[Info] Fritz!Box als GSM-Gateway für Sprachtelefonie über UMTS-Stick (u.a 736x, 7390, 7490)

Ich dachte eigentlich ich komme auch von draußen drauf (Portfreigaben; SSH ...). Geht aber leider nicht.
Die meistens Mobilfunknetze arbeiten mit privaten IPv4-Adressen hinter einem CGN. Von Aussen kommst Du nicht auf Deine FB.

Ich betreibe nämlich ein (notstromgepuffertes) Aufzug-Notruftelefon und GSm wäre ein tolles Backup wenn IP-Telefonie mal ausfällt.

Die meisten Aufzug-Notruftelefone, die vormals echtes ISDN nutzten, nutzen heutzutage GSM-Lösungen.
LG
 
Hallo,

Ich hab aber kein richtiges (integriertes) Aufzugtelefon. Bei uns hängt ein (normalerweise ausgeschaltetes) DECT-Telefon mit zusätzlichen Ersatzbatterien im Aufzug mit Bedienungsanleitung und Notrufnummern (Privathaus mit mehreren Wohnungen). Das ist über eine gepufferte FB 7590 angeschlossen und daher wäre eine Backup-GSM-Lösung super wenn das "normale" Netz ausfällt. Da es unvermietete Eigentumswohnungen sind, fallen wir trozdem unter diese bescheuerte EU-Verordnung (Aufzugnotruf).
Bisher war die vorhandene Lösung dem TÜV-Prüfer immer ausreichend und es gab nie Beanstandungen. Wenn ich ISDN gekündigt bekommen werde (irgendwann in naher Zukunft) wird er vermutlich ein GSM Backup fordern.

Gruß
Onki
 
danke für die Infos ! Dacht ich hab was falsch gemacht.
 
Das ist über eine gepufferte FB 7590 angeschlossen
Da böte sich ein permanent angeschlossener, telefoniefähiger Stick wahrlich an. Wenn der Outdoor-DSLAM keinen Strom hat (USV hatte ich dort noch nicht entdeckt beim Spicken), nutzt die Pufferung herzlich wenig.
LG
P.S.+OT: Ob sämtliche Prüfer den Notrufweg bei ISDN-Anlagen im Bestand stets weitgenug verfolgen und "internes ISDN hinter VOIP" von echtem/externen unterscheiden können?
 
Ich will mal hoffen, daß sie das machen ... wenn jemand einen "Privataufzug" hat, der nur mit Code-Karte oder Schlüssel zu benutzen ist, dann kann man jeden potentiellen "Fahrgast" ggf. darüber informieren, daß die Notruf-Situation in diesem Aufzug "etwas heikel" ist und er kann selbst entscheiden, ob er das damit verbundene Risiko eingehen will oder nicht.

Wenn so ein Aufzug aber öffentlich zugänglich ist (und auch Besucher in einem Haus, in dem es nur selbstgenutzte Eigentumswohnungen gibt, sind "Öffentlichkeit") und möglichst der Fahrkorb noch rundherum metallverkleidet ist (mithin als Faraday'scher Käfig wirkt und das eigene Mobiltelefon als Lösung in einer Notsituation damit ausscheidet), dann erwarte ich von seinem Betreiber auch, daß ich bei einem Notfall in diesem Aufzug eine funktionierende(!) Mlöglichkeit für einen Notruf vorfinde - dafür braucht es keine gesetzliche Regelung in der BetrSichV, sondern nur den gesunden Menschenverstand.

Die BetrSichV gilt dann allerdings (in meinen Augen zurecht) auch für alles, was in Anhang 2 als "Aufzugsanlage" definiert ist ... bis hin zum Paternoster, bei dem die Befreiung eingeschlossener Personen durch Dritte auch nur in Ausnahmefällen (bei sehr ungünstiger Position zwischen zwei Stockwerken bzw. wenn jemand im "Umlauf" festsitzt) notwendig sein wird (und da funktioniert das eigene Mobiltelefon dann in aller Regel auch noch).

