In welcher Form soll das denn stattfinden, dass man da bspw. im Rahmen von Freetz was machen könnte? Es handelt sich dabei offensichtlich um einen ClosedSource Bestandteil (Binaries) von FRITZ!OS und ich wüsste da auch nicht wie man da (legal) was machen könnte damit das mit Freetz verwendbar wäre. Offensichtlich glauben immer noch einige, das FRITZ!OS ausschließlich aus OpenSource besteht aber das ist nicht der Fall.Aber zu verbreiten, was man ändern muss, damit DVB-C läuft, da kann einem wohl niemand nen Strick raus drehen.
Du meinst also, dass AVM beliebig OpenSource und ClosedSource Teile mixen darf (so wie sie es schon immer tun), aber ein Dritter dürfe das nicht? Kann ich nicht nachvollziehen.Freetz/Freetz-NG lässt die Binaries von AVM in FRITZ!OS (also die binären ClosedSource-Bestandteile) normalerweise unangetastet weil es (imo) sonst nicht legal wäre.
Natürlich darf das auch ein anderer/dritter (tun ja auch einige andere Software-Hersteller), wenn diese proprietären Bestandteile ebenfalls von diesem dritten stammen bzw. er die Rechte/Lizenz dazu besitzt. Wobei "beliebig" ist das (je nach Lizenz) natürlich nicht möglich aber "beliebig" wurde das auch nicht gemixt. Das Gesamtpaket könnte dann zwar ggf. auch wieder (wegen der OpenSource-Bestandteile) bestimmter Regeln bei der Veröffentlichung unterliegen (je nachdem welche OpenSource-Lizenz verwendet wird) aber d.h. nicht, dass man sich dann auch an den (nicht beliebig gemischten) proprietären Bestandteilen "vergreifen" kann. Und Freetz vergreift sich imo auch nicht an den proprietären (binären/kompilierten) Bestandteilen von FRITZ!OS.Du meinst also, dass AVM beliebig OpenSource und ClosedSource Teile mixen darf (so wie sie es schon immer tun), aber ein Dritter dürfe das nicht?
Das ist jetzt wohl Spekulation deinerseits. Die binäre (kompilierte) Form der ClosedSource-Software muss nicht über irgendwelche Kanäle bezogen werden, sie ist ja bereits im Firmware-Image enthalten. Änderungen daran verletzen jedoch das Urheberrecht.Das Problem hier liegt wohl eher darin, …
Solange @Flole nicht deutlicher wird als in #118, bleibt einem ja nichts anderes übrig.Das ist jetzt wohl Spekulation deinerseits
Sehe ich komplett anders und viel unproblematischer. Binaries von anderen Boxen, decompilieren, funktionen errraten, binaries patchen.. bitte mal ein beispiel wo ein solches vorgehen zu problemen geführt hat, sofern damit kein Handel/Geschäft/Gewinn erzielt wird.Fazit: Es hilft nichts, man muss sich mit AVM arrangieren wenn man es repariert haben will.
In Russland wäre das erlaubtAber vielleicht könntest du einmal kurz darauf verweisen wo dir das Recht die Software zu dekompilieren und zu verändern und diese Änderungen zu verbreiten (zu nicht-kommerziellen Zwecken) eingeräumt wird, würde mich mal interessieren in welchem Land sowas scheinbar uneingeschränkt zulässig ist und wie das entsprechende Gesetz dazu aussieht (und vielleicht gibt es ja sogar eine Gesetzesbegründung dazu, die würde ich mir dann auch mal anschauen denn das finde ich besonders spannend wie das ganze begründet wird).
Da irrst du dich: In Russland ist es zwar erlaubt Software zu dekompilieren wenn dies für die Nutzung erforderlich ist, nicht jedoch die Software zu verändern oder ähnliches und dann weiterzuverbreiten, und auch nicht die Informationen die man durch die Dekompilierung gewinnt zu verbreiten (denn das wäre dann für die Nutzung ja nicht mehr erforderlich).In Russland wäre das erlaubt
Richtig, das erlaubt Reverse Engineering zur Fehlerkorrektur. Damit ist das was ich getan habe scheinbar legal. Eine Veröffentlichung jedoch wird dort nicht erwähnt, das wäre auch wenn man sich die zugrundeliegende Richtlinie anschaut nicht herleitbar. Nur weil man etwas ändern darf heißt das ja nicht automatisch, dass man diese Änderung auch verbreiten darf.EuGH: Recht auf Reverse Engineering zur Fehlerkorrektur
Der rechtmäßige Käufer eines Computerprogramms darf dieses ganz oder teilweise dekompilieren, um Funktionsfehler zu beheben, hat der Gerichtshof entschieden.www.heise.de
In fertiger, compilierter Form sehr wahrscheintlich nicht. Aber als Anleitung, wie jeder seinen Bug selbst reparieren kann, dann doch wieder. Ich hätte jedenfalls keine Bedenken, eine solche Anleitung unter meinem Klarnamen zu veröffentlichen, sollte ich eine solche jemals in die Finger bekommen.Nur weil man etwas ändern darf heißt das ja nicht automatisch, dass man diese Änderung auch verbreiten darf.
Würde ich wohl nicht so locker sehen:Ich hätte jedenfalls keine Bedenken, eine solche Anleitung unter meinem Klarnamen zu veröffentlichen, …
"nur in dem für die Berichtigung erforderlichen Ausmaß und gegebenenfalls unter Einhaltung der mit dem Inhaber des Urheberrechts an diesem Programm vertraglich festgelegten Bedingungen vornehmen"
Imo ja denn es geht hier um die (Labor)-Firmware der 6591 bzw. in den letzten Beiträgen auch um die DVB-C Funktion die darin enthalten ist.Stimmt der Thread-Titel noch ?
Ich habe schon ein paar Rechtsstreite hinter mir, von "genießen" kann da keine Rede sein…Ich würde es geradezu genießen,