Fritz!Box 6490 recovern

U.U. sind sie zum Bitcoin-Mining geeignet, weshalb Vodafone so scharf darauf ist?
LG
 
Um auch das noch einmal festzuhalten ... während ich mich noch mit Deinem Vorschlag sichtbar beschäftigt habe und diesen mit Begründung meinerseits ablehnte,
Eine scheinheilige Begründung ist nicht besser als keine. Ich brauche nichts mehr zu belegen, denn nicht nur AGB und Fehlermeldung sind doch recht eindeutige Indizien für die Position von VFKD, auch ist mir kein einziger Fall bekannt, wo irgendjemand hier oder in einem anderen Diskussionsforum von einem von VFKD bestätigen Eigentumsübergang eines Leihrouters an ihn berichtet hätte.

Ich habe also zwei harte Fakten auf meiner Seite, sowie die Praxis - und Du nur theoretische Überlegungen. Wenn hier einer nachlegen muss, dann eindeutig Du, denn Du hast nichts reales vorzuweisen. Und dass Du nicht bereit bist, Dir problemlos mögliche Schritte zu unternehmen, um endlich mal einen realen Gegenbeweis zu erbringen, ist doch ein recht eindeutiges Indiz, dass Du selbst von Deiner Position nicht mehr überzeugt bist. Aber leider nicht das Ego hast, was es zulassen würde, das einzugestehen, oder zumindest Dich nicht weiter zu dem Thema zu äußern. Sieht man ja auch daran, dass Du immer wieder ältere Diskussionen, in denen Du auch nicht überzeugen konntest, chronologisch aufführst. Da hinterlässt wohl jede erfolglose Diskussion eine "Narbe" - was ich übrigens bedaure, denn meine Absicht ist sicher nicht, Diskussionspartnern hier nachhaltig zu schaden. Für mich versuche ich das "sportlich" zu sehen (was mir zugegebenermaßen auch nicht immer gelingt) - manchmal gewinnt man, manchmal verliert man, manchmal gibt es ein Unentschieden. Neues Spiel, neues Glück. Diese Sichtweise würde ich grundsätzlich jedem empfehlen.
 
@robert_s und @PeterPawn Habe ich es richtig verstanden, dass VF/KD seine Eigentums-6490FBs gerne zurückhaben möchte und dem ehrlichen Finder/Erwerber die einkassierten 160€ zurückerstattet? (Abzgl. ggfs. kleiner Aufwandsentschädigung?) Bei üblichen Marktpreisen im unteren Segment von 30 bis 50€ wäre dies sehr lukrativ. Vodafone wäre über die Massen glücklich, endlich ihr Eigentum zurückzuhaben, um es nach einem Refurbish Neukunden weitergeben zu können?
LG
Nur dass man kaum ein "ehrlicher Erwerber" sein kann, wenn man eine 6490 in der Absicht erwirbt, sie dem rechtmäßigen Eigentümer gegen ein Entgelt zurückzugeben. Da könnte vielleicht sogar @PeterPawn zustimmen (die Hoffnung stirbt zuletzt;))...

Und es hat noch keiner eine "saubere" Erklärung dafür gefunden, wieso diese Geräte zu "üblichen Marktpreisen im unteren Segment von 30 bis 50€" angeboten werden, wenn jemand 160€ dafür bezahlen muss, dass er sie nicht an VFKD zurückgibt. Eine Erklärung könnte sein, dass sich der Kunde zum Verkaufszeitpunkt nicht bewusst war, dass die Box nicht sein Eigentum ist - eine andere, dass der Verkäufer selbst nicht der rechtmäßige Besitzer ist. Für mich ist in keinem dieser beiden Fälle ein "sauberer Erwerb" möglich: Entweder übervorteilt man einen ahnungslosen Zeitgenossen, oder man macht Geschäfte mit einem Kriminellen. (Hier wird @PeterPawn wieder vehement widersprechen, auch wenn er keine andere Erklärung liefern kann, wie es zu einem Verkauf unter den 160€ kommen kann).
 
Nur dass man kaum ein "ehrlicher Erwerber" sein kann, wenn man eine 6490 in der Absicht erwirbt, sie dem rechtmäßigen Eigentümer gegen ein Entgelt zurückzugeben. Da könnte vielleicht sogar @PeterPawn zustimmen (die Hoffnung stirbt zuletzt;))...

