Habe auf'm Flohmarkt von minzi Gerät gekauft, ist defekt: Anzeige wegen Betrug ?

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Wenn man mal die technischen Angelegenheiten außer Betracht läßt: Du schreibst, der Verkäufer habe die gesetzliche Gewährleistung nicht ausgeschlossen - damit ist er, falls der von Dir genannte Defekt sich als solcher bewahrheitet, verpflichtet, sich um die Angelegenheit zu kümmern. Im Klartext: Schick ihm das Gerät (gegen Quittung) zurück, mit der Bitte um zeitnahe Instandsetzung. Falls er sich dazu nicht in der Lage sieht, fordere ihn auf, den zwischen Euch geschlossenen Vertrag zu wandeln.

Gruss,

Hendrik
 
RealHendrik schrieb:
Im Klartext: Schick ihm das Gerät (gegen Quittung) zurück, mit der Bitte um zeitnahe Instandsetzung. Falls er sich dazu nicht in der Lage sieht, fordere ihn auf, den zwischen Euch geschlossenen Vertrag zu wandeln.
Ich habe den Vertrag schon gewandelt bzw. ihn darum gebeten. Und so viel Vertrauen habe ich nicht mehr im Verkäufer, ihm das Gerät zurückzuschicken, ohne mein Geld vorher zurückzubekommen zu haben.
 
Was für ein Aufstand wegen lächerlicher 35 Euro.

Natürlich ist der Vorgang ärgerlich, wenn man ein Gerät kauft, das die eigenen Erwartungen nicht erfüllt. Aber überleg' mal, ob die Verfolgung der Angelegenheit den Aufwand (Zeit, Anwalt, Gericht, Gutachter ...) wert ist.

Die Polizei wird dich auslachen, wenn Du mit so einem Fall kommst. Wie hier schon geschrieben wurde, müsste für die Entgegennahme einer Betrugsanzeige erst mal ein Anfangsverdacht vorliegen, und dafür müssten Anhaltspunkte existieren, dass der Verkäufer von dem Defekt gewusst hat. Die Polizei wird dich auf den Privatklageweg verweisen, mit oben beschriebenen Folgen: zeitlicher und finanzieller Aufwand, Anwalt, Gericht, Gutachter ...

Hake es ab, vertick' das Ding mit einer ehrlichen Zustandsbeschreibung (weil WIR ja SERIÖSE Verkäufer sind ... :D ) und verbuche die 5 bis 20 Euro Verkaufsverlust als Lehrgeld. Es wird sich bestimmt ein Interessent für das Gerät finden, der gar kein WLAN braucht.
 
Baghee schrieb:
Was für ein Aufstand wegen lächerlicher 35 Euro...
...Die Polizei wird dich auslachen, wenn Du mit so einem Fall kommst...
...Hake es ab, vertick' das Ding...
...und verbuche die 5 bis 20 Euro Verkaufsverlust als Lehrgeld...
Ich glaube diese unqualifizierte Wortwahl war nicht gerade förderlich für diese Angelegenheit und heizt hier nur die Gemüter wieder auf... :rolleyes:
 
nixgegendenise schrieb:
Und so viel Vertrauen habe ich nicht mehr im Verkäufer, ihm das Gerät zurückzuschicken, ohne mein Geld vorher zurückzubekommen zu haben.

Das glaube ich Dir aufs Wort. Wenn er die Kiste erst wieder in Händen hält, dürfte der psychologische Druck für ihn größer sein, und vielleicht kümmert er sich dann darum. Im jetzigen Stand der Dinge wird er sich wahrscheinlich fragen, warum er Geld zurücküberweisen sollte, ohne die Kiste prüfen zu können oder sie je wiederzusehen.

Falls er sich nicht darum kümmert, steht es in Deinem Ermessen, die 35 Euro abzuschreiben (ja, ärgerlich), oder Du setzt nach einer angemessenen Frist einen Anwalt auf ihn an.

Wie gesagt: 35 Euro zu verlieren ist ärgerlich. Aber das ist nun wirklich kein Betrag, um den man so extrem viel Wind machen sollte.

Gruss,

Hendrik
 
Sorry, aber wo Du gerade von "unqualifiziert" sprichst - glaubst Du nicht, dass da einige Ideen hier im Thread wie beispielsweise "ich zeige ihn an, ich verklage ihn" in allererster Reihe stehen?

