Mögliches Widerrufsrecht?

@noFaith
Damit dürftest Du den richtigen Ansatz gefunden haben. Nach Abs. 4 steht wohl auf jeden Fall ein Widerrufsrecht zu (man beachte aber die 1 Jahres *Frist*).
Der zweite Teil Deiner Argumentation ist aber ansich schon ausreichend, so dass man IMHO Abs. 4 gar nicht braucht:
Des Weiteren gilt der Tarifwechsel nicht als bloße Fortsetzung des bestehenden Vertrages, aufgrund der wesentlichen Vertragsmerkmale, wie Vertragslaufzeit, Kosten und Übernahme des Telekom-Telefonanschlusses. Gemäß § 312b BGB ist in diesem Falle ein Fernabsatzvertrag zu Stande gekommen, wodurch mir ein Widerrufsrecht gem. §§ 312 d, 355 BGB zusteht.
In der Tat werden hier so umfangreiche Änderungen an dem Vertrag vorgenommen (insbesondere Vertragslaufzeit), so dass hier von einem neuen Vertrag ausgegangen werden kann. Zumal aufgrund der EU Richtlinie hier eine Verbraucherfreundliche Auslegung vorgenommen werden muss.

Darauf schwören würde ich nicht, da es in der AGB anders steht, die Du ja akzeptiert hast.

Sorry, aber was für Vorstellungen hast Du eigentlich von AGB? Schon mal in §312f BGB geschaut? Es interessiert nun wirklich niemanden, was 1und1 da in seine AGB schreibt. (Außer es würde zugunsten des Kunden abweichen, oder es wäre missverständlich formuliert und es würde dann eien Auslegung zugunsten des Kunden gelten).

@sunny70
Viel Erfolg!
 
Was für Vorstellungen habt Ihr kann man genauso fragen? Missverständlich ist da gar nichts.
2.2.3.
1&1 weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Kunde für den Fall, dass er den bisherigen Telefonanschluss und ggf. dazugehörige Rufnummern zu 1&1 portieren will, binnen einer Frist von 14 Tagen nach der Bestellung des 1&1 Komplettanschlusses 1&1 den vollständig, richtig ausgefüllten und unterzeichneten Portierungsauftrag hinsichtlich der zu portierenden Rufnummern sowie ggf. weiterer Vollmachten zur Kündigung seines bisherigen Anschlusses bereitstellen muss. Diese Mitwirkungspflichten gelten insbesondere auch dann, wenn der Kunde bereits im Bestellprozess 1&1 mit der Durchführung aller Formalitäten des Wechsels, der Kündigung bei dem bisherigen Anbieter und des Wechsel des Anschlusses zu 1&1 beauftragt hat.

2.2.4.
Falls der Kunde seiner Mitwirkungspflicht gem. Ziff. B.II. 2.2.3 nicht nachkommt, ist 1&1 berechtigt bis zum Erhalt der vom Kunden erforderlichen Unterlagen, dem Kunden 1&1 DSL gemäß der jeweils aktuellen Preisliste an einem Telefonanschluss der Deutschen Telekom zur Verfügung zu stellen.

Ich glaub einige leben in einer Traumwelt, wenn sie denken das alles für den Kunden auszulegen ist. Ein Kunde hat nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten.

Ich denke gar nicht dran mich mit irgendjemanden hier darüber zun streiten. Das kann derjenige mit 1&1 machen.
 
@rosx1
Das änder aber doch nichts an dem Widerrufsrecht, das dem Kunden unter Umständen zusteht!
Und wenn der Kunde berechtigterweise ein Widerrufsrecht ausgeübt hat, entfällt natürlich auch die von Dir zitierte Mitwirkungspflicht.
 
Unterstützung über einen RA & Stornobestätigung

Guten Morgen zusammen,

war für eine Woche in Urlaub und hatte zuvor noch meinen ganzen Schriftverkehr mit 1und1 an einen Rechtsanwalt übergeben und folgendes Statement erhalten:

Sehr geehrter XXX,

ich habe Ihren Email Verkehr mit 1&1 gelesen und
möchte Ihnen als erstes sagen, dass Sie natürlich
ein Widerrufsrecht bezüglich dem telefonisch
abgeschlossenen Vertrag (Tarifänderung) haben.

