[HowTo]:Portierung der Festnetz-Rufnummer zu VoIP Providern

voipd schrieb:
Hier werden noch weitere VoIP Anbieter genannt die importieren, die da waeren:

blueSIP, nikotel und purtel

Diese Info ist aelter und es gibt ggf. noch mehr. Leider fehlt mir die Uebersicht wer da noch in Frage kommt.

Danke schonmal. Habe jetzt bei QSC nachgeschaut, die bieten das auch an. Leider auf 4 Rufnummern begrenzt (???). Hat da jemand Erfahrungen, ob man dort auch mehr hinportieren kann? Hier im Forum wurden nur abstruse Konstrukte mit mehreren Accounts genannt....
 
Habs mal geaendert.

Zu QSC von hier: Leistungsbeschreibung IPfonie basic

3. Accounts und Rufnummern
QSC stellt die beauftragte Anzahl von kostenpflichtigen Accounts (Benutzername / Passwort) zur Verfügung, wobei jedem Account eine Rufnummer zugewiesen wird. Diese Rufnummer kann entweder für Telefonie oder für Faxdienste genutzt werden. Sollten die bestehenden Rufnummern nicht zu QSC portiert werden (Siehe Punkt 4) erhält der Kunde neue lokale geographische Rufnummern (Bsp. 0221 / xxx) von QSC zugeteilt. Voraussetzung hierfür ist, dass sich sein Standort im Verfügbarkeitsraum der QSC befindet. Auf Wunsch des Kunden werden ihm Rufnummern mit der Vorwahl 032... zugeteilt.

  • Folgende Accountpakete werden angeboten:
  • 1 Account - eine Rufnummer pro Account
  • 5 Accounts - eine Rufnummer pro Account
  • 10 Accounts - eine Rufnummer pro Account
  • 25 Accounts - eine Rufnummer pro Account

[Accountpaket 10 kostet 35 Euro/Monat]

Ob du bei portierten Rufnummern fuer jede Rufnummer einen Account kostenlos bekommst solltest du mit QSC klaeren.

voipd.
 
Ok, das was du dort zitierst, sind die Geschäftskundenprodukte (www.qsc.de), nicht die Privatkundentarife (www.q-dsl-home.de). Das hat gleich mehrere Nachteile:Zum einen können Privatkunden diesen Tarif gar nicht buchen und zum anderen sind die Tarife natürlich auch extrem teuer.
 
Ok, stimmt. :-?

Ich habe gerade versucht bei QSC zu hantieren. Es lassen sich nur 4 Rufnummern bestellen (03221), wobei diese dann durch portierte Rufnummern ersetzt werden koennen.

Dabei wird das angezeigt:
Rufnummernportierun
Hier können Sie die Rufnummern Ihres bisherigen Analog- oder ISDN-Anschlusses zur QSC AG portieren, so dass Sie diese Nummern ab dem nächstmöglichen Portierungstermin mit Ihrem IPfonie-Produkt nutzen können. Bitte beachten Sie vor Ausfüllen der Portierungsunterlagen folgende Punkte: Sie können Rufnummern entsprechend der Anzahl Ihrer bestehenden IPfonie-Accounts portieren. Bitte beachten Sie, dass nur alle Nummern eines bestehenden Anschlusses zusammen portiert werden können. Andernfalls wird der Portierungsantrag abgelehnt. Nur die zu portierenden Rufnummern, die Sie in der rechten Spalte der unten stehenden Eingabemaske einer bestehenden IPfonie-Rufnummer als "Überschreibung" zuordnen, sind nach abgeschlossener Portierung nutzbar. Die Anzahl der nach der Portierung nutzbaren Nummern entspricht der Ihrer bestehenden IPfonie-Accounts. Nummern, hinter denen in der Eingabemaske rechts keine IPfonie-Rufnummer zur Überschreibung angegeben ist, werden nicht portiert. Sobald die Portierung abgeschlossen ist, werden Sie per Email informiert.
(Rechte Spalte enthaelt in der DropDownBox die max. 4 erstellten 03221 Rufnummern)

Weiterhin steht in der ipfonie_privatfaq viele interessante Dinge die man nachlesen sollte, unter anderem dies:

