@ammar
Blöde Sache, das...
Allerdings kann ich deinen Provider verstehen. Yesss! läuft ja netzübergreifend und ist noch dazu ein Wertkarten"vertrag". Und die daraus entstehenden Probleme hast du ja oben schon geschildert. Drum stehen bei derartigen Providern meist Klauseln in den AGBs, die eine providerseitige Kündigung bei zu wenig Umsatz ermöglichen. Irgendwie müssen die sich ja refinanzieren. Wenn auch Yesss! das über die Taktung zu regeln versucht.
Dennoch sehe ich bei meinem Szenario die Sache etwas differenziert. Auch wenn eigentlich die AGBs hier ebenfalls den Einsatz eines Gateways verbieten...
Ich nutze das Gateway nur um in 1 Netz zu telefonieren, das Heimnetz. Somit bezahle ich dem Provider die Grundgebühr für x Handies + 1 Karte inkl. netzweite Telefonflat für das Gateway. Ich bezahle also einen Kartenvertrag mehr.
Bei dieser Art der Anwendung kann man mir vielleicht auf Grund der AGBs eventuell einen Strick drehen, allein weil ich ein Gateway einsetze, aber sicher keinen Schadenersatz auf's Auge drücken. Ich könnte ja genauso gut hergehen und die zusätzliche Karte in ein Handy stecken. Dann telefonier ich halt, wenn ich unsere Mitarbeiter erreichen will immer über dieses Handy.
Und das ist definitiv NICHT verboten. Mit dem Gateway isses halt nur bequemer ;-)
Anders mag es sich verhalten, wenn ich das 370 auch als Einwahl- oder Callback-Gateway verwenden würde (Mitarbeiter ruft das Gateway an und bekommt ein Amt über das er dann weiß Gott wohin telefonieren kann). Dadurch würden dem Provider faktisch Gewinne aus den abgehenden Anrufen der Mitarbeiter-Handies entgehen.
Aber mal abgesehen davon, dass uns diese Prozedur ohnehin zu umständlich wäre, stünde ja nur 1 Leitung zur Einwahl zur Verfügung. Drum sehe ich keinen Sinn darin und nutze das Gateway auch nicht so.
Deutlich erschreckender sehe ich aber in deinem Fall das Auslesen der IMEI durch den Provider um an die Information der Verwendung eines Gateways zu kommen. Rein technisch ist das zwar keine Problem, weil in der IMEI genau Hersteller und Modell codiert sind, und die IMEI bei jeder Einbuchung an's Netz geschickt wird. Die wissen also IMMER mit welchem Telefon du telefonierst! Aber diese Informationen auszuwerten find ich schon sehr dreist. Denn rein technisch könntest du das Gateway auch nur verwenden um netzintern (Yesss!/ One) zu telefonieren. Einen daraus entstehenden finanziellen Schaden für den Herrn Yesss! soll mir der mal erklären. Er wirbt ja unter anderem gerade mit diesem Feature (wenn auch nicht via Gateway). Und auf Grund der Taktung sollten sich ja auch Anrufe in Fremdnetze rechnen. Aber das führt jetzt zu weit.
Glücklicherweise scheren sich die deutschen Provider, im Gegensatz zu den Ösis wie man liest, aber eher wenig um die IMEI. Zumindest hab ich dieses Gefühl. Ich bin zwar kein Jurist und drum dürfte meine Einschätzung als Laienmeinung gelten, aber man muss doch die Fakten abwägen, oder? Will damit nur meinen, dass es für eine Beurteilung sehr wohl auf die tatsächliche Einsatzart ankommt. Da es aber einfacher ist, in den AGBs den Einsatz eines Gateways generell zu verbieten (und damit alle Eventualitäten abzudecken), wird dies wohl eben auch gemacht.
Sonst nimm ein normales Handy und schließ das an deine Telefonanlage/ Asterisk. Dann soll mir der Herr Yesss! einmal zeigen was er kann und wie er da drauf kommen will ;-)
Blöde Sache, das...