Ich finde jedenfalls die Forderung nach einer funktionierenden Zweiwege-Kommunikation bis 31.12.2020 keinesfalls "bescheuert" ... wer das nicht sicherstellen kann und/oder will, der soll halt seinen Aufzug stilllegen. Spätestens dann, wenn man selbst mal in der Rolle eines solchermaßen Eingeschlossenen war, sieht man das vermutlich auch wieder anders - und ja, ich wohne praktisch seit 40 Jahren nur noch an Stellen, wo man einen Aufzug zu schätzen weiß.

Da bleibt es auch nicht aus, daß man selbst schon mal die eine oder andere Erfahrung mit "Steckenbleiben" gemacht hat, weil es eine Unterbrechung in der Stromversorgung gab oder weil ein Sicherheitskontakt an einer Tür defekt war (der schon beim Lehnen an die äußere Aufzugstür falsch signalisiert) und dann zur Sicherheit das ganze System gestoppt wird. Da ist es dann sehr beruhigend zu wissen, daß wenigstens "formal" ein Notruf vorhanden ist ... auch wenn der - gerade bei "flächigen Problemen" wie einem Stromausfall - noch lange keine Garantie dafür ist, daß man tatsächlich sofort jemanden erreicht.

Ob und wie schnell die Eingeschlossenen dann in Panik verfallen, hängt neben der Bauform (Größe) und der aktuellen Belegung sicherlich auch davon ab, ob man einen Kontakt zur Außenwelt herstellen kann oder nicht. Also sollte man sich mit "bescheuert" m.E. etwas zurückhalten und sich auch mal in die Situation der potentiell Gefährdeten versetzen - die Panikattacke einer eingeschlossenen Person ist auch für die anderen Eingeschlossenen kein Spaß und die (nachweisliche) Benachrichtigung über die Situation kann solche Attacken durchaus unterdrücken oder zumindest verzögern (bis Hilfe naht).
 
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Hallo,

jeder darf gerne seine Meinung haben aber was hat das mit dem eigentlichen Problem zu tun?
Unsere Lösung funktioniert, ist einfach und wird regelmäßig überprüft (weil sonst noch nie benötigt). Ich empfinde das als Schwachsinn weil es ein weiterer Stein in diesem vermeintlichen "Rundrum-Sorglospaket" ist, das niemandem was bringt, außer den Anbietern. Wir haben schon zu viel Mist von den Jungs jenseits des Atlantik übernommen.
Und Plan B ist und bleibt die Treppe :).

Also zurück zum Thema. Es geht nach wie vor darum, ob die GSM-Anbindung permanent ist, oder (wie bei der Internetverbindung auch) nur bei Ausfall des Hauptsystems einspringt.

Gruß
Onki
 
Also bei einer Fritzbox die auch Festnetz kann (7360v2, 7390 und 7590 habe ich gehabt) gibt es den Haken "Ersatzverbindung verwenden". Wenn das Festnetz abgeschaltet ist bewirkt dieser Haken dass die Box bei Ausfall eines VoIP-Providers den nächsten nimmt. Sind alle VoIP-Verbindungen ausgefallen (z.B. bei gestörtem DSL) nimmt sie zum Schluß auch eine eingerichtete GSM-Rufnummer als Backup.
 
Auch wenn man beim Thema "GSM-Telefonie mit der FRITZ!Box" bleibt: Irgendwo eine FRITZ!Box hinzustellen, daran ein DECT-Telefon anzumelden und das dann als sichere Telefonie-Lösung für einen Notfall verkaufen zu wollen, ignoriert schon mal vollkommen die Tatsache, daß so etwas (warum auch immer man das machen sollte) extrem leicht zu sabotieren ist (ein Zurücksetzen ist über jedes angeschlossene Telefon (außer IP-Clients) möglich und die Box in Werkseinstellungen stellt keine Telefonie über den Mobilfunk-Stick bereit) und es erhöht den eigenen Aufwand für dann unumgängliche, regelmäßige Prüfungen der Betriebsfähigkeit nur unnötig.