Ich sage ja: natürlich ist so ein Vorfall ärgerlich. Aber manchmal macht man besser eine Faust in der Tasche, weil die Angelegenheit den Aufwand nicht wert ist. Ich habe zwei Fälle, in denen ich nicht mal wegen 5-stelliger Euro-Beträge klage. Einfach, weil vom Beklagten nichts zu holen ist. Da schmeisst man nur gutes Geld schlechtem hinterher. Über zweistellige Beträge denke ich schon gar nicht mehr nach - die Zeit und der Aufwand für den Gang zum Anwalt kostet mich schon mehr, als solche Angelegenheiten wert sind.
 
@ baghee
Ich sagte ja auch nicht, das du unrecht hast. Aber "nixgegendenise" ist bereits schon anfänglich darauf verwiesen worden, seine Schritte gut zu überlegen. Da war deine Art und Weise im nachhinein wohl doch schon unangebracht, oder? Nichts desto trotz, belassen wir es dabei. Denn im Grunde genommen sind wir einer Meinung... :)
 
Ich hatte mal einen ähnlichen Fall,

wollte das Thema aber ebenso wenig einfach abhaken.

Wenn du seinen Namen und Anschrift hast ist das schonmal gut (andernfalls guck mal auf den Absender des Pakets, bzw google mal nach dem Usernamen vll kriegst du da was drüber raus)

Inkasso Modus: An

Finde seine Telefonnummer via telefonbuch.de oder Auskunft raus und ruf mal an, dann kriegen die "meisten" kalte Füße und zeigen sich einwillig (sofern er davon wusste, was du ja ihm ja erstmal unterstellen kannst, ob rechtens oder nicht).

Inkasso Modus: Aus

Ansonsten hake den Fall ab, den ihm nachzuweisen, dass die Box defekt war dürfte schwer werden.

Viel Glück
 
Zuletzt bearbeitet:
So, der Verkäufer hat sich vor zwei Tagen (!), also über drei Wochen nach der letzten Kontaktaufnahme, bequemt, Kontakt mit mir aufzunehmen und hat mir versichert, die 35 EUR am WE zurückzuüberweisen. Mal sehen, was passieren wird.
 
So, der Verkäufer hat sich vor zwei Tagen (!), also über drei Wochen nach der letzten Kontaktaufnahme, bequemt, Kontakt mit mir aufzunehmen und hat mir versichert, die 35 EUR am WE zurückzuüberweisen. Mal sehen, was passieren wird.

Und wie sieht es jetzt im neuen Jahr mit dem Fall aus? Ein Update wäre mal interessant.

ciao

frank
 
nehme mal an , das hat sich alles in wohlgefallen aufgelöst - aber davon hört man dann dann nix - so isses leben
 
Hallo,
auch bei Verkäufen von privat gibt es eine Gewährleistung von einem Jahr, wenn man diese nicht ausschließt (was minzi auch nicht getan hat).

Wir haben am am 26. Spetember die Vereinbarung getroffen, dass er mir die Originalquittung des Gerätes zuschickt, damit ich das Gerät bei T-Home umtauschen lassen kann.

Was soll ich jetzt noch tun? Ich habe zumindest große Lust, zur Polizei zu gehen und eine Betrugsanzeige aufsetzen zu lassen.

Mehr Infos zur Gewährleistung bei Käufen von privat:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Gewährleistung-(Privatkauf)__f6754.html

-das wird vor gerichten letztendlich nicht standhalten, für privatverkäufer gilt meiner meinung nach nach wie vor das "flohmarktkaufrecht" da es einem privatverkäufer mangels ressourcen nicht zuzumuten ist, gewährleistungsleistungen zu erbringen, wie ein hersteller, oder hat minzi ne fabrik in der garage? des expliciten ausschlusses bedarf es dann nicht, denn jeder weiss das. leider hat das management eines auktionskonzerns hier indirekt in den letzten jahren so starken einfluss genommen, dass sich diese ansicht überholt, natürlich um die auktionsendpreise und damit die provisionsprofite für sich zu maximieren. ich finde hier sollte die ansicht gelten, die der masse der deutschen verbraucher und privatgebrauchtverkäufern gerecht wird und nicht den aktionären von gewissen amerikanischen online-auktionskonzernen.

-das nützt nichts. in allen AGB die ich je gesehen habe, ist die übertragbarkeit von garantie ausgeschlossen und das hält vor gericht, niemand unter geschäftspartnern muss in solchen fällen gegenüber dritten haften. versuchst du dir bei der T-Com garantieleistungen mit den kaufvertrag von minzi zu erschleichen, dann machst du dich u.U. sogar strafbar.

-allein dein posting würde gleich 2 von minzi's strafanträgen gegen dich begründen: rufmord und falsche verdächtigung (StGB). mit solchen öffentlichen prangern wäre ich sehr vorsichtig. lasst das!

