Ob du selbst kündigst, oder der Anbieter kündigt, ändert doch nichts an der Portierung und der Abstimmung zwischen beiden Anbietern. Sind 2 Vorgänge, eine ist Kündigung, andere Portierung, müssen also nicht zusammenhängend gestellt werden. Wird halt im Kombination angeboten, aber kein Zwang.
Es kann also ggf. auch Termin nach dem Kündigungsdatum vereinbart werden, wenn es anders nicht möglich ist.