Eine Notruf-Einrichtung, welche in dem Falle, daß sie gebraucht wird, nicht funktioniert, ist auch keine ... vermutlich haben deshalb die meisten Aufzüge heute auch bloß ein Mikro und einen Lautsprecher verbaut, samt Notruf-Taste.

Denn irgendwelche Einrichtungen mit schnurgebundenem Hörer dürften - ohne regelmäßíge Zusatzprüfungen, daß hier kein Vandalismus (z.B. durch Abschneiden/Wegnahme des Hörers) die Funktion im Fall des Falles verhindert - nicht länger genügen, um dem Geiste (und auch dem Wortlaut) der BetrSichV (Anhang 1, Punkt 4.1, Satz 1):
Wer eine Aufzugsanlage nach Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 2 Buchstabe a betreibt, hat dafür zu sorgen, dass im Fahrkorb der Aufzugsanlage ein Zweiwege-Kommunikationssystem wirksam ist, über das ein Notdienst ständig erreicht werden kann.
zu entsprechen. Die Übergangsfrist läuft noch bis zum 01.01.2021 - wenn der Aufzug vor dem 01.07.1999 in Betrieb genommen wurde (§24 (2) BetrSichV). Das gilt aber nicht für die Dokumentation und den Notfallplan.

Da steht aber ansonsten nichts von "vorhanden" oder "vorgesehen", sondern "wirksam" und wer sich fragt, was "Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 2 Buchstabe a" wohl sein mag: Das ist nichts anderes als ein Verweis auf die EU-Richtlinie (2014/33/EU), die (in Kapitel 1 Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a) explizit als gültig für solche Aufzüge wie hier definiert wird:
(1) Diese Richtlinie gilt für Aufzüge, die Gebäude und Bauten dauerhaft bedienen und bestimmt sind

a) zur Personenbeförderung;
[...]
Wenn man schon für solche Fälle (warum eigentlich genau?) auf eine "Bastellösung" zurückgreifen will (es gibt schließlich professionelle Hersteller für solche Notrufanlagen und auch entsprechende Dienstleister zur Entgegennahme von Notrufen), dann sollte man sich auch mit ihren "Feinheiten" genau vertraut machen und wer eine FRITZ!Box als geeignet für eine (unbeaufsichtigte) Notruf-Anlage an einer Stelle mit Publikumsverkehr ansieht, der sollte noch einmal genauer nachdenken.

Wer die Risiken der laienhaften Lösung nur für sich selbst eingehen will, soll das meinetwegen auch noch tun - es auch für andere zu tun, zeugt für mich von ziemlichem Leichtsinn. Mancher wird auch erst aus dem eingetretenen Schaden klug, den man mit etwas mehr Überlegung vielleicht schon von vorneherein vermeiden kann.
 
Hallo,

Ui - da hat aber jemand ein Gesetzbuch gefrühstückt.

Wir fahren mit unserer Lösung seit Jahren perfekt (weil sie bisher nicht brauchten und sie trotz "Bastellösung" perfekt funktioniert.
Und wenn ist das unser Problem (das Risiko gehe ich gerne ein).

Danke für den Hinweis mit der Fallback Lösung. Ist wegen ISDN aktuell noch nicht notwendig, sollte aber IP-Telefonie kommen, werde ich das so realisieren.
Und solange der TÜV-Mensch diese Lösung gut findet ist unsere WEG mit der Lösung auch hochzufrieden.
Und wer keine 3 Zeilen Anleitung lesen kann, sollte tunlichst die Treppe nutzen.

Ich sehe es nicht ein mich hier vor irgendwelchen Bedenkenträgern rechtfertigen zu müssern.