Kann ich meine bisherige Rufnummer mit IPfonie®privat/IPfonie®privat free weiter nutzen?
Ja. Sie bekommen von der QSC AG zunächst standardmäßig bis zu vier Teilnehmerrufnummern angeboten, damit Sie den Dienst sofort nutzen können. Sie können dann jederzeit, in Abhängigkeit von der Laufzeit Ihres bestehenden Vertrags, bis zu vier bestehende Nummern zu IPfonie®privat/IPfonie®privat free portieren. Hinterlegen Sie dazu bitte in der Benutzerkonsole „myQSC“ die zu portierenden Festnetznummern in die vorgesehenen Felder unmittelbar hinter den Account, auf den die jeweilige Festnetznummer portiert werden soll. Füllen Sie zusätzlich bitte das in „myQSC“ hinterlegte Portierungsformular aus und lassen uns dieses unterschrieben per Fax oder Brief zukommen. Wir setzen uns dann mit Ihrem bestehenden Provider in Verbindung und teilen Ihnen den möglichen Portierungstermin mit.
Bitte beachten Sie, dass die aktuell genutzten Nummern der Pfonie®-Accounts, auf die portiert werden soll, nach erfolgreicher Portierung komplett durch die portierte Nummer ersetzt werden und ab dem Portierungszeitpunkt nicht mehr genutzt werden können. Falls Sie einen mit dem Festnetzanschluss gebündelten DSL Anschluss (z.B. T-DSL) nutzen,
beachten Sie bitte, dass eine Nummernportierung gleichzeitig die Kündigung Ihres T-DSLAnschlusses bedeutet. In diesem Fall ist deshalb von einer Portierung abzuraten.

Interessant sind die beiden angehaengten Dokumente. Das (universal?) Portierungsformular laesst mehr als 10 Rufnummern zu, was aber nicht bedeuten soll, dass es auch geht. Interessanterweise wird nirgendwo darauf hingewiesen, dass man auf dem Portierungsformular den Punkt "Restliche MSN kuendigen" ankreuzen muss oder gehen die davon aus, dass eh niemand mehr als 3 MSNs hat?

Ruf die einfach mal an und Frage wie die sich das vorstellen, mehr hab ich nun wirklich nicht. :)

Als Anhang:
QSC Kundeninfo Portierung
und
QSC Portierungsformular

voipd.

PS: Ich bin mit meinen 7 portierten Rufnummern zufrieden. :)
 

Anhänge

  • file_2128_kundeninfo_portierung_qsc_ag.pdf
    56.7 KB · Aufrufe: 27
  • file_2147_portierungsformular.doc
    51 KB · Aufrufe: 48
Zuletzt bearbeitet:
voipd schrieb:
Interessant sind die beiden angehaengten Dokumente. Das (universal?) Portierungsformular laesst mehr als 10 Rufnummern zu, was aber nicht bedeuten soll, dass es auch geht. Interessanterweise wird nirgendwo darauf hingewiesen, dass man auf dem Portierungsformular den Punkt "Restliche MSN kuendigen" ankreuzen muss oder gehen die davon aus, dass eh niemand mehr als 3 MSNs hat?

Ruf die einfach mal an und Frage wie die sich das vorstellen, mehr hab ich nun wirklich nicht. :)

Ja, danke. Das macht mir erst einmal mut. Ich habe denen jetzt schon eine E-Mail gesendet. Mal sehen, was die mir dort antworten (habe immer gerne alles schriftlich). ;)
 
kombjuder schrieb:
Hallo woher stammt die Information, dass Teilportierungen bei T-Com möglich sind?
Das wurde mir seitens T-com bisher kathegorisch verweigert, trotz Beschwerde des übernehmenden VOIP-Unternehmens bei der Regulierungsbehörde!
Könnte von mir stammen. Ich habe eine einzige MSN aus einem T-Com-ISDN-Anschluss zu Genion portiert. Völlig problemlos. Auf das Portierungsformular hab ich dick und fett geschrieben, dass nur die Nummer portiert, nicht aber der Anschluss gekündigt werden soll.

