[Info] FSFE wirft AVM GPL-Verletzung vor

effmue

IPPF-Promi
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Guude,

..und rein informativ:
FSFE wirft AVM GPL-Verletzung vor
In einem seit Januar 2010 laufenden Rechtsstreit versucht AVM, der Cybits AG die Veränderung ihrer auf Linux basierenden Fritzbox-Firmware zu untersagen. Die von Cybits angebotene Filter-Software "Surf-Sitter DSL" lädt die Software der FritzBox auf den Computer des Nutzers, verändert sie und installiert sie dann wieder auf der Fritzbox. Quelle und weiter...
 
Um etwas zum Thema beizutragen, kopiere ich einfach den Text aus meinem fälschlicherweise erstellten Thread hier rein:

Ich bin, beruhend auf den Äußerung des Artikels, doch etwas schockiert.
Das sie ihren eigenen Closed-Source Teil oben draufpacken und diesen auch schützen möchten ist ja vollkommen ok und legitim. Aber das AVM auch verbieten will das der freie Linux-Kernel in der Box verändert wird, finde ich schon eine Frechheit.
Ich befürchte das ich mir als Konsequenz in Zukunft anderen Produkten den Vorrang werde.



Mit freundlichem Gruß,
Tuffi
 
Guude,

...selbstverständlich kann jeder seine individuellen Kaufentscheidungen treffen, aber....

...verständlich ist in diesem Zusammenhang sicherlich auch der Schutz des "geistigen, weiterentwickelten" Eigentums...:meinemei:
..aber "the Jury will deside.." ;)
 
Hallo,
Kann sein, aber ist da nicht ein Unterschied, ob man das nun kommerziell oder wie bei der Spiel- und Bastelecke kostenlos, privat, unentgeldlich macht?

... ausserdem hätte sich AVM bestimmt schon beim Forum (Christoph), bzw Olli direkt gemeldet ...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Es ist insoweit ein Unterschied, als dass AVM neben urheberrechtlichen Verstößen auch markenrechtliche und wettbewerbsrechtliche geltend macht. Letztere beiden können nur im kommerziellen Umfeld geltend gemacht werden.
Eine Urheberrechtsverletzung liegt aber möglicherweise tatsächlich vor, wenn die originale Firmware kopiert werden muss, um die geänderten unter GPL stehenden Programme einzuspielen. Das Kopieren ist nämlich verboten...
Wird eine Firmware auf den PC geladen und dann auf die FBF gespielt, kann dies urheberrechtlich relevant sein.
Auf der anderen Seite benötigt das Urheberrecht eine Schaffenshöhe, was, wenn die Programmmodule einzeln zu betrachten sind, nicht erfüllt sein dürfte. Damit wäre aber ein Kernpunkt erledigt.
Markenrechtlich... Naja, Muss ich einen Mercedesstern abbrechen vom Auto, wenn ich ein fremdes Radio einbaue?
Wettbewerbsrechtlich: Der Nachteil von AVM ist nicht erkennbar - im Gegenteil, AVM-Produkte werden dadurch erweitert und attraktiver.

Insgesamt eine sehr befremdliche Klage.
 
Ein anderer Aspekt ist natürlich, dass AVM mit der Klage alles zu verlieren hat.Besonders viel in dem Fall, dass sie gewinnen.

Wenn AVM die Klage verliert, verlieren die eigentlich nix - es geht alles wie bisher, nur dass FBFs halt mehr können als vorher.

Gewinnt AVM die Klage, kommt also mit der vertretenen Argumentation durch, dass die Firmeware als Einheit zu sehen sei, verstoßen sie mit den closed source Bestandteilen gegen die GPL.
Damit wäre die Orignalfirmware von AVM rechtswidrig, der Handel mit Fritzboxen also eine Straftat.
Ob sich AVM das wirklich wünschen sollte...

[Ironie on]
Man kann aber auch hoffen, das AVM gewinnt. Da sie die Fritzbox dann wegen Verstoßes gegen die GPL nicht mehr vertreiben dürften, wären sie gezwungen, die gesammte Firmware unter die GPL zu stellen um im Geschäft zu bleiben und den Quellcode der closed source Programme offen zu legen - womit alle Änderungen legal würden (und uns völlig neue Möglichkeiten eröffnet). Das würde alle anderen Routerhersteller dann auch müssen...
Man kann sich also sehr gut fragen, was AVM wirklich will. Dass die so dumm sind, sich den Boden unter den Füßen weg zu ziehen, kann ich einfach nicht glauben.
Eher schon, dass sie Routinen der Firmware eingekauft haben, dort selber Änderungen vornehmen wollen und durch diese Klage bezwecken, mittelbar eine Rechtslage zu schaffen, mit der sie es auch dürften. Denn ein "Zulieferer" stände dann vor dem Problem, seine Verträge nicht erfüllen zu können, ohne seine Module unter die GPL zu stellen.
Insgesamt würde AVM mit einem Klageerfolg die Welt der EDV revolutionieren. Die GPL wäre die einzige Lizenz, die es dann auf der Welt noch gäbe...
[Ironie off]

Manchmal kann man sich nur an den Kopf fassen...
 
Hallo,
:mrgreen:
warten wir einmal ab, wie die zuständigen Gerichte entscheiden und was AVM daraus macht...
 
AVM hat ein kleines Statement abgegeben.
 
Hallo,
Da können sich Olli und Co aber freuen, denn sie sind ja seriös:
AVM wird seine Arbeit im Open-Source-Bereich unvermindert und ohne Änderungen fortsetzen und weiterhin nachhaltig alle seriösen Entwicklungen unterstützen.
Wenn das hier zutrifft, ist es natürlich schon ein ganz schöner Eingriff:
Ohne den Anwender zu informieren, wurde mittels dieser Software beispielsweise der vorhandene DSL- und Internetzugang, die Firewall und die Kindersicherung der FRITZ!Box entfernt. Bisher einwandfreie Funktionen wie IPTV oder VPN standen dann nicht mehr zur Verfügung.
 
Gerne....;)
 
Wenn das hier zutrifft, ist es natürlich schon ein ganz schöner Eingriff:
Das habe ich gerade auch gedacht und muß in dieser Beziehung AVM recht geben, zumal die Frage besteht, ob denn diese Eingriffe seitens der Software rückgängig gemacht werden können, oder ob da nur ein Recover hilft. Letzteres wäre für den Otto-Normalanwender vermutlich der Super-Gau, weil er alles neu eingeben muß und sich nichts gesichert oder ausgedruckt hat.
 
insbesondere sollte AVM erst mal die Quellen der Fritzboxen offenlegen, bevor sie sich so weit aus dem Fenster lehnen :)

Wer schon Open-Source-Software nutzt, die der GPL unterliegt, sollte sich gefaelligst auch daran halten! Das Urteil find' ich gut.

- sparkie
 
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