So wie Sie mir den Fall schildern, handelt es sich
dabei nicht um einen Fall des §312b IV BGB (wie
Sie 1&1 ja bereits selbst mitgeteilt haben).
Als Sie in der 26. KW der Tarifänderung
telefonisch zustimmten, haben Sie damit ein
Widerrufsrecht erworben, da ein Vertrag nach den
Fernabsatzvorschriften vorliegt.
Fernabsatzverträge sind solche nach §312b I BGB,
die zwischen einem Unternehmer und einem
Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von
Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden.
Nach §312b II BGB sind Fernkommunikationsmittel
solche Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung
oder zum Abschluss eines Vertrags zwischen einem
Verbraucher und einem Unternehmer ohne
gleichzeitige körperliche Anwesenheit der
Vertragsparteien eingesetzt werden können,
insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe,
Telekopien, E-Mails sowie Rundfunk, Tele- und
Mediendienste.
Das Telefonat in der 26. KW ist also eindeutig ein
Fernabsatzvertrag.

Verbraucher haben bei Fernabsatzverträgen gemäß
§§312d, 355 BGB ein Widerrufsrecht. Dieses beginnt
nicht vor dem Erhalt einer schriftlichen
Widerrufsbelehrung §§312c, 312d II BGB. Vermutlich
haben Sie die Widerrufsbelehrung am 26.06.2008 mit
der Auftragsbestätigung zugeschickt bekommen? Die
Widerrufsfrist lief also bis zum 10.07.2008.
Sie haben rechtzeitig am 02.07.08 per Email und am
10.07.08 per Email und Fax widerrufen, für den
rechtzeitigen Widerruf reicht das rechtzeitige
Absenden §355 I BGB.

Emails sind zwar kein anerkannter Nachweis vor
Gericht (ebenso wenig der Fax Sendebereicht),
allerdings hat 1&1 auch nicht mehr als Emails von
Ihnen und 1&1 hat ja auch auf Ihren Widerruf hin
geantwortet. Wenn gar nichts anderes als
Emailverkehr zur Verfügung steht, wird der Richter
–im Streitfall- die Emails wohl schon lesen.

Den Widerruf muss ich Ihnen nicht neu formulieren,
so wie Sie ihn gemacht haben, ist er absolut
richtig und ausreichend, da gibt’s nichts zu
verbessern. Im Prinzip reicht der Satz „Hiermit
widerrufe ich den Vertrag vom...“ damit ist alles
nötige gesagt.

1&1 ist bekannt für derartige Probleme. 1&1 klagt
in der Regel auch nicht und erfahrungsgemäß gibt
1&1 sofort nach, wenn ein Rechtsanwaltsschreiben
kommt.

Rechtlich verpflichtet sind Sie zu nichts mehr.
Sie haben alles Notwendige getan. Ich kann aber
verstehen, dass Sie die ganze Angelegenheit nervt
und Sie ein Ende haben wollen. Erfahrungsgemäß
geht das nur über ein Anwaltsschreiben, da 1&1
immer versucht die Leute so lange mit Verweigerung
der Rücktrittsannahme/Widerrufsannahme zu ärgern,
dass viele aufgeben und es einfach bezahlen.

Sie haben alles richtig gemacht. Sie haben
rechtzeitig widerrufen, Sie schulden denen kein
Geld. Natürlich haben Sie in diesem Fall ein
Widerrufsrecht.

Sie müssen sich jetzt nur überlegen, ob Sie es
durchhalten (die wollen ja was von Ihnen und nicht
umgekehrt) und einfach stur abwarten, ob 1&1 Sie
verklagt (was praktisch nie passiert), oder ob Sie
sich eine Deckungszusage geben lassen von der
Versicherung und einen Rechtsanwalt vor Ort aufsuchen.


