Mögliches Widerrufsrecht?

sunny70

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7 Jul 2008
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Hallo,

bin neu hier und habe mal eine Frage bezüglich eines Tarifwechsels bei 1&1.

Ich bin bereits Nutzer eine 16000 komplett Anschlusses ( 3DSL). Vor ca. 1,5 Woche bekam ich einen Anruf von 1&1, dort wurde mir vorgeschlagen meinen bisherigen Anschluss zu behalten und den Telekom-Anschluss für mich zu kündigen. Dadurch würde sich mein monatlicher Grundpreis um 10 Euro erhöhen, nämlich 39,99 Euro, aber die Telekomrechnung mit ca. 16 Euro würde somit entfallen.
Zusätzlich würde ich eine neue Fritzbox (wohl eine recht kleine 7113 ….) und eine Handy-Flatrate-Karte bekommen.
Von einem guten Freund, der mir bei Problemen und Anschluss rund um die Fritzbox immer hilft, hat mir bestätigt, dass dies wohl ein schlechtes Geschäft wäre wegen der Fritzbox . Neukunden sind hier ja besser gestellt durch die 7270….

Normalerweise stimme ich sooo schnell am Telefon nicht zu und mir war dieser Tarifwechsel verbunden mit einer neuen Laufzeit nicht bewusst, da erst ein paar Tage zuvor meine Mutter verstorben ist und ich gar nicht so recht einen klaren Gedanken fassen konnte. Dies habe ich auch am Telefon klar zu verstehen gegeben, aber trotzdem habe ich blöderweise zugestimmt :confused:

Jetzt wurde mir per Mail und auch per Post ein Formular zugeschickt, dass ich schnellstens unterschrieben zurückschicken sollte, damit die Kündigung bei der Telekom mit Beibehaltung der alten Telefonnummer vorgenommen werden kann.
Dies habe ich bisher nicht getan.

Jetzt habe ich letzte Woche versucht von meinem (möglichen )Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, allerdings ohne Erfolg.

Die Antwort vom Vertragskundenservice von 1&1 teilte mir am Wochenende mit, dass das Widerrufsrecht nur bei Neuabschluss eines Vertrages besteht. Bei meinem Tarifwechsel handelt es sich um eine von mir beauftragte Inhaltsänderung im Rahmen eines bestehenden Vertragsverhältnisses und dafür würde leider kein Widerrufsrecht bestehen.

Hat jemand von Euch einen Tipp oder Erfahrung, wie ich evtl. aus diesem Tarifwechsel wieder raus komme, da die Laufzeit nun wieder von neuem anläuft?

Mein jetziger 3DSL Vertrag würde gegen Ende des Jahres auslaufen…..

Wäre super dankbar für Eure Hilfe
Sunny70
 
Wieder einer im Paralleluniversum von 1&1!
Da die Leistung noch nicht erbracht und damit auch noch nicht genutzt wurde, inkl. der Kosten von 1&1 für die Übernahme des Telekom-Anschlusses, hast Du sicher Chancen nach Fernabsatzgesetz da wieder herauszukommen.
Lass Dich besser vom Verbraucherschutz / Anwalt beraten.
 
Hallo,

ich habe genau das gleiche Problem, leider war meine Frau am Telefon und hat den Tarifwechsel geordert. Zumindest bin ich Inhaber des 3DSL-Vertrags und sie hat gar nicht die rechtlichen mittel dazu das Umstellen zu beauftragen. Jetzt versuche ich ein Fax an 1und1 zu schicken um den Tarifwechsel zu stornieren. Ich kann die über den weiteren Ablauf auf dem laufenden halten.

Gruß
Mike

Gerade habe ich diese Mail von 1und1 bekommen:

Sehr geehrter Herr *******,

vielen Dank für Ihr Schreiben.

Das Widerufsrecht besteht bei Neuabschluss eines Vertrages. Bei Ihrem
Tarifwechsel handelt es sich um eine von Ihnen beauftragte
Inhaltsänderung im Rahmen eines bestehenden Vertragsverhältnisses. Daher
besteht leider kein Widerrufsrecht.

Bitte haben Sie Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Vertragskundenservice
1&1 Internet AG
 
Zuletzt bearbeitet:
@sunny70: Geht es Dir nur um die 7270? Die bekommst Du höchstwahrscheinlich (wie auch die Neukunden) für 49,- Euro. Einfach nochmal anrufen, die 7113 abbestellen und die Bestellung in eine 7270 ändern (aber nochmal fragen was sie wirklich kostet). Nachdem Du noch im 3DSL-Vertrag bist hast ja wahrscheinlich schon länger keine neue Hardware bezogen?!
 
