Hallo,
auch bei Verkäufen von privat gibt es eine Gewährleistung von einem Jahr, wenn man diese nicht ausschließt (was minzi auch nicht getan hat).
Wir haben am
am 26. Spetember die Vereinbarung getroffen, dass er mir die Originalquittung des Gerätes zuschickt, damit ich das Gerät bei T-Home umtauschen lassen kann.
Was soll ich jetzt noch tun? Ich habe zumindest große Lust, zur Polizei zu gehen und eine Betrugsanzeige aufsetzen zu lassen.
Mehr Infos zur Gewährleistung bei Käufen von privat:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Gewährleistung-(Privatkauf)__f6754.html
-das wird vor gerichten letztendlich nicht standhalten, für privatverkäufer gilt meiner meinung nach nach wie vor das "flohmarktkaufrecht" da es einem privatverkäufer mangels ressourcen nicht zuzumuten ist, gewährleistungsleistungen zu erbringen, wie ein hersteller, oder hat minzi ne fabrik in der garage? des expliciten ausschlusses bedarf es dann nicht, denn jeder weiss das. leider hat das management eines auktionskonzerns hier indirekt in den letzten jahren so starken einfluss genommen, dass sich diese ansicht überholt, natürlich um die auktionsendpreise und damit die provisionsprofite für sich zu maximieren. ich finde hier sollte die ansicht gelten, die der masse der deutschen verbraucher und privatgebrauchtverkäufern gerecht wird und nicht den aktionären von gewissen amerikanischen online-auktionskonzernen.
-das nützt nichts. in allen AGB die ich je gesehen habe, ist die übertragbarkeit von garantie ausgeschlossen und das hält vor gericht, niemand unter geschäftspartnern muss in solchen fällen gegenüber dritten haften. versuchst du dir bei der T-Com garantieleistungen mit den kaufvertrag von minzi zu erschleichen, dann machst du dich u.U. sogar strafbar.
-allein dein posting würde gleich 2 von minzi's strafanträgen gegen dich begründen: rufmord und falsche verdächtigung (StGB). mit solchen öffentlichen prangern wäre ich sehr vorsichtig. lasst das!
-solche kommerziellen internetrechtsberatungsplatformen wären nicht diese beste beratungsquelle, deren geschäftsziele beinhalten möglicherweise das eher mutwillige auslösen und schüren von rechtsstreitigkeiten bei der kundenzielgruppe, die dann eh meist mit teuren und nutzlosen vergleichen enden, um dem teil der anwaltslobby, der den hals nicht voll genug bekommen kann oder sich (wohl aus gutem grund) keine kanzlei leisten kann, geld zuzuschaufeln.
man fragt besser den vertrauenswürdigen und bestätigt seriösen hausanwalt. die seriösität von angeboten erhältlich unter haftungsfreien teuren servicenummern ist ja hier sicher bekannt, denn rechtlich bezahlt ihr nur dem TK-provider die dienstleistung, nicht dem anwalt ein beratungshonorar, nutzung solcher telefonangebote hätte daher auch anwaltshaftungsrechtliche nachteile für euch, das kann natürlich auch zu den profitmaximierenden geschäftszielen gehören.
die meinung von finanztest interessiert mich da nicht die bohne, für die arbeiten keine teuren starjuristen, die solche hochmodernen geschäftspraktiken durchschauen können.
es ist gängige praxis von IT-rechtsberatern, rechtsrisiken von geschäften und oder über neue(r) technologien voll auf die kunden abzuwälzen, solange dazu keine endgültige und verbraucherfreundliche rechtssprechung vorliegt lasse ich die finger davon.
Hallo,
ich da anderer Meinung bin. Aber wie dem auch sei:
Quelle:
http://www.eastcomp.de/gewaehrleistung-garantie.htm
Frank
falls das Deine firma ist, dann nimm die klausel lieber raus, die wird kaum standhalten für privatkäufer, der aufwand wird mangels üblicher ressourcen für privatkäufer kaum zumutbar sein, die beweislast zu tragen, für firmenkunden auch fraglich.
manche "computerrecyclingfirmen" versuchen sowas aber oft.
der verbraucher schützte sich selbst, indem er bei "dauerräumungsausverkaufsaufkäufern" nichts kauft.
-nur meine phantasie-