Hilfe!!! Mehrfacheinwahl bei 1&1

Hallo Stephan, du hast offenbar alles richtig gemacht. Weil du den täglichen Push-Service nutzt kannst du das sogar belegen.
Für die "Aufklärung" deines und der anderen Fälle suchen wir ja nach eventuellen Gemeinsamkeiten.
Mir ist in den AGB noch ein Punkt aufgefallen: Hast du (deine Freundin) das Passwort für das Einloggen in das CC geändert? Theoretisch (!) wäre es ja möglich, dass durch Eindringen/hacken des CC an die Einwahldaten zu kommen ist. Es wurde hier aber schon festgestellt, dass auch das keinen rechten Sinn machen würde, weil trotzdem ein DSL-Anschluss vorhanden sein müsste, um diese illegal zu nutzen. Gerade deine Übereinstimmungen mit den Zwangstrennungen belegen aber, dass das eigentlich auch nicht der Fall sein kann. Unterschiedliche Anschlüsse/Boxen haben kaum die gleichen Trennungszeiten...
Da wir in den letzten Tagen in den AGB gesucht und nichts gefunden haben: Was genau berechnet 1&1, geben sie einen Passus der AGB und/oder eine Produktnummer zur Doppeleinwahl an?
 
@stephan #267
- Missbrauchschutz
Das hast Du falsch verstanden, damit will sich 1und1 vor Missbrauch schützen und will mit dieser Regelung erreichen, dass sie nicht verpflichtet sind weitere kostenpflichtige Leistungen zu erbringen, wenn ein bestimmtes Limit erreicht ist.
Daraus folgt aber nicht, dass 1und1 nicht berechtigt ist, diesen Betrag überschreitende Leistungen in Rechnung zu stellen (und zu erbringen).
(Davon gehe ich zumindest aus, Du müßtest mal den Wortlaut der Klausel posten.)

@all
Ich wollte nur mal am Rande darauf aufmerksam machen, dass falsche Abrechnungen grundsätzlich auch ein Kündigungsgrund sein können, vor allem wenn sie eine Höhe wie in den hier geschilderten Fällen vorgenommen werden. (Das ist ja teilweise das vierfache des eigentlichen Rechnungsbetrages.)
Betroffene sollten IMO eine "Abmahnung" an 1und1 schicken, un für den Fall wiederholter Berechnung unberechtigter Gebühren die sofortige Kündigung androhen.
Sollte 1und1 die Gebühren für Mehrfacheinwahl abbuchen (was sie wohl nicht tun oder?) sollte man dies zurückbuchen und kann IMO mit sofortiger Wirkung die Einzugsermächtigung widerrufen, muss dann freilich zukünftige berechtigte Rechnugsbeträge überweisen.
Unter welchen Voraussetzungen man hier kündigen kann hängt sicher von den Umständen des Einzelfalls ab. Für den Fall das 1und1 den Anschluss sperren sollte, ist man in jedem Fall sofort zu einer Kündigung ohne Fristsetzung berechtigt (zumindest wenn man vorher der Rechnugn widersprochen hat). Im Falle der Abbuchung erheblich überhöhter Rechnungsbeträge trotz widerspruch müssten die Vorraussetzungen IMO ebenfalls vorliegen. In allen anderen Fällen wird ein erstes Vorkommen falsche Abrechnungen wohl noch nicht zu einer Kündigung berechtigen.

Wer natürlich bei 1und1 bleiben möchte, sollte davon Abstand nehmen Einzugsermächtigungen zu widerrufen. Allerdings eine "Abmahnung" kan auch in diesem Fall nicht schaden, damit hat wenigstens die Option im Wiederholungsfall zu kündigen.
 
Gebühren vorerst stoppen

Hallo zusammen
ich habs zwar nicht geschafft die Mehrfacheinwahl zu stoppen, aber zumindest wurde mir heute zugesichert, dass ich bei zukünftigen Mehrfacheinwahlen eine Gutschrift einfordern kann. :D

Und dass, indem ich nicht strickt auf mein Rech gepocht habe, sondern gazn kleinlaut war.
Also immer dran denken: Freundlich bleiben!