Hallo,

nach dem ich die gleiche Mail wie im Post3 wieder bekommen habe trotz Erleuterung der Sachlage habe ich langsam keine Lust mehr auf 1und1. Vor allem habe ich mttlerweile 3 mal meine Stornierung geschickt aber immer noch keine Rückmeldung seitens 1und1 bekommen. Anscheinend funktioniert der Service und Support nicht immer so wie er sollte.

Gruß
Mike
 
Hallo zusammen,

hier noch eine Antwort seitens 1und1:

Sehr geehrter Herr ****,

Bei einem Tarifwechsel besteht kein Rücktrittsrecht, da es sich hierbei
um eine Änderung Ihres bestehenden Vertrages handelt.
Während der Durchführung des Tarifwechsels haben Sie mehrmals bestätigt,
dass Sie mit den Konditionen des Tarifes einverstanden sind.

Dies entspricht einem konkludenten Handeln. In diesem Fall können wir
Ihnen keine Widerrufsfrist einräumen.

Wir haben Sie bereits mehrfach über den Sachverhalt informiert. Btte
haben Sie Verständnis dafür, dass wir zu vorliegendem Fall keine
Stellung mehr nehmen.


Mit freundlichen Grüßen

Vertragskundenservice
1&1 Internet AG

Darauf hin habe ich noch einmal den Sachverhalt erleuert, ich denke aber das es langsam eine Sache für den Anwalt wird:

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach Rücksprache mit Ihrem Telefonsupport hatte dieser mich gebeten den Sachverhalt noch einmal zu erleutern:

Meine Frau wurde telefonisch über die Möglichkeit eines Tarifwechsels informiert. Sie hatte aber mitgeteilt das Sie einen Tarifwechsel ohne meiner Zustimmung nicht beauftragen könne. Darauf hin wurde ihr zugesichert das es möglich ist, diesen wieder telefonisch zu stornieren, wenn dieser Tarifwechsel nicht gewünscht wird. Nach einem Anruf von meiner Frau bei Ihrem Support und einem Gespräch mit Herrn ******* wurde gesagt das man die Stornierung nur mit schriftlicher Zustimmung durchführen könne. Diese hatte ich dann auch gefaxt. Da die Stornierung immer noch nicht durchgeführt wurde ergab ein erneutes Gespräch von meiner Frau mit Ihren Support und zwar mit Frau ******, daß man den Tarifwechsel kulanter Weise stornieren könne. Diese Telefonate wurden alle von meiner Frau geführt! Es wurde ein Tarifwechsel ohne mein Wissen und ohne meine Zustimmung durchgeführt.

Ich als Ihr Vertragspartner habe keinen Auftrag zum Wechsel meines bestehenden Tarifes erteilt. Sie haben keine schriftliche und keine mündliche Zustimmung von mir bekommen diesen Tarifwechsel durchzuführen, da dieser nur vom Vertragspartner (von mir) ausgeführt werden kann. Das sollte in Ihrem System nachvollziehbar sein. Ich bitte Sie daher kulanter Weise den Tarifwechsel zu stornieren. Falls ich keine Antwort auf diese E-Mail bekomme sollte, bin ich gezwungen mich an den Verbraucherschutz bzw. Anwalt wenden.

Gruß

Falls doch noch jemand einen Rat oder Tipp hat... dann bitte schnell bevor ich meine Geduld ganz verliere....

Greets

Mike
 
Wurde in den hier genannten Fällen ein Tarifwechsel auf ein Komplettpaket bestellt?
Dann einfach das Portierungsformular nicht hin faxen, dann müssen die den Auftrag ohnehin stornieren.

Falls es schon gefaxt wurde, bei der Telekom schnell einen Tarifwechsel auf den Tarif CallStart bestellen, dann kann der Telefonanschluss nämlich auch nicht umziehen, da eine Mindestvertragslaufzeit bei CallStart von 12 Monaten drauf ist.

Da zugesichert war, die 16,37 ¤ solange zu erstatten, bis der Telefonanschluss zu 1&1 ziehen kann, werden die das bestimmt nochmal überdenken, da es sich dann ja nicht wirklich rechnet, und den Tarifwechsel von sich aus stornieren .... vielleicht.

Ich denke, bei der Sache mit dem Widerrufsrecht muss man unterscheiden, ob man von 1&1 angerufen wurde, und den Tarifwechsel angeboten bekam oder man selbst in seinem CC einen Tarifwechsel veranlasst hat.
Bei Anruf durch den Unternehmer (1&1) müsste das Fernabsatzgesetz gelten und damit auch ein Widerruf zulässig sein.