Dies war zum Glück nicht mehr notwendig, da ich am letzten Mittwoch von 1und1 folgende Stornobestätigung erhalten habe.:p

Sehr geehrte XXX ,

wir bedauern sehr, dass Sie Ihren Auftrag xxxxxxxx storniert haben. Die Stornierung bestätigen wir Ihnen hiermit.

Haben Sie Fragen zu unserer Stornierungsbestätigung, helfen wir Ihnen gerne telefonisch unter der Rufnummer

0900 1000 415 - (0-24 ct/Min. aus dem Festnetz der Dt. Telekom T-Com, Mobilfunkpreise ggf. abweichend)

weiter.

Selbstverständlich können Sie uns auch per E-Mail erreichen.

Wählen Sie sich dazu in Ihrem 1&1 Control-Center unter https://login.1und1.de mittels Ihrer Kundennummer und Ihres Kundenpasswortes ein. Unter "Hilfe&Kontakt" können Sie eine Anfrage an unsere Serviceabteilung richten.

Mit freundlichen Grüßen

Vertragskundenservice
1&1 Internet AG
 
Das ist eine Meinung von einem Anwalt, andere sehen es wieder anders. Entscheidend ist nur was ein Gericht dazu sagt und ob daraus ein rechtskräftiges Urteil wird.
 
Hi,

naja, entscheidend ist aber, dass 1u1 den Auftrag storniert hat!

Es wäre noch interessant zu erfahren, ob der alte Vertrag weiterläuft (was ich sehr vermute).
 
Das ist eine Meinung von einem Anwalt, andere sehen es wieder anders. Entscheidend ist nur was ein Gericht dazu sagt und ob daraus ein rechtskräftiges Urteil wird.

Ich sehe das mal nicht nur als "eine Meinung von einem Anwalt" !

Fakt ist doch wohl eher, wenn 1und1 sich auf die Aussage des Kunden beziehen könnte und das Gespräch ja auch aufgezeichnet wurde, bin ich der Meinung das 1und1 den Vertrag "durchsetzen" würde, sprich Sie ändern den Tarif auf den neuen Vertrag weil Sie sich rechtlich auf der sicheren Seite sehen !

Da selbst 1und1 bisher nie so eine "Feststellungsklage" angestrebt hat zu so einem Fall und auch die Kunden nicht ausdrücklich auf das Widerrufsrecht hinweist bzw. in Ihren E-Mails zur Vertragsstornierung den Kunden sogar suggeriert das die Zusage bindend ist, gehe ich davon aus, das nie so eine "Feststellungsklage" von irgendeinem Provider/DSL-Anbieter etc. gestellt wird !!

Als Fakt hat sich für mich nach dem ganzen Fall eins herausgestellt :

Widerrufsrecht hat man auch bei telefonischer Zusage und jetzt komm mir keiner und sag es "good will" von 1und1 ;)
 
wenn 1und1 sich auf die Aussage des Kunden beziehen könnte und das Gespräch ja auch aufgezeichnet wurde,

Bin mir nicht sicher, ob die Gespräche überhaupt aufzeichnen. Das Einverständnis müsste gleich zu Beginn des Gespräches eingeholt werden, und das hatte ich noch nie bei 1&1. (früher aber mal bei einem Gespräch mit Tele2)
Gelegentlich hat man bei den Hotlines den Hinweis, dass einzelne Gespräche aus Gründen der Qualitätssicherung mitgehört werden können und man zu Beginn eines Gespräches mitteilen soll, wenn man damit nicht einverstanden ist.
Von Aufzeichnung wird da nichts gesagt.
 
