt?
 
@svonk
Also ich kenne keinen Trick.
Aber wenn die sagen, dass dies "logistisch nicht möglich ist", dann ist das ne Lüge, weil es bei mir doch möglich war.
Die Daten habe ich von ner Seite im Netz bei der ich meine PIN, welche mir wenige Minuten nach der Bestellung telefonisch mitgeteilt wurde, eingetragen hatte.

Ich glaube kaum, dass es denen unmöglich ist auch _manuell_ eine Seite mit den Zugangsdaten für deinen Kunden freizuschalten. Aber ich glaube bei denen klappt nur das, was automatisch geht, weil die Leute vom Kundenserice viel zu sehr damit beschäftigt sind andere Kundenanfragen zu bearbeiten...
 
Hat bei meinem freund auch geklappt!

die haben die 7050 rausgenommen und ihm nur splitter und den kram zugeschickt. box wird nachgeliefert. wie es aussieht darf ich ihn jetzt einen alten router von mir schicken..

so long&greetz

JohnnyT
 
Habe heute folgende Nachricht erhalten:
Guten Tag Herr XYX
vielen Dank für Ihren vermittelten DSL-Auftrag!
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass bei Ihrem Kunden DSL verfügbar ist. Er kann seinen Anschluss ab dem 27.12.2005 mit 1000 kbit/s nutzen.
Darüber haben wir Ihren Kunden bereits per Post informiert. Anbei erhalten auch Sie das Schreiben an Ihren Kunden zur Information.

In einer zweiten Mail folgendes:

Hallo Herr XYX,
vielen Dank für Ihren vermittelten DSL-Auftrag!
Aufgrund der großen Nachfrage ist einer der von Ihrem Kunden gewünschten Artikel zurzeit leider nicht lieferbar und es kommt dadurch zu Verzögerungen.
Darüber haben wir Ihren Kunden bereits per Post informiert.
Anschließend erhalten Sie das Schreiben an Ihren Kunden zu Ihrer Information.
Soll dass jetzt bedeuten den DSL Anschluss muss mein Kunde ab dem 27.12.05 bezahlen obwohl mangels Hardware gar keine Nutzung möglich ist?
Das kann ich nicht glauben, warten wirs ab!!!!

Habe fertig.

:oops: :bahnhof:
 
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