Unstrittig dürfte der Fall liegen, wenn nicht der Vertragsinhaber selbst am Telefon Erklärungen abgegeben hat.

Gibts nicht irgendeine Vorschrift, dass Verträge im Kommunikationsbereich keine längere Vertragslaufzeit als 24 Monate haben dürfen?? Ich meine da mal was gelesen zu haben.
Dann wäre entweder der Tarifwechsel doch wieder ein neuer Vertrag mit neuer Laufzeit oder aber der Altvertrag hätte eine Laufzeit von bis zu 48 Monaten, was ja dann nicht zulässig wäre.
 
Wurde in den hier genannten Fällen ein Tarifwechsel auf ein Komplettpaket bestellt?
Dann einfach das Portierungsformular nicht hin faxen, dann müssen die den Auftrag ohnehin stornieren.

Meiner Frau wurde ein Komplettpaket aufgeschwätzt. Das Portierungsformular habe ich natürlich nicht weg geschickt, da ich ja kein Interesse an einem Traifwechsel habe.


Ich denke, bei der Sache mit dem Widerrufsrecht muss man unterscheiden, ob man von 1&1 angerufen wurde, und den Tarifwechsel angeboten bekam oder man selbst in seinem CC einen Tarifwechsel veranlasst hat.
Bei Anruf durch den Unternehmer (1&1) müsste das Fernabsatzgesetz gelten und damit auch ein Widerruf zulässig sein.

Es wurd von seiten 1und1 angerufen. Ich habe keine wechsel im CC beauftragt. Das ist ja das schlimme, es ging alles telefonisch und meine Frau war am Telefon. Da ich der Vertragsinhaber bin und nicht mit denen telefoniert habe kann auch kein gültiger Vertrag zu stande kommen. Da hätte ja auch mein Nachbar ran gehen könne. Aber das mach denen mal klar. Genau das ist das Problem. Sollten die bei 1und1 nicht Bandaufzeichnungen von den Gesprächen machen? Das man das in genau solchen Fällen nachvollziehen kann was mündlich vereinbart wurde.

Greets

Mike
 
Dann einfach das Portierungsformular nicht hin faxen, dann müssen die den Auftrag ohnehin stornieren.
Dann lies Dir die AGB mal genau durch.

2.2.3.
1&1 weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Kunde für den Fall, dass er den bisherigen Telefonanschluss und ggf. dazugehörige Rufnummern zu 1&1 portieren will, binnen einer Frist von 14 Tagen nach der Bestellung des 1&1 Komplettanschlusses 1&1 den vollständig, richtig ausgefüllten und unterzeichneten Portierungsauftrag hinsichtlich der zu portierenden Rufnummern sowie ggf. weiterer Vollmachten zur Kündigung seines bisherigen Anschlusses bereitstellen muss. Diese Mitwirkungspflichten gelten insbesondere auch dann, wenn der Kunde bereits im Bestellprozess 1&1 mit derDurchführung aller Formalitäten des Wechsels, der Kündigung bei dem bisherigen Anbieter und des Wechsel des Anschlusses zu 1&1 beauftragt hat.
2.2.4.
Falls der Kunde seiner Mitwirkungspflicht gem. Ziff. B.II. 2.2.3 nicht nachkommt, ist 1&1 berechtigt bis zum Erhalt der vom Kunden erforderlichen Unterlagen, dem Kunden 1&1 DSL gemäß der jeweils aktuellen Preisliste an einem Telefonanschluss der Deutschen Telekom zur Verfügung zu stellen.
 
@rosx1 :
Das gilt evtl. im Normalfall, aber i.d. Fall nicht ! Der Kunde *MikeRoxx* hat nicht beauftragt !!!

Deswegen ist der Hinweis von *SteffenGrün* hier doch vollkommen angebracht.
Warum noch "Hilfestellung" bei etwas leisten, daß weder gewollt noch angefragt ist ?!...

@MikeRoxx :
Es ist evtl. besser, Deine kompletten Ausführungen mit einem sicheren Einschreibebrief
mitzuteilen ! So bist Du sicher vor Fristversäumnissen od. unbefriedigtem Mailverkehr !
Weitere Schritte bleiben Dir dann - je nach Situation - evtl. immer noch vorbehalten.
 
@rosx1

Ok. Da die Telekom aber den Kunden meist sowieso anruft, und nachfragt, ob die Kündigung des Telefonanschlusses gewollt ist, kann der Kunde ja da noch widersprechen. Am besten ist eben, wenn er selbst bei Telekom anruft und das gleich im Vorfeld mit denen klärt.
So hat er seine Mitwirkungspflicht gegenüber 1&1 erfüllt, der Anschluss bleibt trotzdem, wo er ist.

