Zivilrechtlich werden die Anschlussinhaber haften. Strafrechtlich wird das Kind nur haften, wenn es das nötige Alter erreicht hat. Da muss man eine rechtsdogmatische Differenzierung machen, da natürlich im Strafrecht andere Voraussetzungen gelten, als für das Zivilrecht. Ich glaube der Artikel, der hier dauernd gepostet wird, ist da doch sehr aufschlussreich und bestätigt meine Ausführungen.
Am Rande: Ich habe dazu meinen Zivilrechtsprofessor gefragt, wie das denn mit den Geldforderungen von Millionen von Euro ist. Der meinte, dass das natürlich nur Taktik sei (wie ich schon vermutet hab) und dass selbst die 3500 ¤ bei geringen Verstößen nicht durchkommen. Bei einem guten Anwalt, der sich mit der Materie sehr gut auskennt (der aber auch nicht so billig ist), kann man auch mit einem blauen Auge davon kommen und nur die Anwaltskosten tragen. Das wäre aber auch nicht grad wenig.
Am Rande: Ich habe dazu meinen Zivilrechtsprofessor gefragt, wie das denn mit den Geldforderungen von Millionen von Euro ist. Der meinte, dass das natürlich nur Taktik sei (wie ich schon vermutet hab) und dass selbst die 3500 ¤ bei geringen Verstößen nicht durchkommen. Bei einem guten Anwalt, der sich mit der Materie sehr gut auskennt (der aber auch nicht so billig ist), kann man auch mit einem blauen Auge davon kommen und nur die Anwaltskosten tragen. Das wäre aber auch nicht grad wenig.
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