Das Ganze ging ganz einfach: Bei Support angerufen und folgende Worte dem Automaten gesagt: "DSL", "Technik", "Störung". Dann bei einer netten Dame beteuert, ich hätte alles mir mögliche getan. z.b. Passwort wechseln.
Sie hat mit mir eine Fernwartung gemacht. (mit NV_o2o_Teilnehmer_DE.exe)
Meine Internetoptionen und Netzwerkverbindungen gecheckt, sowie den Log der Fritzbox angesehen. Und nix gefunden. ;)

Jetzt brauch ich mich nur noch mit den zurückliegenden Einwahlen befassen. :noidea:
Hoffentlich sind die auch schnell mit ihren Gutschriften ...
 
Wer natürlich bei 1und1 bleiben möchte
Hm, manche sind auf einen Internet- und Telefonanschluss angewiesen. Mal so eben kündigen mit allen Konsequenzen der telef. Nichterreichbarkeit und DSL-Offlinezeit (Port blockiert) ist für manchen nicht so einfach, und das weiss 1und1 auch.
 
@all
Ich wollte nur mal am Rande darauf aufmerksam machen, dass falsche Abrechnungen grundsätzlich auch ein Kündigungsgrund sein können, vor allem wenn sie eine Höhe wie in den hier geschilderten Fällen vorgenommen werden. (Das ist ja teilweise das vierfache des eigentlichen Rechnungsbetrages.)

Man sollte Dich mal "abmahnen", wegen Deiner Aussagen, die oft einfach nur falsch sind.

http://www.pcwelt.de/news/recht/72062/falsche_dsl_abrechnung_kein_grund_fuer_fristlose_kuendigung/
 
Sorry, aber meinst Du im Ernst, ein ca. 20 zeiliger Artikel in der PC-Welt ist zu diesem Thema erschöpfend?

In Fällen wie hier, wo anstelle ca. 30 Euro/Monat unberechtigt 170 Euro und mehr gefordert werden, berechtigen Abrechnungsfehler unter Umständen tatsächlich zu einer Kündigung. Auf diese Umstände bin ich ja oben bereits eingegangen, dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn der Kunde mit einer Sperrung des Anschlusses rechnen muss, die Beträge trotz Widerspruch abgebucht werden, sich der Anbieter trotz Widerspruch weiterhin der Ansprüche berühmt, der Anbieter das Inkasso betreibt, der Anbieter dem Kunden keine Informationen über die Abrechnungen gibt o.ä.

Ein etwas differenzierterer Beitrag: http://www.misterinfo.de/publish/te...trag-vorzeitig-kuendigen-und-wieder-frei-sein
Hier lesen wir immerhin das wichtigste: Es ist eine Einzelfall Entscheidung, es kommt also auf die Umstände der Abrechnugsfehler an, wie ich ja bereits erwähnte.

Übrigens auch in diesem Fall der Hinweis, bevor man kündigt oder zurückbucht sollte man sich rechtlich im Einzelfall beraten lassen und sicher sein (und auch das sollte Gegenstand der rechtlichen Beratung sein), dass ein Fehler im eigenen Umfeld ausgeschlossen ist. (Was naturgemäß in diesen Fällen nicht schwieriger als sonst ist)

@Ecki:
Ja das ist natürlich richtig, obwohl je nach Gegebenheiten (noch eine Leitung (physikalisch) von der Wohnung bis zur VSt frei usw.) ein neuer Anschluss gegebenenfalls auch parallel geschaltet werden kann. Nur die Nummer wird man so ohne weiteres nicht portieren können.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hans Juergen #281

Also ich bin der Meinung, dass die Doppeleinwahlen mit dem zweiten Verbindungsaufbau, wie ich schon beschrieben habe, zu tun haben. Was mir aufgefallen ist, ist, dass zuerst VoIP die Verbindung aufbaut und dann der Internetzugang noch einmal. Soweit, wie ich das sehen kann.

Auf der Rechnung von 1und1 sind auf Doppelverbindung am Nachmittag enthalten. Auch hier sehe ich in meinen Protokollen einen Verbindungsabbruch und der anschließende Wideraufbau. Wie schon gesagt, ich habe nicht das technische Verständnis, aber ich würde einen "Besen fressen", wenn es nicht an diesem zweiten Vebrindungsaufbau liegt. Das ist für mich einfach logisch, denn immer dann, wenn im meinem Protokoll eine "zweite Verbindung" aufgebaut wird, genau dann wird mir auf der 1und1-Rechnung die Doppeleinwahl berechnet. Meiner Meinung nach kann es NUR daran liegen. Alles andere wäre unlogisch. Zumindest meines Erachtens nach. ;) Es kann nur eigentlich nur ein Abrechnungsfehler und demzufolge ein Systemfehler sein. Wenn ich mir Rückwirkend mal so die Protokolle aufrufe, dann erscheint, wie auch so oft erwähnt, größtenteils "eine Doppeleinahl". Damit meine ich einmal Verbindungsaufbau (Telfon) mit IP und Internetverbindungsaufbau. Ab dem 28.07.2008 wurde bis zum 30.07.2008 immer nur eine Verbindung hergestellt.