Da stellt sich mir spontan die Frage, ob jedwede Inkasso-Unternehmen, die "Forderungen" aufkaufen und selbst verwerten "ehrlicher" sein sollen als ich?

...Eine Erklärung könnte sein, dass sich der Kunde zum Verkaufszeitpunkt nicht bewusst war, dass die Box nicht sein Eigentum ist
Da bin ich ganz bei Dir, da ich dies so selbst schon als Schnäppchen-Käufer erfahren durfte! SORRY, wer voll geschäftsfähig einen Vertrag abschliesst, des Lesens mächtig und nicht behindert und fähig ist eine Kleinanzeige zu plazieren? Da sehe ich eher die Binsenweisheit ... Unwissenheit schützt vor Strafe nicht ... wertungsfrei als gerechfertigt!

...- eine andere, dass der Verkäufer selbst nicht der rechtmäßige Besitzer ist...

Dies ständig als "Käufer" (bei einem Einzelangebot=1Stück) zu hinterfragen, ist wohl auch sehr realitätsfremd? Gebrandete und gebrauchte Mobilfunktelefone z.B. wechseln eigentlich ständig den Besitzer, ohne dass dabei ein Verkäufer seine Zahlungen an den Eigentümer - hier der Provider- stets offenlegt?
LG
 
Ich brauche nichts mehr zu belegen, denn nicht nur AGB und Fehlermeldung sind doch recht eindeutige Indizien für die Position von VFKD, auch ist mir kein einziger Fall bekannt, wo irgendjemand hier oder in einem anderen Diskussionsforum von einem von VFKD bestätigen Eigentumsübergang eines Leihrouters an ihn berichtet hätte.
Wieviele Fälle sind Dir denn bekannt, wo Vodafone das (vermeintliche) Eigentum von einem anderen Kunden zurückgefordert hätte, nachdem dieser versucht hatte, eine solche Box zu aktivieren?

(kürzer kann man die Frage auch kaum noch stellen)

Auch hier finde ich wieder in Deinen zusätzlichen Zeilen keinerlei Beleg dafür, daß Du Dich mit einer Änderung der Rechtslage bei Forderung der 160 EUR durch den KNB überhaupt auseinandersetzen willst. Das Bürgerliche Gesetzbuch und die Paragraphen 932 und 936 in diesem Text wirst Du auch durch reines Ignorieren nicht dazu bewegen können, aus diesem Gesetz einfach wieder zu verschwinden - das betrifft dann wieder die Rechtslage für einen Käufer so einer Box.

Ich weiß zwar nicht genau, wo Du bei Deiner Argumentation jetzt "zwei harte Fakten" siehst ... aber ich kann Dich ja auch nicht wirklich zwingen, den Kopf aus dem Sand zu ziehen. Das, was Du als "problemlose Schritte" beschreibst, die ich meinerseits gehen könnte, dürfte für jeden halbwegs klar denkenden Menschen ein wesentlich höherer Aufwand sein (noch dazu ohne Garantie auf einen Ausgang, der irgendwie ein belastbares Ergebnis erbringt), als mein Vorschlag an Dich, einfach ein kurzes Schreiben an VF/KD aufzusetzen (das geht sogar über das Kontaktformular im Kundencenter) und Dir die von Dir unterstellte Position (auch wieder genau für den beschriebenen Fall, denn daß es bei anderen Rahmenbedingungen eine andere Rechtslage ist, habe ich inzwischen auch mehr als einmal betont) einfach mal bestätigen zu lassen.

Aber das brauchst Du ja nach Deiner Lesart gar nicht erst, weil Du hast ja diesen einen Satz aus den AGB und einen Bericht aus dritter Hand, wo jemand in Englisch davon berichtet, daß ihm der KNB die Aktivierung einer (da auch nicht näher beschriebenen) 6490 mit dem Hinweis verweigert hätte, diese Box wäre Eigentum von Vodafone. Du weißt zwar gar nichts über den Werdegang dieses Gerätes und ob dessen Vorbesitzer die 160 EUR gezahlt hat oder nicht, aber Du weißt ganz sicher, daß diese Position von Vodafone für jede 6490 gilt, die sich mal in ihrem Eigentum befand. Glückwunsch ... Deine Glaskugel ist offensichtlich von hoher Qualität. Aber ich werde den Verdacht nicht los, daß sie etwas zu sehr auf "Vodafone" fixiert ist, da auch nur das liest, was Du Deinerseits erwartest und allgemeine Gesetze ohnehin irgendwo in den Randbereichen nur noch sehr verzerrt lesbar sind.

