Ich verlange gar nicht, daß Du Dich rechtfertigst und ich habe Dich auch nicht persönlich angegriffen (ganz im Gegensatz zu Dir oder wie soll man:
da hat aber jemand ein Gesetzbuch gefrühstückt.
verstehen?) ... wenn Du trotz allem die Notwendigkeit für irgendwelche zusätzlichen "Erklärungen" "innerlich verspüren" solltest, ist es vielleicht mit dem Gewissen ja doch noch nicht zu spät.
Ich habe nämlich lediglich die gesetzlichen Regelungen (bei denen sich andere etwas gedacht haben, auch wenn das Dir und der WEG nicht passen mag - Deine vorhergehende Charakterisierung dieser RL als "bescheuert" läßt da ja kaum Zweifel zu und im Gegensatz zur Krümmung von Bananen oder Gurken (wo man vielleicht noch derselben Meinung sein mag) geht es hier um Notsituationen und im Extremfall um Menschenleben) zitiert ... und solche Regeln gelten eben nicht immer nur für die anderen, sondern auch für einen selbst.
Es interessiert in diesem Falle auch niemanden wirklich, ob Du oder die WEG mit der Lösung
zufrieden (b)ist (zumindest nicht über den 31.12.2020 hinaus) ... weder Du noch die anderen Eigentümer sind nämlich berechtigt, für Dritte ein Risiko einzugehen oder darzustellen und wenn man eine vernünftige Lösung nicht tragen will (die Frage, warum man keine "Nicht-Bastellösung" verwendet (mit Bedienpanel im Fahrkorb und passenden Gerätschaften meinetwegen auf dessen Dach), hast Du ja offenbar auch geflissentlich überlesen oder war das der Auslöser Deiner Vermutung, ich wollte eine "Rechtfertigung" von Dir?), stellt man keinen öffentlich zugänglichen Personenaufzug zur Verfügung.
Auf die verbleibende Alternative mit der Benutzung der Treppe (dann selbstverständlich auch für die Bewohner) hast Du ja bereits selbst hingewiesen und die Aufforderung, vor der Benutzung eines (offenbar ja auch dem Besucher zugänglichen) Personenaufzugs erst mal "3 Zeilen Anleitung" zu lesen, zeugt für mich durchaus von Ignoranz (DAS darfst Du dann jetzt gerne auch als persönlichen Anwurf interpretieren) ... und zwar nicht nur gegenüber der Mathematik und der Kunst zu zählen oder verständlich zu formulieren und zu formatieren, sondern auch gegenüber der Gesundheit und dem Leben anderer.
Um die "abstrakte" Beschreibung aus #3682 tatsächlich in 3 Zeilen einer ausführlichen Anleitung umzusetzen, müßten diese schon eine erhebliche Länge aufweisen - oder meintest Du die vor der Aufzugstür hängende Warnung, daß im Havariefall für das Benachrichtigen von Kräften zur Befreiung von Eingeschlossenen erst einmal "Vorbereitungshandlungen" zu treffen sind (das geht schon beim Einlegen von Batterien in das Telefon los), die auch noch in den Amtsprachen der EU dort angeschlagen ist und deren Inhalt in einer dieser Sprachen in 3 Zeilen paßt?
Spätestens zum 01.01.2021 geht das dann glücklicherweise ohnehin nicht mehr so einfach, wie man es sich hier offenbar macht (rein als Schlußfolgerung aus Deiner eigenen Schilderung) ... und die Frage,ob der TÜV-Prüfer künftig dann tatsächlich zufrieden wäre (oder das "gut findet"), wenn er die gesamte technische Konstruktion dahinter kennt und auch ihre Wirkungsweise und ihre Risiken versteht (ein Aufzugsbauer ist i.d.R. kein Spezialist für Telefonanlagen oder gar SOHO-AIOs mit Telefonie-Funktionen), würde auch dieser (hoffentlich) eher mit "nein" beantworten.
Manchmal kann man gar nicht sprachlos genug sein, wie wenig sich einige um ihre Verpflichtungen und das Wohl und Wehe anderer scheren ... auch wenn die Eltern eines Kleinkinds die Erziehungsberechtigung und alle Vorsorgevollmachten für das Kind haben und in seinem Namen bereit wären, das Risiko einzugehen, würde wohl jeder vernünftige Mensch aufschreien, wenn sie das Kind im Hunde-Container im Frachtraum eines Flugzeugs befördern wollten, um die Kosten für einen zusätzlichen Sitzplatz zu sparen.
Was will ich mit diesem - zugegebenermaßen eher absurden - Vergleich sagen?
Ein Kinderspringseil hält auch einiges an Zugkräften aus ... trotzdem würde wohl kein Industriekletterer das für die eigene Sicherung verwenden, weil am Ende sein eigenes Leben daran hängt.
Egal, welches Risiko (eben auch für andere) man selbst einzugehen bereit ist, es gibt auch so etwas wie eine "moralische Verpflichtung" und wenn es - wie hier - um Gesundheit und (im Extremfall) um das Leben anderer geht, hat man gar nicht das Recht, so etwas "sehenden Auges" (und damit irgendwo zwischen "grob fahrlässig" und "vorsätzlich") in Kauf zu nehmen.
DAS war auch mein Einstieg in das Thema ... die Reaktion auf die Frage, ob der TÜV-Prüfer das überhaupt mitbekommen würde.
Wenn man ihm an dieser Stelle reinen Wein einschenkt und der Aufzug die Bedingungen für das
zwingende Vorhandensein einer wirksamen Zweiwege-Kommunikation erfüllt (entweder schon heute oder erst in ca. 29 Monaten), dann hege ich weiterhin die Hoffnung, daß der Prüfer bei dieser "Bastellösung" (warum ich sie so bezeichne, habe ich begründet) abwinkt und die Betriebserlaubnis entzieht.
Diese Hoffnung wird mir auch niemand nehmen ... heutzutage ist diese Bastellösung (solange die Zweiwege-Kommunikation bei diesem Aufzug noch nicht zwingend erforderlich ist) als "Zugabe" ja vielleicht noch akzeptabel, weil noch nicht obligatorisch. Ein Prüfer, der bei Kenntnis der tatsächlichen Funktion und der ihr innewohnenden Risiken diese Lösung für eine wirksame (und gesetzeskonforme) Zweiwege-Kommunikation hält, wäre in meinen Augen die Bankrott-Erklärung des TÜV.