Jetzt steht die Portierung dieser Genion-Nummer zu Arcor und die Vergabe einer neuen Genion-Nummer an. Da bin ich mal gespannt... Weiß zufällig jemand, wo es ein Blanko-Portierungsformular gibt, in das ich die beiden Netzbetreiber und die Portierungskennung eintragen kann?

Edit: Da ist ja eines. Nur leider mal wieder kein Blanko. Naja, dafür ein doc.


Mett
 
Portierung von Rufnummern von Hansenet nach Dus.net kostet bei Hansenet nichts, wenn man Kunde bleibt und wieder einen DSL-Anschluss (mit neuer ´Dummy-´ Rufnummer) beauftragt. Dus.net berechnet pauschal 30 Euro für den Import.
 
@mettwurscht: Wo ist denn "da"?
 
Alternativ-Verfahren bei Wechsel des Netzbetreibers mit Rufnummern-Portierung

voipd schrieb:
Inhalt:

1. Grundsaetzliches

2. So funktioniert die Portierung
...
2.2. Probleme mit Vertraegen mit Mindestlaufzeit
2.3. Alter Anschluss bereits gekuendigt
...


Ich glaube, daß die Probleme im Zusammenhang der Telefonnummern-Portierung (auch Rufnummern-Mitnahme genannt) von voipd in den o.g. Punkten 2.2. und 2.3. korrekt dargestellt wurden. Nur wurde in seinem HowTo begrifflich nicht ausreichend zwischen den beiden Willenserklärungen:

(a) Kündigung des Vertragsverhältnisses
(b) Portierungs-Auftrag

unterschieden.

Beide muß der Kunde ohnehin abgeben.

Nun meint voipd wie meistens auch die Netzbetreiber, die eine Kündigung direkt vom Kunden erhalten, daß dadurch die Rufnummern verloren gingen. Entsprechend rät er, wie in seinem HowTo, unter den Punkten 2.2., 2.3. ausgeführt, zu verfahren.

Die damit typischerweise einhergehenden Nachteilen hat er auch dargestellt. Zusammengefaßt sind dies:

1) die Erklärungen (a) und (b) erfolgen durch den neuen Netzbetreiber u.U. nicht rechtzeitig, so daß sie zum Vertragsende wirksam werden. Es entsteht eine nervige Unklarheit, zu welchem Termin die Kündigung nun eigentlich beim alten Netzbetreiber ankam.

2) der Kunde erhält vom bisherigen Netzbetreiber als eigentlichem Adressaten seiner Erklärungen auch keine Empfangsbestätigung über den Erhalt der Erklärungen nach (a) und (b).

Kommentar:

Die Koppelung der beiden Willenserklärungen nach (a) und (b) im Wege eines dementsprechenden Auftrages an den künftigen Netzbreibers ist rechtlich nicht notwendig.

So funktioniert das

Alternativ-Verfahren beim Wechsel des Netzbetreibers mit Portierung der Rufnummern im Ortsnetz

Man kann den Beteiligten (altem und neuem Netzbetreiber) gegenüber alle notwendigen Willenserklärungen selbst abgeben, also Kündigung (a) und Portierungsauftrag (b) an alten Netzbetreiber, Auftrag für einen neuen Telefonanschluß an den neuen Netzbetreiber unter der auflösenden Bedingung, daß der Portierungsauftrag (b) an ihn erfolgreich verlaufen wird. An sich ist diese auflösende Bedingung selbstverständlich, aber die schriftliche Aufnahme in den Anschluß-Auftrag schadet auf keinen Fall.

Hinsichtlich der Zeitläufte muß man aber genau rechnen und deshalb neben der Kündigung (a) die Aufträge nach (b) an die Beteiligten rechtzeitig stellen.

Und zwar ist folgendes zu beachten:

- die Verpflichtung zur Portierung der Telefonnummern des Kunden besteht nach § 46 TKG

- die Beteiligten Netzbetreiber haben für die eigentliche Portierung maximal 31 Tagen Zeit

- jeden Monat gibt es nur einen Stichtag (jeweils am Monatsende), zu dem jeweils ein Portierungsauftrag des neuen Netzbetreibers an den alten gerichtet werden kann. Die Details dieses Vorgangs sind aber für den Kunden ohne Bedeutung.