Keinesfalls kann jedoch durchgehen, dass die Willenserklärung durch jemand anderen als den Vertragsinhaber gegeben wurde. Auch nicht durch die Frau, den Nachbar oder gar die Kinder des Vertragsinhabers.

Man kann jedem Kunden nur raten, bei allen Angeboten seitens 1&1 am Telefon gleich den Hinweis zu geben, dass alles schriftlich zu erfolgen hat und man am Telefon keinerlei Willenserklärungen abgibt.

Nochmal zum Widerrufsrecht:
Dieses steht auch in den AGB drin, die man bei einem Tarifwechsel akzeptieren muss.
Warum sollte dieses dann nur für Neukunden gelten, nicht aber für Bestandskunden, die einen Tarifwechsel durchführen?

Es sind doch wohl die gleichen AGB zu akzeptieren.
Im Übrigen gehen Unklarheiten in AGB zu Lasten von 1&1.


MikeRoxx schrieb:
Sollten die bei 1und1 nicht Bandaufzeichnungen von den Gesprächen machen?

Solange auf dieser Bandaufzeichnung nicht sofort zu Anfang des Gesprächs dein Einverständnis mit drauf ist, dass du einer Aufnahme des Gesprächs zustimmst, dürfte es 1&1 ohnehin schwer fallen, deine angebliche Willenserklärung zur Vertragsverlängerung nachzuweisen.
Wenn man selbst anruft, erhält man manchmal den Hinweis, dass einzelne Gespräche zur Qualitätssicherung aufgenommen werden und den Hinweis, dass wenn man das nicht möchte, dies gleich zu Anfang des Gespräches mitzuteilen. Das trifft aber hier nicht zu, da der Anruf von 1&1 kam, und diese Hinweise dann nicht erfolgen.

Selbst diese Gespräche hätten gerichtlich kaum Bestand, da sie ja nur zur Qualitätssicherung, nicht zur Beweissicherung von Vertragsschlüssen verwendet werden dürfen. ;)
 
Hallo zusmmen,

ich werde die oben geschriebene Mail noch einmal als Einschreiben verfassen und die an 1und1 schicken. Mal sehen was dabei dann raus kommt. Die Beweisführung is bei mündlichen Absprachen immer etwas schwer. Zumindest habe ich und vor allem meine Frau daraus gelernt das jetzt alles nur noch schriftlich mit "Stempel" gemacht wird und ganz besonders das was 1und1 betrifft.

Desweiteren hatte ich auch 3 Faxe geschickt mit dem Inhalt den von mir nicht beauftragten Auftrag zu stornieren. Auf diese Faxe hatte ich auch noch keine Antwort bekommen.

Ich werde den Sachverhalt noch einmal per Mail an 1und1 schicken unter einer anderen Supportnummer. Vielleicht habe ich ja Glück und ein anderer Bearbeitet diese. Leider werden bei diesen Mails keine Personen genannt die man direkt greifen kann bzw. auf die man sich beziehen kann. Das Einschreiben geht morgen dann sowieso raus.

Ersteinmal danke für Eure Hilfestellung, ich werde euch auf den Laufenden halten wie die Sache ausgeht.

Greets

Mike
 
@rosx1

Ok. Da die Telekom aber den Kunden meist sowieso anruft, und nachfragt, ob die Kündigung des Telefonanschlusses gewollt ist, kann der Kunde ja da noch widersprechen. Am besten ist eben, wenn er selbst bei Telekom anruft und das gleich im Vorfeld mit denen klärt.
So hat er seine Mitwirkungspflicht gegenüber 1&1 erfüllt, der Anschluss bleibt trotzdem, wo er ist.
Ich weiß nicht wo Du rausliest das 1&1 einfach umschaltet. In der AGB steht deutlich das der Tarif bis eintreffen des Portierungsauftrages auf einen Tarif umgestellt wird, mit T-Com Anschluss. Soll heißen das man denn den Basic Tarif aufgebrummt bekommt. Der Hinweis sollte nur klarstellen, dass das nichtsenden des Portierungsauftrages, nicht automatisch die Stornierung bedeutet, was ja hier behauptet wurde. Mehr nicht. Auf den Fall habe ich mich gar nicht bezogen.
 
In den AGB steht auch, dass 1&1 nicht vor dem 5. Werktag abbucht.
Wie die Umfrage ergibt hält sich 1&1 in aktuell 94,33 % nicht daran.