Gruß
Onki
 
Ich verlange gar nicht, daß Du Dich rechtfertigst und ich habe Dich auch nicht persönlich angegriffen (ganz im Gegensatz zu Dir oder wie soll man:
da hat aber jemand ein Gesetzbuch gefrühstückt.
verstehen?) ... wenn Du trotz allem die Notwendigkeit für irgendwelche zusätzlichen "Erklärungen" "innerlich verspüren" solltest, ist es vielleicht mit dem Gewissen ja doch noch nicht zu spät.

Ich habe nämlich lediglich die gesetzlichen Regelungen (bei denen sich andere etwas gedacht haben, auch wenn das Dir und der WEG nicht passen mag - Deine vorhergehende Charakterisierung dieser RL als "bescheuert" läßt da ja kaum Zweifel zu und im Gegensatz zur Krümmung von Bananen oder Gurken (wo man vielleicht noch derselben Meinung sein mag) geht es hier um Notsituationen und im Extremfall um Menschenleben) zitiert ... und solche Regeln gelten eben nicht immer nur für die anderen, sondern auch für einen selbst.

Es interessiert in diesem Falle auch niemanden wirklich, ob Du oder die WEG mit der Lösung zufrieden (b)ist (zumindest nicht über den 31.12.2020 hinaus) ... weder Du noch die anderen Eigentümer sind nämlich berechtigt, für Dritte ein Risiko einzugehen oder darzustellen und wenn man eine vernünftige Lösung nicht tragen will (die Frage, warum man keine "Nicht-Bastellösung" verwendet (mit Bedienpanel im Fahrkorb und passenden Gerätschaften meinetwegen auf dessen Dach), hast Du ja offenbar auch geflissentlich überlesen oder war das der Auslöser Deiner Vermutung, ich wollte eine "Rechtfertigung" von Dir?), stellt man keinen öffentlich zugänglichen Personenaufzug zur Verfügung.

Auf die verbleibende Alternative mit der Benutzung der Treppe (dann selbstverständlich auch für die Bewohner) hast Du ja bereits selbst hingewiesen und die Aufforderung, vor der Benutzung eines (offenbar ja auch dem Besucher zugänglichen) Personenaufzugs erst mal "3 Zeilen Anleitung" zu lesen, zeugt für mich durchaus von Ignoranz (DAS darfst Du dann jetzt gerne auch als persönlichen Anwurf interpretieren) ... und zwar nicht nur gegenüber der Mathematik und der Kunst zu zählen oder verständlich zu formulieren und zu formatieren, sondern auch gegenüber der Gesundheit und dem Leben anderer.

Um die "abstrakte" Beschreibung aus #3682 tatsächlich in 3 Zeilen einer ausführlichen Anleitung umzusetzen, müßten diese schon eine erhebliche Länge aufweisen - oder meintest Du die vor der Aufzugstür hängende Warnung, daß im Havariefall für das Benachrichtigen von Kräften zur Befreiung von Eingeschlossenen erst einmal "Vorbereitungshandlungen" zu treffen sind (das geht schon beim Einlegen von Batterien in das Telefon los), die auch noch in den Amtsprachen der EU dort angeschlagen ist und deren Inhalt in einer dieser Sprachen in 3 Zeilen paßt?

Spätestens zum 01.01.2021 geht das dann glücklicherweise ohnehin nicht mehr so einfach, wie man es sich hier offenbar macht (rein als Schlußfolgerung aus Deiner eigenen Schilderung) ... und die Frage,ob der TÜV-Prüfer künftig dann tatsächlich zufrieden wäre (oder das "gut findet"), wenn er die gesamte technische Konstruktion dahinter kennt und auch ihre Wirkungsweise und ihre Risiken versteht (ein Aufzugsbauer ist i.d.R. kein Spezialist für Telefonanlagen oder gar SOHO-AIOs mit Telefonie-Funktionen), würde auch dieser (hoffentlich) eher mit "nein" beantworten.