-solche kommerziellen internetrechtsberatungsplatformen wären nicht diese beste beratungsquelle, deren geschäftsziele beinhalten möglicherweise das eher mutwillige auslösen und schüren von rechtsstreitigkeiten bei der kundenzielgruppe, die dann eh meist mit teuren und nutzlosen vergleichen enden, um dem teil der anwaltslobby, der den hals nicht voll genug bekommen kann oder sich (wohl aus gutem grund) keine kanzlei leisten kann, geld zuzuschaufeln.
man fragt besser den vertrauenswürdigen und bestätigt seriösen hausanwalt. die seriösität von angeboten erhältlich unter haftungsfreien teuren servicenummern ist ja hier sicher bekannt, denn rechtlich bezahlt ihr nur dem TK-provider die dienstleistung, nicht dem anwalt ein beratungshonorar, nutzung solcher telefonangebote hätte daher auch anwaltshaftungsrechtliche nachteile für euch, das kann natürlich auch zu den profitmaximierenden geschäftszielen gehören.
die meinung von finanztest interessiert mich da nicht die bohne, für die arbeiten keine teuren starjuristen, die solche hochmodernen geschäftspraktiken durchschauen können.
es ist gängige praxis von IT-rechtsberatern, rechtsrisiken von geschäften und oder über neue(r) technologien voll auf die kunden abzuwälzen, solange dazu keine endgültige und verbraucherfreundliche rechtssprechung vorliegt lasse ich die finger davon.

Hallo,
ich da anderer Meinung bin. Aber wie dem auch sei:
Quelle: http://www.eastcomp.de/gewaehrleistung-garantie.htm
Frank

falls das Deine firma ist, dann nimm die klausel lieber raus, die wird kaum standhalten für privatkäufer, der aufwand wird mangels üblicher ressourcen für privatkäufer kaum zumutbar sein, die beweislast zu tragen, für firmenkunden auch fraglich.
manche "computerrecyclingfirmen" versuchen sowas aber oft.
der verbraucher schützte sich selbst, indem er bei "dauerräumungsausverkaufsaufkäufern" nichts kauft.

-nur meine phantasie-
 
Zuletzt bearbeitet:
privatverkäufer gilt meiner meinung nach nach wie vor das "flohmarktkaufrecht"
Was soll dieses "Flohmarktkaufrecht" sein? Google lässt vermuten, dass du das gerade erst erfunden hast.

Entscheidend ist nicht deine Meinung, sondern die eines Gerichts, und das ist an die Gesetze gebunden. Anders als oben geschrieben verjähren die Gewährleistungsansprüche grundsätzlich erst in zwei Jahren (§ 438 BGB), egal ob der Verkäufer privat oder gewerblich handelt.

Ein Privatverkäufer kann mit dem Käufer vereinbaren, dass die Gewährleistung beschränkt oder ausgeschlossen wird. Tut er das nicht, dann bleibt es natürlich bei den gesetzlichen Regeln.

da es einem privatverkäufer mangels ressourcen nicht zuzumuten ist, gewährleistungsleistungen zu erbringen, wie ein hersteller, oder hat minzi ne fabrik in der garage? des expliciten ausschlusses bedarf es dann nicht, denn jeder weiss das.
Nein, das kann überhaupt nicht jeder wissen, denn im Gesetz steht genau das Gegenteil. Wenn sich ein Privatverkäufer außer Stande sieht, die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu erfüllen, dann muss er sie entweder vertraglich ausschließen oder auf den Verkauf verzichten.

dein posting würde gleich 2 von minzi's strafanträgen gegen dich begründen: rufmord und falsche verdächtigung (StGB). mit solchen öffentlichen prangern wäre ich sehr vorsichtig. lasst das!
Rufmord kommt im StGB nicht vor.

Den Rest deines Beitrags hätte ich vielleicht gelesen, wenn du dich etwas um die hierzulande übliche Groß- und Kleinschreibung bemüht hättest...
 
Hmm :rolleyes:

was haben denn die Beiträge ab #30 überhaupt noch mit der Threaderstellung zu tun. :confused:

Man liest keine Beiträge von @ nixgegendenise und auch nicht von @ minzi, stattdessen wird hier von 3.Personen die absolut nichts mit der Verkaufsaktion zu tun haben ganz munter und fleissig jede Menge Öl ins Feuer gegossen.

Was soll dann bitte die Aktion hier bewirken :noidea:

mfg Holger
 
@lone_star: offensichtlich nix und deshalb nun zu hier.
Sofern sich minzi oder nixgegendenise noch äußern möchten, einfach eine PN an einen Moderator schicken.
 
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