Internetverbindung wurde erfolgreich hergestellt. IP-Adresse: 92.195.42.XXX, DNS-Server: 212.202.215.1 und 212.202.215.2, Gateway: 213.148.133.201, Breitband-PoP: bsn.qsc

Ab dem 31.07.2008 wurden wieder zwei Verbindungen hergestellt.

31.07.08 16:20:10 Internetverbindung (Telefonie) wurde erfolgreich hergestellt. IP-Adresse: 92.195.XXX.XX, DNS-Server: 212.202.215.1 und 212.202.215.2, Gateway: 213.148.133.201

31.07.08 16:20:10 Internetverbindung wurde erfolgreich hergestellt. IP-Adresse: 92.195.XXX.XX, DNS-Server: 212.202.215.1 und 212.202.215.2, Gateway: 213.148.133.201, Breitband-PoP: bsn.qsc

Die erste Mitteilung über eine Doppeleinwahl von 1und1 kam am 11.08.2008 mit folgenden Information:

Startzeit 05.08.2008 19:15:16, Stopzeit 06.08.2008 04:05:52
Startzeit 05.08.2008 19:15:16, Stopzeit 06.08.2008 04:05:54

Und hier mal mein Protokoll dazu!

05.08.08 19:15:18 Internetverbindung (Telefonie) wurde erfolgreich hergestellt. IP-Adresse: 77.185.XXX.XX, DNS-Server: 213.20.148.140 und 193.189.244.205, Gateway: 213.20.59.131

05.08.08 19:15:18 Internetverbindung wurde erfolgreich hergestellt. IP-Adresse: 77.185.XXX.XX, DNS-Server: 213.20.148.140 und 193.189.244.205, Gateway: 213.20.59.131, Breitband-PoP: rdsl-brln-de01

Und was sehr interessant ist, ob technisch nicht relevant, weiß ich nicht. ab dem 05.08.2008 bleibt ein und der selbe DNS-Server

Sehr verwirrend... Aber ist schon komisch, dass ab Änderung des DNS-Servers mir das erste mal eine Doppeleinwahl vorgeworfen wird, oder?

florianr #282

Hier der Wortlaut des Schreibens vom 29.08.2008

Um für unsere Kunden und auch für uns unnötige Kosten zu vermeiden, haben wir uns dazu entschlossen, die Leistungen von neuen 1und1-Verträgen in den ersten drei Monaten auf jeweils 75,00 EUR monatlich zu begrenzen. Sie haben diesen Betrag erreicht. Selbstverständlich können Sie auch über dieses Limit weiterhin unsere Leistungen nutzen. Wir bitten Sie in diesem Fall sich kurz mit uns in Verbindung zu setzen und folgende Identifikationsnummer zu nennen.
Wenn Ihr Anruf ausbleibt, werden Ihr 1&1 Interzugang und alle kostenpflichtigen Zusatzdienste aus Sicherheitsgründen gesperrt. Bitte beachten Sie, dass bei weiterer Nutzung des Internetzugangs und der kostenpflichtige Zusatzleistungen die entstandenen Kosten bis zum Sperrdatum berechnet werden.

Soweit so gut... Zum Anfang reden Sie von einer Begrenzung von 75,00 EUR und drunter schreiben Sie, dass darüber hinaus bis zur Sperrung alles berechnet wird. Meine Vorstellung von einem Limit, ist auch ein Limit. Wenn ich bei der Bank nur ein Dispo von 100,00 EUR habe, dann wird meine Karte auch am Automaten eingezogen, wenn darüber hinaus abheben möchte. Dieses Schreiben ist in sich widersprüchlich. Zumindest, so wie ich es verstehe.
 
kann denn hier mal einer bekanntgeben , mit welcher artikelnummer 1&1 die " mehrfacheinwahl " berechnet
 
voodoobaby #288

Mehrfacheinwahl
Datum Beginn Verbrauch Tarif Netto
21.08.2008 04:22:15 23:59:00 1,2 ct je Minute Mehrfacheinwahl 14,5109

Mehr steht nicht drauf.
 