Dann will ich auch mal eine kleine Anekdote zum Besten geben:
Letzens rief irgendein Mädel vom 1&1-Callcenter meinen Cheffe an und verklickerte ihm, wie toll es doch wäre, zum 16000er Komplett-Paket zu wechseln, was mein Cheffe auch abnickte. Flugs kam die Bestätigungs-eMail mit dem Portierungsauftrag der Rufnummern
Er also nichts, wie ran an das Papier und ausgefüllt zurückgesandt. :motz:
Ich sollte ein 1 Tag später was an seinem Hosting-Zeug ändern und konnte auf einmal nichts ändern, weil irgendeine Vertragsumstellung in Auftrag sei. :shock:
Nun ja, daraufhin musste Cheffe mir ja (mit Stolz geschwellter Brust) erzählen, was er denn da so tolles geleistet hat - natürlich ist er "etwas" blass geworden, als ich ihm von den Konsequenzen (Dauer einer Störungsbeseitigung, kein CbC für Handy-Anrufe mehr, ISDN-Datenverbindungen wie X.75 fallen weg) erzählt habe. Für eine Firma alles untragbar!
Nun durfte ich das Ganze widerrufen.
Also habe ich sinngemäß was verfasst von wegen "nicht aufgeklärt worden,
- dass ISDN-Datendienste nicht mehr möglich sind
- Störungsbeseitigung länger als die von T-Com zugesagten max 8 Std. dauern
Da wir beruflich auf beides angewiesen sind, widerrufen wir der Vertragsumstellung.
Auch haben wir darauf hingewiesen, dass die Umstellung mehr ist als eine bloße Tarifumstellung, bei der der Widerruf nicht gelte, sondern durch Wegfall vom Festnetz und neuer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten das, in unseren und den Augen unseres RAs, einem neuen Vertrag gleichkommt. Daher das Widerrufsrecht.
Anschließend bat ich in dem Schreiben noch um Bestätigung von
a) dem Zugang dieses Schreibens
b) von der Stornierung der Vertragsumstellung
- beides innerhalb von 14 Tagen.
Weiterhin kündigte ich an, dies obige per RA durchzusetzen und mir die Kosten ebenfalls von 1&1 zurückzuholen.
Dieses Schreiben ging per Fax an 1&1 und anschließend per Einschreiben/Rückschein nach Montabaur. (Selbstverständlich stand das im Briefkopf schön sauber mit drin :hehe:)
Code:
1&1 Internet AG
Elgendorfer Str. 57
56410 Montabaur

per Einschreiben / Rückschein
vorab per Fax an 01805 / 217011
Die zuständigen Jungs oder Mädels haben dann wohl völlig panisch reagiert:
1. Es kam eine eMail, dass der Portierungsauftrag nicht leserlich sei
2. Es kam eine neue eMail, die die Kündigung zum (normalen) Vertragsende bestätigt
3. Es kam eine eMail, die die Stornierung der Umstellung bestätigte
Nun aber war die Kündigung im System bei denen vermerkt und ich kam über vertrag.1und1.de nicht daran, um diese zu stornieren. Also ging ein paar Tage später der Griff zum Telefon (09001000415): Hier ein paar Worte nett mit dem Callcenter-MA-gequatscht, dann war die Stornierung der Kündigung durch, als Wiedergutmachung ist eine neue 7270 auf dem Weg und eine einmalige Gutschrift von 50¤.
Also alles in allem gut gegangen trotz des offensichtlichen Fehlers meines Chefs und im Hinblick auf die "Wiedergutmachung" auch seitens 1&1 sehr kulant gehandhabt. Cheffe versprach mir anschließend, dass er solche Sachen nun alle an mich weitergibt (ja, auch die Fritzbox ;)) und nichts mehr alleine entscheidet...
 
Und was lernen wir daraus?
Wer richtig storniert, storniert offenbar entspannt und wirksam...

Gilt das Widerrufsrecht nicht sogar nur im privaten Bereich...? Wg. geschäftl. Erfahrung oder so...?
 
[Edit Novize: Unsinniges Fullquote vom Beitrag #44 entfernt!]
@sunny70


Gratuliere das es so gelaufen ist?,sollte dies mit dem Schriftverkehr so alles stimmen, haben andere die nicht so ein resolutes Vorgehen an den Tag gelegt haben (alles so gelassen haben und zahlen)ja die Möglichkeit durch einen Anwalt der sie genaustens aufklärt , meines erachtens 2 Jahre Zeit um die Sachlage zu klären da es sich hier wohl nicht um ein versehen von 1&1 handelt?Ich möchte hier keine Werbung für Anwälte machen sondern nur mal Anstöse zum Hinterfragen was überhaupt abläuft geben.
 