Manchmal kann man gar nicht sprachlos genug sein, wie wenig sich einige um ihre Verpflichtungen und das Wohl und Wehe anderer scheren ... auch wenn die Eltern eines Kleinkinds die Erziehungsberechtigung und alle Vorsorgevollmachten für das Kind haben und in seinem Namen bereit wären, das Risiko einzugehen, würde wohl jeder vernünftige Mensch aufschreien, wenn sie das Kind im Hunde-Container im Frachtraum eines Flugzeugs befördern wollten, um die Kosten für einen zusätzlichen Sitzplatz zu sparen.

Was will ich mit diesem - zugegebenermaßen eher absurden - Vergleich sagen?

Ein Kinderspringseil hält auch einiges an Zugkräften aus ... trotzdem würde wohl kein Industriekletterer das für die eigene Sicherung verwenden, weil am Ende sein eigenes Leben daran hängt.

Egal, welches Risiko (eben auch für andere) man selbst einzugehen bereit ist, es gibt auch so etwas wie eine "moralische Verpflichtung" und wenn es - wie hier - um Gesundheit und (im Extremfall) um das Leben anderer geht, hat man gar nicht das Recht, so etwas "sehenden Auges" (und damit irgendwo zwischen "grob fahrlässig" und "vorsätzlich") in Kauf zu nehmen.

DAS war auch mein Einstieg in das Thema ... die Reaktion auf die Frage, ob der TÜV-Prüfer das überhaupt mitbekommen würde.

Wenn man ihm an dieser Stelle reinen Wein einschenkt und der Aufzug die Bedingungen für das zwingende Vorhandensein einer wirksamen Zweiwege-Kommunikation erfüllt (entweder schon heute oder erst in ca. 29 Monaten), dann hege ich weiterhin die Hoffnung, daß der Prüfer bei dieser "Bastellösung" (warum ich sie so bezeichne, habe ich begründet) abwinkt und die Betriebserlaubnis entzieht.

Diese Hoffnung wird mir auch niemand nehmen ... heutzutage ist diese Bastellösung (solange die Zweiwege-Kommunikation bei diesem Aufzug noch nicht zwingend erforderlich ist) als "Zugabe" ja vielleicht noch akzeptabel, weil noch nicht obligatorisch. Ein Prüfer, der bei Kenntnis der tatsächlichen Funktion und der ihr innewohnenden Risiken diese Lösung für eine wirksame (und gesetzeskonforme) Zweiwege-Kommunikation hält, wäre in meinen Augen die Bankrott-Erklärung des TÜV.
 
Gibt es noch eine Notbeleuchtung zum Lesen der Anleitung oder war es immer hell und man benötigte sie deshalb nicht?
 
OS7.0 und das Ende der alten UMTS-Sticks?
Mit etwas Sorge lese ich hier z.B. und in div. Labor-FWs vom Wegfall des hier besprochenen Handlings. Da ich keine FB mit finalem OS7.0 besitze, wollte ich mal zwischenfragen diesbzgl.
Persönlich wäre es NO-GO für die 7.0@FB7490.
LG
 
In heutigen Zeiten mit Allnet-Flats braucht man doch diese mal als "Ersatz-Lösung" entstandene Konstruktion nicht mehr.
Und außerdem gibt es eine 6890.
Die 7490 scheint mir im Übrigen eh an der Hardwareleistungsgrenze angekommen zu sein. Deshalb hat sie meines Erachtens nach auch noch immer nicht die finale 7.0 erhalten.

BTW: ich mußte es auch mal ausprobieren - meine 7580 mit 7.0 in Verbindung mit meinem Huawei E3372 tut es.
 
meine 7580 mit 7.0 in Verbindung mit meinem Huawei E3372 tut es
Erstens müsstest Du hinzufügen, ob der E3372 mit einer HiLink-Firmware betrieben wird oder Non-HiLink. Als NDIS-Device via Tethering ist dies wohl nicht meine Frage. Eine Voicefähige FW gab es für den E3372-s bzw. -h imho nicht.

