Ecki-No1 schrieb:
Laut AGB für Internet-Zugänge
7.4
Bestellt der Kunde Zusatzleistungen zum Vertrag, so gilt für diese ebenfalls die vereinbarte Laufzeit des Vertrages. Zusatzleistungen können gemäß den nachfolgenden Kündigungsregelungen auch einzeln unter Fortführung des Vertrages im übrigen gekündigt werden.
Ein wenig 2 deutig Formuliert und letztendlich nur mit einem der Rechtsdeutsch kann wirklich zu verstehen.
Meiner Ansicht wie folgt.
Bei Abschluss des Vertrages habt ihr eine Vertragslaufzeit unterschrieben (12, 24 Monate). Solltet ihr Zusatzleistungen buchen, haben diese ebenfalls eine Vertragslaufzeit von (12, 24) Monate, gerechnet ab dem Tag der Buchung. Solange es sich um kostenlose Zusatzleistungen handeln sollte (aktuell Upstream) hat dieses keine weitere Auswirkung. Problematisch wird es bei kostenpflichtigen Zusatzleistungen (Fastpath, Domain).
Das Problem taucht dann auf, wenn ihr euren Vertrag kündigt und noch lustig für die Zusatzleitungen zahlen dürft, obwohl ihr sie letztendlich nicht mehr nutzen könnt.
Wie gesagt, meine Ansicht. Ziehe den Rückschluss auch daher, dass ich eine Zusatzdomain weiter bezahlen sollte, bei der letzten Kündigung. Einige Anrufe und Emails später, wurde allerdings dann auch von der Sachbearbeiterin die hier im Forum allgemein gebräuchliche Auslegung akzeptiert.
Scheint also nicht Wasserdicht zu sein und frei nach dem Motto "Einen Versuch ist es Wert und wer nicht fleißig Motzt der zahlt".
Und wie bereits mehrfach geschrieben, wenn es Hart auf Hart kommt, gewinnt 1und1 auch noch mit der Formulierung.
CU
xxMExx