PS: Ich hoffe, Du siehst es mir nach, wenn ich Deinem Abgleiten ins Persönliche in dieser Diskussion nicht folge - das ist mir dann tatsächlich zu viel.
 
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@Micha0815:
Der Eigentümer muß Dir nicht mehr ersetzen, als Du selbst aufwenden mußtest. Es ist also kein Reibach damit zu machen ... aber wenn der Eigentümer auf Herausgabe besteht (§ 985 ff. BGB), dann hat er die vom (redlichen) Besitzer erbrachten Aufwendungen (im BGB "Verwendungen") zu ersetzen, das dürfte hier in erster Linie der an den Verkäufer gezahlte Preis sein.

Aber das ist ohnehin alles graue Theorie, denn am § 932 BGB führt hier ohnehin kein Weg vorbei oder wenn doch, dann nur in sehr seltenen Ausnahmefällen. In dem anderen Thread habe ich hier etwas ausführlicher dazu etwas geschrieben.

Ich würde jetzt also auch nicht hingehen und prophylaktisch alte KNB-Boxen aufkaufen ... fordert die nämlich Vodafone gar nicht zurück (selbst wenn sie tatsächlich weiterhin Eigentümer wären), kannst Du Dir auch den Verwendungsersatz abschminken - außerdem würdest Du eben ohnehin keinen Gewinn dabei erzielen ... das würde dann (mit Gewinnerzielungsabsicht) tatsächlich wieder in Richtung § 259 StGB gehen, wenn Du beim Ankauf bereits davon ausgehst, daß die Sache eigentlich gar nicht im Eigentum des Besitzers ist.
 
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Ein interessanter Aspekt der Eigentumsfrage: Wenn sich dieses Gerichtsurteil auf die Providerboxen übertragen lässt:
https://www.heise.de/mac-and-i/meldung/iPhone-gefunden-Kein-Anspruch-auf-Freischaltung-3848494.html
Der Kläger sei nach Ablauf der sechsmonatigen Frist nun zwar der Eigentümer, habe das iPhone aber im bestehenden Zustand erworben. “Ein freigeschaltetes iPhone war zu keinem Zeitpunkt Fundgegenstand”, vermerkte die zuständige Richterin in ihrem Urteil.

dann hätte man, selbst wenn einem der bisherige Eigentümer den Eigentumsübergang bestätigt, dennoch keinen Anspruch darauf, dass das Gerät dann bei diesem (oder überhaupt irgendeinem) Kabelanbieter auch genutzt werden kann, a la "Ein mit einem beliebigen Kundenvertrag nutzbares Kabelmodem war zu keinem Zeitpunkt Gegenstand des (Leih|Kauf)vertrags".
 
Das hat dann - wie ich bereits mehrfach weiter vorne betonte - aber max. Einfluß auf die Benutzbarkeit des Gerätes beim KNB (wobei auch hier die Analogie ja eher schwach entwickelt ist und auch der Artikel bei heise.de zog vorhin am seinem Ende noch in Zweifel, ob die Richterin mit der Argumentation "Datenschutz" das Thema überhaupt verstanden hatte, denn beim Entsperren würden ja auch die bisher installierten Daten komplett gelöscht) und nicht auf die Frage, in wessen Eigentum sich das Gerät befindet.

Spätestens für einen anderen KNB besteht (anders als bei diesem iPhone, welches eben auch von seinem Vorbesitzer speziell und wirksam(!) gegen fremde Benutzung gesichert wurde - dieser Schutz ist ja nicht automatisch aktiv bei einem iPhone - und dessen Entsperren nun die aktive Mitwirkung von Apple erfordern würde) gar keine sinnvolle Möglichkeit mehr, ein schnittstellenkonformes Gerät von einem anderen KNB entsprechend als "Provider-Box" zu identifizieren - das stand zwar ganz am Beginn der "Routerfreiheit" noch "zur Disposition", als die tatsächlichen Unterschiede zwischen Provider- und Retail-Modell noch nicht geklärt waren, aber an dieser Stelle sollte inzwischen weitgehend Konsens bestehen, daß die Retail-Modelle und eine Box mit Retail-Firmware und neuem Zertifikat sich nicht in einer Art und Weise unterscheiden, die ein Provider "bemerken" könnte.