Selbstverständlich muß man gegenüber dem alten Netzbetreiber nicht nur die Kündigung des Vertrages nach (a) (zum Ablaufdatum der festen Vertragszeit und unter Einhaltung der maßgeblichen Kündigungsfrist) sondern auch gleichzeitig erklären - nach (b), daß man die eigenen (ja - die gehören dem Kunden) Telefonnummern behalten will und deshalb den Auftrag zur Mitwirkung an der Portierung erteilt.

Der Hinweis auf § 46 TKG schadet hier auf keinen Fall. Wegen der Beweispflicht des Kündigenden müssen beiden Erklärungen zusammen mit Einschreiben - Rückschein (oder durch Übergabe des Schreiben an die Geschäftsstelle gegen Empfangsquittung auf der Briefkopie) erfolgen.

Im formularmäßigen Auftragsformular des neuen Netzbetreibers streicht man den darin enthaltenen Kündigungsauftrag durch und erteilt nur den Portierungsauftrag unter Vorlage einer Kopie des Kündigungsschreibens an den alten Netzbetreiber.

Wer 's nicht glaubt, der richte bitte seine kritischen Nachfragen schriftlich gleich an die richtige Stelle:

[email protected]

-Jesko

P.S. Neue Überschrift "Alternativ-Verfahren ..." hinzugefügt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mal andersherum....

Ich habe vor demnächst in einen neuen Vorwahlbereich zu ziehen. Ich bin nun allerdings derzeit 1und1 Kunde, was bedeutet, dass meine Nummern nicht portierbar sind. Da meine Vertragslaufzeit allerdings noch etliche Monate laufen wird, bin ich noch gebunden. Gibt es einen Anbieter, welcher mir zumindest solange für einen einmaligen obulus portierbare Nummer zuteilen würde. Welche ich mir optimalerweise noch nach Schönheit aussuchen kann?
Oder werde ich automatisch in ein weiteres Vertragsverhältnis gezwungen?

danke

DaemonB
 
Moin DaemonB,
sobald Du in einen neuen Vorwahlbereich ziehst, verlierst Du ausnahmslos alle Rufnummern des alten Vorwahlbereichs. Ist durch den zwingenden Ortsnetzbezug von Festnetzrufnummern vorgegeben. Da kann kein Anbieter was machen.
Nach dem Umzug kannst Du Dir aber von 1&1 vier neue Festnetznummern zuteilen lassen, auch wenn Du vorher schon vier hattest. Du kannst Dir also bedenkenlos Nummern von 1&1 geben lassen.

Übrigens sind auch die von 1&1 vergebenen Festnetznummern portierbar - damit erfüllen sie eine gesetzliche Vorschrift (§46 Abs 1 TKG).

Grüße Dirk
 
@Daemonb: Doppel- und Dreifachpostings derselben Frage bitte unterlassen. Daher: alles zu seiner Frage weiter im verlinkten Thread.
 
Das von mir weiter oben angegebene - und inzwischen bekannte - Alternativ-Verfahren beim Wechsel des Netzbetreibers im gleichen Ortsnetz habe ich erfolgreich getestet

Das ging aber auch nicht ohne Überwindung von anfänglichen Widerständen der beteiligten Netzbetreiber (des "neuen" und des "alten"). Die waren allerdings unterschiedlicher Art und von unterschiedlicher Stärke.

Der neue wollte erst nicht, weil ihm das Verfahren nicht bekannt war. Dann wollte er - zwar skeptisch und erst, nachdem ich meinen Standpunkt erklärt hatte.

Auf meine Kündigung beim alten behauptete dieser, das ginge nicht, meine Telefonnummern gingen bei einer Kündigung, die ich selbst an ihn direkt richte, verloren. Nichts von Bestätigung oder Negierung der Kündigung selbst!

Die an den alten gerichtete Absicht des neuen, meine Telefonnummern zum beanbsichtigten Kündigungstermin übernehmen zu wollen, negierte aber der alte dem neuen gegenüber mit einem ganz anderen Grund, nämlich ich könnte erst frühestens 5 Monate später als beabsichtigt kündigen.

Auf diese Erklärung hin stornierte der neue meinen Auftrag.