Allerdings kann ich deinen Provider verstehen. Yesss! läuft ja netzübergreifend und ist noch dazu ein Wertkarten"vertrag". Und die daraus entstehenden Probleme hast du ja oben schon geschildert. Drum stehen bei derartigen Providern meist Klauseln in den AGBs, die eine providerseitige Kündigung bei zu wenig Umsatz ermöglichen. Irgendwie müssen die sich ja refinanzieren. Wenn auch Yesss! das über die Taktung zu regeln versucht.
Dennoch sehe ich bei meinem Szenario die Sache etwas differenziert. Auch wenn eigentlich die AGBs hier ebenfalls den Einsatz eines Gateways verbieten...
Ich nutze das Gateway nur um in 1 Netz zu telefonieren, das Heimnetz. Somit bezahle ich dem Provider die Grundgebühr für x Handies + 1 Karte inkl. netzweite Telefonflat für das Gateway. Ich bezahle also einen Kartenvertrag mehr.
Bei dieser Art der Anwendung kann man mir vielleicht auf Grund der AGBs eventuell einen Strick drehen, allein weil ich ein Gateway einsetze, aber sicher keinen Schadenersatz auf's Auge drücken. Ich könnte ja genauso gut hergehen und die zusätzliche Karte in ein Handy stecken. Dann telefonier ich halt, wenn ich unsere Mitarbeiter erreichen will immer über dieses Handy.
Und das ist definitiv NICHT verboten. Mit dem Gateway isses halt nur bequemer ;-)
Anders mag es sich verhalten, wenn ich das 370 auch als Einwahl- oder Callback-Gateway verwenden würde (Mitarbeiter ruft das Gateway an und bekommt ein Amt über das er dann weiß Gott wohin telefonieren kann). Dadurch würden dem Provider faktisch Gewinne aus den abgehenden Anrufen der Mitarbeiter-Handies entgehen.
Aber mal abgesehen davon, dass uns diese Prozedur ohnehin zu umständlich wäre, stünde ja nur 1 Leitung zur Einwahl zur Verfügung. Drum sehe ich keinen Sinn darin und nutze das Gateway auch nicht so.
Deutlich erschreckender sehe ich aber in deinem Fall das Auslesen der IMEI durch den Provider um an die Information der Verwendung eines Gateways zu kommen. Rein technisch ist das zwar keine Problem, weil in der IMEI genau Hersteller und Modell codiert sind, und die IMEI bei jeder Einbuchung an's Netz geschickt wird. Die wissen also IMMER mit welchem Telefon du telefonierst! Aber diese Informationen auszuwerten find ich schon sehr dreist. Denn rein technisch könntest du das Gateway auch nur verwenden um netzintern (Yesss!/ One) zu telefonieren. Einen daraus entstehenden finanziellen Schaden für den Herrn Yesss! soll mir der mal erklären. Er wirbt ja unter anderem gerade mit diesem Feature (wenn auch nicht via Gateway). Und auf Grund der Taktung sollten sich ja auch Anrufe in Fremdnetze rechnen. Aber das führt jetzt zu weit.
Glücklicherweise scheren sich die deutschen Provider, im Gegensatz zu den Ösis wie man liest, aber eher wenig um die IMEI. Zumindest hab ich dieses Gefühl. Ich bin zwar kein Jurist und drum dürfte meine Einschätzung als Laienmeinung gelten, aber man muss doch die Fakten abwägen, oder? Will damit nur meinen, dass es für eine Beurteilung sehr wohl auf die tatsächliche Einsatzart ankommt. Da es aber einfacher ist, in den AGBs den Einsatz eines Gateways generell zu verbieten (und damit alle Eventualitäten abzudecken), wird dies wohl eben auch gemacht.
Sonst nimm ein normales Handy und schließ das an deine Telefonanlage/ Asterisk. Dann soll mir der Herr Yesss! einmal zeigen was er kann und wie er da drauf kommen will ;-)