Außerdem ist hier die Situation ohnehin noch eine andere ... wenn der Finder das iPhone tatsächlich entsperrt kriegt (er kann ja mal bei der NSA oder den FinFisher-Produzenten nachfragen) und da eine gültige SIM-Karte einsetzt, wird ihm der Mobilfunk-Provider wohl auch kaum das Registrieren des Gerätes in seinem Netz verweigern.

Wenn der vorhergehende Eigentümer einer 6490 (eben der KNB) einen ebenso wirksamen Schutz gegen eine anderweitige Benutzung etabliert hätte, wie es bei einer solchen iPhone-Sperre der Fall ist, würde auch kein anderer Kunde etwas mit einer solchen 6490 anfangen können ... dann würden die aber ohnehin nicht sinnvoll weiterveräußert werden können (vielleicht noch als Ersatzteilspender, also rein als "Hardware"). Wer würde schon ein iPhone kaufen, wenn dieses eine aktivierte Diebstahlsperre hat? Es hielte also auch niemand den KNB davon ab, einen solchen Schutz zu installieren ... wenn er es denn könnte. Einen solchen gibt es aber - soweit es "öffentlich" bekannt ist - gerade nicht.
 
Wenn der vorhergehende Eigentümer einer 6490 (eben der KNB) einen ebenso wirksamen Schutz gegen eine anderweitige Benutzung etabliert hätte, wie es bei einer solchen iPhone-Sperre der Fall ist, würde auch kein anderer Kunde etwas mit einer solchen 6490 anfangen können ... dann würden die aber ohnehin nicht sinnvoll weiterveräußert werden können (vielleicht noch als Ersatzteilspender, also rein als "Hardware").
Na, mit so einer 24-Kanal-Tuner Box lässt sich mit entsprechenden Programmierkünsten schon noch was anfangen. Ich würde ja gerne mal einen "vollständigen" DOCSIS-Analyzer basteln, dem "nichts entgeht". Eine andere Anwendung wäre ein Streaming-Server a la "tvheadend", mit nahezu "unbegrenzter" Kapazität...

Es hielte also auch niemand den KNB davon ab, einen solchen Schutz zu installieren ... wenn er es denn könnte. Einen solchen gibt es aber - soweit es "öffentlich" bekannt ist - gerade nicht.
Wäre aber sicherlich machbar. Ein KNB könnte prinzipiell parallel eine zweite PKI mit einem eigenen Root-Zertifikat betreiben und seinen OEMs damit ein Herstellerzertifikat ausstellen. Dann könnten sich die Geräte wirklich nur an den CMTS dieses KNB anmelden, weil sie für alle anderen keine gültigen Zertifikate hätten.
 
Vor einiger Zeit habe ich eine gebrauchte Fritz!Box 6490 erworben, die ich bei meinem neuen Anbieter Unitymedia einsetzen wollte. Beim Versuch die Box zu debranden habe ich sie aber wohl zerschossen. Resultat meiner vergeblichen Bemühungen ist, dass ich die Oberfläche der Box nicht mehr erreichen kann. Ein Recoverytool für fie 6490 gibt es auch nicht. Die Box ist weder unter fritz.box, noch unter den bekannten IP-Adressen (auch Notfall-IP) erreichbar.

Kann ich jetzt noch irgendetwas tun um die Box wiederzubeleben oder war's das jetzt?
 
Vor einiger Zeit habe ich eine gebrauchte Fritz!Box 6490 erworben, die ich bei meinem neuen Anbieter Unitymedia einsetzen wollte. Beim Versuch die Box zu debranden habe ich sie aber wohl zerschossen. Resultat meiner vergeblichen Bemühungen ist, dass ich die Oberfläche der Box nicht mehr erreichen kann. Ein Recoverytool für fie 6490 gibt es auch nicht. Die Box ist weder unter fritz.box, noch unter den bekannten IP-Adressen (auch Notfall-IP) erreichbar.

Kann ich jetzt noch irgendetwas tun um die Box wiederzubeleben oder war's das jetzt?
 
