Nachbarin möchte mit ins Netzwerk!!

M.Rose

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Guten Abend,
ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Meine Nachbarin hat mich gefragt, ob sie mit in mein Netzwerk darf, weil sie sich nicht extra einen Internetzugang zulegen will.

Ich möchte ihr jetzt ungern einen "normalen" Zugang mit meinem Kennwort geben.

Gibt es da eine Möglichkeit?
Habe eine Fritz 7270...


lg
Markus
 
Die Möglichkeit gibt es, wenn du eine Fritzbox 7270v2 oder 7270v3 hast: siehe hier.
Damit existiert dann für den Gast ein eigenes Kennwort.

mfg
 
das stimmt den Gastzugang habe ich schon gesehen! Wenn ich jetzt unter Gastzugang aktivieren nichts anklicke, dann bleibt der auch erhalten?
 
Ja, er bleibt erhalten, wenn ausser "Gastzugang aktiv" die beiden Auswahlmöglichkeiten dafür nicht angewählt worden sind. Klick doch einfach auf den Button "Hilfe":
Gastzugang aktivieren

Mit der Option "Gastzugang aktiv" aktivieren Sie den Gastzugang. Sie können festlegen, nach wie vielen Minuten der Gastzugang automatisch deaktiviert werden soll, und ob Gäste davon unabhängig so lange online bleiben, bis sie sich selbst abmelden.

Wenn die Einstellungen so aussehen wie hier, kann die Nachbarin ins Internet wann und so lange sie möchte:

Gastzugang.jpg


mfg
 
das ist ja echt gut so und was hat das für Vorteile?
 
Das war doch die Frage aus dem ersten Beitrag: die Nachbarin geht zwar über deine Box per WLAN ins Internet, hat aber keinen Zugriff auf dein eigenes Netzwerk (und damit deinen Rechner), ebensowenig auf die Benutzeroberfläche der Box. Also ein reiner Internetzugang per WLAN.

mfg
 
Der Gast kommt wirklich nur ins Internet, nicht in die Konfiguration der Box und nicht in dein Netzwerk. Allerdings ist der Gast mit deiner IP unterwegs und du must dir eventuelle illegale Aktionen anrechnen lassen. Du solltest der Nachbarin schon vertrauen können...
 
DANKE! Stimmt die rechtliche Seite muss ich abklären.
 
Es gibt 2 rechtliche Dinge zu bedenken:

1) Wenn der Staatsanwalt bei dir klingelt wegen illegaler Aktivitäten und du es nicht warst, schicke ihn einfach zur Nachbarin nach der erfolgten Hausdurchsuchung...
Der "Täterkreis" ist ja eingeschränkt, da man den Gastzugang ja ebenso verschlüsselt wie das eigene Netz.

2) Bei den meisten Providern dürfte es nicht erlaubt sein, den Internetzugang für eine fremde Person außerhalb des eigenen Haushalts zur Verfügung zu stellen. Aber das dürfte der gar nicht merken.

Bert
 

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