Es kann ja wohl nicht sein, dass sich 1&1 nur bei allem auf die eigenen AGB beruft, wo sie (angeblich) einen Vorteil draus ziehen können, und andererseits ihre eigenen AGB mit Füssen treten, wo es um Kundenrechte geht.

Im Fall von MikeRoxx auf jeden Fall völlig unstreitig, da er als Vertragsinhaber keine entsprechende Erklärung abgegeben hat.

In den anderen Fällen sollte auch unbedingt auf das in den akzeptierten AGB zugesicherte Widerrufsrecht abgestellt werden.
 
Hallo,

Ich weiß nicht wo Du rausliest das 1&1 einfach umschaltet. In der AGB steht deutlich das der Tarif bis eintreffen des Portierungsauftrages auf einen Tarif umgestellt wird, mit T-Com Anschluss.

In einem Antrag zur Rufnummermitnahme steht was kleingedrucktes, ich weiß aber nicht mehr den genauen Wortlaut. Das der Tarif nach 5 Tagen umgestellt werden würde (bei mir zum Glück "noch" nicht der Fall) und das sie sich vorbehalten das selber bei der Telekom zu veranlassen, wenn der Antrag nicht eingeht. Da ich auf der Arbeit bin und durch mal schnelles googlen das Formular nicht gefunden habe, kann ich den genauen Wortlaut erst heute Abend zu Hause zitieren.

Gruß
Mike
 
Widerruferklärung

Hallo zusammen,

habe parallel noch mal ein Schreiben aufgesetzt, dass ich an 1&1 faxen möchte, leider mit folgenden Nummern ohne Erfolg:

02602-961698 und 02602-964107

Jedes Mal - ohne Antwort.

Weiß jemand von Euch eine aktuelle Fax-Nummer wie ich 1&1 erreiche? :confused:

Vielen Dank für Eure Unterstützung und Gruß
sunny70
 
Hallo sunny70,

ich habe diese Faxnummer : 02602 964111
vom Support genannt bekommen. Hatte auch schon 3 Faxe dorthin geschickt. Vielleicht bringt diese Nummer dich weiter.

Gruß

Mike
 
Faxnummer...

Hallo Mike,

Danke für die schnelle Info, die Nummer hat gleich funktioniert.
Ich werde Euch hier auf dem Laufenden halten, wie 1&1 auf meine neue Widerrufserklärung reagiert, bin selbst mal gespannt.

Viele Grüße
sunny70
 
Hallo zusammen,

so wie es aussieht ist die Stornierung wohl durchgegangen, deshalb einmal vielen dank an das super Forum hier und die Unterstüzung. Vor allem muß ich mich bei SteffenGrün bedanken der mir die entscheidenden Tipps gegeben hat

Sehr geehrter Herr *********,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 10.07.08.

Ich bedauere sehr, dass es Anlass zur Reklamation gibt und habe gerne
den beschriebenen Sachverhalt geprüft.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es bezüglich der Stornierung des
Tarifwechsels mehrfach zu gleichen Aussagen durch unser Kundencenter
kam. Der dargestellte Sachverhalt ist richtig, die Stornierung des
Tarifwechsels ist prozesstechnisch nicht möglich.

Da uns aber die von Ihnen unterschriebene Willenserklärung noch nicht
vorliegt, habe ich aus Kulanz den Tarifwechselprozess für Sie stoppen
können.

Ich freue mich, wenn ich Ihnen weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

*****

Gruß
Mike
 
Hi Sunny.

Die gleiche Geschichte ist mir ebenfalls wiederfahren. Ich habe bereits ein 3 seitigen Brief an den Vorstand von 1und1 geschrieben mit dem Hinweis auf das Widerrufsrecht!

Heute kam wieder ein Standartbrief:

vielen Dank für Ihr Schreiben.

Das Widerufsrecht besteht bei Neuabschluss eines Vertrages. Bei Ihrem
Tarifwechsel handelt es sich um eine von Ihnen beauftragte
Inhaltsänderung im Rahmen eines bestehenden Vertragsverhältnisses. Daher
besteht leider kein Widerrufsrecht.

Bitte haben Sie Verständnis.


Langsam glaube ich die sind bei 1und1 völlig behämmert!
Ich denke mir bleibt nix anderes übrig als der Schritt zum Anwalt. Nur doof das ich eine Selbstbeteiligung von 400,- habe!
Werde morgen Vormittag nochmal bei 1und1 anrufen und versuchen tel. etwas zu erreichen!
Halte euch auf den laufenden!
 

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