9345 Grundgebühr 10.08.2008-10.09.2008 34,99 EUR je Monat 1Mon.34,99

8816 1&1 Mobilfunk Gesprächsverbindungen
+49152 Verbindung Festnetz 0 ct je Minute 1 Stunden 30 Minuten
(5.407 s) 0,00 EUR

artikelnummern in den fällen 9345 bzw 8816 -

gibts so eine artikelnummer auch für die mehrfacheinwahl auf der rechnung ?
 
Hallo,

@stephan.richter: Ich stimme dir zu: Die Doppeleinwahlen haben was mit der 2. PVC zu tun. Bei Komplettanschlüssen sind diese zwar planmäßig vorgesehen und führten auch bis vor wenigen Wochen nicht zu Problemen. Das ist nun offensichtlich anders.

Sind deine Logauszüge vollständig, oder tauchen dort zufällig "Authentication failed" Nachrichten auf?

Noch einige Generelle Bemerkungen zu den Diskussionen der letzten Tage: Standardmäßig wird an jedem Komplett-Anschluss, der über QSC oder Telefonica realisiert wird, eine 2. PVC zur Verfügung gestellt (und per TR069 auch aktiviert, sofern unterstützte Hardware zum Einsatz kommt). Nur die wenigen Ausnahmen, die über T-Home BSA Anschlüsse realisiert wurden, haben keine 2. PVC (und auch noch die Bandbreiten-Beschränkung von T-Home). Mir sind aber nur 3 konkrete Fälle im Forum erinnerlich, in denen Komplett über BSA realisiert wurde. Es scheint also für 1&1 eine Ausnahme zu bleiben.

Unterm Strich können wir also sagen: Praktisch alle Komplett Anschlüsse sind gefährdet. Die Frage ist nur noch, wie sie zustande kommen. Die Aussage seitens 1&1, ein Radius Server arbeite falsch, wurde hier ja schon angezweifelt, und auch ich halte sie für einigermaßen unwahrscheinlich. Wenn man diesen Server und das Problem jetzt identifiziert hat, könnte man es ja einfach lösen (die anderen Server laufen ja). Warum dann solche Aussagen, dass für alle zukünftig auftretenden Fälle Gutschriften erfolgen?

Aber wie stichhaltig die technische Rechtfertigung auch sein mag: Wichtig an dieser Aussage ist meines Erachtens, dass 1&1 endlich Konsequenzen zu ziehen scheint und die Verantwortung für die Fälle übernimmt. Das lässt nun auf eine baldige Klärung der Fälle schließen. Dennoch würde mich nicht wundern, wenn kurzfristig Firmware-Updates für die Fritzboxen erscheinen ...
 
@frank_m24 #291

also meine Logauszüge sind vollständig und es ist nicht ein "Authentication failed" darauf enthalten.
 
Man sollte Dich mal "abmahnen", wegen Deiner Aussagen, die oft einfach nur falsch sind.

http://www.pcwelt.de/news/recht/72062/falsche_dsl_abrechnung_kein_grund_fuer_fristlose_kuendigung/

So falsch ist das gar nicht. Allerdings muss man hier zwei Dinge unterscheiden. Das eine ist die falsche Rechnung. Das sehen Juristen eben in der von dir angegebenen Quelle nicht als Grund für eine Kündigung an.

In den hier vorliegenden Fällen kommt aber eine andere Sache zum Tragen, denn es wird nicht nur kassiert, sondern es wird dem Kunden unerlaubtes Fehlverhalten unterstellt. Das ist rechtlich gesehen was anderes.

An dieser Stelle kann durchaus sich Grund für eine ausserordentliche Kündigung ergeben, u.a. durch den Vertrauensverlust.
Derartige Unterstellungen muss sich ein Vertragspartner nämlich nicht gefallen lassen.

-----------
@all

Ist eigentlich mittlerweile irgendwo aufgetaucht, woher sich 1&1 das Recht rausnimmt, 1,2 Ct/Min zu kassieren?
 