Ich erklärte dann dem alten, daß ich unter Aufrechterhaltung meiner Kündigung zum beabsichtigten Termin nun auch zusätzlich und hilfsweise zu dem späteren Termin kündige. Außerdem erklärte ich ihm mit Hinweis auf beweisbare Tatsachen, warum seine Auffassung von der Kündigungsmöglichkeit rechtlich unwirksam ist und auch die möglichen Konsequenzen seiner Weigerung, den beabsichtigten Kündigungstermin zu akzeptieren.

Gleichzeitig erteilte ich dem neuen ein zweitesmal einen mit dem ersten identischen Auftrag (den der alte bereits einmal abgelehnt hatte).

Erst knapp 4 Wochen nach meiner Erklärungsfrist, die ich ihm gesetzt hatte, hat der alte den von mir beanspruchten Kündigungstermin akzeptiert und ausdrücklich die Übergabe meiner Telefonnummern an den neuen zugesagt.

Man sieht, daß das Alternativ-Verfahren mit zu erwartenden Nachteilen verbunden ist. Man muß sich eben um alles selbst kümmern - und das geht natürlich alles nur schriftlich.

-Jesko
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

habe eben eine erfolgreiche Portierung von Versatel zu dus.net hinter mir. Alle 10 Nummern (ursprünglich Telekom) wurden portiert. AWar etwas hakelig, weil Versatel die Sonderkündigung wegen Umzug verbummelt hatte, ich war insgesamt 5 Tage nicht erreichbar. Aber nun, besser als nichts.

Hinwesi: Bei dus.net kann man pro Kundenkonto bis zu fünf SIP-Konten einrichten und dann im Web-Frontend einstellen, welche Nummern auf welches SIP-Konto geleitet werden sollen. Kundenkonten mit Grundgebühr dürfen noch mehr SIP-Konten enthalten.

Gruß
Andreas
 
Preise Rufnummernportierung DTAG

Hallo,

für alle die es interessiert, hier der aktuelle Link zu den Preisen der Wegportierung von T-Com:
http://www.t-com.de/dlp/agb/31126.pdf

Analoganschluß: 6,92 EUR / Nummer
ISDN: 8,10 EUR / 1. Nummer + 0,42 EUR je weitere Nummer

Wenn Zeit ist, kann das gerne eingepfegt werde. Ansonsten super Übersicht!

Gruß,
spockie
 
voipd schrieb:
2.2. Probleme mit Vertraegen mit Mindestlaufzeit
Wenn man zum Beispiel bei Arcor einen 2 Jahresvertrag abgeschlossen hat und nach 1,5 Jahren den Portierungsauftrag stellt kann die Portierung erst in 6 Monaten erfolgen, logisch. Wenn nun der (neue) VoIP Provider den Antrag auf Portierung und Kuendigung des alten Anschlusses stellt bekommt er eine Ablehnung, da die Mindesvertragslaufzeit nicht erreicht ist.
Ich habe jetzt zwei Verträge mit MVLZ und automatischer Verlängerung gekündigt und portiert (einmal Arcor -> netcologne, einmal netcologne -> T-Com) in beiden Fällen habe ich das gleiche vorgehen gewählt, das jeweils funktioniert hat, wobei die Portierung zu T-Com am einfachsten war:
1. Kündigungsschreiben an Anbieter fristgerecht (3 Monate vor Ablauf der MVLZ) abgesendet, mit folgendem Hinweis an den Anbieter:
1. Kündigung fristgerecht zum nächst möglichen Termin
2. Hinweis auf den Wunsch die Rufnummern zu einem anderen Anbieter zu portieren
3. Habe ich mich einverstanden Erklärt, dass zum Zwecke der Portierung/Neuschaltung der Anschluss vor Ablauf der MVLZ abgeschaltet wird, unbeschadet des Zahlungsanspruchs des bisherigen Providers
4. Bitte mit dem neuen Anbieter zu kooperieren und im Falle, dass Portierung technisch erst nach Kündigungstermin möglich ist, den Anschluss weiter geschaltet lassen, bei anteiligem Entgeldanspruch.

Dann ca. 1 1/2 Monate vor Kündigungstermin Portierungsauftrag an neuen Anbieter abgesendet, mit Verweis auf den Kündigungstermin.

