voipd schrieb:
2.2. Probleme mit Vertraegen mit Mindestlaufzeit
Wenn man zum Beispiel bei Arcor einen 2 Jahresvertrag abgeschlossen hat und nach 1,5 Jahren den Portierungsauftrag stellt kann die Portierung erst in 6 Monaten erfolgen, logisch. Wenn nun der (neue) VoIP Provider den Antrag auf Portierung und Kuendigung des alten Anschlusses stellt bekommt er eine Ablehnung, da die Mindesvertragslaufzeit nicht erreicht ist.
Ich habe jetzt zwei Verträge mit MVLZ und automatischer Verlängerung gekündigt und portiert (einmal Arcor -> netcologne, einmal netcologne -> T-Com) in beiden Fällen habe ich das gleiche vorgehen gewählt, das jeweils funktioniert hat, wobei die Portierung zu T-Com am einfachsten war:
1. Kündigungsschreiben an Anbieter fristgerecht (3 Monate vor Ablauf der MVLZ) abgesendet, mit folgendem Hinweis an den Anbieter:
1. Kündigung fristgerecht zum nächst möglichen Termin
2. Hinweis auf den Wunsch die Rufnummern zu einem anderen Anbieter zu portieren
3. Habe ich mich einverstanden Erklärt, dass zum Zwecke der Portierung/Neuschaltung der Anschluss vor Ablauf der MVLZ abgeschaltet wird, unbeschadet des Zahlungsanspruchs des bisherigen Providers
4. Bitte mit dem neuen Anbieter zu kooperieren und im Falle, dass Portierung technisch erst nach Kündigungstermin möglich ist, den Anschluss weiter geschaltet lassen, bei anteiligem Entgeldanspruch.
Dann ca. 1 1/2 Monate vor Kündigungstermin Portierungsauftrag an neuen Anbieter abgesendet, mit Verweis auf den Kündigungstermin.
Im ersten Fall gab es dann tatsächlich Probleme, weil Netcologne erst eine Woche nach der Abschaltung durch Arcor hätte schalten können. Aber Arcor hat (s.o. 4.) den Anschluss bis zu diesem Termin geschaltet gelassen, so dass die Portierung klappte.
Im 2. Fall war es gar kein Problem, T-Com hat die Umschaltung zum Stichtag der Kündigung vorgenommen.
2.3. Alter Anschluss bereits gekuendigt
Hat man bereits den alten Anschluss gekuendigt UND dieser ist noch nicht deaktiviert, sollte man die Kuendigung widerufen und auf die Portierung hinweisen. Achtung, auf Kuendigungsfristen achten, nicht dass der alte Provider, bei dem man den Vertrag widerruft, den Widerruf mit einer Mindesvertragslaufzeit verknueft oder als Neuanschluss mit Mindeslaufzeit "versteht".
Von einem Widerruf der Kündigung würde ich in jedem Fall absehen, zumindest, wenn die Kündigungsfrist um ist. Hier würde ich entsprechend dem oben geschriebenen vorgehen und den alten Anbieter mit einem entsprechenden Schreiben vom Portierungswunsch in Kenntnis setzen.
2.4. Alter Anschluss bereits deaktiviert
Ist der alte Anschluss bereits deaktiviert ist die Rufnummer weg. So viel ich weiss hilft hier auch kein betteln, denn welcher Provider legt sich nochmals in Zeug fuer Kunden die von ihm weggegangen sind. => Pech!
Das ist mitlerweile auch im FN nicht mehr so, mindestens einen Monat nach Abschaltung hat man Zeit eine Portierung zu veranlassen.
Den Verweis auf eine entsprechende Änderung finde ich im Moment allerdings nicht.