Hi,
(...)
@all Ist eigentlich mittlerweile irgendwo aufgetaucht, woher sich 1&1 das Recht rausnimmt, 1,2 Ct/Min zu kassieren?

ist das nicht ein Tarif aus alten DSL-Zeiten? Ich meine mich daran erinnern zu können, wenn der 5GB-Volumentarif überschritten ist, dann wurde per Minute abgerechnet: 1,2ct/min. Oder bei Volumentarifauch dann, wenn die eigenen Zugangsdaten an einem anderen Anschluss benutzt werden: 1,2ct/min.
Kanns aber nicht fix behaupten.


Im übrigen steht im 1&1-Hilfe-Center:

Navigation: Home :: Sofort-Hilfe (FAQ) :: Technische Fragen :: Internetzugänge :: DSL ::Artikel #7
Sollten Zugangsdaten dennoch mehrfach gleichzeitig genutzt werden, müssen wir davon ausgehen, dass es sich dabei um einen Verstoß gegen den Punkt 3.1
der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Schlund + Partner Internetzugänge handelt. In diesem Fall werden wir jede weitere, mehrfache und gleichzeitige Nutzung Ihrer Internetzugangskennung, die über die erste Einwahl hinausgeht, mit 1,2 ct/Min in Rechnung stellen.
Die Berechnung erfolgt dann immer für die komplette parallele Einwahl und wird auf Ihrer Rechnung separat ausgewiesen werden.
Also mehrfache gleichzeitige Einwahl wird grundlegend als "Verstoß gegen den Punkt 3.1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Schlund + Partner Internetzugänge" gehandelt.

Vielleicht spielt es ja keine Rolle, aber beim Abschluss eines 1&1-DSL-Vertrages werden zwar die 1&1-AGB abgehakt, aber keine Schlund&Partner-AGB. In den 1&1-AGB finde ich keinen Hinweis auf Schlund&Partner und keinen Hinweis auf Mehrfacheinwahl.
 
Internetverbindung wurde erfolgreich hergestellt. IP-Adresse: 92.195.42.XXX, DNS-Server: 212.202.215.1 und 212.202.215.2, Gateway: 213.148.133.201, Breitband-PoP: bsn.qsc

Ab dem 31.07.2008 wurden wieder zwei Verbindungen hergestellt.

31.07.08 16:20:10 Internetverbindung (Telefonie) wurde erfolgreich hergestellt. IP-Adresse: 92.195.XXX.XX, DNS-Server: 212.202.215.1 und 212.202.215.2, Gateway: 213.148.133.201

31.07.08 16:20:10 Internetverbindung wurde erfolgreich hergestellt. IP-Adresse: 92.195.XXX.XX, DNS-Server: 212.202.215.1 und 212.202.215.2, Gateway: 213.148.133.201, Breitband-PoP: bsn.qsc
Offenbar ist da bei dem 2.PVC doch noch keine Mehrfacheinwahl beanstandet worden. Und bei der nächsten Info mit angeblicher Mehrfacheinwahl gibt es da noch einen Unterschied: der Breitband-PoP ändert sich.
Die erste Mitteilung über eine Doppeleinwahl von 1und1 kam am 11.08.2008 mit folgenden Information:

Startzeit 05.08.2008 19:15:16, Stopzeit 06.08.2008 04:05:52
Startzeit 05.08.2008 19:15:16, Stopzeit 06.08.2008 04:05:54

Und hier mal mein Protokoll dazu!

05.08.08 19:15:18 Internetverbindung (Telefonie) wurde erfolgreich hergestellt. IP-Adresse: 77.185.XXX.XX, DNS-Server: 213.20.148.140 und 193.189.244.205, Gateway: 213.20.59.131

05.08.08 19:15:18 Internetverbindung wurde erfolgreich hergestellt. IP-Adresse: 77.185.XXX.XX, DNS-Server: 213.20.148.140 und 193.189.244.205, Gateway: 213.20.59.131, Breitband-PoP: rdsl-brln-de01

Fällt der PoP Wechsel zeitlich mit dem Beginn der angeblichen Mehrfacheinwahl zusammen oder ist der früher schon aufgetaucht? Und was ist um 04:05:54 laut Log passiert? Ist der Zeitraum danach auch als Mehrfacheinwahl in der Rechnung ausgewiesen?
 
KuniGunther #295

Der PoP-Wechsel ist identisch zur ersten Mehrfacheinwahl. Das ist mir ja vorhin aufgefallen und deshalb hab ich es auch geschrieben. :) Nur fehlt mir, wie schon gesagt, das technische Verständnis. Hab halt nur alles verglichen, um Unregelmäßigkeiten zu finden. Und das war neben dem DNS-Server die zweite Unregelmäßigkeit.