Und was lernen wir daraus?
Wer richtig storniert, storniert offenbar entspannt und wirksam...

Gilt das Widerrufsrecht nicht sogar nur im privaten Bereich...? Wg. geschäftl. Erfahrung oder so...?

Ab Morgen wird kein Wiederrufsrecht mehr nötig sein es wird ein Gesetz kommen das Telefongeschäfte nur mit unterschriebenen Antwortsformular gültig sind.:D:D:D
 
Hallo...

[Edit Novize: Unsinniges Fullquote vom Beitrag direkt darüber entfernt - siehe Forenregeln!]

Das habe ich heute auch im Radio gehört und das macht einiges und viels einfacher. Zumindest für die Zukunft!


[edit] wieder nur mit einem Ohr zugehört, siehe unten[/edit]
 
Zuletzt bearbeitet:
Bitte beachtet: Es wird gerade diskutiert, ob ein Gesetztentwurf vorbereitet wird, der dann erst noch durch mehrere Instatzen muss, bis ein Gesetz daraus wird.

NICHT: ab morgen -> Termin absolut unbekannt !!
NICHT: es WIRD ein Gesetzt kommen -> es KÖNNTE ein Gesetzt kommen

Also bitte darauf einstellen, dass ein Wiederrufsrecht erst einmal noch längere Zeit in dieser, bestehenden Form in Anspruch genommen werden muss, wenn man aus einem Telefongeschäft wieder raus möchte.

Gruss
Bogie
 
Es ist soweit seit heute gibt es rechtliche Regeln für Telefonverträge :D:D:D:D:D die Schlinge wird immer enger ,und nächste Jahr sind Wahlen da kommen noch ganz schöne Hämmer auf die Internetanbieter zu mit denen sie noch gar nicht rechnen und ein Ende der Abzocke angesagt ist.

[Edit Novize: Unsinniges ToFu gelöscht]
 
Da zitierst Du (als TOFU) den Artikel mit, der Deine Aussage widerlegt...

Nochmals: Es wird heute ein GesetzesENTWURF auf den Weg gebracht, verabschiedet (oder gar geltendes Recht!) ist da noch lange nichts.


Gruß,
Wichard
 
Ich bin der Meinung das ist beschlossen und für den Verbraucher gut so,glaube mir das geht schneller als du denkst die Politik braucht eine neue Angriffsfläche und versucht dem Internetanbieter, siehe die vielen Beschwerden die Stirn zu bieten ,die versuchen jedem Prozess aus dem Wege zu gehen obwohl sie den Verbraucher mit fadenscheinlichen Begründungen unter Druck setzen und nach einer richtig begründeten Beschwerde den Schwanz einziehen und kleinlaut beigeben weil sie genau wissen das die Rechtsprechung sich momentan noch in einer Grauzone befindet und wer macht schon gerne sein Geschäft kaputt?
 
Ich bin der Meinung das ist beschlossen
Das Bundesjustizministerium ist anderer Meinung als Du:
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und so genannter Kostenfallen im Internet beschlossen.


Gruß,
Wichard

P.S.: Die echten schwarzen Schafe werden weiterhin aus dem Ausland anrufen...
 
Denke an den Hinterkopf sollte es zu einer Klage kommen warum gefällt dir so eine Entscheidung pro Verbraucher nicht?
 
Deinen Satz verstehe ich trotz mehrfachen Lesens nicht... Ich versuche mal, auf das zu antworten, was ich mir daraus zusammenreime.

Ich habe nichts gegen eine Entscheidung pro Verbraucher. Allerdings wurde bisher nur die Entscheidung getroffen, DEMNÄCHST MAL eine Entscheidung zu treffen. Klagen kannst Du also nach diesem Entwurf noch nicht, da eben noch nichts davon geltendes Recht geworden ist - und was genau von dem Entwurf hinterher tatsächlich im Gesetz übrig bleibt, ist die andere Frage.


Gruß,
Wichard
 
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