Ob Du dies als ausschliessliche "Ersatz-Lösung" ansiehst, mag in meinen und andererleutz Augen konträr betrachtet werden. Neben der GSM-Telefonie kann ambivalent eben auch eine respektable Internetverbindung (HSDPA+/UMTS) aufgebaut werden an Stellen auf der Welt, wo LTE/xDSL/FTTH Mangelware ist.
Bei ferngewarteten FBs, die ausschliesslich einen Stick fürs I-Net nutzen, wäre dies tödlich, sofern auch noch Autoupdate in den FBs eingeschaltet ist.
LG
 
Zuletzt bearbeitet:
AVM [email protected] mit K3765HV läuft völlig unauffällig, sowohl GSM-Voice als auch Daten.
 
Bei ferngewarteten FBs, die ausschliesslich einen Stick fürs I-Net nutzen, wäre dies tödlich, sofern auch noch Autoupdate in den FBs eingeschaltet ist.
LG
nunja so theatralisch muss es jetzt auch nicht sein, denn die Box würde weiter laufen.
lediglich die Fernwartung wäre nicht mehr zugänglich.
 
TX @erik für den Hinweis #3696
Ich war nur irritiert, dass @Wotan-Box seine FB7580 lt. Signatur noch nicht auf OS7.0 geupdated hat u.U. gerade aus diesem Grund, dass dabei sein E1750 nicht mehr als GSM-Gateway funktionierte.

nunja so theatralisch muss es jetzt auch nicht sein, denn die Box würde weiter laufen

Naja :( Ohne eingebundenes UMTS-Modem kein Internet. Ohne Internet kein VPN etc. Sicherlich funktioniert die FB auch ohne I-Net-Verbindung, nur ohne VOIP/Telefonie und Zugriff auf Smarthome und Co. ist das imo nicht wirklich lustig.
LG
 
Ahoi,
ich bin etwas verzweifelt, einen Stick zu kaufen, welcher voice beherrscht.
Auf Seite 1 stehen meist nur Modelle die es nicht mehr zu zu erwerben gibt
oder Vodafone gebranded/locked sind.

Ich habe dann über ebay z.B. einen vermeintlich freien E173 bestellt, welcher prompt ein Vodafone branding hatte ohne voice funktionalität oder Möglichkeit des downgradens.

Deshalb:
Gibt es aktuell einen Stick neu zu erwerben, der Voice beherrscht?
Am liebsten mit LTE.

Getestet bisher:
4G P14 (mit FW Update aber Gesprächspartner teils unangenehm übersteuert)
Edit: Nach nochmaligem Flash des P14 ist die Sprachqualität nun absollut OK!

4G W21v (mit FW Update aber Gesprächspartner teils unangenehm übersteuert)
Huawei E173 (vodafone brand, no voice)

Benutzt wird eine 7490 und eine SIM Karte des O2 Netztes über Drillisch.

VGR
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich würde es erstmal mit dem E173 versuchen. Sofern kein SIM-Lock vorhanden, könnte ein Debranden und/oder einfach das voice-feature=enablen zielführend sein. Dies ist vielfach beschrieben im Netz.(auch die kostenlosen Methoden ;) )
LG
 
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Reaktionen: Randel Burton
FW Downgrade von einer 24er Vodafone ging leider nicht.
Den E173 finde ich aber auch nirgends neu.
Aber du kannst den schon empfehlen, auch was die Sprachquali angeht?


Ich würde es erstmal mit dem E173 versuchen. Sofern kein SIM-Lock vorhanden, könnte ein Debranden und/oder einfach das voice-feature=enablen zielführend sein. Dies ist vielfach beschrieben im Netz.(auch die kostenlosen Methoden ;) )
LG
 

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