Ich habe aktuell das Selbe Problem und auch ein Zurücksetzten auf kgd bringt keine Abhilfe.
Die FB6490cable hatte ein Kabel-Deutschlandbranding mit Fritz OS7.01.
Das Branding gelöscht, mein "privater" Kabelanbieter hat auch die MAC Adresse das integrierten Kabelmodems im System eingetragen und freigeschaltet. Nach einem Reboot der FB kam ich aber weder mit dem Browser auf die Benutzeroberfläche noch konnte ich die Box anpingen. Hab gedacht das liegt an der durch das Branding löschen fehlenden Firmware. Abends vo dem zu Bett gehen (in der Nacht brauche ich ja kein I-Net) an mein Kabel angeschlossen damit die FB die Firmware laden kann. Hat sie aber nicht. War am morgen noch genauso, die Power/Cable LED blinkt etwa 1 Minute, dann gehen alleLED's mal kurz an (wie beim am Strom anstecken), dann blinkt die Power/Cable LED wieder. Das wiederholt sich immerzu.

Branding folgendermaßen gelöscht:
mit ftp 192.168.178.1 adam2/adam2 eingelogged und folgende Kommandos abgesetzt
- debug bin
- quote SETENV firmware_version avm (meine alte 6360 hat auch avm)
- bye
FritzBox (20002691) kurz stromlos gemacht.

Zurück das selbe nur an Stelle avm kgd eingetragen.

ich komme mit nichts mehr über dem Browser an die Benutzeroberfläche!

Danke Gerd
 
Endlich mal wieder jemand, der dieses Kommando verwendet ... ich hatte schon Befürchtungen, daß sich Vernunft, sachgemäßer Umgang und "Nachschlagen" (was man da eigentlich macht) inzwischen durchgesetzt hätten - das würde manchen herzhaften Lachanfall einfach abwürgen bzw. gar nicht erst entstehen lassen und was wäre das dann für eine traurige Welt.

Kleiner Spoiler meinerseits: Wenn man das "debug bin" wegläßt, klappt es trotzdem bzw. klappt es trotzdem nicht (je nachdem, wie "der Rest" so läuft) - dieses Kommando wäre in der Homöopathie so etwas wie C12 (oder ähnliches in der Größenordnung) ... (be)wirkt zwar nicht(s), ist aber wichtig "als Katalysator", solange man daran glaubt.
 
ich muß zugeben, es ist doch sehr interessante Sichtweise Ausführung von
PeterPawn in *66 / * 67. Dem stimme ich zu und währe glücklich diesen Beitrag bereits bei der Erstellung gelesen zu haben. Dies hätte mir damals etwas an Ärger ersparen können.
 
Ich kaufe sie für 10 EUR (inkl. P+P) im Flohmarkt, wenn Du sie wieder loswerden möchtest.

Wenn nicht - und das kann ich dann auch wieder verstehen - hilft Suchen und Lesen hier im IPPF (am besten mit der Xenforo-Suche oben rechts) unheimlich weiter ... versprochen.
hi PeterPawn, kaufst du noch die boxen? mfg
 
@skypc86 für 10€ kaufe ich de auch, aber warum verkaufst du den die? Was ist mit der Box los? Kurze Beschreibung währe schön. Villeicht kann man dir helfen.
 
man kommt nur per ftp drauf aber ich habe auch mal diese daten ausgelesen, wo man dann die mac adresse und so sieht aber die passen alle auch nicht und wenn man sie normal startet dann blinkt die normal und dann leucht dauerhaft das rote licht

hört sich gut an. wir wechseln ins öffentliche Forum. Es sollte jedem was bringen. Ich gebe dir "meine" Anleitug und womöglich kommst damit klar. :)


Ps. man kann auch aus der env sich eine TFFS erstellen, obs den dann alles vom Provider wegen den Certifikaten akzeptiert wird, muß man testen. Ewtl. zuvor sich überlegen!

 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo zusammen,

also ich stehe vor dem gleichen (urspr.) Problem, wie ich meine 6490 mit kdg branding auf standard avm firmware flashe (also nicht das mit den AGBs ;) ). Ich habe bereits diverse Threads dazu gelesen und auch viel gelernt, allerdings bin ich mir noch nicht vollständig sicher alles verstanden zu haben, und ich würde mein FB ungern komplett unbrauchbar machen.

Zunächst würde mich konkret interessieren, wie ich meine bisherige FW sichern kann (nur für den Fall...).

Außerdem: Mir ist leider die ganze Angelegenheit mit den NAND-Flash Bereichen/Partitionen mtdX nocht nicht ganz klar. Wann (und insb. warum) benutze ich 11-14 und wann die anderen (0,1, 6, 7)?

Ein paar erklärende Worte wären sehr nett, vielen Dank im Voraus und natürlich auch für die zahlreichen Erklärungen, git-repos etc. von PeterPawn und allen anderen!
 

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