Im ersten Fall gab es dann tatsächlich Probleme, weil Netcologne erst eine Woche nach der Abschaltung durch Arcor hätte schalten können. Aber Arcor hat (s.o. 4.) den Anschluss bis zu diesem Termin geschaltet gelassen, so dass die Portierung klappte.

Im 2. Fall war es gar kein Problem, T-Com hat die Umschaltung zum Stichtag der Kündigung vorgenommen.

2.3. Alter Anschluss bereits gekuendigt
Hat man bereits den alten Anschluss gekuendigt UND dieser ist noch nicht deaktiviert, sollte man die Kuendigung widerufen und auf die Portierung hinweisen. Achtung, auf Kuendigungsfristen achten, nicht dass der alte Provider, bei dem man den Vertrag widerruft, den Widerruf mit einer Mindesvertragslaufzeit verknueft oder als Neuanschluss mit Mindeslaufzeit "versteht".

Von einem Widerruf der Kündigung würde ich in jedem Fall absehen, zumindest, wenn die Kündigungsfrist um ist. Hier würde ich entsprechend dem oben geschriebenen vorgehen und den alten Anbieter mit einem entsprechenden Schreiben vom Portierungswunsch in Kenntnis setzen.

2.4. Alter Anschluss bereits deaktiviert
Ist der alte Anschluss bereits deaktiviert ist die Rufnummer weg. So viel ich weiss hilft hier auch kein betteln, denn welcher Provider legt sich nochmals in Zeug fuer Kunden die von ihm weggegangen sind. => Pech!
Das ist mitlerweile auch im FN nicht mehr so, mindestens einen Monat nach Abschaltung hat man Zeit eine Portierung zu veranlassen.
Den Verweis auf eine entsprechende Änderung finde ich im Moment allerdings nicht.
 
Portierungsauftrag nach Kündigung

Hallo,

erstmal vielen Dank für die vielen nützlichen Infos hier.

Ich möchte auch versuchen, eine Rufnummer von der Telekom (und auch eine zweite von freenet iphone) nach einer bereits erfolgten Kündigung zu portieren. Die Rufnummern sind bis Ende des Monats noch aktiviert.

Wenn ich diesen Thread richtig verstanden habe, sollte ich mich nach der sog. "alternativen Methode" richten, also alle Beteiligten selbst anschreiben. Wie formuliere ich dabei das Schreiben an den alten Netzbetreiber? Wäre folgendes OK?

Sehr geehrte Damen und Herren,
in Bezug auf meine Kündigung des Anschlusses <hier die Daten> vom xx.xx.2007 teile ich Ihnen mit, daß ich entsprechend § 46 TKG die Rufnummer xxxx zu dem Anbieter xxxx portieren lassen werde. Ich beauftrage Sie daher, bei einer künftig erfolgenden Portierungsanfrage mit dem Anbieter xxxx zu kooperieren.

mfg

Reicht das?
Grüße, Philipp
 
@Philipp
Das reicht, entscheidend ist aber vorallem, dass der aufnehmende Netzbetreiber dem abgebenden Netzbetreiber rechtzeitig den Portierungsauftrag übermittelt.
Alles andere sollte dann funktionieren.
 
Portierung Österreich

Hi,


folgendes ist dazu zu sagen:

In Österreich muss ein geografischer Netzabschluss vorhanden sein(bei geo Nummern wie z.B. 01 für Wien), damit portiert werden kann, im klartext heist das, dass der VoIP-Provider selbst auch einen Internetanschluss bereitstellt, oder eben eine Vereinbarung mit dem jeweiligen ISP besteht.
Zweitens ist i.d. Regel jedoch selten, somit wäre es falls der Provider das trotzdem macht, nicht rechtskonform und die Rufnummer kann u.U. dann weg sein, also der Geschädigte ist dann der Rufnummerninhaber.
Bei nicht Geonummern wie z.B. 0720 oder 0780 ist das nicht so, diese können auch ohne geografischem Netzabschluss portiert werden.
Habe gerade einen VoIP-Provider beauftragt meine 0720iger von Sipgate zu sich zu portieren. Der Termin ist der 1.Juni bin ja gespannt ob das dann auch klappt. Werde es dann berichten.

Grüße


Timm
 

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