Hallo zusammen, hallo ecsguy,
ich finde Deinen Beitrag gut und hilfreich, muss Dir aber leider schon am Anfang widersprechen
Mehrfacheinwahl ist nicht verboten. Daß dadurch Mehrkosten entstehen, dürfte auch jedem einleuchten. Wenn ich mit dem Notebook unterwegs bin, ist es schon mal wichtig mch ins Kindernet einzuwählen, um email zu holen, irgendwas zu suchen, ein Telefongespräch zu führen oder einfach vom heimischen Rechner irgendwelche Daten zu ziehen.
In dem Schreiben von 1 % 1 vom 04.08.2008 an mich heißt es:
"... Die gleichzeitige, mehrfache Nutzung Ihrer Internetzugangs-Kennung ist gemäß unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen für 1 & 1 Internet-Zugänge nicht gestattet. ..."
Und ein paar Absätze weiter:
"... Sollten wir erneut feststellen, dass Ihre Zugangsdaten weiterhin mehrfach gleichzeitig genutzt werden, müssen wir davon ausgehen, dass es sich um einen Verstoß gegen Punkt 8.1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für 1 & 1 Internet-Zugänge handelt. ..."
Die Zitate aus den AGB treffen zu. Ganz eindeutig macht 1 & 1 hier geltend, dass Mehrfacheinwahlen nicht gestattet sind.
Es handelt sich hier auch nicht um einen freundlichen Hinweis, wie immer behauptet wird, sondern eher um eine Abmahnung.
Ich weiß nicht genau, in welche der von Dir aufgeführten Kundengruppe ich mich wiederfinden will. Sicherlich in eine, die sich nicht über jede Kleinigkeit maßlos aufregt. Ich bin gern zufriedener Kunde und habe überhaupt keine Lust auf Streitigkeiten. Mit den Mitarbeitern der Servicehotline, die persönlich sicher nicht schuld sind, habe ich mich immer freundlich und nett, aber leider ohne zufriedenstellendes Ergebnis, unterhalten.
Dass überall, wo gearbeitet wird, Fehler gemacht werden, ist mir klar. Ich mache selbst genug davon. Aber ich möchte das Vertrauen meiner Kunden erwerben und behalten und schicke Ihnen deshalb nicht gleich beim ersten Problem eine Abmahnung.
Ich möchte auch nicht alles umsonst haben. Als Bestandskunde zahle ich ohnehin etwas mehr als die derzeitigen Kampfpreise für Neukunden. Und es dürften ruhig noch ein paar Euro mehr sein, wenn ich mich dafür auf kundenfreundliches und faires Verhalten meines Vertragspartners verlassen könnte.
Aber ich möchte auch, dass die Kosten für einen Telefon- und Internetanschluss kalkulierbar bleiben. Wenn ich schon eine Abmahnung für Verstöße gegen die AGB bekomme und mir nach 10 Tagen intensiver Bemühungen noch immer nicht gelungen ist, herauszufinden, worin diese denn nun bestanden haben, erhoffe ich mir Hilfe von meinem Vertragspartner. Ich denke, dass ich dann wenigstens eine anständige Antwort auf meine Schreiben erwarten kann.
Anderenfalls muss ich davon ausgehen, dass die Abmahnung nur zur Vorbereitung der Geltendmachung irgendwelcher dubioser Forderungen dient. Der Internet- und Telefonanschluss würde dann für mich zum unkalkulierbaren Kosten- zumindest aber Ärgerrisiko.
Kurz: Ich halte eine solche Abmahnung aus heiterem Himmel nicht für eine Kleinigkeit.
Kostet halt, hilft mir allerdings auch meinen Job abzufahren. Daß man auch at home eine Mehrfacheinwahl vornehmen kann, kann auch u.U. ganz nützlich sein.
Prima. Warum macht 1 & 1 dann aus dieser Möglichkeit nicht ein aufpreispflichtiges Feature und bewahrt die große Mehrheit von uns Dummies vor Abmahnungen, Stress und unüberschaubaren Kostenforderungen.
- Und dann gibts noch die zwischen diesen Extremen. Die schaffen es Probleme sachlich und genau zu erläutern und haben Verständnis daß nicht jeder Fehler gleich ein Grund zur fristlosen Kündigung ist und geben die nötige Zeit diesen Fehler aus der Welt zu schaffen.
Möge jeder sich selbst in die für ihn passende Katergorie einordnen! Wer wird wohl bei allen Beteiligten das beste für sich herausholen?
Klar, es ist ärgerlich wenn plötzlich Kosten auf der Rechnung stehen, die man nicht zu verantworden hat. Man kann wütend werden wenn dies öfter passiert.
Aber der Ton macht die Musik.
Gilt das nicht auch für beide Richtungen?
Nochmals. Eine solche Abmahnung ist kein freundlicher Hinweis und keine Kleinigkeit. Wollte man nur den Kunden vor den Folgen einer unbeabsichtigten Mehrfacheinwahl warnen, hätte man das wohl nicht als Abmahnung formuliert. Es gehörten dann wohl auch grell und riesig geschriebene Warnungen in den Quick-Start-Guides für uns Dummies dazu.
Sonst müssen die nicht Experten von dem 1 & 1 Anschluss wirklich "die Finger lassen", wie hier schon empfohlen wurde.
Ich weiß nicht, was 1 & 1 wirklich von mir will. Man sagt es mir nicht. Das fördert nicht gerade mein Vertrauen und ich mache eben nur gern Geschäfte mit Partnern, denen ich vertrauen kann. Die dürfen dann ruhig auch Fehler machen, wenn ich Kontakt zu ihnen bekommen kann, um diese aus der Welt zu schaffen.
Schöne Grüße
baerchen08