Die erste Berechnung einer Doppeleinwahl erfolgte am 21.08.2008.

Hier mal die Log:

21.08.08 04:21:53 Die Internetverbindung (Telefonie) wird kurz unterbrochen, um der Zwangstrennung durch den Anbieter zuvorzukommen.

21.08.08 04:21:54 Internetverbindung (Telefonie) wurde getrennt.

21.08.08 04:21:55 Internetverbindung (Telefonie) wurde erfolgreich hergestellt. IP-Adresse: 77.185.XXX.XXX, DNS-Server: 213.20.148.140 und 193.189.244.205, Gateway: 213.20.59.131

21.08.08 04:22:16 Die Internetverbindung wird kurz unterbrochen, um der Zwangstrennung durch den Anbieter zuvorzukommen.

21.08.08 04:22:18 Internetverbindung wurde getrennt.

21.08.08 04:22:19 Internetverbindung wurde erfolgreich hergestellt. IP-Adresse: 77.185.XXX.XXX, DNS-Server: 213.20.148.140 und 193.189.244.205, Gateway: 213.20.59.131, Breitband-PoP: rdsl-brln-de01

Warum die Box in diesem Fall zwei Zwangstrennung vorgenommen hat, weiß ich nicht. Das kam aber nur einmal vor. Die Kosten berechnete mir 1&1 jedoch fortlaufend vom 21.08.08 bis 30.08.08.
 
Zuletzt bearbeitet:
@grisusi kannst du zum Vergleich mal dahingehend deine Logs durchforsten?
Bei dir war es zum Zeitpunkt der Berechnung am 30.07.08 auch ein rdsl BRAS.
 
Habe diesbezügl. mal meine Logs gecheckt:
DNS Server sind vor und nach der angebl. Mehrfacheinwahl unverändert:
212.202.215.1 und 212.202.215.2
Breitband-PoP ebenso unverändert bsn.qsc :noidea:
Ich denke, es liegt eher an fehlgeschlagenen Anmeldungen
 
Vorab: 1&1 scheint mitzulesen und sich (vorsichtig ausgedrückt) "Anregungen" aus diesem Thread zu holen. In meinem Schreiben heißt es noch (01.08.08):
In diesem Fall werden wir Ihnen jede weitere, mehrfache und gleichzeitige Nutzung Ihrer Internetzugangs-Kennung [..] , die über die erste Einwahl hinausgeht, mit dem jeweiligen Minutenentgelt gemäß der gültigen Preisliste in Rechnung stellen
und nicht wie DWW postet:
In diesem Fall werden wir jede weitere, mehrfache und gleichzeitige Nutzung Ihrer Internetzugangskennung, die über die erste Einwahl hinausgeht, mit 1,2 ct/Min in Rechnung stellen.

Habe nochmal eine Anfrage in Richtung AVM gestellt, Ticket ist noch geöffnet:
Mein Internetprovider wirft mir Mehrfacheinwahl vor. Meine
Zugangsdaten habe ich jedoch nie weitergegeben und nur einmalig in der
FRITZ!Box eingegeben. Sie fungiert als Router und stellt die
Verbingung ins Internet (DSL) und für Internettelefonie her. Mein PC
und mein Laptop beziehen ihre IP über DHCP, Einwahlsoftware (oder
ähnliches) ist auf keinem PC installiert. PPPoE-Passthrough war nie
aktiviert. Dennoch behauptet der Provider, ich hätte eine
Mehrfacheinwahl von meinem Anschluß durchgeführt.


Meine Frage an Sie: gibt es eine technische Erklärung für diese
Problem oder können sie als Hersteller eine Mehrfacheinwahl technisch
ausschließen? Gibt es noch andere Möglichkeiten für eine
Mehrfacheinwahl als über PPPoE?


Ich habe mir die Logfiles der Fritzbox stets zuschicken lassen und
könnte Ihnen diese zur Verfügung stellen.


Mit freundlichen Grüßen
******


Logs von Anfang August im Anhang
Angebliche Überschneidung (Brief 01.08.) am 30.07. 11:31h-20:02h, wenn ich das richtig lese
 

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Ohne zeitlichen Bezug zur Berechnung von Mehrfacheinwahlen nutzt das Log leider nicht viel.
 

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